Protocol of the Session on September 18, 2008

Nichteinstellungen usw. geschaffen wird, mit dem Ziel einer effizienten Landesverwaltung in Übereinstimmung bringen kann. Ich will die Zahl noch einmal nennen: Es ist geplant, bis 2012 - verglichen mit 2005 - 11 411 Personalstellen abzubauen. Das bedeutet auch, sich völlig neuen Wegen zu öffnen. Einen neuen Weg, E-Government, habe ich hervorgehoben. In diesem Bereich haben wir sehr große Potenziale. Modernisierung bedeutet auch Veränderungen und Einschnitte.

Ich will an dieser Stelle bewusst unterstreichen und vor den Kolleginnen und Kollegen, die hier im Plenarsaal zuhören, laut sagen, dass diese Veränderungen im Wesentlichen schon von unseren Landesbediensteten mitgetragen wurden und noch werden. Es gibt den bekannten Satz: Wer einen Teich trockenlegen will, sollte nicht die Frösche fragen. Das steht auch auf Seite 7 des Berichts. Dem ist offenbar nicht so. Es hat sich gezeigt, dass der Weg einer engen Zusammenarbeit aller beteiligten Ministerien mit den Personalvertretungen der richtige ist. Von den Gewerkschaften sind viele Ideen gekommen, wie man bestimmte Dinge besser machen kann. Das geschah nicht par ordre du mufti.

(Vereinzelt Beifall bei der Fraktion DIE LINKE)

Jede Veränderung löst Widerstände aus. Das wissen wir alle im Parlament. Wir sind aber auch dazu da, auf Veränderungen zu drängen. Nicht alles ist im Einvernehmen möglich. Es ist jedoch zu begrüßen, dass alle Seiten versuchen, viele Gespräche miteinander zu führen. Die einzelnen Schritte - Zusammenlegungen, Einsparungen, Verkauf der Landeskliniken - sind ohne größere Verwerfungen über die Bühne gegangen.

Als Mitglied des Ausschusses für Haushalt und Finanzen will ich ein Dankeschön sagen: an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ministerien, aber insbesondere an die Abteilungen, die sich Tag für Tag mit diesen Themen beschäftigen. Ein lautes Dankeschön geht auch an die Personalräte und die Gewerkschaften, die diesen Prozess begleiten.

Ich will zum Schluss darauf hinweisen, dass dieser Prozess nur funktioniert, wenn konstruktiv miteinander beraten wird. Es ist nicht erkennbar, dass es sich um einen Prozess handelt, der irgendwann beendet ist. Die Modernisierung einer Landesverwaltung und die Aufgabenkritik an sich selbst sind Teile eines Dauerprozesses, den wir als Parlament weiterhin sehr aktiv begleiten. Das ist im Zeichen sinkender Einnahmen gut für das Land Brandenburg.

Dem Bürger wollen wir eine sehr moderne Verwaltung zur Verfügung zu stellen. Von den Einsparungen soll er möglichst nichts merken. Das ist das Gebot der Stunde. Daran wird gearbeitet. Ich glaube, der Umsetzungsstand ist durchaus zufriedenstellend. Wir haben die Postkutsche schon lange verlassen und sitzen bereits in einem fahrenden D-Zug. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der CDU)

Das Wort erhält jetzt der Abgeordnete Claus.

Frau Präsidentin! Meine Damen! Meine Herren! Aufgabenkritik ist notwendige Voraussetzung für umfangreiche Re

formprozesse. Verwaltungsmodernisierung ist eine Aufgabe, die alle Ressorts betrifft. Der laufende Prozess muss daher regelmäßig und vor allem vertieft an folgenden Maßstäben gemessen werden: Inwieweit führen die Maßnahmen zur Entlastung von Bürgern und Unternehmen im Umgang mit Staat und Verwaltung? Inwieweit werden durch die Reform Bürokratiekosten nachhaltig gesenkt? Die dritte unverzichtbare Aufgabe ist die Normenprüfung, das heißt, inwieweit neue Rechtsvorschriften zu unnötiger zusätzlicher Bürokratie zulasten von Bürgern und Unternehmen sowie zulasten des Landeshaushalts führen.

Dabei dürfen wir natürlich nicht aus den Augen verlieren, dass die Aufgabenkritik nicht in einem Rundumschlag, sozusagen ressortübergreifend, durchgeführt werden kann, sondern dass diese selbstverständlich immer als Teil der Fach- und Dienstaufsicht der Ministerien, zusätzlich zu Fachaufgaben, zu sehen ist.

Daneben sind die Aufgaben der inneren Verwaltung dadurch gekennzeichnet, dass sie in einem engen Zusammenhang mit der behörden- bzw. geschäftsbereichsbezogenen Ressortsteuerung stehen und eben keine geschäftsbereichsübergreifenden Funktionen enthalten.

Großes Augenmerk im Rahmen des Modernisierungsprozesses muss dabei auf der Entwicklung des E-Governments zur nachhaltigen Realisierung von Aufgaben liegen. So ist es grundsätzlich natürlich zu begrüßen, wenn sich die Landesverwaltung für einen zentralen Dienstleister für die Informationstechnik entschieden hat, der ab Anfang 2009 schrittweise sämtliche zentralen IT-Bereiche der Landesbehörden übernehmen soll. Angesichts der vorgenannten Prämisse, dass jede Verwaltungsoptimierung nur insoweit nützlich ist, als sie zuletzt auch den Bürgern und Unternehmen nützlich ist, ist es natürlich auch Aufgabe der Landesregierung, meine Damen und Herren, möglichst klarzustellen, inwieweit sich dadurch der Service gegenüber unseren Bürgerinnen und Bürgern entscheidend verbessert und welche Einspareffekte damit erzielt werden können.

Des Weiteren ist es dann auch die Pflicht der Landesregierung, ihre Aufgabenkritik im Hinblick auf die Bündelung der IT-Bereiche bei einem zentralen Dienstleister am Maßstab des Landesdatenschutzgesetzes zu messen. Gerade eine zentralisierte Informationstechnik führt dazu, dass eine überwältigende Datenflut an einer Stelle konkret bewältigt werden muss. Insofern vermisse ich auch einen Hinweis darauf, wie im Hinblick auf die Verfügbarkeit, die Sicherheit und die Vertraulichkeit von Daten bei einer zentralisierten Informationsverarbeitung Fehlsteuerungen und Missstände zulasten von Bürgern und Unternehmen vermieden werden sollen.

Des Weiteren erschließt sich für meine Fraktion zum Beispiel auch nicht, weshalb der Verfassungsschutz komplett aus der Aufgabenkritik herausgenommen wird. Hier ist zumindest zu differenzieren zwischen Fachaufgaben und reinen Verwaltungsaufgaben, die - ähnlich wie die Verwaltungsaufgaben der Gerichte und Staatsanwaltschaften - ebenso dem Prozess der Verwaltungsoptimierung zugänglich sein müssten. Nichts anderes sei dazu gesagt. Dass sich das Ministerium hierzu bedeckt hält, ist auch unter demokratischen Gesichtspunkten eher spekulativ.

Insgesamt sind die ressortspezifischen Projekte in dem vorlie

genden Bericht der Landesregierung doch recht oberflächlich und mager ausgefallen. Doch wir erwarten von der Landesregierung in Zukunft belastbarere Materialien, die man auch besser verarbeiten kann. - Ich bedanke mich.

(Beifall bei der DVU)

Das Wort erhält jetzt Frau Abgeordnete Dr. Funck. Bitte schön.

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Aufgabenkritik ist ein spannendes Thema, für uns als Abgeordnete sowieso, aber für die Verwaltung mehr Last als Lust. Letzteres kann ich durchaus nachvollziehen. Für die Mitarbeiter der Verwaltung ist es natürlich schwer, eigene Aufgaben abgeben zu müssen, insbesondere unter dem Aspekt: Was kommt dann? Was wird dann mit meinem Arbeitsplatz?

Wir sprechen heute nicht über den ersten Bericht zur Aufgabenkritik. Ich möchte nicht auf einzelne Bereiche oder Beispiele eingehen, sondern vielmehr einige grundsätzliche Überlegungen anstellen.

Erstens: In dieser Frage steht nicht der Unterschied zwischen Koalition und Opposition, sondern das Verhältnis zwischen Legislative und Exekutive im Vordergrund. Zunächst stellt sich die Frage nach der Notwendigkeit, warum also eine Aufgabenkritik überhaupt geboten ist. Leider findet sich dazu keine Aussage in dem Bericht, obwohl das eigentlich Ausgangspunkt für jede kritische Betrachtung sein müsste.

Ich will es in Erinnerung rufen: Nach den dramatischen Einbrüchen bei den Steuereinnahmen in den Jahren 2000, 2001 und 2002 ist 2003 das Haushaltssicherungsgesetz verabschiedet worden. Damit war die klare Botschaft des Parlaments verbunden: Wir müssen zwar 1 % des Jahreshaushalts einsparen, brauchen aber auch dringend eine Aufgabenkritik. Wir müssen uns von einigen Aufgaben verabschieden, weil wir sie auf Dauer nicht finanzieren können. Der Finanzminister hat es zu Recht gesagt - ich brauche es nicht noch einmal in Erinnerung zu rufen -, wie die Perspektive unseres Landeshaushalts aussieht. Ich freue mich nach wie vor - das sage ich bei jeder Rede -, dass wir in den letzten Jahren Steuermehreinnahmen zu verzeichnen hatten. Aber leider Gottes führt mehr Geld auch dazu, dass man ein Stück weit einschläft oder eingeschläfert wird, weil man der Meinung ist: So dramatisch ist es nicht, was uns dort erwartet. - Aber wir werden bei der nächsten Haushaltsdebatte genau darauf zurückkommen.

Mein Kollege Bischoff meint, dass wir dort mit der Aufgabenkritik sehr weit gekommen seien: 23 Aufgaben sind im Haushaltssicherungsgesetz definiert worden. Wenn von den 23 Aufgaben 61 % als erledigt angesehen werden, dann frage ich mich schon, ob, wenn wir über Aufgabenausgliederung reden, Eingliederungen in die Landesverwaltung

(Bischoff [SPD]: 150, Saskia!)

- 23 Hauptaufgaben, Hauptbereiche - dann tatsächlich als Ergebnis dessen angesehen werden. Es ist genau eine einzige

Aufgabe, die tatsächlich an Private abgegeben wurde - du hattest dies zu Recht gesagt -, nämlich die Landeskliniken.

(Zuruf von Minister Speer)

- Wir haben uns von dieser Aufgabe verabschiedet, von den Landeskliniken; das ist richtig.

(Minister Speer: Den Maßregelvollzug haben wir noch!)

- Ja, wir hatten auch eine große Diskussion im Haushalts- und Finanzausschuss, ob das zwingend notwendig ist oder nicht. Auch darüber könnte man im Nachgang noch diskutieren.

Wir sehen also: Aufgabenkritik sollte nicht zum Selbstzweck erfolgen, sondern die Grundvoraussetzung für eine nachhaltige und wirkungsvolle Konsolidierung der Landesfinanzen sein. Ich glaube, das ist unser aller Bestreben. Der Abbau bzw. die Privatisierung staatlicher Aufgaben ist eines der wichtigsten Ziele der Verwaltungsreform. Die Frage: Muss der Staat die Aufgabe tatsächlich selbst erfüllen, oder ist die Gewährleistung dafür ausreichend, bestimmte Aufgaben zu erledigen?, steht dabei natürlich im Vordergrund, und jede staatliche Leistung muss auf ihre Notwendigkeit hin überprüft werden.

Es ist dabei aber unerlässlich, dass Legislative und Exekutive gemeinsam Konzepte entwickeln und eng zusammenarbeiten. Eine erfolgreiche Konsolidierung bedarf sowohl politischer Grundsatzentscheidungen als auch der konsequenten Umsetzung vonseiten der Verwaltung. Damit komme ich wieder auf das Haushaltssicherungsgesetz 2003 zurück. Da erweckt der Bericht der Landesregierung leider den Eindruck, es gäbe zwischen dem Landtag und der Verwaltung Differenzen und unterschiedliche Auffassungen, die eine wirkungsvolle und systematische Aufgabenkritik erschweren. Ich zitiere aus dem Bericht:

„So mancher Ansatz zur Streichung der Aufgabenwahrnehmung, auch hinsichtlich der Ausgliederung von Aufgaben, ist nicht allein wegen verwaltungsinterner Vorbehalte gescheitert,“

- also man sieht: Frösche und Teich

„sondern auch deshalb, weil Aufgabenkritik regelmäßig einen politischen Meinungsbildungsprozess voraussetzt.“

Ich sage es einmal so drastisch: Das entsetzt mich schon. Dafür leben wir in einer parlamentarischen Demokratie, dass wir den politischen Meinungsbildungsprozess natürlich als Grundvoraussetzung dafür brauchen, Entscheidungen zu treffen,

(Beifall der Abgeordneten Mächtig [DIE LINKE])

was gemacht werden soll und was nicht.

(Bischoff [SPD]: Wir sind in der Regierung, wir sind doch nicht in der Opposition!)

- Ich habe gerade gesagt: Über den Unterschied zwischen Legislative und Exekutive müssen wir uns jedes Mal aufs Neue Gedanken machen. Meine Bitte ist, dass wir genau an dem Punkt weiterdiskutieren.

Wir haben ja schon einiges durch den Sonderausschuss erreicht, den wir gemeinsam eingesetzt haben. Ich will die Ergebnisse, die wir dort wirklich hart errungen haben, überhaupt nicht kleindiskutieren, ganz im Gegenteil. Brandenburg war Vorreiter beim E-Government; damit hatte der Sonderausschuss nicht allzu viel zu tun. Was die Ergebnisse oder die Einsetzung des Sonderausschusses angeht, waren wir in der Bundesrepublik Vorreiter. Das Problem, das wir einfach haben, ist die Nachhaltigkeit dabei. Wir als Parlament haben die Aufgabe, den Prozess weiter am Leben zu erhalten. Dabei sind solche Aussagen, die hierzu aus der Verwaltung kommen, nicht besonders hilfreich.

Auch die Aussage des Berichts, dass die Landesregierung in den nächsten Jahren nicht damit rechnet, dass in nennenswerter Zahl weitere Aufgaben des Landes entfallen bzw. gestrichen werden, geht nicht in die Richtung des Verwaltungsmodernisierungsgesetzes, und genau daran müssen wir arbeiten.

Die Redezeit ist begrenzt, also erspare ich Ihnen die beiden folgenden Punkte. Mein Appell geht dahin, dass die Aufgabenkritik eine dauerhafte Aufgabe ist. Wir können nicht sagen, dass es keine Aufgaben gibt, die weiterhin überprüft werden können oder dürfen und nur noch die Frage gestellt wird, wie sie erledigt werden. Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe, damit müssen wir uns beschäftigen. Mit Blick auf den Haushalt, der uns in den nächsten Jahren erwartet, sind wir zwingend gehalten, an dem Punkt weiterzuarbeiten.

Ich erwarte mit Spannung den nächsten Bericht und hoffe auf eine konstruktivere Zusammenarbeit und auch auf Aussagen im Bericht, die das Parlament betreffen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU sowie vereinzelt bei der SPD)

Herzlichen Dank. - Damit ist die Aussprache beendet und der Bericht der Landesregierung zur Kenntnis genommen.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 6 und rufe Tagesordnungspunkt 7 auf:

Raumordnungsbericht 2008