Danke schön. - Die Landesregierung hat signalisiert, nicht reden zu wollen. Damit kommen wir zur Abstimmung.
Es liegt Ihnen der Änderungsantrag in der Drucksache 4/6743, eingebracht von den Fraktionen von SPD und CDU, vor. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Wer stimmt gegen diesen Änderungsantrag? - Wer enthält sich der Stimme? - Mehrheitlich ist diesem Änderungsantrag zugestimmt worden; er ist somit angenommen.
Wir kommen - zweitens - zur Beschlussempfehlung, Drucksache 4/6722. Die Fraktion DIE LINKE hat namentliche Abstimmung beantragt. Ich bitte die Schriftführer, mit dem Aufrufen der Namen zu beginnen.
Damit haben alle Abgeordneten die Möglichkeit zur Stimmabgabe gehabt. Danke schön. Ich schließe die Abstimmung.
Ich gebe Ihnen das Ergebnis bekannt: 42 Abgeordnete stimmten mit Ja, 28 stimmten mit Nein. Damit ist das Gesetz in 3. Lesung verabschiedet.
Wir kommen - drittens - zum Entschließungsantrag in der Drucksache 4/6729, eingebracht von den Fraktionen von SPD und CDU. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Wer stimmt gegen diesen Entschließungsantrag? - Wer enthält sich? - Mehrheitlich ist für diesen Entschließungsantrag gestimmt worden; er ist somit angenommen.
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den kommunalen Versorgungsverband Brandenburg, des Brandenburgischen Versorgungsrücklagengesetzes sowie zur Anpassung der Verweisungen an das Kommunalrechtsreformgesetz (KommRRefAnpG)
Wer der Beschlussempfehlung in der Drucksache 4/6723 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer stimmt gegen diese Beschlussempfehlung? - Wer enthält sich? - Bei einer Vielzahl von Enthaltungen ist dieser Beschlussempfehlung zugestimmt worden. Das Gesetz ist somit in 2. Lesung verabschiedet.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Innenminister Jörg Schönbohm hat in seinem Geleitwort zu dem Ende des vorigen Jahres erschienenen Buch „Rechtsextremismus in Brandenburg“ festgestellt:
„Rechtsextreme Ideologien verletzen die zentralen Grundwerte unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung, den Schutz der Menschenwürde, des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit.“
Nicht ohne Grund heißt es in unserem Grundgesetz: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Da steht: „Die Würde des Menschen“; das ist also nicht begrenzt auf irgendeine Nationalität, Hautfarbe oder Religion. Ich bin mir sicher, dass alle demokratischen Parteien dem zustimmen können. Die Gleichheit aller Menschen ist die Grundlage unseres mitmenschlichen Zusammenlebens, und zwar völlig egal, ob wir Christen, Juden, Muslime oder Atheisten sind.
Es ist unsere eigene, unsere deutsche Geschichte, deren Lehren wir nicht ignorieren dürfen. Immerhin stand die erste Gaskammer Deutschlands in Brandenburg an der Havel. Deshalb ist es unsere deutsche Geschichte, deren Lehren wir an jede nachwachsende Generationen weitergeben müssen. Wer diesen Bildungsauftrag ignoriert, öffnet Wiederholungen der Geschichte Tür und Tor.
Anders als die Nichtwähler hilft jeder Einzelne, der zur Wahl geht und seine Stimmen demokratischen Parteien gibt, dass rechtsextreme Parteien nicht in die Kreistage und Stadtverordnetenversammlungen einziehen und damit auch nicht über die Belange in ihren Kommunen mitentscheiden können. In vielen Kommunen finden gerade jetzt Aktivitäten statt, um die Bürger auf diese Wahlen vorzubereiten. Beispielhaft nenne ich die Veltener Erklärung, die Wahlaufrufe in den Landkreisen Havelland, Prignitz, in der Stadtverordnetenversammlung Luckenwalde, in Neuruppin und in Rathenow.
Ich danke auch der Landeszentrale für politische Bildung, dem Aktionsbündnis und dem „Toleranten Brandenburg“ für die vielseitige Unterstützung bei diesen Aktivitäten.
Hiermit zeigen die demokratischen Kräfte, dass sie zusammenstehen, wobei es nicht darum geht, Koalitionen zu schmieden. Vielmehr geht es nur um eines, nämlich eine deutlich nach außen sichtbare Allianz für Demokratie und Toleranz zu schmieden.
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie um Annahme meines Antrags und um Unterstützung in unser aller Bemühen, dass wir in unseren Kommunalparlamenten und auch hier im Landtag solche Erlebnisse, wie wir sie gestern hatten, in Zukunft nie wieder erdulden müssen. - Danke.
Damit kommen wir zur Abstimmung. Wer dem Antrag in der Drucksache 4/6704 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer stimmt gegen diesen Antrag? Wer enthält sich der Stimme? - Damit ist diesem Antrag einstimmig zugestimmt worden.
Ergebnisse der Aufgabenkritik nach § 2 Abs. 6 des Gesetzes über Ziele und Vorgaben zur Modernisierung der Landesverwaltung (VerwModG)
(Schulze [SPD]: War für jetzt nicht die Mittagspause vor- gesehen? - Gegenruf von Schippel [SPD]: Eine Mittags- pause gibt es nicht! - Schulze [SPD]: Okay!)
Vielleicht kann ich dazu noch ein Wort sagen. Sie haben heute früh mit dem Beschluss über die Tagesordnung gleichzeitig beschlossen, dass es heute keine Mittagspause geben soll. Darauf hatte Sie der Präsident auch aufmerksam gemacht. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ihnen liegt die Ausarbeitung der Landesregierung vor. Ich habe am Montag dieser Woche die letzte von fünf Regionalkonferenzen mit Führungskräften im Lande abgeschlossen. An diesen Konferenzen haben auch Personalvertretungen teilgenommen. Insgesamt waren es ca. 600 Teilnehmer.
Wir haben uns auseinandergesetzt mit den Herausforderungen, die über das nächste Jahrzehnt hin im Land Brandenburg zu bewältigen sind. Speziell ging es auch um die Rückschlüsse, die wir aus der Finanzplanung für das nächste Jahrzehnt ziehen müssen. Daraus folgt unweigerlich, dass die Frage, wie wir Aufgaben wahrnehmen und welche wir wahrnehmen, über den Tag hinaus im Fokus bleibt.
Das Ergebnis, das wir Ihnen heute hier vorlegen ist, was die Frage des Ob von Aufgabenwahrnehmungen angeht, eher mager. Über die Jahre hinweg haben wir die Aufgabenstrukturen, die wir mit Ihnen hier beraten und beschlossen haben, umgesetzt. Das ist also im Wesentlichen auf einem guten Weg bzw. schon abgeschlossen.
Aber natürlich bleibt die Frage, wie wir den Prozess weiter gestalten. Wir wissen, dass wir ab dem Jahr 2020 mit ca. 75 % des Geldes, das wir jetzt haben, gerechnet in heutigen Preisen, auskommen müssen. Also wird auch für die Zukunft sozusagen jeden Tag die Frage zu beantworten sein, welche Aufgaben wir in welchen Strukturen wahrnehmen.