Protocol of the Session on September 17, 2008

Wenn wir Schwierigkeiten mit Abwasserzweckverbänden haben, überlegen Sie einmal, wie sich die zusammensetzen. Daran hat die Landesregierung keinen Anteil. Die Landesregierung hat die Rahmenbedingungen gesetzt, und zum Teil ist gegen den Rat der Fachleute - das alles könnten wir dokumentarisch nachweisen - entschieden worden. Aber das ist im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung nun einmal so.

(Zuruf der Abgeordneten Kaiser [DIE LINKE])

Zur kommunalen Selbstverwaltung gehört auch das Recht auf Fehler, und zum Recht auf Fehler gehört, dass man aus den Fehlern lernt - am besten aus den Fehlern anderer, um die Fehler nicht zu wiederholen. Ich empfehle Ihnen: Lernen Sie aus den Fehlern! - Herzlichen Dank.

(Beifall bei CDU und SPD)

Das Wort erhält nun noch einmal Herr Schippel, wenn er es möchte. - Er schüttelt den Kopf.

(Schippel [SPD]: Frau Kaiser hat so Bewegendes nicht gesagt! - Frau Kaiser [DIE LINKE]: Vielen Dank, Herr Schippel!)

Das ist in Ordnung. Damit können wir die Aktuelle Stunde und den Tagesordnungspunkt 1 schließen.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 2:

Fragestunde

Drucksache 4/6689

Es liegen Ihnen die mündlichen Anfragen vor. Als Erster erhält Herr Dr. Klocksin zur Frage 1888 (Handel mit Melderegister- daten) das Wort. Bitte schön, Herr Dr. Klocksin.

Der Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung - und ich füge hinzu: nicht nur dieser - hat den Verkauf persönlicher Daten durch Kommunen an professionelle Adresshändler kritisiert.

Ich frage die Landesregierung: Liegen ihr Erkenntnisse über die Praxis in Brandenburger Kommunen vor?

Herzlichen Dank für die Frage. - Herr Innenminister, Sie beantworten sie sicherlich.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Klocksin, auch dieses von Ihnen angesprochene Thema war

Gegenstand der Besprechung beim Bundesminister des Innern mit dem Verbraucherschutzminister und dem Wirtschaftsminister, dem Bundesdatenschutzbeauftragten und anderen Fachleuten aus den Ländern. Wir haben das im Zusammenhang mit dieser Diskussion gleich überprüft. Wir haben einen rechtlichen Rahmen, der eingehalten wurde.

Das Melderechtsrahmengesetz des Bundes hat die Voraussetzungen für die Erteilung der einfachen Melderegisterauskunft in § 21 vorgegeben. Daher sind die Voraussetzungen zur Erteilung einfacher Melderegisterauskünfte in den Ländern dem Grunde nach einheitlich geregelt, weil das Bundesgesetz diese Vorgabe macht. In Brandenburg ist das der Fall in § 32 Abs. 1 bzw. § 32 a des Brandenburgischen Meldegesetzes. Die Vorschrift erlaubt den Meldebehörden nur die Auskunft über den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad, die gegenwärtigen Anschriften und den Tod des Einwohners, und zwar auch nur dann, wenn der Antragsteller den Einwohner zweifelsfrei bestimmen kann.

(Unruhe im Saal)

- Soll ich die Frage beantworten, oder soll ich aufhören?

Diese einfache Melderegisterauskunft kann auch erteilt werden, wenn jemand Auskunft über eine Vielzahl namentlich bezeichneter Einwohner, also eine Sammelauskunft, begehrt. Das ist zum Beispiel für Klassentreffen und ähnliche Dinge der Fall.

Es handelt sich insoweit nicht um einen Verkauf oder einen Handel mit Meldedaten, sondern um die Erfüllung einer gesetzlichen Aufgabe durch die kommunalen Meldebehörden.

Die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft ist als Amtshandlung gebührenpflichtig.

Bei der Prüfung eines Antrags auf Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft hat die Meldebehörde neben dem Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen im Rahmen der Ausübung pflichtgemäßen Ermessens auch zu prüfen, ob durch die Erteilung der Auskunft schutzwürdige Interessen des Betroffenen berührt werden.

Die seit langem praktizierte Übermittlung von Einwohnermeldedaten an Private erfolgt im Rahmen der melderechtlichen Vorschriften zur einfachen Melderegisterauskunft in rechtszulässiger Weise. Uns ist kein Verstoß bekannt.

Herr Minister, der Fragesteller hat Nachfragebedarf.

Der Schlusssatz lautete: Ihnen ist kein Verstoß bekannt. - Ich entnehme Ihren Ausführungen, dass aus Ihrer Sicht auch kein Handlungsbedarf besteht, ungeachtet der in der Öffentlichkeit breit diskutierten Vorkommnisse in der Stadt Bielefeld, die zugegebenermaßen außerhalb von Brandenburg liegt, wo Meldedaten verkauft worden sind und die Stadt in ihrem Haushalt einen bestimmten Betrag - ich glaube, in der Größenordnung von über 200 000 Euro - ausweist, der aus dem Verkauf von Einwohnerdaten resultiert. Nun können wir sa

gen, hier hält sich das alles im Rahmen der gesetzlichen Regelungen.

Könnte es jedoch Sinn machen - erstens -, die Transparenz der Handlungen der Kommune auch gegenüber den Betroffenen, nämlich gegenüber den Inhabern der Daten, zu erhöhen?

Zweitens: Könnte es vielleicht auf Landesebene oder im Konzert mit den anderen Bundesländern angemessen sein, hier bundeseinheitliche Regelungen zur Verschärfung des Datenschutzes vorzusehen?

Kollege Klocksin, ich kenne den Vorfall in Bielefeld nicht im Einzelnen. Ich habe darüber gelesen.

Für die Auskunft werden Gebühren erhoben. Wenn jemand eine Auskunft begehrt, gilt ein Gebührensatz, dessen Höhe ich jetzt nicht genau kenne. Diese Gebühren werden in der Stadtkasse vereinnahmt und dann auch entsprechend dokumentiert.

Inwieweit es sich um solche Gebühren handelt, weiß ich nicht. Aber ich hatte ja ausgeführt, dass die Länder auf der Basis des Bundesmeldegesetzes vergleichbare Gesetze haben. Wir haben unter meiner Verantwortung als Vorsitzender der IMK eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die etwa bis zum 20./25. Oktober gemeinsam mit den anderen Ländern überprüft, welche Konsequenzen sich aus zwei Fragestellungen ergeben.

Erstens: Wo liegen im Bundesdatenschutzgesetz Regelungslücken vor? Zweitens: Wo gibt es aus der Sicht der Länder in den übrigen Gesetzen, durch die sie unmittelbar betroffen sind, Veränderungs- bzw. Anpassungsbedarf? Dann kommt die Diskussion über die Frage, in welcher Weise der Bundesdatenschutz organisiert ist, die im Lande geführt wird. Diese Frage kann dort mit behandelt werden. Zurzeit sehe ich aber keine Notwendigkeit, für Brandenburg eine spezielle Regelung vorzusehen.

(Dr. Klocksin [SPD]: Danke schön!)

Schönen Dank für die Antwort. - Wir kommen zur nächsten Frage. Dazu weise ich darauf hin, dass der Abgeordnete Görke sein Fragerecht mit dem der Abgeordneten Tack tauscht. Ich rufe also die Frage 1906 (Sicherung von Gewerkschaftsrechten auf der BBI-Baustelle) auf, die von der Abgeordneten Tack gestellt wird. Bitte schön.

Das Milliardenprojekt „Flughafen BBI in Schönefeld“ wird als größtes Infrastrukturprojekt der Region mit öffentlichen Mitteln realisiert. Auf der Baustelle arbeiten mehrere Hundert Bauarbeiter. Die Industriegewerkschaft Bauen - Agrar - Umwelt sowie andere DGB-Gewerkschaften kritisieren, dass ihre Rechte auf Kontrollen und zur Interessenvertretung auf der Großbaustelle stark beschnitten werden. Diese Tatsache widerspricht den im Grundgesetz und in der brandenburgischen Landesverfassung verankerten demokratischen Rechten der Gewerkschaften.

In diesem Zusammenhang frage ich die Landesregierung: Was

hat sie als Gesellschafterin gegenüber der FBS-Geschäftsführung unternommen, damit die Gewerkschaftsvertreter ihre demokratischen Rechte auf der BBI-Baustelle wahrnehmen, die Kolleginnen und Kollegen betreuen und entsprechende VorOrt-Gespräche und Kontrollen durchführen können?

Herr Wirtschaftsminister, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegin Tack, mit der Beantwortung der Kleinen Anfrage 2532 haben wir dazu Stellung genommen, haben wir das auf den Punkt gebracht. Wir sehen keine Veranlassung, Einfluss zu nehmen, weil solche Fälle des Versagens nicht bekannt sind.

Herzlichen Dank. Herr Minister Junghanns, es gibt Nachfragebedarf. Gehen Sie also bitte noch nicht zurück zu Ihrem Platz. Bitte, Frau Tack.

Herr Minister, sowohl Ihre Antwort wie auch Ihre Reaktion verwundern mich ein bisschen; denn Sie haben auf die Kleine Anfrage nur mit den Worten geantwortet: Soweit der Landesregierung bekannt sei, sei das gewährleistet. - Die Gewerkschaftsvertreter haben sich an uns gewandt, um genau die Situation zu thematisieren, weil eben nicht gewährleistet ist, dass die Gewerkschaftsvertreter ungehindert auf die Baustelle können. Deshalb möchte ich zwei Nachfragen stellen:

Erstens: Wie haben Sie sich vor Ort informiert? Welche Gespräche haben Sie mit der Geschäftsführung bzw. mit den Gewerkschaftsvertretern geführt? Wie Sie sicherlich wissen, ist sowohl in der brandenburgischen Landesverfassung als auch in dem Bundesrahmentarifvertrag geregelt, dass die Gewerkschaftsvertreter die betreffenden Rechte wahrnehmen dürfen, und zwar uneingeschränkt.

Meine zweite Frage knüpft daran an: Wie halten Sie es mit der Einhaltung der Landesverfassung, in der das betreffende Recht eindeutig verankert ist? Ich möchte in diesem Zusammenhang daran erinnern, dass der Landesverband Berlin der SPD dazu einen Parteitagsbeschluss gefasst hat, weil er vernommen hat, dass die Situation so ist, wie ich es geschildert habe, und nicht gesagt hat, dass die Situation nicht so sei. Vor diesem Hintergrund fühle ich mich schon getroffen, wenn hier angenommen wird, ich verbreitete hier Unwahrheiten. Das ist mitnichten der Fall.

Frau Tack, ich habe nicht gesagt, dass Sie Unwahrheiten verbreiten. Ich habe heute Morgen unten vor dem Tor ja auch mit den Kollegen gesprochen. Sie haben in einem Papier noch einmal formuliert, wie sich das aus ihrer Sicht darstellt.

Dazu möchte ich an dieser Stelle erstens in aller Ruhe klarmachen, dass die Regelung des Zugangs zu der Baustelle, von

welchen Personen auch immer - wobei wir gemeinsam natürlich ein großes Interesse an Ordnung auf dieser Baustelle haben - nicht etwas ist, was irgendwo geheim ausgeheckt worden ist. Vielmehr ist es so, dass das straff organisiert wird, und wir legen großen Wert darauf, dass das so bleibt.

Zweitens: Damit ist auch die Verknüpfung dargestellt, und zwar auch die der gewerkschaftlichen bzw. der betrieblichen Vertretung der Arbeitnehmer innerhalb des Projekts, wobei geregelt ist, wie mit Kollegen umgegangen wird, die - aus welchen Gründen auch immer - von außerhalb dieses Projekts den Zugang zu den Mitarbeitern dort suchen, zum Beispiel zur Überprüfung der Gegebenheiten im sozialen Bereich oder zur Konsultation. Ich habe heute Morgen unten an der Tür gelernt, dass es den Vertretern nicht genügt, angemeldet auf die Baustelle bzw. zu den Kollegen kommen zu können. Das impliziert aber die klare Feststellung, dass es eigentlich eine Zugangsmöglichkeit gibt und dass nur der unangemeldete Zugang, den sie wünschen, nicht gewährleistet wird. Darüber muss man im Einzelnen reden. Da brauchen Sie gar nicht mit der Verfassungskeule zu kommen; denn die Verfassung schließt die von mir geschilderte Regelung nicht aus.

Drittens: Es gibt Begehrlichkeiten dahin gehend, für die Bauarbeiter auf der Baustelle eine Chipkarte zu bekommen. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, welcher Personenkreis das sein soll und welche Absicht dahinter steht. Heute Morgen war hier ein Herr, der Mitglied der Großen Tarifkommission im Bereich Bauen ist und der das für sich in Anspruch nehmen möchte, was ich verstehe. Aber lassen Sie uns darüber im Einzelfall diskutieren und hier nicht den Anschein erwecken, als würde Gewerkschaftsvertretern querbeet der Zugang zur Baustelle versagt. Das ist einfach falsch. Bei dem Streit geht es lediglich um die Form der Gewährung des Zugangs.

Zu falschen Auslegungen in diesem Kontext möchte ich ergänzend Folgendes sagen: Mir wird vonseiten der Vertreter gesagt, hier werde nach Wohlverhalten gefragt, und sie befürchteten, dass ihnen dann, wenn sie etwas zu kritisieren hätten, das nächste Mal kein Zugang mehr gewährt werde, weil sie eben kein Wohlverhalten an den Tag legten. Das ist völlig falsch.