Am 5. Juni 2008 stimmte der Bundestag auf seiner 166. Sitzung dem Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes zu. Danach wird es zu einer Neuaufteilung des kommunalen Umsatzsteueranteils kommen. Insbesondere die Kommunen im Osten Deutschlands werden je nach Bundesland zwischen 14 und 26 % am Umsatzsteueranteil verlieren.
Ich frage die Landesregierung: Welche konkreten Auswirkungen wird dieses Gesetz auf die Finanzierung der Kommunen im Land Brandenburg haben?
Ja, das wird er tun. - Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem von Ihnen zitierten Gesetz kommt der Gesetzgeber seiner Verpflichtung nach, den derzeitig gültigen vorläufigen Verteilungsschlüssel für den Gemeindeanteil am Aufkommen der Umsatzsteuer mit Wirkung ab dem Jahr 2009 auf einen endgültigen, fortschreibungsfähigen bundeseinheitlichen Schlüssel umzustellen. Dabei soll dieser endgültige Verteilungsschlüssel erst ab dem Jahr 2018 vollständig in Kraft treten. Bis dahin gibt es einen Übergangszeitraum mit einem Übergangsschlüssel aus einer Kombination des derzeit geltenden und des zukünftigen Schlüssels.
Das Gewicht - das ist ein bisschen kompliziert - des zukünftigen Schlüssels soll in vier gleichen Stufen alle drei Jahre zunehmen. Das bedeutet, dass der geltende Schlüssel, der die Ostkommunen bevorteilt, in den Jahren 2009 bis 2011 noch mit einem Anteil von 75 vom Hundert in die Berechnung eingeht. Sein Gewicht wird danach alle drei Jahre bei gleichzeitiger entsprechender Zunahme der Bedeutung des neuen Schlüssels um jeweils 25 vom Hundert zurückgeführt.
Was bedeutet das nun? Auf der Grundlage der Steuerschätzung vom November 2007 berechnet, waren ca. 3 Milliarden Euro Umsatzsteuer zu verteilen. Davon hat der Bereich Brandenburg 75,3 Millionen Euro bekommen. Das ist kein Riesenanteil, wie Sie erkennen. Gleichwohl wird bei dieser von mir eben dargestellten komplizierten Regelung auf der Grundlage dieser Steuerschätzung der Anteil zurückgehen: in den Jahren 2009 bis 2011 um 4,8, in den Jahren 2012 bis 2014 um 9,6, in den Jahren 2015 bis 2017 um 14,4 und ab 2018 im Verhältnis zu der bisherigen die Kommunen im Osten bevorteilenden Regelung um 19,2 Millionen Euro. Das sind die Auswirkungen, berechnet auf der Grundlage der Steuerschätzung vom November 2007.
Die erste Nachfrage: Hat die von Ihnen beschriebene Regelung Konsequenzen für den kommunalen Finanzausgleich 2009?
Die dritte Frage: Haben Sie Möglichkeiten geprüft, die Mindereinnahmen, die damit verbunden sind, für die Kommunen zu kompensieren?
Die Mindereinnahmen, die Sie skizzieren, entsprechen dem Rückgang der Mehreinnahmen, die die Kommunen im Osten aufgrund der Sonderregelung bekommen haben. Das entspricht also - ähnlich wie der Solidarpakt - einer Sonderleistung, die der Westen an den Osten vergibt. Diese Rückgänge der Sonderleistungen werden auch nicht an anderer Stelle kompensiert.
Das Finanzausgleichsgesetz - das ist Ihnen, Herr Domres, bekannt - steht zur Novellierung im Jahre 2010 an nach einer entsprechenden regulären Überprüfung, die wir alle miteinander verabredet haben. Ob die Rückgänge an dieser Stelle eine Wirkung im Finanzausgleichsgesetz nach sich ziehen, kann ich nicht überblicken, da ja die Steuerkraftmesszahl, dieses komplizierte Gebilde, die entsprechende Einnahmestruktur einer jeden einzelnen Gemeinde hochrechnet. Ob dies Auswirkungen hat, werden wir dann sehen.
Vielen Dank. - Die Frage 1829 (Teilnahme des Landes Bran- denburg an den „Partnerschaften Deutschland“) geht ebenfalls an den Finanzminister und wird vom Abgeordneten Karney gestellt.
Aufgrund der engen Spielräume in den öffentlichen Haushalten rücken PPP-Projekte immer stärker in den Fokus. Das Land Brandenburg hat zwar mit dem Bau des Finanzministeriums und dem geplanten Neubau des Landtages große Projekte, die mit Hilfe von PPP realisiert werden sollen. Grundsätzlich steht das Land aber bei der Nutzung solcher Finanzierungsmodelle erst am Anfang. Dabei könnten von derartigen Instrumenten gerade für die Bauwirtschaft in Brandenburg entscheidende Impulse ausgehen. Das Bundesbauministerium hat mit der „PPP - Task Force“ und deren quasi Nachfolger, der Gesellschaft „Partnerschaften Deutschland“, Möglichkeiten für die Länder und damit auch für die Kommunen geschaffen, von den Erfahrungen aller Beteiligten zu profitieren. Hierzu müsste allerdings das Land Brandenburg die Rahmenvereinbarung zwischen Bund, Ländern und Kommunen für die Gesellschaft „Partnerschaften Deutschland“ unterzeichnen.
Ich frage die Landesregierung: Wie wird sie sich bezüglich der Teilnahme an der Gesellschaft „Partnerschaften Deutschland“ positionieren?
Erstens unterstellt Ihre Frage etwas, was ich als Irrtum empfinde, nämlich, dass PPP-Projekte oder ÖP-Projekte, wie man es
auch formulieren möchte, eine Lösung für Haushalte in Not sind. Das ist der falsche Weg. Man sollte nur Projekte anfangen, die man auch bis zum Ende durchfinanzieren kann.
Deswegen sind wir beim Einsatz dieses Instruments relativ nüchtern und zurückhaltend. Wir hatten im Land schon etliche Vorhaben, angefangen von Finanzierungsansätzen bis hin zu den beiden von Ihnen genannten, die wir im Gesamtlebenszyklus betrachteten und durchführten. Da werden wir unsere Erfahrungen sammeln; bittere habe ich in der Zwischenzeit schon sammeln müssen. Gleichwohl sind wir diesem Instrument gegenüber aufgeschlossen und lassen uns beraten, wie auch bei diesen beiden Projekten. Es gibt auf dem Markt sehr gute Beratungsangebote. Deswegen bedarf es aus meiner Sicht einer Bundesagentur - oder wie auch immer dieses Gebilde heißen wird - nicht. Ich beabsichtige auch nicht, dem Land vorzuschlagen, sich gesellschaftsrechtlich an dieser Einrichtung zu beteiligen bzw. die entsprechende Rahmenvereinbarung zu zeichnen, die suggeriert, dass man ausschreibungsfrei zu Beratungsleistungen kommt. Wir halten an der Stelle den Wettbewerb hoch und wollen uns an dieser Einrichtung nicht beteiligen.
Ich rufe als letzte Frage die Frage 1830 (Proteste gegen die VV-Anrechnungsstunden) auf, die die Abgeordnete Große stellt.
Im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens gab es vonseiten des Hauptpersonalrats harsche Kritik an der Verwaltungsvorschrift Anrechnungsstunden. Der Landesregierung wurde vorgeworfen, dass diese Verwaltungsvorschrift dem Grundsatz der sparsamsten Haushaltsführung und nicht dem Grundsatz einer sachgerechten Ausstattung der Schulen mit Stunden für Zusatzaufgaben folgt. Durch das vorgesehene Einfrieren des Anteils der Anrechnungsstunden auf 10 % der Gesamtstellenzuweisung würde sich die Ausstattung der Schulen verschlechtern. Die zugenommene Aufgabendichte und Aufgabenfülle durch Aufgabenabschichtung vom MBJS an die Schulämter und von den Schulämtern an die Schulen würde eine Aufstockung der Anrechnungsstunden erforderlich machen. Doch die Landesregierung macht das Gegenteil: Durch die Deckelung auf 10 % der Gesamtstellenzuweisung soll der „für die Qualität von Schule verhängnisvolle Stellenabbau weiterbetrieben werden“, heißt es in der Stellungnahme des Personalrats.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Große, ich halte die grundsätzliche Kritik des Hauptpersonalrats für unberechtigt, und zwar aus folgenden Gründen:
Erstens: Die Ausstattung unserer Schulen mit Stellen wird durch einen parlamentarischen Beschluss vorgegeben. An diesen Beschluss hat sich ein Bildungsminister zu halten, auch wenn dabei nicht alle seine Wünsche in Erfüllung gegangen sind.
Drittens: Mit der Ausstattung sind aber auch die für die Organisation von Schule und zur Sicherung ihrer Qualität anfallenden Aufgaben abzusichern.
Viertens: Es gibt in einem gewissen Umfang auch persönliche Ansprüche auf Ermäßigung der Arbeitszeit, die sich aus dieser Ausstattung befriedigen lassen müssen.
Es leuchtet dabei unmittelbar ein, dass eine Anrechnungsstunde nicht gleichzeitig als Unterricht erteilt werden kann. Anders ausgedrückt: Je mehr Anrechnungsstunden ich gewähre, desto weniger Stunden stehen bei gegebenem Stellenrahmen für die Einteilung von Unterricht zur Verfügung.
Aus meiner Sicht war die Neuorientierung bei der Gewährung von Anrechnungsstunden überfällig, nachdem sich die Zahl der Einzeltatbestände für eine Gewährung auf mehr als 100 - Ausrufezeichen - erhöht hatte.
Wenn ich die Selbstständigkeit von Schulen stärken will - das ist mein Ziel -, ist es sinnvoll, es in die Hand der Schule zu legen, in welchem Umfang und zu welchem Zweck sie solche Anrechnungsstunden gewähren will. Dieser Zielsetzung dient die Bildung von sogenannten Pools - was mit dieser Verwaltungsvorschrift erfolgt ist -, damit die Schule vor Ort über die Verwendung der Anrechnungsstunden selbst entscheiden kann.
Mit der Neuorientierung möchte ich unbedingt gleichzeitig gewährleisten, dass sich für Schulen einer Schulform und einer Größe unmittelbar aus den Verwaltungsvorschriften klar gleiche Ausstattungsparameter ergeben; das war bisher nicht der Fall. Ich halte diese Veränderung im Gegensatz zum Hauptpersonalrat für einen großen Fortschritt, weil ich glaube, es wird mehr Transparenz und mehr Gerechtigkeit geschaffen, und der Entscheidungsspielraum der Schule vergrößert sich.
Die von Ihnen, Frau Große, zitierten Vorwürfe lassen sich nicht halten. Die Landesregierung betreibt keinen verhängnisvollen Stellenabbau, der für die Qualität der Schulen verheerend ist. Sie wissen ganz genau, dass wir uns, was die Stellenausstattung, die sich an der Schüler-Lehrer-Relation festmacht, angeht, bundesweit nach wie vor auf einem relativ hohen Niveau befinden. Die Ausstattung mit Anrechnungsstunden wurde nicht verschlechtert, auch wenn eine Pool-Lösung immer ein bisschen den Verdacht aufkommen lässt, man packe alles in einen Sack, und dann kann man nicht mehr genau sehen, wie viel eigentlich ankommt. Dann ist der Verdacht schnell da: Die geben weniger rein, weil sie sparen wollen. - Das ist definitiv nicht der Fall. Ich widerspreche dieser Aussage. Dass sich der Hauptpersonalrat trotz allem eine bessere Stellenausstattung wünscht, überrascht mich überhaupt nicht. Das ist legitim, denke ich, aber aufgrund meiner Gesamtverantwortung für die Unterrichtsorganisation an Schulen kann ich dieser Forderung nicht nachkommen. - Vielen Dank.
Vielen Dank. - Wir sind damit am Ende der Fragestunde angekommen. Ich schließe Tagesordnungspunkt 2 und wünsche Ihnen bis 13 Uhr eine erholsame Mittagspause.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beginnen mit unserer Nachmittagssitzung, und ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:
Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2008/ 2009 (Nachtragshaushaltsgesetz 2008/2009 - NTHG 2008/2009)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich hoffe, dass es nicht mangelndes Interesse an der haushaltspolitischen Entwicklung des Landes ist, das es so vielen Abgeordneten nicht ermöglicht hat, an der jetzigen Beratungsstunde teilzunehmen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Nachtragshaushalt weist zwei Besonderheiten auf. Die erste Besonderheit ist, dass dieser Nachtragshaushalt eigentlich nicht notwendig gewesen wäre, wenn wir beim Doppelhaushalt Ende letzten Jahres konsequent die Debatte geführt und tatsächlich Entscheidungen getroffen hätten. Der Doppelhaushalt hat dazu geführt, dass eine Reihe von sozialen Themen über Volksinitiativen und andere Institutionen im Land Brandenburg thematisiert worden ist. Der vorliegende Nachtragshaushalt hat deutlich gemacht, dass der beschlossene Doppelhaushalt 2008/2009 Defizite in der sozialen Balance und in der regionalen Entwicklung aufgewiesen hat. Die Koalition hat darauf mit Vorschlägen für ein Mobilitätsticket, die Schülerbeförderung und einen Sozialfonds für Schulen reagiert. Das alles sind Themen, die bereits bei der Doppelhaushaltsberatung 2008/2009 auf der Agenda gestanden haben.
Die Grundstrukturen und die Grunddaten des Haushalts sind allen bekannt. Selbstverständlich ist davon auszugehen, dass die Zuweisungen vom Bund und der Europäischen Union nicht steigen werden. Selbstverständlich ist auch uns bekannt, dass
sich die Konjunktursituation eintrübt und unsicher wird, nicht zuletzt wegen des Ölpreises, aber nicht nur wegen des Ölpreises, sondern auch wegen einer ganzen Reihe anderer nationaler und internationaler Entwicklungen.