Protocol of the Session on April 10, 2008

In der Hinsicht kann man es meiner Auffassung nach auch mit Einladungen probieren und herausfinden, ob es geht und besser funktioniert; das wäre jedoch nicht unser Kernpunkt. Die Anzahl der Untersuchungen haben wir nicht, und damit auch keine Datenerhebung. Das heißt, wir können nicht planen.

In diese Richtung geht unser Entschließungsantrag. Der Entschließungsantrag knüpft an die Forderung der Kinder- und Jugendärzte an, das Angebot an Vorsorgeuntersuchungen bis zur U11 und von der J1 auf eine J2 zu erweitern, das heißt, Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr - einmal zwischen dem 10. und 12. Lebensjahr und einmal zwischen dem 15. und dem 18. - zu untersuchen. Ich denke, das ist der richtige Ansatz. Das sollten wir so machen.

Unser Änderungsantrag ist eigentlich nur eine redaktionelle Sache, damit wir hier nicht dauernd tagen müssen. Er beinhaltet lediglich, dass wir, statt die einzelnen Untersuchungen aufzuzählen, sagen: So, wie die Vorsorgeuntersuchungen im SGB V vorgeschrieben werden, wird das Einladungssystem gestaltet nach dem neunten Monat. Das heißt also: Falls der GBA beschließt, weitere Vorsorgeuntersuchungen durchzuführen, müssen wir uns hier nicht zur Veränderung des Gesetzes treffen, sondern haben vorgesorgt. - Ich danke.

(Beifall bei der Fraktion DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Kollegin. - Wir hören jetzt für die SPDFraktion Frau Abgeordnete Dr. Münch.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der öffentliche Gesundheitsdienst ist neben der ambulanten und der stationären Versorgung eine der drei Säulen der medizini

schen Versorgung. Diese drei Säulen tragen dazu bei, die Gesundheit der Bevölkerung zu erhalten, zu sichern und vor Schaden zu bewahren.

Nach 13 Jahren, die vergangen sind, seit das letzte Gesetz veröffentlicht wurde, ist durch die zahlreichen Veränderungen im Gesundheitswesen eine Änderung und Anpassung zwingend notwendig gewesen. Der Grundgedanke war dabei, dass es gleiche Gesundheitschancen für alle geben soll, dass die Verbesserung und der Erhalt der Gesundheit der Bevölkerung im Vordergrund steht und insbesondere die Prävention für Kinder und Jugendliche einer ganz besonderen Aufmerksamkeit bedarf.

Darüber hinaus war es ein besonderes Anliegen, die Eigenverantwortlichkeit der Kommunen zu stärken und auch auf eine verstärkte Kooperation aller Beteiligten hinzuwirken. Diesem Anliegen kommt der vorliegende Gesetzentwurf in großen Teilen entgegen; er wird diesem Anspruch auch tatsächlich gerecht.

Ein besonderes Herzensanliegen ist uns die Prävention für Kinder und Jugendliche. Es hat sich eben gezeigt, Frau Wöllert, dass es trotz der Reihenuntersuchungen, die ja leider auch nicht in einem befriedigendem Grad durchgeführt wurden, zu diesen schrecklichen Fällen von Kindesmisshandlungen und -verwahrlosungen gekommen ist und wir auch eine Zunahme von schwierigen Gesundheitssituationen bei Kindern haben. Das heißt, die Reihenuntersuchungen in der bisherigen Form waren nicht das richtige Instrument, um die Betroffenen tatsächlich zu erreichen. Dafür haben wir das System jetzt umgesteuert; wir haben dies auch schon dargestellt. Es wird für alle Kinder zwischen zweieinhalb und dreieinhalb Jahren eine verbindliche Untersuchung geben. Falls es dort Befunde gibt, die nachverfolgt werden müssen, wird es auch ein verbindliches Betreuungscontrolling geben. Das ist neu, das gab es bisher nicht.

Eingebettet ist diese Untersuchung in eine Lücke zwischen den sogenannten U-Untersuchungen, den Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen nach SGB V, denn zwischen dem 2. und dem 4. Lebensjahr ist dort bisher keine Untersuchung vorgesehen. Insofern ergänzen sich beide Aspekte und führen dazu, dass wir kleine Kinder in einem verbindlichen System regelmäßig sehen, dass ihre gesundheitliche Entwicklung kontrolliert und beobachtet wird und man auch entsprechende Maßnahmen einleiten kann, wenn es begründeten Verdacht gibt, dass ein Kind nicht adäquat versorgt wird, dass es gesundheitliche Probleme hat.

Frau Kollegin, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Frau Wöllert, Sie haben das Wort.

Frau Dr. Münch, Sie sprachen vom Controlling bei den Untersuchungen. Das ist bei der Untersuchung, die durch den öffent

lichen Gesundheitsdienst im 3. Lebensjahr vorgesehen ist, bei Einschulungs- und bei Schulabgangsuntersuchungen unstrittig. Wie aber soll bei den anderen Untersuchungen per Einladungssystem zu den Kinderärzten das Controlling aussehen? In Ihrem Gesetz steht, dass es nur Daten sind, die erfasst werden. Die Eltern kommen mit einem Zettel, der dann abgestempelt wird und besagt, dass sie beim Kinderarzt waren. Wie aber sieht dann das Controlling inhaltlich aus?

Frau Wöllert, ich wundere mich über dieses Misstrauen gegenüber unseren niedergelassenen Ärzten. Sie wissen im Grunde, dass das Verhältnis von Eltern, die mit ihrem Kind zum Arzt gehen, ein sehr viel vertrauensvolleres ist als das Verhältnis vielleicht zu einer Behörde wie dem Jugendamt oder auch dem Gesundheitsamt. Deswegen habe ich das Vertrauen in unsere Ärzteschaft, dass sie ein Kind, das auffällige Befunde aufweist, wiederholt einbestellen, und dass die Eltern auch bereit sind, dieses Kind nochmals vorzustellen.

Abgesehen davon haben wir eine enge Kette der Früherkennungsuntersuchungen, die im Grunde zusammen mit den Untersuchungen im Kindergarten, mit den Schuleingangsuntersuchungen dazu führen, dass ein Kind regelmäßig vorgestellt wird. Insofern ist dieser Gesetzentwurf jetzt nicht von der Idee der Kontrolle und dem tatsächlichen Verpflichten von einzelnen Einrichtungen, bestimmten Regularien nachzukommen, getragen, sondern er ist auch von dem Gedanken der Selbstverantwortlichkeit der Kommune getragen.

Ich möchte kurz auf zwei Änderungsanträge eingehen, die die Koalition hier mit in den Gesetzentwurf eingebracht hat. Es geht uns bei der ersten Änderung darum, die sogenannte J1Untersuchung einzubinden; Frau Wöllert ist auch kurz darauf eingegangen. Die J1 findet nach dem 10. Lebensjahr statt, also wenn die Kinder in der 5./6. Klasse sind. Diese J1-Untersuchung ist bis jetzt nur in 25 % der Fälle wahrgenommen worden. Das heißt, es ging darum, die Eltern daran zu erinnern: Jetzt ist eine Untersuchung fällig - bevor das Kind in die Pubertät eintritt. Schicken Sie Ihr Kind dorthin! - Das verbindliche Rückmeldewesen gilt freilich nur für die U6, 7 und 8.

Die zweite Änderung betrifft das Meldewesen, weil wir einfach eine praktikable Möglichkeit finden wollten, dass die zuständigen Ämter, also die zentrale Stelle beim Landesgesundheitsamt oder die Gesundheitsämter, tatsächlich alle Daten der Kinder verfügbar haben.

Die Gesundheitsberichterstattung hat sich im Vergleich zu dem Vorgesetz natürlich geändert. Es geht auch hier darum, dass wir den Kommunen ermöglichen wollen, die Gesundheitsberichterstattung, zu der die Kommune auch verpflichtet ist, durchzuführen. Sie hat die Pflicht, sich um den Gesundheitszustand ihrer Bevölkerung zu kümmern, soll aber vor Ort entscheiden können, in welchen Abständen so etwas erforderlich ist und welche thematischen Schwerpunkte gesetzt werden. Es ist die gemeinsame Verantwortung der Gesundheitsämter der Kreise und der kreisfreien Kommunen, aber auch des Landesgesundheitsamtes, diese Gesundheitsberichterstattung zusam-menzufassen und weiterzuentwickeln, um tatsächlich planen zu können: Was ist notwendig? Was brauche ich, um den Gesundheitsstatus tatsächlich zu verbessern?

Wir werden beobachten, wie sich das Ganze entwickelt. Es ist ja nicht die Rede davon, dass das Ministerium jetzt plötzlich alles laufen lässt. Wir alle haben ein essenzielles Bedürfnis daran, zu wissen: Wie ist der gesundheitliche Zustand unserer Kinder? Wie ist der Gesundheitszustand der Bevölkerung? Welche Probleme und Möglichkeiten gibt es? Genau an diesen Gedanken knüpft der Gesetzentwurf an.

Wichtig ist auch, dass eine Öffnungsklausel enthalten ist. Das heißt, dort, wo nicht genügend Amtsärzte oder nicht genügend Ärzte im öffentlichen Gesundheitswesen vorhanden sind, können auch Dritte beauftragt werden. Das ist sehr zu begrüßen, denn die Verzahnung der verschiedenen Säulen der medizinischen Versorgung ist sehr wichtig. Wichtig ist auch der Gedanke der Kooperation, der in dem Gesetz an vielen Stellen auftaucht, damit die zuständigen Behörden - auch über Kreisgrenzen hinweg - miteinander kooperieren.

Lassen Sie mich noch kurz einen Satz zu Artikel 2 anfügen. Artikel 2 hat mit dem öffentlichen Gesundheitsdienst direkt nichts zu tun, aber es handelt sich um einen Teil einer Vorabnovelle für ein neues Krankenhausgesetz. In Abstimmung mit den Zuständigen wurden für die Krankenhausplanung, die sehr weit vorangeschritten ist und die wir in den nächsten Wochen im Ausschuss auch thematisieren werden, gesetzliche Änderungen nötig, damit sie im Sinne einer Rahmenplanung erfolgen kann. Das heißt, die Anzahl der Betten wird pro Haus festgeschrieben und eben nicht mehr pro Abteilung. Das ermöglicht den Häusern eine größere Flexibilität und eröffnet die Möglichkeit, auch auf veränderte finanzielle Bedingungen einzugehen.

Außerdem ist die Abstimmung mit Berlin darin festgeschrieben. Insofern ist dieser Artikel 2 ein Artikel, der nicht direkt mit dem öffentlichen Gesundheitsdienst zu tun hat, der aber wichtig ist, wenn es darum geht, die Krankenhausplanung unseres Landes tatsächlich voranzubringen und rechtssicher zu gestalten.

Insgesamt, denke ich, ist das Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst ein sehr wichtiger Schritt für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung im Land Brandenburg. Ich denke, es ist ein gelungener Gesetzentwurf. Wir werden ihn selbstverständlich fachlich auch weiterhin begleiten. Daher bitte ich Sie um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf mit den abgestimmten Änderungen. - Vielen Dank.

(Beifall bei SPD und CDU)

Wir danken Ihnen, Frau Kollegin Münch. - Für die DVU ergreift Frau Fechner das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn wir heute in 2. Lesung über das Gesundheitsdienstgesetz beraten, sollten wir uns zunächst vor Augen führen, was das Gesetz eigentlich will oder - besser gesagt - was sich die Landesregierung von ihm verspricht. Denn wie so oft liegen Hoffnung und Realität auch bei diesem Gesetz wieder weit auseinander.

Ziel des Gesundheitsdienstgesetzes soll es vor allem sein, für Kinder und Jugendliche eine möglichst lückenlose Vorsorgeun

tersuchung in verschiedenen Lebensphasen zu gewährleisten. Dieses Ziel hält auch die DVU-Fraktion für absolut sinnvoll und notwendig, um den immer wieder zu beklagenden Fällen von Kindesmissbrauch und Verwahrlosung entgegenzutreten. Doch was die Landesregierung zum Erreichen dieses Zieles vorschlägt, macht aus dem Gesundheitsdienstgesetz einen zahnlosen Papiertiger. Denn wir müssen doch realistisch sein, Kinder und Jugendliche, die in einem normalen Elternhaus aufwachsen, die in Anstand und Würde erzogen werden und ausreichende Zuwendung erfahren, werden selbstverständlich an den Vorsorgeuntersuchungen teilnehmen. Problematisch dagegen sind doch aber gerade die Fälle, in denen Kinder in asozialen Verhältnissen aufwachsen müssen, in denen Eltern sich nicht ausreichend um die Erziehung ihrer Kinder kümmern. Das sind die eigentlichen Zielgruppen, und vor allem denen muss das Gesundheitsdienstgesetz gerecht werden. Das würde bedeuten, Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche zur Pflicht zu machen, die notfalls auch mit den Mitteln des Rechtsstaates durchzusetzen ist. Doch die Landesregierung entwirft ein Gesetz, das diese Untersuchung freiwillig macht. Im Gegensatz zu manch anderem setzt die DVU-Fraktion hier nicht auf Freiwilligkeit. Da helfen auch keine flächendeckenden Plakataktionen; denn gerade Eltern, die ihre Kinder bewusst vernachlässigen, fühlen sich durch so etwas überhaupt nicht angesprochen. Es nützt auch nichts, wenn diese Eltern regelmäßig einen Brief vom Landesgesundheitsamt bekommen; denn die Eltern wissen ganz genau, dass dieser Brief letzten Endes wirkungslos bleibt, weil Sanktionsmöglichkeiten ausgeschlossen sind.

Was also mit diesem Gesetz vorgelegt wird, ist nicht mehr als der erhobene Zeigefinger, von dem jedermann weiß, dass ihm keine Taten folgen werden. Das eigentliche Problem aber ist, dass eine wirkliche Rechtspflicht zur Untersuchung und Vorsorge zwangsläufig am Grundgesetz scheitert. Sie wäre schlichtweg verfassungswidrig; deswegen ist es ja auch nicht möglich, eine Impfpflicht einzuführen, wie dies auch die DVU-Fraktion seit Jahren für notwendig hält. Denn das Grundgesetz betont allein die Handlungsfreiheit jedes Menschen und gibt dem Staat kein Instrument in die Hand, ein bestimmtes Verhalten, sei es für die Volksgesundheit noch so wichtig, zu erzwingen. Was wir daher brauchen, meine Damen und Herren, ist nicht ein Gesundheitsdienstgesetz, das überhaupt keine Handhabe eröffnet, sondern eine Verfassungsänderung. Seit Bestehen des Grundgesetzes wurde dieses von den etablierten Parteien mehr als 50 Mal geändert, so zum Beispiel für ein immer liberaleres Asylrecht oder für das Ausspionieren von Daten. Wenn es um das Wohl unserer Kinder geht, sollte eine Grundgesetzänderung nicht möglich sein?

Wenn Sie also die Gesundheit unserer Kinder ernsthaft schützen und nicht nur darüber reden wollen, dann raffen Sie sich zu einer Grundgesetzänderung auf, statt bloß Ihr Heil im Brandenburgischen Gesundheitsdienstgesetz zu suchen! Denn dieses Gesetz bringt uns auch dann nicht weiter, wenn etwa der Vorschlag der Ultralinken berücksichtigt würde, einfach einen Katalog der angebotenen Untersuchungsleistungen zu erweitern. Denn wer nicht dorthin geht, dem hilft auch das beste Angebot nichts.

Ich bitte Sie also herzlich, es nicht bei diesem Gesundheitsdienstgesetz bewenden zu lassen, sondern sich endlich für eine Untersuchungspflicht einzusetzen, in der der Staat diese auch

durchsetzen kann. Denn anderenfalls haben Sie kein Recht auf Ihre medial zur Schau getragene Empörungsmiene, wenn es wieder und wieder zu Misshandlungen und Verwahrlosungen unserer Kinder kommt.

(Beifall bei der DVU)

So weit die DVU-Fraktion. - Jetzt spricht Kollegin Schier für die CDU-Fraktion.

Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich verstehe wirklich die Welt nicht mehr. Wir haben das Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Ausschuss besprochen. Wir alle wissen, dass das nicht nur ein Gesetz ist, mit dem wir unsere Kinder schützen. Der Gesundheitsdienst hat viele andere Aufgaben; da sind wir uns einig. Ich verstehe nur nicht, woran sich jetzt die Geister scheiden. Ich kenne keine Veranstaltung über Kindesvernachlässigung oder Jugendkriminalität, wo nicht immer wieder darauf hingewiesen wird: Wir brauchen Vorsorgeuntersuchungen! Wir brauchen einen besseren Kinderschutz! Dass wir Pflichtuntersuchungen nicht einführen können, Frau Fechner, das wissen Sie genau. Das haben wir probiert, das geht nicht.

(Zuruf der Abgeordneten Fechner [DVU])

Jetzt haben wir einen guten Weg gefunden. Es wird zur Vorsorgeuntersuchung eingeladen. Wenn die Kinder nicht erscheinen, wird noch einmal eingeladen. Erscheinen die Kinder dann nicht, erhalten die Jugendämter eine Information. Das ist das, was wir als Land beschließen können, und das ist das, was wir in unserem Land für unsere Kinder brauchen, um Kindesvernachlässigungen zu verhindern. Deswegen verstehe ich diese Diskussion, dieses Kleinreden des Gesetzes überhaupt nicht.

(Beifall bei CDU und SPD)

Wir machen noch ein Zweites, wir schließen die Lücke zwischen dem 2. und 4. Lebensjahr, indem wir eine Untersuchung einführen. Jeder sagt: Die Lücke ist einfach zu groß, in diesem Zeitraum kann man Defizite der Kinder noch entdecken. - Ich dachte wirklich, ich wäre im falschen Film.

Dieses Öffentliche Gesundheitsdienstgesetz ist ein Novum, und die anderen Bundesländer schauen sehr wohl auf Brandenburg. Wir haben ein sehr modernes Öffentliches Gesundheitsdienstgesetz, das die Vorsorgeuntersuchungen für Kinder beinhaltet.

Frau Wöllert, ich verstehe die genannte Zahl nicht. Die Reihenuntersuchungen in den Kitas sind von 2000 bis 2005 um 13 % zurückgegangen. Sie sind nicht gestiegen, sie sind zurückgegangen. Deswegen verstehe ich diese Debatte überhaupt nicht.

Frau Kollegin, Frau Wöllert möchte mit Ihnen in einen Dialog treten. Sind Sie damit einverstanden?

Ich möchte schnell korrigieren. Auf diese Untersuchungen habe ich mich mit den Zahlen nicht bezogen. Ich habe von der Inanspruchnahme der Vorsorgeuntersuchungen bei Kinderärzten gesprochen.

Meine Frage ist Folgende: Da Sie im Gegensatz zu uns die Reihen- und Vorsorgeuntersuchungen als völlig grundlegend für den Kinderschutz betrachten, gehe ich jetzt davon aus, dass Sie unserem Entschließungsantrag folgen werden, der mit befürworten soll, dass Vorsorgeuntersuchungen gesetzlich ausgeweitet werden.

Die Ausweitung der Vorsorgeuntersuchungen ist nicht Sache des Landtags. Da stellen Sie einen völlig falschen Antrag.

Ich möchte noch auf einen anderen Artikel eingehen, nämlich auf den zweiten, die Krankenhausplanung. Ich finde, es ist sehr begrüßenswert, dass die Krankenhausträger die Bettenzahlen nach dem Bedarf richten können. Das ist ein Vorgriff auf die Krankenhausplanung, aber wir haben diesen Artikel an das ÖGD herangesetzt und ein Artikelgesetz daraus gemacht. Ich finde, dem Träger eine gewisse Freiheit in Bezug auf die Bettenzahl und die Auslastung zu geben, ist sehr richtig.