Protocol of the Session on April 9, 2008

Da in den vergangenen Tagen viel darüber geschrieben wurde, möchte ich noch einmal Missverständnissen und Irrtümern vorbeugen und herausstellen: Weder die Landesregierung noch der Landtag hatten beabsichtigt, Beiträge im Hinblick auf einen Anschluss, der vor 1990, also zu DDR-Zeiten, errichtet wurde, zu erheben. Aus allen Unterlagen ergibt sich, dass diese Absicht nie bestand.

Es geht ausschließlich um Investitionen, die in der Nachwendezeit an bereits bestehenden Anschlüssen getätigt wurden - die Notwendigkeit derartiger Investitionen dürfte schon aus Gründen des Umweltschutzes unbestritten sein -, also um Investitionen in das Abwassermanagement nach 1990, die all denen, die an dieser Abwasserentsorgung teilhaben, zugute kommen. In diesem Zusammenhang ist auch zu klären, wie die Lasten auf der Basis bestehender Gesetze und sonstiger Bestimmungen gerecht verteilt werden können.

Die Auswertung, von der ich sprach, ist nicht ganz einfach. Kollege Dr. Woidke und ich arbeiten insoweit eng zusammen. Die rechtliche Bewertung obliegt mir, die fachliche Bewertung hinsichtlich des Abwassermanagements obliegt ihm. Das müssen wir auch gemeinsam tragen.

Vielen Dank. - Es gibt Nachfragen. Als Erstes Frau Abgeordnete Adolph, bitte.

Das Gutachten zum Schuldenmanagementfonds liegt vor; wir haben im Fachausschuss bereits sehr gründlich darüber beraten.

Sie wissen sicherlich, dass es Beunruhigung und zahlreiche Diskussionen unter den Bürgerinnen und Bürgern, aber auch bei den Aufgabenträgern für Wasser und Abwasser gibt. Gibt es Überlegungen in der Landesregierung, das Gesetz eventuell zu verändern?

Frau Kollegin Adolph, ich zähle zu den Menschen, die sagen: Erstens Sachverhalt kennen, dann beurteilen, dann Empfehlungen geben.

(Zuruf der Abgeordneten Adolph [DIE LINKE])

- Lassen Sie mich das bitte zu Ende führen. - Das Gutachten, von dem Sie sprechen und von dem ich spreche, ist ja dasselbe.

Ich bzw. meine zuständigen Mitarbeiter haben gestern noch einmal mit dem Kollegen Woidke darüber gesprochen. Das Gutachten, das der Kollege Woidke zu den betreffenden speziellen Fragen in Auftrag gegeben hat, ist noch nicht abgenommen, liegt noch nicht vor, sodass es noch nicht verwendet werden kann. Das Gutachten kann in die Entscheidungsfindung also noch nicht einfließen. Da ich kein Abwasserfachmann bin und auch nicht in der betreffenden Sitzung des Umweltausschusses war, weiß ich also nicht, was dort besprochen worden ist.

Damit komme ich zu Ihrer zweiten Frage. Auch ich habe das Vergnügen, in Brandenburg zu leben. Wir haben ja gerade darüber gesprochen, wie schön es oberirdisch ist. Unterirdisch ist es bisweilen noch unangenehm, weil damit Kosten verbunden sind. Ich will damit sagen, dass ich die Probleme aus meiner Heimatgemeinde und aus anderen Gemeinden, aus meinem Wahlkreis genauso gut kenne. Ich kenne die Unruhe. Der Unterschied zwischen uns beiden besteht vermutlich in Folgendem: Ich sage, man muss dem Bürger sagen, dass dann, wenn etwas verändert bzw. investiert worden ist, dies von irgendjemandem bezahlt werden muss. Die Frage ist, wie diese Kosten aufgenommen werden. Die Landesregierung hat für diese Aufgabe bisher schon 206 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, Steuerzahlergeld. Das ist schon eine erhebliche Summe. Die Frage ist nun, wie wir damit weiter umgehen.

Vor diesem Hintergrund werden Sie von der Landesregierung nicht erwarten können - demnächst gibt es dazu, wenn auch in einem anderen Zusammenhang, eine Anhörung im Innenausschuss -, dass sie jetzt schon Vorschläge dazu macht, wie damit umzugehen ist. Ich möchte gern, dass Kollege Woidke das im Sinne des Schuldenmanagements auf der Basis des von ihm in Auftrag gegebenen Gutachtens fachlich bewertet und wir parallel dazu eine rechtliche Bewertung vornehmen. Dann werden wir zu Empfehlungen kommen, wie damit umgegangen werden sollte. Im Augenblick kann ich Ihnen nicht sagen, ob wir Ihnen vorschlagen, das Gesetz zu ändern, oder welche anderen Möglichkeiten es gibt.

Die nächste Nachfrage stellt die Abgeordnete Wehlan.

(Frau Adolph [DIE LINKE]: Habe ich schon zwei Fragen gestellt?)

- Sie haben Ihre Fragen gestellt und sind also jetzt nicht noch einmal dran. Das tut mir sehr leid.

Auf Vorschlag der Landesregierung wurde mit der gesetzgeberischen Mehrheit hier im Landtag die Änderung des Kommunalabgabengesetzes vom 1. Februar 2004 vorgenommen und damit das Erfordernis einer wirksamen Satzung geschaffen. Damit wurde einer Kehrtwendung der Rechtsprechung Bahn bereitet dahin gehend, dass eine Verjährung der Ansprüche der Aufgabenträger gegenüber dem Bürger in der Regel nicht eingetreten ist. Deswegen frage ich - auch unter Beachtung dessen, was Sie auch jetzt noch einmal zum Anspruch der Landesregierung gesagt haben, dass all das, was sich an Änderungen ergeben hat, so nicht mit einer Absicht der Landesregierung

und der gesetzgeberischen Mehrheit verbunden war -: Warum haben Sie Ihren Vorschlag zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes damals nicht mit einer Stichtagsregelung versehen, um die Beitragspflicht lediglich auf Grundstücke zu erstrecken, die nach dem 3. Oktober 1990, dem Tag der Deutschen Einheit, an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen wurden?

Erstens haben wir zunächst einmal die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Satzungen sozusagen rechtskonform und nicht mehr streitfähig sind. Das war ja eine Diskussion, die sich durch alle Kommunen gezogen hat. Wir haben da also Rechtssicherheit hergestellt.

Zweitens habe ich noch einmal gesagt, es sei eindeutig, dass es weder die Auffassung der Landesregierung noch die des Landtags war, dass Klärgruben, die vor dem 3. Oktober 1990 eingerichtet wurden, mit einbezogen werden. Aber es geht um die Frage, was geschieht, wenn jemand einen Anschluss hat und es dann Verbesserungen im gesamten System gibt. Die Frage ist dann: Hat er an diesen Verbesserungen teil, ja oder nein? Das ist die Frage, um die es hierbei geht. Wir haben diese Frage beantwortet mit: Ja, er hat teil. - Mit der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ist jetzt festgelegt worden, dass dies aufgrund des Gesetzes für die Satzungen zutrifft, die vor dem 1. Januar 2004 gegolten haben.

Von daher meine ich, dass dies eine richtige Entscheidung gewesen ist. Jetzt geht es um die Frage, was diese Auswirkung im Einzelnen bedeutet. Damit setzen wir uns nun auseinander.

Der Abgeordnete Sarrach stellt die letzten Nachfragen.

Herr Minister, ich habe zwei Nachfragen. In der OVG-Entscheidung ist eindeutig eine Bezugnahme auf bereits zu DDRZeiten an die zentrale Abwasserentsorgung angeschlossene Grundstücke enthalten, das heißt, eine sachliche Beitragspflicht für das noch zu DDR-Zeiten angeschlossene Grundstück usw. besteht. Was kann das Ministerium unternehmen, um das Missverständnis, das bei den Zweckverbänden anscheinend herrscht - Sie haben gesagt, dass es um Nachwende-Investitionen gehen soll -, gegenüber den Kommunalaufsichten und auch den Zweckverbänden eindeutig auszuräumen? Ich glaube nämlich, dass vor allem das die Gemüter der Bürger erregt, die zu DDR-Zeiten auf eigene Kosten und mit eigenem Material diese Anschlüsse hergestellt haben.

Zweitens: Sie haben gesagt, dass Sie eine Außervollzugsetzung der rechtlichen Vorschrift des KAG hier nicht als möglich erachten. Diese Auffassung teile ich. Aber es gibt offensichtlich eine offene rechtspolitische Diskussion: Der Innenausschuss wird eine Anhörung haben. Sie, Herr Minister, sprachen die Abstimmung zwischen den beiden Ministerien an. Ist Ihnen bekannt, dass Vertreter von Zweckverbänden öffentlich erklären, diese Beitragsbescheide für Altanschlüsse, also auch für DDR-Altanschlüsse, schnell und ohne Rücksicht auf landespolitische Diskussionen erlassen zu müssen? Was unternehmen Sie, um insoweit zumindest mäßigend auf diese Zweckverbän

de einzuwirken, sodass hier keine Fakten geschaffen werden, die dann in einem halben Jahr wieder zu korrigieren sind?

Zur ersten Frage: Was sozusagen auf eigene Kosten erstellt worden ist, kann von den Abwasserzweckverbänden nicht mehr in Rechnung gestellt werden. Das werden wir auch klarstellen. Die Diskussion hat gezeigt, dass es hier offensichtlich Missverständnisse gibt. Das werden wir also klarstellen.

Zur zweiten Frage. Ich sage einmal so: Die Abwasserzweckverbände sind in Brandenburg ja nicht dadurch bekannt geworden, dass sie sich durch ein hohes Maß an Kompetenz und gesamtwirtschaftlicher Betrachtungsweise auszeichnen. Ich glaube, so zurückhaltend kann man das formulieren.

(Schulze [SPD]: Nicht in Bausch und Bogen, aber es gibt solche Beispiele! - Gegenruf von der Fraktion DIE LIN- KE: Das ist Ansichtssache!)

So gesehen ist die Frage, wer die Träger der Abwasserzweckverbände sind, wer Leute dorthin entsendet. Ich kann dazu nur sagen: Wer glaubt, er könne jetzt sozusagen mit dem Kopf durch die Wand gehen, weil er meint, die Gelegenheit sei günstig, hier könne er das machen, der wird auf einen Hammer laufen. Im Einzelfall ist das aber sehr unterschiedlich. Es gibt da verschiedene Herangehensweisen. Es gibt Leute der Art, wie Sie es beschrieben haben. Das habe ich auch gehört. Das Innenministerium kann allerdings nicht mit jedem einzelnen Abwasserzweckverband reden. Vielmehr ist es Sache derjenigen, die vor Ort die Verantwortung dafür tragen, sich damit auseinanderzusetzen.

Noch einmal: Zu Frage 1: Das werden wir klarstellen.

Zu Frage 2: Hier haben wir alle eine gemeinsame Aufgabe.

(Bochow [SPD]: Ein Rundschreiben in dieser Sache wäre hilfreich!)

- Daran arbeiten wir.

(Schulze [SPD]: „Kommunale Selbstverwaltung“ sage ich nur!)

- Ja.

Ich danke Ihnen für die Meinungsäußerungen und rufe jetzt die Frage 1676 (Schwangerschaftsabbrüche) auf, die von der Abgeordneten Monika Schulz gestellt wird.

Laut Statistik ist die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche sowohl bundesweit als auch im Land Brandenburg rückläufig. Dem gegenüber steht die Aussage, dass insbesondere bei Empfängerinnen von Leistungen nach dem SGB II der Schwangerschaftsabbruch als Möglichkeit der Familienplanung gesehen werden könnte. Der Grund dafür liege auch darin, dass sich eine geringere Zahl von Empfängerinnen von Leistungen nach dem SGB II die Pille zur Verhütung kaufen könne.

Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie diese Aussage?

Frau Ministerin Ziegler, bitte.

Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Den jährlichen Tätigkeitsberichten der Beratungsstellen nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz ist zu entnehmen, dass Fragen zur Verhütung bei nahezu allen Beratungen besprochen werden. Unter den Ratsuchenden, die nicht verhütet haben, wird immer wieder festgestellt, dass sehr vielen von ihnen nach eigenen Angaben die Pille zu teuer ist.

Die rückläufigen Zahlen sprechen eine andere Sprache. Danach ist hier kein Zusammenhang zu erkennen, wenn man sich vor Augen führt, dass es seit dem Jahr 2006 einen Rückgang um 2 % gibt. Auch wenn man sich die Entwicklung der letzten zehn Jahre vor Augen führt, also die zurückliegende Zeit unter Einbeziehung auch der Hartz-Gesetzgebung, stellt man fest, dass die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche um ein Viertel gesunken ist. Das muss man einfach mit in Betracht ziehen. Trotzdem ist nicht auszuschließen, dass auch in dem, was Sie hier vorgetragen haben, ein Motiv liegt.

Was ich aber nicht behaupten würde - eine solche Behauptung würde ich auch nicht unterstützen -, ist, dass es hier einen unmittelbaren Zusammenhang mit der Familienplanung gibt, die aufgrund von finanziellen Engpässen so oder so gestaltet wird. Diesen Zusammenhang herzuleiten ist - nach den Zahlen jedenfalls - nicht möglich.

Vielen Dank. - Damit kommen wir zur Frage 1677 (Pkw-Dieb- stähle), die vom Abgeordneten Claus gestellt wird.

In der letzten Ausgabe der Zeitschrift „Super-Illu“ wurde in einem Artikel über die rasante Zunahme von Pkw-Diebstählen nach dem Wegfall der Grenzkontrollen in der Stadt Görlitz berichtet. Der Pressesprecher der Polizeidirektion OberlausitzNiederschlesien berichtete dabei von einem Anstieg der PkwDiebstahlsrate um das 14-fache im Vergleich zum I. Quartal des Vorjahres. Als Hauptursache nannte er den Wegfall der Grenze als wichtige Filterfunktion und kürzere Fluchtwege nach Polen.

Ich frage die Landesregierung: Ist ein derartiger Anstieg der Zahl der Pkw-Diebstähle auch für vergleichbare Städte des Landes Brandenburg - Frankfurt (Oder), Schwedt, Guben - zu verzeichnen?

Die Antwort gibt uns der Innenminister

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Claus, wie wir alle wissen, ist die Grenzöffnung am 21.12.2007 wirksam geworden. Es ist also ein sehr kurzer Zeitraum, und

von daher ist es nicht möglich, eine abschließende Bewertung vorzunehmen. Eines können wir jedoch bewerten: Wir sehen, dass die Zahl der Unfälle auf der Autobahn rückläufig ist und sich der Verkehrsstau aufgelöst hat, der lange Zeit ein großes Ärgernis für uns alle war.

Zur Sache selbst: Die Entwicklung in der Region ist recht differenziert. Zu den Fallzahlen im Deliktsbereich „Diebstahl von Kraftfahrzeugen“, einschließlich der unbefugten Benutzung von Kraftfahrzeugen, ist vom 21.12.2007 bis 31.03.2008 im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum des Vorjahres in der Stadt Frankfurt (Oder) ein deutlicher Anstieg der Zahl der Diebstähle - von 18 auf 54 Delikte - festzustellen. In Guben ist die Zahl um 5 gestiegen. In Schwedt und anderen Städten können wir den Unterschied nicht messen. Brandenburg weist also insoweit Differenzierungen auf. Ob der Anstieg im Zusammenhang mit dem Wegfall der Grenzkontrollen steht, können wir nicht beweisen, jedoch ist eines klar: Nachdem die Grenzkontrollen entfallen sind, ist es leichter, ein gestohlenes Fahrzeug von Brandenburg nach Polen zu bringen; das liegt genauso nahe, wie ein gestohlenes Fahrzeug von NordrheinWestfalen aus nach Holland oder Frankreich zu schaffen. Möglicherweise gibt es einen Zusammenhang, jedoch ist es zu früh, um zu einem abschließenden Urteil zu kommen. Wenn die PKS, die Polizeiliche Kriminalstatistik, vom ersten Halbjahreszeitraum vorliegt, kann ich dazu detaillierte Ausführungen machen. Wir beobachten dies mit dem Polizeipräsidium Frankfurt (Oder) sehr intensiv und haben den Innenausschuss bei seiner Sitzung in Frankfurt (Oder) über die Entwicklung vor Ort und die gute Zusammenarbeit mit Polen unterrichtet. Ich werde daran festhalten. Ich finde, man muss deutlich machen, was sich positiv verändert hat, und man muss genauso darauf hinweisen, an welchen Stellen es noch Arbeitsbedarf gibt. Ich vermute, dass wir in diesem Bereich weiterhin gefordert sein werden.

Der Fragesteller hat Nachfragebedarf.

Es ist richtig, was Sie zu Frankfurt (Oder) ausgeführt haben; wir waren mit dem Innenausschuss vor Ort. Sie sprachen an, dass die Zahl der Unfälle aufgrund des Wegfalls der Schengengrenze zurückgegangen ist. Aber es vergeht kaum ein Tag, an dem man nicht vernehmen kann, dass sich auf der A 12 ein Unfall ereignet hat. Es treten eher mehr als - wie Sie meinten weniger Unfälle auf.

Zwischen Wahrnehmen und Wissen besteht ein Unterschied.