Protocol of the Session on February 28, 2008

(Widerspruch der Abgeordneten Tack [DIE LINKE])

In dieser sensiblen Phase, in der wir uns gegenwärtig befinden, in der wir nachweisen können, dass wir im Plan der Finanzen stehen, dass wir im Plan der Abläufe stehen - das wissen Sie doch alles -,

(Frau Tack [DIE LINKE]: Nein!)

ist es nicht geeignet, dieses Parlament zu informieren. Lassen Sie es sein! Lassen Sie es uns weiterhin so bearbeiten, wie wir es gemeinschaftlich offen und transparent realisieren! Das wird diesem Projekt mehr gerecht als eine solche Aktion. - Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Damit ist die Aussprache beendet. Wir kommen zur Abstimmung. Es liegt Ihnen der Antrag in Drucksache 4/5872, Bericht zum Flughafenprojekt BBI, vor. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Mit Mehrheit ist gegen diesen Antrag gestimmt. Somit ist er abgelehnt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 6 und rufe Tagesordnungspunkt 7 auf:

Bundesratsinitiative zur Kennzeichnungspflicht von mit Hilfe von gentechnisch veränderten Futtermitteln erzeugten Lebensmitteln

Antrag der Fraktion der DVU

Drucksache 4/5887

Ich eröffne die Aussprache. Herr Abgeordneter Norbert Schulze erhält das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mehr Wahlfreiheit für Verbraucher bei Gentechnik! Dies ist es und nichts anderes, was wir in Übereinstimmung mit der großen Mehrheit der Verbraucherinnen und Verbraucher in Brandenburg und ganz Deutschland mit unserem vorliegenden Antrag erreichen wollen.

Die meisten Verbraucher lehnen gentechnisch veränderte Lebensmittel ab. Auch den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen sehen viele Bürger kritisch. Ohne es zu wissen, unterstützen sie den Einsatz von Gentechnik in der Landwirtschaft; denn sie kaufen Milch, Eier, Fleisch und weiterverarbeitete Lebensmittel von Tieren, die gentechnisch veränderte Futtermittel gefressen haben. Dies ist nach Ansicht unserer Fraktion nicht nur Verbrauchertäuschung, sondern geradezu kriminell.

Nach den EU-Verordnungen 1829/2003 und 1830/2003 sowie 65/2004 und 641/2004 gilt für alle Lebensmittel und Zutaten innerhalb der EU, die gentechnisch veränderte Organismen sind oder solche enthalten oder die aus gentechnisch veränderten Organismen hergestellt wurden, sowie für Futtermittel und für Futtermittelzusatzstoffe, die aus gentechnisch veränderten Organismen bestehen oder solche enthalten oder die aus gentechnisch veränderten Organismen hergestellt wurden, eine besondere Kennzeichnungspflicht. So weit, so gut.

Nicht unter den Geltungsbereich der Verordnungen fallen jedoch Lebensmittel, Zutaten und Zusatzstoffe, die nicht aus, sondern mit Hilfe gentechnisch veränderter Organismen hergestellt werden. Dazu gehören Lebensmittel wie Fleisch, Milch oder Eier von Tieren, die gentechnisch veränderte Futtermittel erhalten haben. Diese hochgradig absurde Regelung führt dazu, dass der Verbraucher zwar direkt aus gentechnisch veränderten Organismen bestehende Lebensmittel wie gentechnisch veränderte Sojabohnen oder daraus gewonnene Produkte wie Sojamehl und Ähnliches erkennt, nicht aber solche Produkte wie Fleisch, Milch oder Eier von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Organismen oder aus diesen hergestellten Produkten gefüttert wurden.

Dadurch gelangen gentechnisch veränderte Organismen sozusagen auf schleichendem Wege in den Nahrungskreislauf, ohne dass sich der Verbraucher dagegen wehren oder zumindest gegen solche Produkte entscheiden kann. Der Verbraucher weiß in diesem Falle nicht, dass die Tiere, von denen die Produkte stammen, mit gentechnisch veränderten Futtermitteln ernährt wurden.

Dieser Zustand ist nicht nur hochgradig verbraucherfeindlich, sondern nicht mehr hinnehmbar. Daher ist der Bundesgesetzgeber gefordert, die Gesetzeslücke, die sich aus den genannten EU-Verordnungen ergibt, endlich per Bundesgesetz zu schließen. Gerade angesichts der Tatsache, dass Brandenburg im Vergleich der Bundesländer mittlerweile den zweiten Platz im Anbau gentechnisch veränderter Organismen einnimmt, ist unser vorliegender Antrag zum Schutz der Verbraucher gerade hier in Brandenburg dringend notwendig und die Landesregierung gehalten, sich auf Bundesebene endlich durch eine Bundesratsinitiative für eine Kennzeichnungspflicht einzusetzen.

Ich fordere daher die Abgeordneten aller anderen Fraktionen, denen das gesundheitliche Wohl und Wehe der Brandenburge

rinnen und Brandenburger ebenso wie der Verbraucherschutz am Herzen liegen, auf: Stimmen Sie unserem Antrag zu!

Alternativ beantrage ich bereits jetzt die Überweisung unseres Antrags in den Ausschuss für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz zur weiteren Behandlung.

(Beifall bei der DVU)

Für die Koalitionsfraktionen spricht die Abgeordnete Kircheis.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Richtig ist, dass bereits am 25. Januar 2008 der Bundestag in 2. und 3. Lesung und am 15. Februar 2008 der Bundesrat das sogenannte Gesetz zur Änderung des Gentechnikrechts, zur Änderung des EG-Gentechnik-Durchführungsgesetzes und zur Änderung der neuartigen Lebensmittel- und Lebensmittelzutatenverordnung beschlossen hat.

Die Kennzeichnung von Lebensmitteln mit dem Zusatz „ohne Gentechnik“ wurde neu geregelt, und es gilt nun Folgendes: Im Falle von Lebensmitteln oder Lebensmittelzutaten tierischer Herkunft darf dem Tier, von dem das Lebensmittel gewonnen ist, kein Futtermittel verabreicht worden sein, das nach den Vorgaben der EG-Verordnungen 1829 und 1830 gekennzeichnet ist oder, soweit es in Verkehr gebracht wurde, zu kennzeichnen wäre. Das will heißen: Wenn demnächst Fleisch, Milch oder Eier mit dem Zusatz „ohne Gentechnik“ gekennzeichnet werden, dürfen die Tiere, aus denen diese Produkte gewonnen wurden, unter Berücksichtigung der Bestimmungen des EGGentechnik-Durchführungsgesetzes nicht mit gentechnisch veränderten Futterpflanzen gefüttert worden sein.

Somit ist dieser Antrag der DVU eigentlich unnötig und kann durchaus abgelehnt werden. Wir wissen natürlich auch, dass es da noch einige Lücken gibt. Aber die neuen Regelungen schaffen mehr Transparenz und Sicherheit gerade und vor allem für die Verbraucher. Sie sind rechtssicher und praxisnah ausgestaltet worden, sodass sie von den Unternehmen auch angewandt werden können. Die bisher geltenden Regelungen waren dies nicht, sodass in Deutschland bisher kaum Produkte mit der Kennzeichnung „ohne Gentechnik“ angeboten wurden und der Markt für gentechnikfreie Futtermittel und deren wirtschaftliche Verwertung bisher praktisch nicht existierte.

Die Verbraucherinnen und Verbraucher können demnächst also davon ausgehen, dass da, wo „ohne Gentechnik“ draufsteht, auch ohne Gentechnik drin ist. Das macht die ganze Sache sicher und somit den Antrag der DVU - wie so vieles, was von dort kommt - einfach überflüssig. - Danke.

(Beifall bei SPD und CDU)

Es folgt nun der Beitrag der Abgeordneten Adolph von der Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie so oft greift die DVU ein Thema auf, das sie mal mit mehr und mal mit we

niger Glück zu einem Antrag formuliert. Gestern wollte sie mit einem Antrag zur Bodenreform die Landesregierung in das Jahr 2007 beamen. Heute sollen wir einen Antrag behandeln, der ein Anliegen transportiert, das andere Parteien bereits vor Jahren parlamentarisch behandelt haben. Ich verweise auf einen Antrag meiner Partei in Mecklenburg-Vorpommern aus dem Jahr 2006 und auf einen Antrag unserer Fraktion im Februar 2007 hier im Brandenburger Landtag. Insofern brauchen wir hier und heute keine Wiederauflage eines bereits behandelten Themas.

Vielleicht zusammengefasst noch einmal so viel: In Sachen Gentechnik geht es derzeit um eine ganze Reihe wesentlicher Details, die einer besseren gesetzlichen Regelung bedürften. Es geht um Koexistenz, es geht um die Naturschutzgebiete, es geht um Abstandsflächen, es geht um Schwellenwerte der Kennzeichnung von Lebensmitteln, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten, es geht um die Stärkung gentechnikfreier Gebiete, es geht um eine echte Wahlfreiheit für die Verbraucherinnen und Verbraucher.

Fakt ist: Die Grüne Gentechnik wird nicht gebraucht, und sie stellt das größte Freiland-Experiment am lebenden Objekt dar, Ausgang ungewiss. Es ist und bleibt eine Risikotechnologie. Zu unserem Bedauern hat sich aber auf europäischer Ebene nicht die Vernunft, sondern die Lobby durchgesetzt. Insofern bleibt zu hoffen, dass uns neben diesem Antrag nicht auch noch ein Vortrag ereilt, der das Hohelied auf die Gentechnik singt. Stattdessen brauchen wir einen umfassenden Schutz vor gentechnisch veränderten Lebensmitteln. Der beste Schutz wäre der völlige Verzicht auf die Herstellung, Verbreitung und Verarbeitung. - Vielen Dank.

(Beifall bei der Fraktion DIE LINKE)

Vielen Dank. - Die Landesregierung verzichtet. Das Wort erhält noch einmal der Abgeordnete Schulze.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir wollen keine gentechnisch veränderten Lebensmittel. Wenn Sie unseren Antrag richtig - wirklich detailliert - gelesen hätten, dann würden Sie wissen, dass es ziemlicher Unsinn war, was Sie jetzt wiedergegeben haben.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Klocksin [SPD])

Mit dieser Forderung befinden wir uns in voller Übereinstimmung mit der großen Mehrheit der Brandenburgerinnen und Brandenburger. Dass Sie, Frau Kircheis und die Koalitionsfraktionen, dies anders sehen und deshalb unseren Antrag mit fadenscheinigen Argumenten ablehnen wollen, ist Ihr Problem und verwundert uns nicht einmal.

(Beifall bei der DVU - Dr. Klocksin [SPD]: Schreien Sie nicht so rum!)

Interessant ist, dass Sie, Frau Adolph von den Ex-SED-Kommunisten, fast in das gleiche Horn stoßen wie die Regierungskoalition. Es lohnt sich nicht einmal, darauf einzugehen.

Doch zurück zum Thema: „Genmilch gibt es nicht“, sagen Experten, „zumindest nicht nach dem heutigen Stand der Wissenschaft“, fügen sie hinzu. Würden Kühe mit gentechnisch verändertem Soja oder Mais gefüttert, seien die veränderten Gene in der Milch angeblich nicht mehr nachweisbar.

(Folgart [SPD]: Es ist so!)

Gleichwohl präsentierte die Umweltschutzorganisation Greenpeace bereits im Jahre 2000 zwei Untersuchungsberichte des renommierten bayerischen Forschungszentrums Weihenstephan, in denen von Hinweisen auf gentechnisch veränderte Substanzen in Milch die Rede ist. Den Berichten zufolge hat man aus Milchproben positive Signale für die Anwesenheit von gentechnisch veränderten Organismen erhalten. Die Ergebnisse wurden lange Zeit unter Verschluss gehalten und sind erst seit relativ kurzer Zeit zugänglich. Die Milchproben stammen von einem Landwirt, der seine Kühe über Jahre mit Genpflanzen fütterte.

Gentechnisch verändertes Futter muss seit dem 18. April 2004 als solches gekennzeichnet werden - das ist richtig, Frau Kircheis -, wenn dessen Anteil an gentechnisch veränderten Organismen über 0,9 % liegt. Nicht kenntlich gemacht werden müssen dagegen die daraus gewonnenen tierischen Produkte. Daher fordern die meisten Umweltverbände, Milch, Eier und Fleisch in die Kennzeichnungspflicht einzubeziehen. Der Verbraucher solle sich selbst für oder gegen solche Produkte entscheiden, ist ihr Argument.

Ursache der bisherigen unbefriedigenden Kennzeichnungsregelung ist eine Kennzeichnungslücke. Denn bisher müssen tierische Lebensmittel nicht gekennzeichnet werden, wenn gentechnisch veränderte Futtermittel eingesetzt werden. Im anderen Fall können sie bisher wiederum nur schwer als „gentechnikfrei“ gekennzeichnet werden. Denn die bisherige nationale Regelung der Gentechnikkennzeichnung ist praxisfern und macht eine Auslobung „ohne Gentechnik“ nahezu unmöglich.

Unser Antrag passt also zeitlich ganz gut zur bundespolitischen Debatte über die Ausgestaltung des Gütesiegels „gentechnikfrei“. Wenn in Zukunft, wie auf Bundesebene diskutiert, das Etikett „ohne Gentechnik“ signalisieren soll, dass zur Produktion tierischer Lebensmittel keine gentechnisch veränderten Pflanzen verfüttert wurden, ist der halbe Weg hin zu der von uns und den Verbraucherschutzverbänden geforderten Kennzeichnungspflicht bereits getan.

(Beifall bei der DVU)

Meine Damen und Herren, wir sind damit am Ende der Debatte zu Tagesordnungspunkt 7 angelangt. Die DVU-Fraktion hat die Überweisung des Antrags in Drucksache 4/5887 an den Ausschuss für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz beantragt. Wer diesem Ansinnen Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Damit ist diesem Ansinnen mit großer Mehrheit nicht gefolgt worden.

Ich lasse über den Antrag in Drucksache 4/5887 in der Sache abstimmen. Wer ihm zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit

ist der Antrag ohne Enthaltungen mit großer Mehrheit abgelehnt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 7 und rufe Tagesordnungspunkt 8 auf:

Die Dienstleistungsrichtlinie umsetzen - Verwaltung modernisieren