Protocol of the Session on January 23, 2008

Was allerdings auch festgestellt werden muss - das ist ein Thema, das uns auch zukünftig wirklich intensiver beschäftigen sollte -, ist Folgendes: Es gibt signifikante Unterschiede im Bereich der einzelnen Bauordnungsämter. Das heißt, es gibt Bauordnungsämter, in denen bestimmte Vorgänge schneller behandelt werden als an anderer Stelle. Das hat dann nichts mit der Bauordnung, sondern mit der Organisation zu tun.

Ich möchte an dieser Stelle nur schon einmal anregen, dass wir auch über dieses Thema mit den unteren Bauaufsichtsbehörden und den dafür Zuständigen - sprich: mit den Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeistern und auch mit den Landräten diskutieren sollten.

Ich habe die Hoffnung, dass der Gesetzentwurf zügig beraten wird. Es wird hier ja sicherlich auch eine Anhörung dazu geben.

Ich will allerdings auch eines deutlich sagen: Weil es dann allein in dieser Legislaturperiode bereits die fünfte kleinere Än

derung zur Brandenburgischen Bauordnung sein wird, sollten wir wirklich einmal überlegen, ob wir den erreichten Stand nicht einmal halten sollten. Denn jedes Jahr die Brandenburgische Bauordnung zu verändern irritiert die Bauherren, irritiert die am Bau Beteiligten und bringt inhaltlich keinen Fortschritt. Deshalb meine Empfehlung, in dem Bereich vielleicht dann, wenn uns europarechtliche Vorgaben nicht zu Änderungen zwingen, zumindest einmal für drei oder fünf Jahre nach dieser Novelle Ruhe einkehren zu lassen.

In diesem Sinne freue ich mich auf gute parlamentarische Beratungen.

(Heiterkeit und Beifall bei der SPD)

Herzlichen Dank, Herr Minister. - Das Wort erhält Frau Abgeordnete Böhnisch. Sie spricht für die Fraktion DIE LINKE.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Minister, über meinem Redemanuskript steht „Alle Jahre wieder“. Alle Jahre wieder, solange ich im Landtag bin, habe ich in jedem Jahr eine Bauordnung mit zu novellieren gehabt; mal klein, mal groß, aber sie wird novelliert. Ich weiß nicht, ob das nun wirklich sehr erfolgversprechend ist.

Ich frage mich nämlich: Ist die Bauordnung besser geworden, ist sie unbürokratischer geworden, ist sie bürgerfreundlicher geworden? So richtig kann ich diese Fragen noch nicht beantworten.

Ich will es einmal an einem Beispiel festmachen, an einem von mehreren. In dem neuen Gesetzentwurf zur Bauordnung steht unter anderen:

„§ 52 wird wie folgt geändert: In Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter 'der Beseitigung' durch die Wörter 'die Beseitigung' ersetzt.“

Das ist kein Einzelfall. Das tritt in diesem Gesetzentwurf sehr oft auf.

(Klein [SPD]: Da hilft dann nur der ganze Satz, Frau Böhnisch!)

- Ja, das ist richtig. Aber dafür, „der“ gegen „die“ auszutauschen, brauche ich keine Novellierung der Bauordnung.

(Klein [SPD]: Das wird ein grammatikalischer Fehler ge- wesen sein!)

- Sicherlich. Gucken Sie nach: Es sind mindestens zehn. Ich wollte Sie damit nicht belästigen. Deswegen habe ich hier nur ein Beispiel genannt.

Ein wichtiges Thema ist für uns natürlich auch § 66 der Brandenburgischen Bauordnung gewesen. Ich erinnere daran, dass gerade dieser Paragraf aus der Diskussion zum Bürokratieabbaugesetz herausgenommen wurde; denn er sollte noch einmal umfangreich beraten werden, weil Fragen der Sicherheitsproblematik unbedingt weiter diskutiert werden müssen.

Ich bleibe jetzt dabei: Ich weiß noch nicht genau, ob durch den jetzigen Entwurf die Bauordnung wirklich im Sinne des Endverbrauchers verbessert worden ist. Sind die Fragen zu den Themen Brandsicherheit, Standsicherheit, Gebrauchssicherheit, Gesundheitsschutz ausreichend geregelt? Ist mit der Neuregelung des § 66 der Brandenburgischen Bauordnung wirklich auch hinreichend Sicherheit für den Endverbraucher gegeben?

Wir wissen, dass ungefähr die Hälfte der Neubauten nicht einwandfrei ist. Ich denke also, man sollte da genau hingucken, bevor man das Gesetz verabschiedet.

Meine Fragen bleiben: Sind wirklich alle kritischen Hinweise, die Anträge, die Vorabsprachen mit den Kammern eingearbeitet worden? - Ich habe auch heute wieder eine negative Beurteilung der Bauordnung auf meinem Computer gehabt. Es scheint also noch nicht alles in der Debatte behandelt worden zu sein, was die Fachverbände, was die Kammern dazu sagen.

Wir hatten ein Fachgespräch, und ich denke, die betreffenden Gedanken haben noch nicht zu Veränderungen geführt.

Ich bleibe dabei, zu fragen: Ist die Bauordnung auch weiterhin ausreichend an den Wirtschaftsraum Berlin-Brandenburg angepasst? - Auch da müssen wir noch einmal nachgucken, weil es auch in diesem unmittelbaren Zusammenhang auf jeden Fall möglich sein müsste, die Bauordnungen anzupassen, wenn wir schon ein gemeinsamer Entwicklungsstandort sind.

Für unserer Fraktion kann ich sagen: Wir werden im Ausschuss für Infrastruktur und Raumordnung eine Anhörung der Fachexpertinnen und Fachexperten beantragen. Wir werden diese Anhörung intensiv begleiten. Wir wollen eine Bauordnung, die vor allem die Sicherheitsstandards einhält, die unbürokratischer und handhabbarer wird. Und, Herr Minister, wir wollen, dass das Verkündungsdatum der Brandenburgischen Bauordnung, wenn es denn im 1. Halbjahr liegen wird, nicht gleich wieder das Verfallsdatum wird.

(Beifall bei der Fraktion DIE LINKE)

Herzlichen Dank. - Das Wort erhält Herr Abgeordneter Günther. Bitte schön.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, wieder einmal liegt uns eine Novelle der Bauordnung vor. Nach der großen Überarbeitung 2003 sind es nun - darauf wurde ja schon hingewiesen - eher kleine Veränderungen, Berichtigungen, Klarstellungen, Anpassungen an EU-Vorschriften. Auch das ist im Gesetzgebungsverfahren notwendig.

Es ist ja auch prinzipiell richtig, dass Gesetze alle paar Jahre auf ihre Wirkung hin überprüft und gegebenenfalls auch verändert werden. Das muss kein Verfahren zum Selbstzweck sein, sondern der Koalitionsvertrag gibt hier eine klare Richtung vor. Bürger- und Investorenfreundlichkeit soll nämlich das Ziel sein. Wenn man sich die Ergebnisse der Evaluation und die Vorschläge des Gesetzentwurfs so anschaut, dann muss man zu dem Ergebnis kommen: Die Brandenburgische Bauordnung ist

schon in ihrer jetzigen Fassung recht bürger- und investorenfreundlich.

In der Tat bezogen sich die allermeisten Vorschläge des Gutachtens und die auf den Tagungen und in den Workshops des Ministeriums unterbreiteten Vorschläge auf Vereinfachungen im Verfahren.

Schon jetzt wird in Brandenburg eine Baugenehmigung erteilt, die beispielsweise auch umwelt-, denkmal- oder wasserrechtliche Genehmigungen umfasst; im vereinfachten Verfahren ergeht diese Genehmigung sogar bereits nach vier Wochen verbindlich. Am Ende steht dann nicht einmal eine Schlussabnahme, sofern alle notwendigen Unterlagen vorliegen.

Das wird allgemein als modern und fortschrittlich anerkannt. Das soll auch so bleiben. Insofern gilt es zu überprüfen, ob die wenigen vorgeschlagenen materiellen Änderungen diesem Geist der Bauherrenfreundlichkeit auch folgen.

Die interessantesten Änderungsvorschläge liegen hier vielleicht noch in den Bereichen Abstandsflächen für Bestandsbauten, Grenzbebauung oder im Verfahren zum Bauabschluss.

Die vorgeschlagenen Änderungen am Ingenieur- und am Architektengesetz sind - wie ich finde - noch das Interessanteste an diesem Gesetzentwurf.

Im Zuge der Vereinfachung und Entbürokratisierung der Bauordnung - wie gerade geschildert - haben wir mit den Novellen in den letzten Jahren immer mehr Verantwortung von staatlichen Bauämtern auf Ingenieure, Architekten, Bauvorlageberechtigte, Objektplaner übertragen. Deshalb folgt es auch einer gewissen Logik, wenn die Anforderungen, die Aufsicht und die Selbstkontrolle innerhalb dieser Berufsgruppen strenger gestaltet werden.

Wie bekommt man aber gleichzeitig - bei dieser Strenge - einen freien und gleichberechtigten Zugang von Brandenburger Architekten zu Tätigkeiten in anderen Bundesländern und natürlich auch auf der anderen Seite einen ungehinderten Zugang von qualifizierten auswärtigen Architekten zur Arbeit in Brandenburg hin, wenn hier in Brandenburg - wie vorgeschlagen - beispielsweise auf die Registrierung auswärtiger Architekten verzichtet wird, die allermeisten Bundesländer - so auch Berlin - allerdings eine jährliche und kostenpflichtige Registrierung Brandenburger Architekten bei ihren Kammern zwingend vorschreiben?

Wir stehen also vor der alten Grundsatzfrage: Wie viel Kontrolle muss sein, und wie viel Liberalität können wir uns im Interesse von Sicherheit, Verbraucherschutz und freier Berufsausübung leisten? Wie viel können und wollen wir zulassen? Das ist eine Frage, die meist gar nicht entlang der Trennlinie zwischen politisch rechts und politisch links entschieden wird, sondern eher danach, ob man in einer Mietwohnung oder in einem Eigenheim lebt bzw. ob man gerade erst gebaut hat oder sich im Bauverfahren befindet.

Ich bin mir sicher, dass am Ende der Anhörung und der Ausschussberatungen ein abgewogenes Ergebnis stehen wird. Deshalb lautet meine Bitte: Machen Sie den Weg frei und stimmen Sie der Überweisung zu! - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Herzlichen Dank, Herr Günther. - Das Wort erhält Frau Abgeordnete Hesselbarth.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bauordnungsrecht verlangt viel Verantwortungs- und auch Pflichtgefühl. Dass die Landesregierung sich trotz zunehmender Nachlässigkeiten bei der Bauüberwachung und trotz aller fachlichen Kritik nicht dazu durchringen kann, die Rohbau- oder zumindest die Schlussabnahme wieder einzuführen, halte ich schon für fahrlässig. Auch bei der Prüfung der Standsicherheitsnachweise bleibt die Landesregierung weit hinter dem zurück, was wir seit langem fordern, nämlich eine regelmäßige Prüfung der Standsicherheit bei öffentlichen Gebäuden, um gravierende Unfälle, wie zum Beispiel Anfang 2006 in Bad Reichenhall geschehen, zukünftig zu verhindern.

Dass hier keinerlei Vorschläge zur Änderung materieller Vorschriften eingebracht werden, zeigt, dass eine echte Evaluierung überhaupt nicht stattgefunden hat, Herr Minister. Die Antworten auf meine sieben Kleinen Anfragen zur Novellierung der Brandenburgischen Bauordnung 2007, mit welchen wir die Landesregierung sowohl in formeller als auch in materiell-rechtlicher Hinsicht auf Änderungs- und Ergänzungsbedarf hinweisen wollten, sprechen für sich. Bei sämtlichen Kleinen Anfragen zeigte die Landesregierung nur Ratlosigkeit.

Im Ergebnis zeigt sich, dass keine stichhaltige Evaluierung seitens des MIR stattgefunden hat, sondern dem vorliegenden Gesetzentwurf bestenfalls ein oberflächliches Gutachten, das materielles Baurecht völlig außer Acht lässt, zugrunde gelegt werden soll. Das bestätigen Sie, Herr Minister, mit Ihrer Antwort in der Drucksache 4/4988 dadurch, dass zu den Fallzahlen, Mängeln, Ursachen und Bewertungen, insbesondere zur Qualitätskontrolle bei der Rechtsanwendung, eine Auswertung in Ihrem Ressort jedenfalls nicht stattfindet. Schließlich haben Sie eine spezielle und detaillierte Erhebung der von mir erwünschten Daten zum formellen und materiellen Recht aus Zeit- und Kostengründen abgelehnt. Das Ergebnis haben wir heute auf dem Tisch, und das ist eher negativ zu bewerten.

So wird die Anpassung der Bauordnung an die Anforderungen der Berufsqualifikationsrichtlinie im Ergebnis die mit der 2006 durchgeführten Änderung des Brandenburgischen Architektengesetzes verbundenen fachlichen Qualitätsverluste noch verschärfen.

Auch konnten Sie sich nicht dazu durchringen, dem Vorbescheid zugunsten der Bauherren die Bindungswirkung zu geben, sodass Bauherren damit wirklich etwas anfangen können. Rechtliche Planungssicherheit hatten Sie den Bauherren schließlich schon 2003 mit der Abschaffung der Teilbaugenehmigungen genommen.

Dies alles sind jedoch nur Mängel am Rande, wenn man sich betrachtet, dass Sie als MIR, also als oberster Hüter baupolizeilicher Gefahrenabwehr, nicht einmal meine Kleine Anfrage vom 30. März 2007 beantworten konnten, wie häufig seit den

Rechtsänderungen vom 16. Juli 2003 und vom 28. Juni 2006 im Land Brandenburg die Bauaufsichtsbehörden die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften und Anforderungen sowie die ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten der am Bau Beteiligten im Ermessenswege geprüft haben. Das ist schon bemerkenswert. Deswegen wundert es mich auch nicht, dass Sie in der vorgelegten Novellierung die seit langem von Feuerwehrverbänden und Berufsfeuerwehren geforderte Rauchwarnmelderpflicht für Wohngebäude ablehnen, obwohl das jetzt in den meisten Bundesländern ordnungsrechtlicher Standard ist. Auch hierzu lag Ihnen ein fertiger Gesetzentwurf meiner Fraktion vor, den Sie in die Novellierung einfach nur einfügen könnten.

Trotz einiger positiver Ansätze, die sich im Wesentlichen auf klarstellende Formulierungen beschränken, überwiegen aus unserer Sicht die Defizite, vor allem bei den Sicherheitsstandards, nach wie vor. Dem Gesetzentwurf werden wir so auf keinen Fall zustimmen, einer Ausschussüberweisung hingegen schon.

(Beifall bei der DVU)

Das Wort erhält Herr Abgeordneter Schrey. Bitte schön.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es wird immer spannend, wenn in diesem Hause die Brandenburgische Bauordnung zur Debatte steht.