Protocol of the Session on October 10, 2007

Ich möchte mich hier nicht weiter mit dem Gesetzentwurf auseinandersetzen. Es lohnt nicht die Zeit. Wir wissen, dass die DVU eine antidemokratische Partei ist, antidemokratisch, weil sie regelmäßig gegen Eckpfeiler unseres Grundgesetzes hetzt das tut sie regelmäßig hier im Landtag, nicht zuletzt heute wieder, wenn auch an anderer Stelle, nicht bei diesem Tagesordnungspunkt -, gegen Ausländer und Menschen anderen Glaubens und anderer Einstellung. Sie negiert die Toleranz. Sie stellt andere Grundrechte in Frage. Sie lässt keine Situation und Möglichkeit aus, die demokratischen Institutionen dieses Landes zu besudeln, in Verruf zu bringen und in Abrede zu stellen.

Die DVU ist eine zutiefst antidemokratische und antiparlamentarische Partei. Sie lässt sich diese Gelegenheit hier natürlich nicht entgehen, das Parlament durch den Kakao zu ziehen, in Abrede zu stellen und in ein schlechtes Licht zu rücken. Das muss man nicht einmal bedauern. Wir wissen, dass der Wolf im Schafspelz immer ein Wolf bleibt. Daran ändert der Pelz nichts. Dass die DVU hier mit Abgeordneten vertreten ist, macht sie längst noch nicht zu einer demokratischen Partei. Das sind Abgeordnete, aber keine Kollegen. Das ist der kleine Unterschied. Deswegen setzen wir uns hier mit dieser Polemik gar nicht auseinander.

Wir haben uns heute schon im Rahmen der Debatte über das Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes mit Ihnen auseinandergesetzt und dargelegt, dass die Neuregelung richtig und vertretbar ist. Die Abgeordneten der DVU sind nicht direkt gewählt und deshalb eigentlich nicht berechtigt, hier herumzuposaunen; denn sie müssen ihre Forderungen nicht vor dem Wähler verantworten. Herr Abgeordneter Schulze von der DVU, ich muss mich regelmäßig mit den Wählerinnen und Wählern aus meinem Wahlkreis auseinandersetzen. Tun Sie das? Sie sind nicht direkt gewählt, sondern nur über eine Scheinliste eingetrudelt. Machen Sie einmal Wahlkreisarbeit! Setzen Sie sich mit den Wählerinnen und Wählern auseinander! Wenn Sie einen Wahlkreis gewonnen hätten, würde ich mit Ihnen auf Augenhöhe reden. So spreche ich Ihnen schlicht die Legitimation ab.

Herr Schulze, lassen Sie eine Zwischenfrage zu, die während Ihres Redebeitrags angemeldet wurde? - Nein.

(Frau Hesselbarth [DVU]: So ein Lügner!)

Nachdem Herr Vietze von der Fraktion DIE LINKE und die Landsregierung verzichtet haben, erhält noch einmal Herr Abgeordneter Norbert Schulze das Wort.

(Dr. Klocksin [SPD]: Frau Präsidentin, wenn ein Abge- ordneter als Lügner bezeichnet wird, meine ich, dass das einen Ordnungsruf wert ist! Ich bitte ersatzweise um ei- nen Ordnungsruf für meine laute Intervention! - Heiter- keit bei der SPD)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das, was wir jetzt im Landtag erleben, erinnert an den Spielfilm „Und täglich grüßt das Murmeltier“. Dieses Jahr haben wir - ebenso wie letztes Jahr - noch mehr Geld zu erwarten. Das sind die Fakten und nichts anderes, Herr Schulze. Bei all Ihrem Geschrei geht es

um nichts anderes als darum, dass wir Ihnen die Freude nehmen könnten, noch kräftiger zu verdienen. Ja, ich sage „verdienen“; denn auch ein Arbeitnehmer oder ein Selbstständiger bekommt keine Entschädigung, sondern verdient. So ist es letztendlich auch hier. In Wahrheit ärgert Sie doch nur, dass wir als DVU-Fraktion in der Debatte zum Achten Änderungsgesetz als einzige Fraktion die Kritik des Staatsrechtlers Hans Herbert von Arnim ernst genommen haben.

(Beifall bei der DVU)

„Dieses Änderungsgesetz zum Abgeordnetengesetz ist nichts anderes als ein haushalterisches Täuschungsmanöver. Diese Täuschung war beabsichtigt.”

Wenn wir uns schon mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abfinden müssen, dass wir bei der Anpassung der Grunddiät nicht einfach an die Beamtenbesoldung oder an die Vorgaben von Kommissionen anknüpfen dürfen, dann darf die Anpassungspraxis wenigstens nicht dem Gerechtigkeitsempfinden aller billig und anständig denkenden Menschen widersprechen. Dazu gehört aber, unsachgemäßen Erhöhungen zumindest in der Höhe der Grundentschädigung entgegenzuwirken, indem in die Bemessungsgrundlage „Einkommensentwicklung“ auch die Entwicklung der Renten und der Bezüge von Arbeitslosen und Hartz-IV-Empfängern einbezogen wird. Dazu gehört aber auch, endlich den tatsächlichen Lebensstandard der Menschen im Land Brandenburg zur Kenntnis zu nehmen. Damit ist die von uns vorgeschlagene Absenkung der Grundentschädigung nur angemessen. Oder kämen Sie mit knapp 3 800 Euro in Existenznöte, Herr Schulze?

Es würde Ihnen übrigens auch angesichts Ihres zunehmend schwindenden politischen Ansehens in der Bevölkerung guttun, meine Damen und Herren von der SPD, wenn Sie sich dem anschließen würden. Wir bieten Ihnen dafür heute eine gute Chance.

(Beifall bei der DVU - Bischoff [SPD]: Wem spenden Sie denn die 1 000 Euro? Sagen Sie es doch einmal! - Dr. Klocksin [SPD]: Was kostet so ein Listenplatz bei der NPD?)

Der Abgeordnete Christoph Schulze möchte von seiner Restredezeit Gebrauch machen. Das Recht hat er. Bitte schön.

Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Wenn Vorwürfe wie „Abzocke“ geäußert werden, dann muss man darauf reagieren. Herr DVU-Schulze, verraten Sie doch den Abgeordneten und der Öffentlichkeit einmal, wo Ihre Frau arbeitet. Sie ist Mitarbeiterin der Abgeordneten Hesselbarth. Nach den Richtlinien des Landtages ist es aber verboten, dass Verwandte ersten oder zweiten Grades der Abgeordneten bei ihnen selbst beschäftigt sind. Was Sie im Zusammenhang mit Ihrer Frau organisieren, ist eine Umgehung der Richtlinien, wonach rechte Tasche nicht gleich linke Tasche sein soll.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD)

Sie spielen sich hier auf und bauen einen Popanz auf, umgehen aber selbst geschickt die Richtlinien, nach dem Motto: „Meine Frau arbeitet ja bei Frau Hesselbarth und nicht bei mir“. Das ist noch legal, aber dennoch ganz klar ein Umgehungs- und Täuschungsmanöver. Daran sieht man wieder, wer die Wölfe im Schafspelz sind und wer es ernst meint. Das kenne ich von anderen Kollegen nicht.

(Beifall bei der SPD)

Herzlichen Dank. - Ich schließe damit die Rednerliste.

Die Fraktion der DVU beantragt die Überweisung des Gesetzentwurfes in der Drucksache 4/5160 an den Hauptausschuss. Wer dieser Überweisung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer stimmt gegen diese Überweisung? - Mit großer Mehrheit ist gegen diese Überweisung gestimmt worden.

Wir kommen damit zur direkten Abstimmung über den Gesetzentwurf. Wer diesem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer stimmt gegen diesen Gesetzentwurf? - Mit großer Mehrheit ist gegen diesen Gesetztentwurf gestimmt worden. Er ist somit abgelehnt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 9 und rufe Tagesordnungspunkt 10 auf:

Leitlinien für Konversion im Land Brandenburg, Fortschreibung der Leitlinien für Konversion des Landes Brandenburg von 1992 - Landtagsdrucksache 1/1203

Leitlinien der Landesregierung

Drucksache 4/5138

Eigentlich würde an dieser Stelle der Wirtschaftsminister das Wort erhalten. Herr Speer, können Sie vielleicht nachschauen, wo der Wirtschaftsminister abgeblieben ist?

(Heiterkeit - Minister Speer: Vielleicht finde ich hier sei- ne Rede!)

Wenn Sie ihn vertreten - bitte schön. Auch Sie haben das Recht, an das Pult zu gehen. Ansonsten müssten wir entsprechend der Rednerliste weiterverfahren.

(Minister Junghanns betritt den Plenarsaal)

Gut, wir lassen es noch einmal gelten.

(Schulze [SPD]: Der Wirtschaftsminister war mit dem Aufbau der Wirtschaft beschäftigt! Er war also entschul- digt!)

Herr Minister Junghanns hat das Wort. Bitte.

Ich bitte um Entschuldigung, Frau Präsidentin. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Am 11. September 2007 hat das

Kabinett die Leitlinien für Konversion im Land Brandenburg beschlossen. Diese sind von einer interministeriellen Arbeitsgruppe erörtert, beraten und aufgestellt worden.

Ich darf daran erinnern, dass die vorliegenden Leitlinien auf unseren in den vergangenen 15 Jahren gesammelten Erfahrungen aufbauen. Am 16. Januar 2007 haben Sie der evaluierten Konversionspolitik im Rahmen einer Landtagsdebatte einhellig zugestimmt und damit auch den Weg für die Neuaufstellung fortgeschriebener Konversionsleitlinien geebnet. Ich sage dafür ausdrücklich Dank; denn mit dieser fortgeschriebenen Konversionsleitlinie geben wir Antworten auf aktuelle Fragen im Bereich der Konversion. Deshalb nimmt das Thema der zivilen Umwandlung der Bundeswehrstandorte, und zwar jener, die wir im Rahmen der Bundeswehrstrukturreform in eine neue Nutzung überführen müssen, größeren Raum ein, als das vorher der Fall war. Im vergangenen Jahrzehnt haben wir uns vor allen Dingen mit den sogenannten WGT-Liegenschaften auseinandergesetzt.

Die neuen Leitlinien zielen darauf ab, eine Balance zwischen den sogenannten alten und den neuen Konversionsaufgaben herzustellen. Berücksichtigt werden dabei insbesondere auch die demografische Entwicklung und die Neuausrichtung der Förderkulisse sowie andere Themen, die uns in der Ausrichtung des Landes auf die Ausschöpfung der Potenziale außerordentlich wichtig sind. Konversion hat die Aufgabe, Wirtschaft, Naturschutz, Naherholung, Stadtentwicklung und Tourismus zu unterstützen und damit eine nachhaltige, umweltverträgliche Nutzung der Flächen herbeizuführen. Dabei spielt - das ist ein Thema, das uns heutzutage fast alltäglich beschäftigt - natürlich auch die Nutzung dieser Flächen für die Anwendung erneuerbarer Energien in einem stabilen zukunftsträchtigen Energiemix eine zunehmende Rolle. Alles in allem trägt damit die Konversion im Land Brandenburg zur Erhöhung der Wirtschaftskraft sowie zur Schaffung von Arbeitsplätzen bei.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Unser Land setzt im Besonderen auf eine enge Zusammenarbeit mit dem Bund. Wir setzen auf den frühzeitigen Freizug nicht mehr benötigter Flächen aus der militärischen Nutzung und die zügige Anschlussnutzung. Das geben die Leitlinien ausdrücklich her. Ich hebe das hervor, weil es mehr denn je wichtig ist, die Erfüllung von Konversionsaufgaben als kooperative und begleitende Arbeit zu verstehen. Das gilt insbesondere im Zusammenhang mit den aus der Bundeswehrstrukturreform hervorgegangenen Konversionsflächen. Wir wollen die Verantwortung des Bundes nicht aufweichen. Im Gegenteil, der Bund ist bei der Fortentwicklung der Nutzung ein sehr starker Partner.

Gleichwohl erwarten wir ein Entgegenkommen, das sicherstellt, dass in einer gleitenden Phase sehr frühzeitig Folge- und Anschlussnutzungen möglich werden, um damit den Wandel von der militärischen Nutzung hin zur wirtschaftlichen Nutzung fließend zu gestalten.

Die grundsätzliche Aufgabe bei diesem Thema besteht darin, eine langfristig angelegte Arbeit zu entwickeln und damit gleichzeitig frühzeitig sicherzustellen, dass es eine Übereinstimmung bei den Zielstellungen und im Handeln aller Beteiligten der Konversion gibt. Deshalb unterstützt das Land Brandenburg die Bund-Land-Arbeitsgruppe Konversion, die unter

Leitung meines Ministeriums die Verwirklichung der Leitlinien weiter aktiv begleiten wird.

Die fortgeschriebenen Leitlinien enthalten eine Reihe von Forderungen gegenüber dem Bund. Wir erwarten vom Bund, dass er seine Verantwortung wahrnimmt und Konversion aktiv gestaltet. Erforderlich ist beispielsweise, Bundesprogramme zur wirtschaftlichen, städtebaulichen und ökologischen Entwicklung ehemals militärisch genutzter Flächen in Anspruch nehmen zu dürfen. Das heißt, so, wie wir das Konversionsthema zu einem politischen Gestaltungsthema im Land machen, erwarten wir, dass auch der Bund im Rahmen der Instrumente, die städtische, die wirtschaftliche und die Umweltentwicklung zu unterstützen, Zugänge für diese Aufgaben öffnet.

Mit den neuen Leitlinien verpflichtet sich das Land Brandenburg, den Städten und Gemeinden bei der Beseitigung der Strukturnachteile im Rahmen der Möglichkeiten Hilfe anzubieten. Im Rahmen des Operationellen Programms des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, EFRE, ist die Konversionsförderung des Landes eingestellt, und wir sind gegenwärtig dabei, die entsprechenden Richtlinien vorzubereiten.

Das Land wird sich ausweislich dieser Konversionsleitlinien weiterhin dafür einsetzen, dass das vorhandene Netzwerk bzw. die vorhandene Kompetenz in Konversionsaufgaben aktiv in den nationalen und internationalen Markt gestellt wird. Wir sind davon überzeugt, dass die aufgebaute Kompetenz in Konversionsfragen im Rahmen der sogenannten FOKUS-Gruppe das ist das Forum für Konversion und Stadtentwicklung - und das Kompetenzzentrum für Konversion und Kampfmittelberäumung, kurz KOMZET genannt, weiterhin genutzt werden. Wir wollen den Unternehmen in der Konversionsbranche behilflich sein, auf internationalen Märkten Platz zu finden. So wird in meinem Haus gemeinsam mit dem KOMZET beispielsweise eine Handreichung mit Leistungsverzeichnis von Unternehmen erarbeitet und ins Internet eingestellt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Konversion ist trotz aller erreichten Erfolge nicht abgeschlossen, sie verlangt weitere Anstrengungen. Ich weiß um die Ungeduld derer, die im Land daran arbeiten wollen, vorhandene Konversionsflächen als - sagen wir mal - „Schandflecke” zu beseitigen und gleichzeitig schneller wirtschaftliche Nutzungen auf den Weg zu bringen. Darin sind wir uns einig.

Ich baue darauf, dass wir uns auch bei der jetzt vor uns liegenden Wegstrecke Klarheit darüber verschaffen, dass die Konversion eine Aufgabe ist, die nur im guten und engen Miteinander von alten und neuen Nutzern sowie durch eine langfristig angelegte Arbeit zu lösen ist. Es ist nicht möglich, im Rahmen dessen, was uns an Fördermitteln zur Verfügung steht, Konversion auf Vorrat zu betreiben. Gleichwohl ist sichergestellt, dass die Kommunen, die mit diesen Aufgaben konfrontiert sind, weiterhin unsere Unterstützung erhalten werden.

Es gäbe viele Beispiele zu nennen, in denen das ausgezeichnet gelungen ist. Eine solche Diskussion über neue Konversionsleitlinien ist auch geeignet, denjenigen in den Kommunen, in den Städten und in den Landkreisen einmal herzlich Dank dafür zu sagen, dass sie das Thema Konversion in einer sehr kreativen Art und Weise zum Gestaltungsthema für eine gedeihliche Landesentwicklung ausgesucht und mit Erfolg betrieben haben.

(Beifall des Abgeordneten von Arnim [CDU])

Die Konversionsleitlinien sind außerordentlich wichtig, weil sie die vielen Akteure auf diesem Gebiet koordinieren. Die Verknüpfung im Netzwerk für Konversion ist die wichtigste Grundlage dafür, dass wir auf dem eingeschlagenen Weg im Sinne einer guten Stadt-, einer guten Wirtschaftsentwicklung und im Sinne der Entwicklung im Einklang mit der Natur weitere Fortschritte erreichen werden. Wir wollen den neuen Konversionsaufgaben gerecht werden. Mit den neuen Leitlinien ist Konversion in Brandenburg auf Zukunft gestellt. Lassen Sie uns diesen Weg gemeinsam gehen. - Danke schön.

(Beifall bei der CDU)