Protocol of the Session on October 10, 2007

(Beifall bei der CDU)

Herzlichen Dank, Herr Minister. - Das Wort erhält der Abgeordnete Domres, der für die Fraktion DIE LINKE spricht.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung hat eine Fortschreibung der Leitlinien für Konversion für das Land Brandenburg vorgelegt. Besagte Leitlinien wurden im Jahr 1992 beschlossen. Dies erfolgte damals auf Antrag aller im Landtag vertretenen Parteien, also von CDU bis PDS-LL, und war sozusagen die Grundlage einer beispiellosen Erfolgsgeschichte - ein Vorgang, der heute, im Jahr 2007, unmöglich erscheint.

Der Preis für die Überweisung eines Antrags der demokratischen Opposition an einen Fachausschuss ist heutzutage in der Regel der Verzicht auf eine Debatte hier im Plenum.

(Einzelbeifall bei der Fraktion DIE LINKE)

So geschehen mit dem Antrag meiner Fraktion vom 13.06.2006 in der Drucksache 4/3031 zur „Evaluierung und Fortschreibung der Leitlinien für Konversion im Land Brandenburg“ in der 33. Sitzung des Landtages Brandenburg am 21. Juni 2006. Der Antrag wurde damals an den Ausschuss für Wirtschaft - federführend - und an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen überwiesen. Das ist es dann aber auch schon gewesen. Ein Antrag auf Anhörung liegt seitdem auf Eis. Es hat mittlerweile 16 Monate gedauert, dass den Intentionen des Antrags Rechnung getragen wurde. Immerhin liegt jetzt eine Fortschreibung vor.

In diesem Zusammenhang erinnere ich noch einmal an unseren damaligen Antrag. Wir regten an, folgende Eckpunkte bei der Fortschreibung der Leitlinien für Konversion im Land Brandenburg einzubeziehen:

Erstens: Die Konversion soll auch weiter einen Beitrag zum Ausgleich regionaler Strukturnachteile leisten. Durch gezielte Konversionsmaßnahmen sollen Wirtschaftskreisläufe im ländlichen Raum gestärkt und vorhandene Bausubstanz sowie Infrastruktur bei entsprechender Eignung als Wirtschaftsressource mobilisiert und von militärischer Nutzung befreiter Naturraum umweltgerecht behandelt werden.

Zweitens: Eine Prioritätenliste hinsichtlich der Verwertung, Verwaltung und Entwicklung der Konversionsflächen, unter anderem für die Kyritz-Ruppiner Heide, Sperenberg usw., sollte erstellt werden.

Drittens: Die Prüfung von Finanzierungsinstrumenten zur Sicherung der Fördermöglichkeit von Konversionsmaßnahmen im Rahmen des Operationellen Programms des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung in der EU-Förderperiode 2007 bis 2013 - hier meine ich die spezielle Fortführung der Konversionsrichtlinie - sollte vorgenommen werden.

Viertens: Maßnahmen zur Stärkung der Konversionswirtschaft, zur Erschließung neuer Märkte für Brandenburger Unternehmen und zur Unterstützung von Konversionsnetzwerken und Kooperationen sind vorrangig zu beachten.

Fünftens: Ein Konzept zum weiteren Umgang mit innerstädtischen Konversionsliegenschaften, die von städtebaulicher Relevanz sind, sollte erarbeitet werden.

Sehr geehrte Damen und Herren! An einigen Stellen der Fortschreibung finden sich zumindest andeutungsweise die von uns angeregten Eckpunkte wieder. Nach dem Lesen der Fortschreibung habe ich dennoch mehr Fragen als Antworten. An so mancher Stelle hätte ich mir, wie in den Leitlinien von 1992, eine konkretere Untersetzung gewünscht. Natürlich ist die Aufgabenstellung im Jahr 2007 eine andere als 1992. Vieles von dem, was damals angepackt werden musste, ist heute erledigt. Heute gibt es andere Herausforderungen wie die der Bundeswehrstrukturreform oder die immer noch akuten Gefahren für Mensch und Natur durch Munition, Kampfmittel sowie Kraftund Schmierstoffe oder die noch nicht verwerteten Liegenschaften.

Aber warum, frage ich Sie, finden sich in den Leitlinien zum Beispiel keine Aussagen in Bezug auf die friedliche Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide wieder? In diesem Zusammenhang ist es schon sehr merkwürdig, dass sich die Landesregierung auf der einen Seite für die zivile Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide ausspricht, auf der anderen Seite aber genau dieses Areal bei den Überarbeitungen durch die Gemeinsame Landesplanung für eine militärische Nutzung reserviert.

Die Fortschreibung wirft meiner Meinung nach ebenso Fragen zur Finanzierung und zu den Grundlagen für Konversion auf. In der Präambel wird davon gesprochen, dass sich das Land dafür einsetzt und mit Unterstützung der Bundesregierung Hilfe anbietet. Was aber macht das Land ohne Bundesregierung?

Mit diesen Formulierungen werden keinerlei verbindliche Verpflichtungen eingegangen. Die in der Leitlinie 1 genannte landesplanerische Vorgabe kann ich nach den von der Landesregierung vorgenommenen Veränderungen im Landesentwicklungsplan und im Landesentwicklungsprogramm nicht mehr erkennen, denn dort findet Konversion nicht mehr statt.

In der Leitlinie 3 kommt das Dilemma der Landesregierung ganz deutlich zum Ausdruck. Im ersten Satz heißt es:

„Das Land wird den Städten und Gemeinden bei der Beseitigung von Strukturnachteilen im Rahmen seiner Möglichkeiten Hilfe anbieten.“

Dass es nach wie vor keine Konversionsrichtlinie gibt, ist dabei wohl nur ein untergeordnetes Problem. Vielmehr stellt sich die Frage, nach welchem Prinzip Projekte in Kommunen gefördert werden, welche kein Regionaler Wachstumskern sind, da ja nur

solche vorrangig Fördermittel erhalten sollen. Wie sollen beispielsweise Kommunen ihren besonderen Bedarf nachweisen, um in den Genuss einer Förderung zu kommen? Wäre an dieser Stelle nicht, wie von uns gefordert, eine nach transparenten Regeln erarbeitete Prioritätenliste sinnvoll?

Leider findet sich in den Richtlinien kein Wort über die künftige Prioritätensetzung oder über die Arbeit der BBG, der Brandenburgischen Bodengesellschaft, bzw. über den weiteren Umgang mit den ehemaligen WGT-Liegenschaften im allgemeinen Grundvermögen. Für mich bleibt diese Fortschreibung hinter den im Jahre 1992 beschlossenen Leitlinien inhaltlich weit zurück. Gerade nach dem vorgelegten qualitativ guten Konversionsbericht, Herr Minister, hätte ich mehr erwartet, weil dieser eine gute Grundlage gewesen wäre.

Die Formulierungen in Richtung Bund sind sicher gut gemeint, aber wann, wenn nicht jetzt - unter der jetzigen Farbkonstellation im Land und im Bund - wären bahnbrechende Beschlüsse auf dem Gebiet der Konversion möglich, die auch DIE LINKE stürmisch begrüßen würde?

(Dr. Klocksin [SPD]: Stürmisch?)

- Stürmisch. - SPD und CDU fordern immer nur in der Opposition Rüstungsaltlastenfinanzierungsgesetze oder Konversionsprogramme. In Regierungsverantwortung lösen sich diese Forderungen in Schall und Rauch auf.

(Beifall bei der Fraktion DIE LINKE)

Da, wie gesagt, mehr Fragen als Antworten mit dieser Fortschreibung verbunden sind, können Sie, meine Damen und Herren von der Koalition, davon ausgehen, dass meine Fraktion auf einer Anhörung im Wirtschaftsausschuss bestehen wird. Der Antrag liegt seit mehreren Monaten vor. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der Fraktion DIE LINKE)

Herzlichen Dank, Herr Domres. - Nun erhält Frau Abgeordnete Hackenschmidt für die SPD-Fraktion das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Schon seit den 90er Jahren hat das Thema Konversion in Brandenburg eine Schrittmacherrolle eingenommen. Um das Ausmaß der Problemlage einmal zu verdeutlichen: 230 000 ha des Landes Brandenburg waren 1989 in militärischer Nutzung. Dies entspricht ca. 8 % der Fläche Brandenburgs, also etwa der Größe des Saarlandes.

Schon die erste Landesregierung hatte das Ausmaß der strukturellen Maßnahmen erkannt und sich zeitnah auf Leitlinien verständigt, um eine durchdachte und geordnete Konversionspolitik zu betreiben. Durch diese intensive Förderung ist es gelungen, die Hälfte der Ausgangsflächen zivil nachzunutzen. Standen am Anfang vor allem die personelle und betriebliche Konversion und die Umwandlung der Liegenschaften der Westgruppe der russischen Streitkräfte, der Nationalen Volksarmee und sonstiger bewaffneter Organe der DDR im Vordergrund,

stehen heute die aus dem Strukturwandel bei der Bundeswehr resultierenden Aufgaben auf der Tagesordnung.

Standortreduzierungen und Standortschließungen in Brandenburg erfordern eine zeitnahe Konversionspolitik, da die jetzt betroffenen Liegenschaften einen grundlegend anderen Zustand vorweisen. Dies will ich an einem Beispiel verdeutlichen:

In der Garnisonsstadt Doberlug-Kirchhain wurde die Überleitung der NVA in die Bundeswehr auch durch einen Standortaufwuchs vollzogen und dementsprechend die „Lausitz-Kaserne“ in das Investitionsprogramm des Verteidigungsministeriums aufgenommen. Bis zum Jahre 2006 erfolgten sowohl die Verbesserung der straßenbaulichen Anbindung als auch die Renovierung und Sanierung der Gebäude. Noch in diesem Stadium erfolgte die Ankündigung eines erneuten Strukturwandels in der Bundeswehr, was hieß, dass der Standort „LausitzKaserne“ geschlossen wird. Das Ergebnis ist nun ein saniertes Gelände mit vollfunktionstüchtigen Gebäuden, die dringend einer zivilen Nachnutzung bedürfen. In diesem konkreten Fall steht das Angebot eines seriösen Investors, welcher den wirtschaftlichen Abbruch durch sein Leistungsspektrum kompensieren könnte. Das bedeutet Arbeitsplätze in der Region und Aufträge an die regionalen KMUs. Doch die Investoren müssen gemeinsam mit den Kommunen des Landes Brandenburg auch darauf drängen, dass Kaufanträge zeitnah auf Bundesebene bearbeitet werden. Hier besteht dringender Handlungsbedarf, sonst geht der gewonnene Schwung verloren, und es wird mehr Geld für Erhaltungs- und Sicherungsmaßnahmen ausgegeben, als durch Nutzung eingenommen werden kann.

Konversion in Brandenburg ist ein Wirtschaftsfaktor, der in den letzten zehn Jahren einer eigenen Konversionsbranche zur Entwicklung verholfen hat. Das gewonnene Know-how bei Kampfmittelsondierung, Kampfmittelräumung und -entsorgung, Altlastenbeseitigung, Abriss und Recycling sowie Planungs- und Flächenmanagementbüros sind nicht nur wichtig für die Wirtschaft in Brandenburg, sondern könnten auch mit ihren Kompetenzen in anderen Bundesländern sowie über Deutschland hinaus wirken.

Durch die Anpassung der Leitlinien für Konversion werden die Vielschichtigkeit der Aufgabe und ihre Bedeutung noch klarer definiert. Die Landesregierung steht weiterhin zum Konversionsprogramm. Herr Domres, wir haben das Thema deshalb auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Wirtschaftsausschusses gesetzt. Ich denke, das ist der richtige Rahmen, um über eine Anhörung bzw. eine Prioritätenliste, die auch ich für wichtig halte, zu reden.

Beispiele für gelungene Konversion sind der Wissenschaftsund Forschungsstandort Golm sowie der Biotechnologiepark Luckenwalde. Ich denke, diese Erfolge beruhen auch auf den bisherigen Leitlinien. Ich fordere deshalb, die bisherigen Leitlinien der Landesregierung, die jetzt angepasst werden, und das konstruktive Zusammenarbeiten von Interessenvertretern im Forum für Konversion und Stadtentwicklung weiterzuführen und durch die Sicherstellung der finanziellen Mittel nach dem Auslaufen von KONVER durch EFRE-Mittel zu untermauern.

Notwendig ist auch weiterhin ein abgestimmtes Handeln zwischen der Landesregierung und den betroffenen Kommunen auf der Grundlage landesplanerischer und demografischer sowie finanzieller Vorgaben. Das bedeutet konkret, Truppen

übungs- und Schießplätze hauptsächlich dem Natur- und Landschaftsschutz bzw. dem Tourismus zur Verfügung zu stellen, nicht mehr benötigte bauliche Anlagen so weit wie möglich zurückzubauen, Flächen zu entsiegeln, um sie der lokalen bzw. regionalen Umweltbilanz zuzuführen, oder aber nutzungsfähige Liegenschaften zeitnah in eine zivile Nutzung zu überführen. Die Konversionspolitik kann somit Impulse im Strukturwandel des Landes geben und damit auch regionale Entwicklungen verstärken. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei SPD und CDU)

Herzlichen Dank, Frau Abgeordnete. - Das Wort erhält nun die Abgeordnete Hesselbarth für die DVU-Fraktion.

Während sie zum Pult kommt, begrüße ich Senioren aus Wriezen. Herzlich willkommen!

(Allgemeiner Beifall)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Stirbt die Förderung, ist die Konversion politisch tot. - Das ist eine feststehende Tatsache, bei der es keine, aber auch wirklich keine Deutungsmöglichkeiten gibt. Daran ändern, meine Damen und Herren auf der Regierungsbank, auch Ihre vorliegenden Leitlinien, die im Übrigen lange überfällig waren, überhaupt nichts. Dabei war die Konversion hier in Brandenburg - das erkennen wir als DVU-Fraktion ausdrücklich an - durchaus eine Erfolgsgeschichte.

In Brandenburg waren 1989 schätzungsweise bis zu 180 000 sowjetische Soldaten auf rund 145 000 ha stationiert oder - anders ausgedrückt - ein „Kalter Krieger“ pro 7 800 m2 DDR. Circa 100 000 ha der ehemaligen WGT-Liegenschaften bildeten später das Sondervermögen Grundstücksfonds Brandenburg, welches dann, 2004, gegen den ausdrücklichen Willen unserer DVU-Fraktion in das direkte Liegenschaftsvermögen des Landes übernommen wurde. Nicht nur damals wurden beispielsweise von Frau Ministerin Ziegler in ihrer Funktion als Finanzministerin - Stimmen laut, man könne doch die Konversion faktisch stoppen und den Rest der noch nicht verwerteten Liegenschaften einzäunen und verrotten lassen.

Inzwischen bedient man sich seitens des Landes ausgiebig an den Rücklagen des ehemaligen Grundstücksfonds. Dass die Landesregierung nunmehr feststellt, dass sie die Konversion fortsetzen will, vernehmen wir als DVU-Fraktion wohl, können jedoch unsere Skepsis nicht verhehlen.

In Brandenburg wurden laut dem letzten Konversionsbericht inzwischen gut 80 % der früheren WGT-Flächen einer zivilen Nutzung zugeführt. Die bisher mit der Konversion beauftragt gewesene Brandenburgische Bodengesellschaft erwirtschaftete durch die Konversion im Land stets Gewinne. Zu den übriggebliebenen rund 20 000 ha ehemaliger WGT-Flächen, die aufgrund ihrer zum Teil wenig attraktiven Lagen nicht so leicht vermarktbar sind, kommen in Zukunft aufgrund der Bundeswehrstrukturreform weitere 11 000 ha ehemalige Bundeswehrflächen, die ebenfalls auf eine zivile Verwertung warten.

Sehen wir uns die Punkte Ihrer Leitlinien im Einzelnen an, so stellen wir fest, dass Sie - siehe Punkt 1 - die Konversionspolitik in Zukunft an den „demografischen und finanziellen Rahmenbedingungen“ ausrichten wollen. Soll das bedeuten, Herr Minister Junghanns, dass es Konversion in Zukunft nurmehr nach Finanzlage und Bevölkerungsstruktur geben soll? Oder doch einzäunen und verrotten lassen?

Vielleicht meinen Sie ja in verklausulierter Form genau das, wenn Sie von „umweltverträglicher Nutzung der Flächen“ sprechen. Wie sich das, meine Damen und Herren auf der Regierungsbank, mit Ihren von uns durchaus unterstützten Forderungen nach einer Nutzung der ehemaligen WGT-Flächen für die Erzeugung erneuerbarer Energien und zur Schaffung neuer und zum Erhalt bestehender Arbeitsplätze vereinbaren lässt, bleibt wohl letztlich Ihr Geheimnis.

Kommen wir zum Punkt öffentliche Förderung. Unter Punkt 3 Ihrer Leitlinien ist zu lesen, dass die Konversionsförderung im Operationellen Programm des Landes Brandenburg zum Europäischen Fonds für regionale Entwicklung für die Förderperiode 2007 bis 2013 weiterhin verankert sei. Schaut man sich den Haushaltsplan des Wirtschaftsministeriums für die Jahre 2008 und 2009 an, so stellt man fest, dass für Konversionsmaßnahmen explizit keine Fördermittel mehr in den Haushalt eingestellt wurden, sondern lediglich Nulltitel. Sollten Sie mir entgegnen, die Konversionsmittel könnten aus den allgemeinen EFRE-Programmen genommen werden, so ist das im Grunde zwar richtig, denn die Titelgruppen können sich gegenseitig decken, doch wird es - lesen wir weiter in den Leitlinien - allein dadurch konterkariert, dass Sie die Fördermittel vorrangig zur Stärkung der Regionalen Wachstumskerne einsetzen wollen und Fördermaßnahmen nur dann, wenn etwas übrig bleibt, auch in anderen Kommunen durchgeführt werden können, wohlgemerkt: können. - Womit wir wieder bei der sprichwörtlich förderpolitischen Abhängung des flachen Landes bzw. der berlinfernen Regionen Brandenburgs wären.

Wir als DVU-Fraktion werden Ihre Konversionsleitlinien in Zukunft jedenfalls mit einer noch größeren Skepsis kritisch begleiten.

(Beifall bei der DVU)