Gesetz zur Neuordnung der Ausbildung und des Studiums für die Laufbahn des gehobenen Polizeivollzugsdienstes
Es wurde vereinbart, hierzu keine Debatte zu führen, sodass ich über die Beschlussempfehlung des Ausschusses abstimmen lasse. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei einer merklichen Anzahl an Enthaltungen ist diese Beschlussempfehlung angenommen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich eröffne den Nachmittagsteil unserer Sitzung und begrüße die Schülerinnen und Schüler der 10. Klasse der Oberschule Sachsendorf. Herzlich willkommen hier bei uns!
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben am 1. Juli 2006 Neuland betreten, indem wir das Abgeordnetengesetz geändert, das heißt in § 5 Abs. 3 festgelegt haben, dass die Entschädigung für die Abgeordneten jeweils zum 1. Januar eines jeden Jahres an die Einkommensentwicklung im Land Brandenburg anzupassen ist. Ebenso ist die allgemeine Kostenpauschale für den Betrieb unserer Büros nach § 6 Abs. 3 an die Entwicklung des Verbraucherpreisindex anzupassen. Das ist insofern Neuland, als diese Pflicht zur Anpassung sowohl nach oben als auch nach unten gilt.
Dafür hat das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg gemäß § 5 Abs. 3 des Abgeordnetengesetzes jeweils bis zum 1. September eines jeden Jahres dem Präsidenten in Form eines Berichts die Maßzahl der Einkommensentwicklung und gemäß § 6 Abs. 5 die Entwicklung des Verbraucherpreisindex mitzuteilen. Auf dieser Basis - so haben wir festgelegt - hat der Präsident dann einen Gesetzentwurf zur Änderung des Abgeordnetengesetzes vorzulegen. Es geht also bis zum September in dem Bericht immer um die Preis- und Kostenentwicklung im jeweiligen Vorjahr.
Nachdem die Einkommensentwicklung im vergangenen Zeitraum rückgängig verlief, ist die Entschädigung zum 1. Januar 2007 gesenkt worden. Nach dem Bericht vom August 2007 ergibt sich nunmehr eine Erhöhung: eine Steigerung der Einkommensentwicklung von 1,1 % und eine Steigerung des Verbraucherpreisindex von 1,8 %. Wir haben also wieder Nachsteuerungsbedarf und müssen das Abgeordnetengesetz in diesem Sinne ändern.
Der Hauptausschuss hat sich mit dieser Problematik bereits befasst. Er hat eine Diskussion darüber geführt, ob die Zusammensetzung des Warenkorbes, nach dem der Verbraucherpreisindex berechnet wird, sachgerecht ist. Ich habe durchaus Verständnis dafür zu sagen: Schnaps und Zigaretten müssen dort nicht unbedingt vorkommen. Darüber kann man reden. Das würde aber bedeuten, eine neue Definition dieses Index vorzunehmen und in das Gesetz einzuarbeiten.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Präsident des Landtages hat entsprechend der Gesetzeslage des Landes Brandenburg den Entwurf eines neunten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes eingebracht und begründet. Er hat damit seine Pflicht erfüllt, die wir ihm hier auferlegt haben. Es ist wichtig zu sagen: Wir haben uns ganz bewusst für das Beschreiten eines neuen Weges entschieden. Wir sind gehalten,
uns an den von uns gemeinsam vorgesehenen Weg zu halten. Deswegen haben wir es zu Recht mit der Feststellung des Landesamtes für Statistik zu tun, das die Entwicklung sowohl der Einkommen als auch des Verbraucherpreisindex darstellt. Die entsprechenden Änderungsvorschläge sind hier vorgelegt worden.
Aus meiner Sicht, Herr Präsident, besteht nur die Pflicht, heute einen Entwurf vorzulegen bzw. zu behandeln, nicht aber die, diesem zuzustimmen.
Es ist durchaus legitim, wenn argumentiert wird - einige Abgeordnete unserer Fraktion schließen sich dem an -: Wer wie wir dieses neue System der Abgeordnetenentschädigung gestalten wollte, befindet sich jetzt, das heißt bei Wirtschaftswachstum und Erhöhung der Einkommen, in der Situation, auch einer Erhöhung der Entschädigung für die Abgeordneten zustimmen zu müssen. Dass in den vergangenen Jahren die Diäten reduziert wurden, ist auch nicht weiter registriert worden. Eine ganze Reihe von Abgeordneten unserer Fraktion meint, das sei die vom Gesetzgeber gewollte Intention. Deswegen wird es aus unserer Fraktion auch Zustimmung zu dem Gesetzentwurf geben.
Andere Kollegen weisen zu Recht darauf hin, dass das Wachstum nicht alle betrifft und dass die Belastungen, die für uns Anlass sind, bestimmte Anpassungen vorzunehmen, natürlich auch Rentnerinnen und Rentner sowie Hartz-IV-Empfängerinnen und -empfänger treffen. Für diese Personengruppen hat die Angleichung durch ein anderes Gesetz zu erfolgen, das von einem anderen Parlament, nämlich dem Bundestag, zu beschließen wäre. Es ist aber durchaus legitim, wenn man ein deutliches Zeichen in dem Sinne setzen möchte, dass die Erhöhung der Diäten erst dann vorgenommen werden sollte, wenn auch für die Schwächsten in der Gesellschaft eine entsprechende Anpassung erfolgt ist. Deswegen ist es nachvollziehbar, wenn es Abgeordnete gibt, die dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht ihre Stimme geben können. Das ist in einem demokratischen Verfahren durchaus legitim. Ich finde, auch eine solche Haltung verdient Respekt. Deswegen muss man nicht gleich auf das Selbstwertgefühl der Abgeordneten der DVU-Fraktion Bezug nehmen. Wenn Sie von der DVU der Meinung sind, dass Sie nicht mehr verdienen, dann halten wir diese Einschätzung in der Sache für angemessen. Damit werden wir jedoch dem Anspruch, den wir an uns, an das Parlament insgesamt stellen sollten, nicht gerecht.
Ich komme zu meiner letzten Bemerkung. Herr Präsident, Sie haben richtigerweise von Zuwendungen und Fraktionszuschüssen gesprochen. Wir können die Struktur des Verbraucherpreisindex nicht ändern. Wenn sich aber beim Gesamtindex ein Plus von 1,8 % ergibt, weil die Preissteigerung bei alkoholischen Getränken und Tabakwaren 4,1 % beträgt, dann könnten wir doch hier frei und demokratisch entscheiden, unsere Entschädigung nur um 1,6 % zu erhöhen; denn der Alkoholverbrauch in der Gesellschaft sollte nicht als Grundlage unserer Kostenentschädigung dienen. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Im Namen meiner Fraktion danke ich dem Präsidenten dafür, dass er, wie es das Gesetz vorsieht, diesen Entwurf eingebracht hat. Wir hatten in den vergangenen Jahren immer wieder Gelegenheit, trefflich darüber zu streiten, welche Diätenerhöhung angemessen bzw. richtig ist.
Im Ergebnis dessen haben wir einen neuen Weg beschritten; Kollege Vietze hat es schon ausgeführt, und auch der Präsident ist in seiner einleitenden Rede darauf eingegangen. Wir als Volksvertreter wollen uns nicht außerhalb der Gesellschaft stellen. Durch das Bundesverfassungsgerichtsurteil von 1975 ist uns die - undankbare - Aufgabe zugewiesen worden, unsere Gehälter selbst festzulegen. Das geschieht nicht aus Machtvollkommenheit oder weil es uns Spaß macht, sondern - ich wiederhole es - weil das Bundesverfassungsgericht eine entsprechende Entscheidung getroffen hat. Daran führt kein Weg vorbei.
Wir, die Sozialdemokratische Partei - ich denke, das gilt auch für die beiden anderen im Parlament vertretenen demokratischen Parteien -, setzen uns für eine Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger am Bruttosozialprodukt sowie vor allem für Solidarität zwischen verschiedenen beruflichen und gesellschaftlichen Gruppen ein. Diesem Anspruch tragen der Gesetzentwurf und die sonstigen Regelungen, die wir heute behandeln auch die Erhöhung der Abgeordnetendiäten -, Rechnung, weil die Entwicklung der Abgeordnetenentschädigung an die Entwicklung der Einkommen der werktätigen Menschen in unserem Lande gekoppelt wird. Wir meinen, das ist ein richtiger Schritt, der unseren Anspruch - Teilhabe aller an der Wirtschaftsentwicklung - widerspiegelt. Wir stellen uns damit in die Mitte der Gesellschaft, an die Seite der Bürgerinnen und Bürger, die ja auch unsere Wählerinnen und Wähler sind.
Bitte beachten Sie noch, dass wir Freiberufler, Manager und andere Berufsgruppen, die in den vergangenen Jahren überdurchschnittliche Gehaltszuwächse zu verzeichnen hatten - das kann man in einschlägigen Wirtschaftsmagazinen nachlesen -, in unserem Index nicht berücksichtigt haben. Auch das ist ein deutliches Signal, dass wir uns nicht an die Selbstbedienungsmentalität Einzelner ankoppeln wollen, sondern diese ablehnen.
Auch auf andere Komponenten haben wir verzichtet; daran gab es Kritik. Ich verweise insbesondere auf die Entwicklung des Hartz-IV-Regelsatzes. Bei diesem ergab sich im Jahr 2006 eine Steigerung um ungefähr 5 %. Wir alle wussten, dass es dazu kommen würde. Hätten wir diese Erhöhung in unsere Rechnung einbezogen, hätte man uns wieder unterstellt, dass wir uns nur etwas Gutes tun wollten. Insofern soll man die Dinge nicht miteinander vermischen.
Ich bedauere ausdrücklich, dass in der Diskussion über den Gesetzentwurf die Einsparungen des letzten Jahres keine Rolle gespielt haben. An ziemlich vielen Stellen hat es Einschnitte für die Abgeordneten gegeben. Sogenannte Privilegien sind abgeschafft worden.
Bei den Wahlkreiskostenpauschalen haben wir für mehr Ehrlichkeit gesorgt: Diejenigen, die nichts tun, bekommen auch nichts. Vorher haben einige Abgeordnete diese Pauschale als fünftes Taschengeld betrachtet.
Als weitere Einsparung verweise ich auf die Absenkung der Renten für Abgeordnete von 75 auf 69 %. Auch das sollte einmal ausgewiesen werden. Es ist sonst immer nur von Erhöhungen und von Kosten, die angeblich entstehen, die Rede.
Die Drucksache weist hier im Übrigen eine Kostensteigerung um 65 322 Euro aus. Damals haben einige Auguren behauptet, die Novellierung des Abgeordnetengesetzes und das Einschlagen des neuen Weges würden 700 000 Euro Mehrkosten pro Jahr verursachen. Am Ende sind es ganze 10 % von dem, was diejenigen, die es immer besser wissen, behauptet haben.
Meine Damen und Herren, ich empfehle Ihnen, den Gesetzentwurf zustimmend zur Kenntnis zu nehmen. Wir haben heute die 1. und morgen die 2. Lesung. Ich bitte Sie auch darum, den Gesetzentwurf und das damit verbundene Anliegen offensiv in der Öffentlichkeit zu vertreten. Wir stellen uns an die Seite der Bevölkerung. Wir nehmen nur genau das, was alle anderen auch bekommen. - Ich bedanke mich.
Mit dem achten Änderungsgesetz zum Abgeordnetengesetz haben sich die Koalitionsfraktionen von SPD und CDU und die Fraktion DIE LINKE - damals Linkspartei - im Oktober letzten Jahres ein tolles Geschenk gemacht. Sie haben sich mit der Kopplung der Grundentschädigung an die Einkommensentwicklung weitgehend gutverdienender Erwerbstätiger sowie mit der Kopplung der Kostenpauschale an den absehbar steigenden Verbraucherpreisindex ein nachhaltiges Steigerungspotenzial ihrer Diäten gesichert.