Mit dem achten Änderungsgesetz zum Abgeordnetengesetz haben sich die Koalitionsfraktionen von SPD und CDU und die Fraktion DIE LINKE - damals Linkspartei - im Oktober letzten Jahres ein tolles Geschenk gemacht. Sie haben sich mit der Kopplung der Grundentschädigung an die Einkommensentwicklung weitgehend gutverdienender Erwerbstätiger sowie mit der Kopplung der Kostenpauschale an den absehbar steigenden Verbraucherpreisindex ein nachhaltiges Steigerungspotenzial ihrer Diäten gesichert.
Ich klammere meine Fraktion davon deshalb aus, weil wir als Einzige gegen dieses Gesetz gestimmt haben, das der Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim zu Recht als Täuschungsmanöver und Mogelpackung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern bezeichnet hat.
Die Saat soll jetzt aufgehen. Die vorliegende Initiative des Präsidenten zum neunten Änderungsgesetz spricht für sich. Sowohl die Grundentschädigung als auch die Kostenpauschale steigen.
So soll es weitergehen. Dass das alles Steuergelder sind, für die die Bürgerinnen und Bürger aufkommen müssen, die selbst regelmäßig erheblich weniger Geld in der Tasche haben, davon hört man weder etwas in Ihren Debattenbeiträgen, noch wird dies wohl sonst in Ihren Fraktion erörtert, Herr Präsident und meine Damen und Herren von SPD, CDU und Linksaußen.
Dabei wäre es ganz einfach, den Verdacht der Selbstbedienungsmentalität auszuräumen. Mit unserem Gesetzentwurf, Drucksache 4/5160, besteht die Möglichkeit zu einer deutlichen Absenkung der Abgeordnetenentschädigung um 500 Euro pro Person sowie zu einer den Realitäten entsprechenden Anpassung der Grundentschädigung entsprechend einer Einkommensentwicklung unter Einbeziehung von Rentnern und Arbeitslosen. Doch dazu ist Ihnen der Glanz des Geldes offensichtlich zu verlockend.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Immer wenn es im Bundestag oder in den Landtagen um Bezüge für Abgeordnete geht, gibt es in der Öffentlichkeit meist unliebsame Kommentare und Presseberichte. Das gilt insbesondere dann, wenn es sich um eine Erhöhung handelt. Zum anderen wird kritisiert, dass die Parlamentarier selbst über ihr Einkommen entscheiden - und dies, so wird ja immer gesagt, nach Gutsherrenart.
Mit letzterem Problem hat sich das Bundesverfassungsgericht bereits 1975 beschäftigt und entschieden, dass automatische Anhebungen, beispielsweise durch die Kopplung an die Einkommensentwicklung oder an den Preisindex, verboten sind. Nach diesem sogenannten Diätenurteil sind die Bundestagsund Landtagsabgeordneten verpflichtet, die Höhe ihres Einkommens vor den Augen der Öffentlichkeit festzulegen. Dies ist im Sinne von Transparenz und Rechenschaft gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern auch richtig.
Somit ist es unumgänglich, dass sich der Landtag mit der Bezahlung der Abgeordneten befasst. Nichtsdestotrotz haben wir in Brandenburg Anfang 2006 ein neues und - wie ich finde modernes Abgeordnetengesetz verabschiedet, wonach Diäten an die Einkommensentwicklung im Land gekoppelt sind. Damit wollten wir ein klares Zeichen setzen, dass sich die Bezahlung der Volksvertreter an einem festen Maßstab orientiert und eben nicht willkürlich ist.
Herr Vietze, wenn Sie sagen, dass jetzt einige Abgeordnete diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen werden - das Gesetz ist zwei Jahre alt, und die Abgeordneten, die hier sitzen, haben das Gesetz mit verabschiedet -, dann kann ich das nicht so recht nachvollziehen.
Um noch einmal auf das Verfassungsgericht zurückzukommen: Um dem Spruch des Verfassungsgerichts Genüge zu tun, müssen wir die Anpassung jährlich vornehmen. Damit verhindern wir, dass ein gewisser Automatismus entsteht.
Meine Damen und Herren, wir sind damit am Ende der Rednerliste angelangt, und ich stelle den Gesetzentwurf in der Drucksache 4/5157 zur Abstimmung. Wer dem Folge leisten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Damit ist dieser Gesetzentwurf bei einigen Gegenstimmen und Stimmenthaltungen mehrheitlich angenommen.
Gesetz zum Staatsvertrag über die Einrichtung eines gemeinsamen Studienganges für den Amtsanwaltsdienst und die Errichtung eines gemeinsamen Prüfungsamtes für die Abnahme der Amtsanwaltsprüfung
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich möchte Ihnen den vorliegenden Gesetzentwurf zum Staatsvertrag über die Errichtung eines gemeinsamen Studienganges für den Amtsanwaltsdienst und die Errichtung eines gemeinsamen Prüfungsamtes für die Abnahme der Amtsanwaltsprüfung vorstellen.
Der Amtsanwalt ist Organ der Strafrechtspflege. Er entlastet den Staatsanwalt und nimmt wichtige Aufgaben in der Bekämpfung der leichten Kriminalität wahr. Der Amtsanwalt ist zuständig für eher kleinere Straftaten wie Hausfriedensbruch, Fälle der Verkehrsunfallflucht, wenn nur Sachschäden zu beklagen sind, Diebstähle und Betrugstaten mit einem Schaden von nicht mehr als 2 500 Euro, Unfälle der Trunkenheit im Verkehr, bei denen es nicht zu weiteren Schäden gekommen ist.
Im Land Brandenburg arbeiten derzeit 36 Amtsanwältinnen und Amtsanwälte, verteilt auf die vier Staatsanwaltschaften des Landes Brandenburg in Potsdam, Neuruppin, Cottbus und Frankfurt (Oder). Diese Personen haben in der Regel zuvor eine Fachhochschulausbildung als Rechtspfleger absolviert, bevor sie nach längerer Zeit der praktischen Tätigkeit in die
Die Ausbildung erfolgt in Brandenburg seit 1993, dem ersten Jahr, in dem im Land Amtsanwälte ausgebildet wurden, in enger Kooperation mit der Fachhochschule für Rechtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen. Diese Fachhochschule war für die bislang vier Monate dauernde fachtheoretische Unterweisung der Amtsanwaltsanwärter verantwortlich, während die praktische Unterweisung im Land Brandenburg erfolgte. Grundlage für diese Kooperation war eine Verwaltungsvereinbarung, an der insgesamt 13 Bundesländer einschließlich Brandenburg und Berlin beteiligt sind.
Der Staatsvertrag setzt die bestehende Zusammenarbeit der 13 an der gemeinsamen Amtsanwaltsausbildung und Prüfung beteiligten Bundesländer fort und stellt diese auf eine sichere rechtliche Grundlage. Außerdem wird die Ausbildung modifiziert.
Insbesondere ein Vorstoß des Bundesvorstands des Deutschen Amtsanwaltsvereins führte dazu, dass die Justizverwaltungen der beteiligten Länder begannen, die Struktur der Ausbildung zu überdenken. Sie erarbeiteten den Entwurf des Staatsvertrages sowie den Entwurf einer geänderten Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des Amtsanwaltsdienstes des Landes Nordrhein-Westfalen. Nunmehr soll der Entwurf des gemeinsam erarbeiteten Staatsvertrages, der die Zusammenarbeit auf eine neue rechtliche Grundlage stellt, ratifiziert werden.
Die Neustrukturierung der Amtsanwaltsausbildung umfasst im Wesentlichen folgende Punkte: Der theoretische Teil der Ausbildung wird um zwei auf künftig sechs Monate mit einer entsprechenden Verkürzung des praktischen Teils der Ausbildung verlängert. Dies trägt den gestiegenen Anforderungen Rechnung, denen sich der Amtsanwalt in seiner beruflichen Tätigkeit ausgesetzt sieht. Die Gesamtausbildungsdauer von 15 Monaten bleibt erhalten.
Es wird ein gemeinsames Prüfungsamt zur Abnahme der Amtsanwaltsprüfung errichtet, das beim Präsidenten des Landesjustizprüfungsamtes Nordrhein-Westfalen angesiedelt ist. Da durch die Errichtung eines gemeinsamen Prüfungsamtes eine neue Behörde geschaffen wird und für die Durchführung und Bewertung der Prüfung des Landes Brandenburg Hoheitsrechte auf Nordrhein-Westfalen übertragen werden, ist der Abschluss eines Staatsvertrages erforderlich.
Für die wissenschaftliche Ausbildung und die Prüfung verweist der Staatsvertrag auf die von den beteiligten Bundesländern gemeinsam erarbeitete Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des Amtsanwaltsdienstes des Landes Nordrhein-Westfalen in der jeweils geltenden Fassung. Änderungen dieser Verordnung sind nur einvernehmlich möglich.
Zu einer fachtheoretischen Ausbildung in Nordrhein-Westfalen gibt es bundesweit keine Alternative, da nur dort in der Bundesrepublik Deutschland ein Studiengang für den Amtsanwaltsdienst besteht. Ein eigener Studiengang mit eigenem Prüfungsausschuss im Land Brandenburg könnte angesichts der geringen Zahl von Auszubildenden mit vertretbarem wirtschaftlichen Aufwand nicht eingerichtet werden.
Für das Ministerium der Justiz und damit das Land Brandenburg erfolgt die Bearbeitung der Neustrukturierung der Amtsanwaltsausbildung durch das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg (GJPA). Seitens des GJPA wird auch die Zustimmung zum Staatsvertrag für das Land Berlin erarbeitet. Das GJPA erarbeitete die aufgrund des Staatsvertrages erforderlichen Änderungen in den Ausbildungs- und Prüfungsordnungen für die Länder Berlin und Brandenburg im Wesentlichen gleichlautend.
Die Zustimmung zu diesem Staatsvertrag ist damit ein weiterer Beitrag zu einer vertieften Zusammenarbeit zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg im Bereich der Justiz. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Brandenburg haben wir bereits einige Erfahrungen mit gemeinsamen, länderübergreifenden Justizeinrichtungen gesammelt. Ich erinnere an die Probleme, die es bei der Errichtung des gemeinsamen Justizprüfungsamtes mit dem Land Berlin gab und gibt. Wichtig ist, dass aus diesen Erfahrungen die richtigen Schlussfolgerungen gezogen werden. Für meine Fraktion und für mich lautet diese Schlussfolgerung: Eine länderübergreifende Vereinheitlichung von Funktionen und Rechtsnormen an sich ist noch kein Gewinn. Es kommt auf die Inhalte der Vereinheitlichung an, nicht auf die Vereinheitlichung als solche.
Heute geht es um die Zustimmung dieses Hauses zu einem Staatsvertrag, der die Ausbildung der Amtsanwälte vereinheitlichen will. Es liegt in der Natur der Sache, dass bei der Lektüre dieses Staatsvertrages die Inhalte nachrangig sind. Das beginnt damit, dass wir einer Vereinheitlichung der Ausbildung der Amtsanwälte zustimmen sollen, ohne zu wissen, für welche präzisen Funktionen die Auszubildenden in den Ländern später einmal eingesetzt werden. Das ist begleitend, aber durchaus wichtig; denn Sie erfahren aus den entsprechenden Länderanordnungen, dass die Zuständigkeiten der Amtsanwälte in den Bundesländern recht verschieden geregelt sein können.
In Brandenburg beispielsweise befassen sich die Amtsanwälte mit Fällen der sogenannten Kleinkriminalität. Dagegen treten Amtsanwälte in Baden-Württemberg und neuerdings auch in Hamburg sogar vor dem Schöffengericht auf und befassen sich auch mit Verbrechen wie Brandstiftung, Meineid und mit Sexualdelikten. Also überzeugen Sie uns bitte, heute einer einheitlichen Ausbildung für nichteinheitliche Einsatzmöglichkeiten zuzustimmen.
Lassen Sie mich außerdem daran erinnern, dass beispielsweise der Landtag Schleswig-Holstein bereits am 1. November 2006 einen Gesetzentwurf zu diesem Staatsvertrag zur Zustimmung vorliegen hatte, über dessen Annahme wir in Brandenburg erst heute beraten. Soll das bedeuten, dass man dieses Haus bei Staatsverträgen lediglich als „Abnickmaschine“ ansieht? - Sicherlich nicht. Es bedeutet jedenfalls, dass seit Anfang des Jahres 2007 im Grunde eine Möglichkeit vergeben wurde, sich
bei Gelegenheit des Staatsvertrages - an der Gestaltung der Inhalte des Amtsanwaltsdienstes zu beteiligen. Vielleicht hätten wir dann darüber geredet, warum die nach § 8 Abs. 2 Nr. 3 als Prüfer tätigen Professoren nur von der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen kommen dürfen. Vielleicht hätten wir darüber diskutieren wollen, warum man die Empfehlung des Deutschen Amtsanwaltsvereins, die Ausbildung der Amtsanwälte deutlich zu verlängern, nicht schon im Staatsvertrag beherzigen sollte. Stattdessen hat man die Dauer der theoretischen Ausbildung von vier auf sechs Monate angehoben, um gleichzeitig den praktischen Teil entsprechend zu verkürzen.
Mir ist unverständlich, warum die Landesregierung auf die Darstellung der erheblich gestiegenen Kosten für die Ausbildung verzichtet hat. Denn die Kosten für die zukünftige fachtheoretische Ausbildung werden sich wohl um 75 % erhöhen, da Nordrhein-Westfalen nicht länger an der Teilkostenerstattung festhalten will und zudem zukünftig unter anderem auch Grundstücks- und Gebäudebewirtschaftungskosten umlegen möchte. Im schleswig-holsteinischen Gesetzentwurf wurde das zu Recht problematisiert. Von alledem liest man im Entwurf der Landesregierung Brandenburg jedoch nichts. So viel kühne Nachlässigkeit bei der Behandlung von Mehrausgaben dürften wir uns in meiner Fraktion nie leisten, ohne dafür den Vorwurf fehlenden Realismus’ zu kassieren. Wir werden uns jedoch aus der heutigen Sitzung merken, dass Mehrausgaben im Justizbereich mit Ihnen zu machen sind, und kommen bei Bedarf darauf zurück. - Der Aussschussüberweisung stimmen wir zu.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Für mich ist es immer wieder spannend, zu erleben, welche Wege der Kollege Sarrach findet, um auch bei einer unproblematischen Angelegenheit grundlegende Kritik zu äußern. Ich fürchte, ich habe Sie dieses Mal nicht recht verstanden, vielleicht habe ich nicht hinreichend zugehört - das werden Sie mir sicherlich gleich sagen -; jedenfalls halte ich Ihre Kritik in Teilen für widersprüchlich: Sie weisen zu Recht darauf hin, dass die Ausbildung, wie sie vorgesehen ist, gewisse Mehrkosten verursacht, kritisieren dann aber, dass man die Anregung der Amtsanwaltschaft, die Ausbildung zu verlängern, nicht aufgegriffen habe. - Eine noch längere Ausbildung hätte noch höhere Kosten nach sich gezogen. Diesbezüglich verstehe ich Sie also nicht.
Ich verstehe auch nicht, warum Sie den grundsätzlichen Ansatz, dass das Land Brandenburg wie nahezu alle anderen deutschen Bundesländer eine gemeinsame Ausbildung in Nordrhein-Westfalen will, infrage stellen; denn - vielleicht haben Sie der Ministerin nicht hinreichend zugehört - eine wirtschaftlich vernünftige Alternative dazu hätte es aus meiner Sicht nicht gegeben. Wenn es also - so stellt es sich dar - zu dem Staatsvertrag bzw. zu der Grundsatzentscheidung, die Ausbildung in Nordrhein-Westfalen durchzuführen, keine Alternative gibt und die Ansätze im Staatsvertrag nicht grundlegend kritikfähig sind, so hoffe ich, dass Sie sich davon überzeugen lassen, dem Gesetz zum Staatsvertrag zuzustimmen.
So hatten wir wenigstens die Gelegenheit, über gewisse Dinge in diesem Zusammenhang zu reden. Wie gesagt, ich sehe nicht, dass man bei dieser Thematik und angesichts der geringen Zahl der Amtsanwälte überhaupt grundlegende Fragen stellen muss. - Danke.