Protocol of the Session on September 13, 2007

Handlungsbedarf resultierte nicht nur aus der Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Vielmehr leidet das Land Brandenburg unter einer Organisation der Wasserwirtschaft, die sich zu oft durch mangelnde Transparenz, hohe Kosten und fehlende Bereitschaft zur Übernahme der Verantwortung durch die Landesregierung ins Gedächtnis bringt. Nichts hören, nichts sehen und nichts sagen - das erlebten wir bereits

bei der Beantwortung unserer Großen Anfrage zur Wasserwirtschaft im Vorfeld der Gesetzesnovelle im Frühjahr dieses Jahres.

Herr Woidke, wir haben eine andere Wahrnehmung als die, die Sie eben darlegten. Seit der Gesetzentwurf in der vergangenen Woche in die Öffentlichkeit gelangte, erhielten wir zahlreiche Mails und Telefonanrufe. Bürgerinitiativen, Handwerks-, Umwelt- und Waldbesitzerverbände sparten nicht mit Kritik an der Novelle und mahnten dringend Änderungen an.

Herr Minister Woidke, Sie nannten es eben einen Kompromiss. „Allen Menschen recht getan, ist eine Kunst, die niemand kann.“ „Es niemanden recht getan, ist eine Kunst, die diese Novellierung kann.“ Der untaugliche Versuch, die Novelle als einen Akt des Bürokratieabbaus zu kredenzen, wird den Erfordernissen nicht gerecht. Zudem kann er nicht davon ablenken, dass der Streichung von Regelungen zumindest ebenso viele neue Regelungen gegenüberstehen. Den größten Teil der Änderungen machen ohnehin Verschiebungen halber oder ganzer Textabsätze sowie Wortspiele mit Synonymen aus.

Als dreist muss der Umgang mit häuslichen Kleinkläranlagen bezeichnet werden. Zunächst hat man sich im Zuge der letzten Novellierung ausgedacht, dass nur zugelassene Sachverständige solche Anlagen prüfen dürfen und müssen. Nachdem man dies in der Praxis jedoch nicht umsetzen konnte, preist man die Abkehr nun als Bürokratieabbau. Noch dreister ist, die im Gesetz bisher fixierte erforderliche Genehmigungsdauer für Kleinkläranlagen von 15 Jahren herabzusetzen. Nun ist zu befürchten, dass Genehmigungen für wesentlich kürzere Zeiträume erteilt werden, die jeden Eigenheimbesitzer von Investitionen abschrecken lassen.

Die Landesregierung hält an der Behinderung dezentraler häuslicher Kleinkläranlagen im ländlichen Raum zugunsten des Zwangsanschlusses an uneffektive, nicht ausgelastete zentrale Anlagen fest. In diesem Zusammenhang bleibt meine Fraktion bei ihrer Forderung der Aufhebung eines Anschlussund Benutzungszwangs.

Als Opposition sind wir nun nicht dazu da, die Landesregierung zu loben. Das hindert uns jedoch nicht an einer differenzierten Bewertung des Gesetzentwurfs. So ist positiv aufgefallen, dass den bei der Umlage der Gewässerunterhaltungskosten entstehenden und zum Teil ausufernden Verwaltungskosten ein Riegel vorgeschoben wird. Die Bindung an die Grundsteuererhebung und die Kappungsgrenze wird von der Fraktion DIE LINKE ebenfalls begrüßt. Zudem begrüßen wir die Verlagerung der Unterhaltungspflicht für Anlagen von den Eigentümern auf die Nutzungsberechtigten.

Das Gesetz muss die Grundlagen für Wasserregulierungen schaffen, die den Interessen und Anforderungen der Flächennutzer entsprechen. Das Ziel der Gewässerunterhaltung muss sein, dass zum richtigen Zeitpunkt und am richtigen Ort die richtige Menge Wasser vorhanden ist. Langjährig war bisher die Ausrichtung einseitig auf den Abfluss gerichtet.

Herr Minister Woidke, in Ihrem Vortrag relativierten Sie eben etwas die rigide Kampfansage gegen Auenlandschaften beim Hochwasserschutz. Es wäre auch unverständlich und fachlich nicht nachvollziehbar, wenn in Vorländern die Pflanzung von Bäumen und Sträuchern untersagt wäre und sogar deren Ent

fernung angeordnet werden könnte. DIE LINKE fordert stattdessen die Gewinnung naturnaher Flächen, die den Flüssen im Hochwasserraum mehr Platz geben.

Ich gehe davon aus, dass die vielen Wortmeldungen von Interessenverbänden, deren Vertreter wir zu einer öffentlichen Anhörung einladen werden, dazu beitragen, dass Sie sich noch einmal einen Eindruck über Veränderungsmöglichkeiten an der Novelle verschaffen können. Wir sagen: Bisher wurde die Chance verpasst, der Landesregierung wegweisende Instrumente für die weitere Entwicklung der Wasserwirtschaft zur Verfügung zu stellen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der Fraktion DIE LINKE)

Herzlichen Dank. - Das Wort erhält die Abgeordnete GregorNess. Sie spricht für die SPD-Fraktion. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Das Gesetz zur Änderung wasserrechtlicher Vorschriften ist ein Artikelgesetz mit sage und schreibe nur fünf Artikeln. Das klingt zunächst einmal unspektakulär. Und doch kann ich Ihnen schon heute eines versprechen - Frau Adolph hat es nur ganz sachte vorgetragen -: Es wird in nächster Zeit sehr heftige, emotionsgeladene und kontroverse Debatten in diesem Haus, insbesondere im Ausschuss, geben. Jeder einzelne Abgeordnete wird in seinem Wahlkreis wahrscheinlich mit entsprechenden Lobbyinteressen konfrontiert werden. Wir alle gemeinsam müssen daraus ein Gesetz gießen, das es verdient, „Novelle des alten Wassergesetzes“ genannt zu werden, und das für eine zukunftsfähige Wasserwirtschaft in diesem Land stehen kann.

Mit der Novelle ändern wir gleichzeitig das Wassergesetz und das Wasserverbandsgesetz. Zudem müssen wir drei Rechtsverordnungen anpassen. Allein im Wassergesetz werden 156 Änderungen vorgenommen.

Es ist die erste umfassende Novellierung seit 1994; darauf ist bereits eingegangen worden. Daraus ergibt sich natürlich auch die Themenbreite. Es geht nicht nur um eine Anpassung an EU- oder Bundesrecht, sondern zu einem großen Teil auch um einen wirklichen Wechsel im Herangehen.

Es ist die erste Novelle unter Einbeziehung eines externen Sachverständigen; unser Minister ist darauf eingegangen.

Schließlich ist es die erste Novelle unter dem strengen Blick unseres SANS.

Der Gutachter hat allerdings nicht nur fachliche und rechtliche Bewertungen, sondern auch eine Bürokratiekostenabschätzung gemäß dem Standardkostenmodell vorgenommen. Das Ergebnis sind unendlich viele Deregulierungsvorschläge, deren Zweckmäßigkeit wir sicherlich im Rahmen der Erörterung noch bewerten müssen.

Bis heute liegen jedem von uns wahrscheinlich bereits mehrere Stellungnahmen, Vorschläge und Änderungswünsche vor. Alle betroffenen Interessengruppen verlangen von uns entsprechend

ihrer jeweiligen Betroffenheit Veränderungen. Die Abwägungen schon in der Entwurfsphase scheinen, wie vom MLUV eigentlich beabsichtigt, nicht ungeteilte Befürwortung zu erfahren. Dementsprechend steht der vorliegende Entwurf schon wieder in der Kritik.

Wasser ist Lebenselexier. Wasser ist Wirtschaftsgut. Wasser ist Grundlage und Voraussetzung für das Leben. Also ist jeder von uns betroffen - ob als Grundstückseigentümer, als Gebührenzahler, als Nutzer oder als Betroffener von Trockenheit und Dürre, aber auch von Hochwasser.

Die Interessenlagen werden im Rahmen dieser Spannbreite von völlig unterschiedlichen Intentionen geprägt sein. Wir müssen daraus Kompromisse entwickeln.

Ziel der SPD-Fraktion ist die nachhaltige Bewirtschaftung der Gewässer, mit weniger Bürokratie und so flexibel, dass in extremen Situationen, wie sie der Klimawandel in Zukunft verstärkt hervorbringen wird, die Schäden so gering wie möglich gehalten werden können.

Die Bewirtschaftung und Nutzung der Gewässer muss die Erreichung und Erhaltung eines guten Zustandes derselben gewährleisten. Es darf sich also niemand der Illusion hingeben, trotz einer guten Gewässerbewirtschaftung könnten für die Gewässernutzer aller wetterbedingten Beeinträchtigungen vermieden werden. Im April - wir alle wissen es - war noch der Ruf zu hören: Haltet mehr Wasser in der Landschaft! - In der Zwischenzeit heißt es, das Wasser solle möglichst schnell von den Flächen gebracht werden; denn es gibt die Betroffenheit im Havelland.

Wie gesagt, allen Wünschen kann man nicht gerecht werden.

Noch komplizierter wird es, wenn es um die Verteilung der Kosten für die Gewässerunterhaltung geht. Das betrifft besonders die Gewässer II. Ordnung, für deren Unterhaltung die Wasser- und Bodenverbände zuständig sind. Diese finanzieren sich aus Beiträgen der Grundstückseigentümer. Letztere wiederum wollen natürlich möglichst niedrige Beiträge zahlen. Das Zurückhalten von Wasser bei gleichzeitiger Zurverfügungstellung von Wasser und einem schnellen Ablauf kostet allerdings Geld.

Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie: Lassen Sie sich mit mir gemeinsam auf den Versuch ein, uns auf einen gemeinsamen Nenner zu verständigen. Wasserpolitik ist Umweltpolitik. Wasserpolitik ist Daseinsvorsorge. Wasserpolitik ist auch Standortpolitik. Wasserpolitik ist, strategisch gesehen, Zukunftssicherung. Aber eines ist Wasserpolitik ganz bestimmt nicht: das Vertreten einseitiger Lobbyinteressen.

In diesem Sinne freue ich mich auf die Anhörung im Ausschuss und die weitere Beratung. Ich glaube, wir sind auf einem richtigen und guten Weg zu einem modernen und zukunftssicheren Wassergesetz. - Danke.

(Beifall bei der SPD)

Herzlichen Dank, Frau Gregor-Ness. - Das Wort erhält Herr Schulze für die DVU-Fraktion. Bitte schön.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist mitunter eine nützliche Sache, wenn Gesetze von Zeit zu Zeit geändert werden - wie gesagt: mitunter. Im vorliegenden Fall des Wasserrechts hält unsere Fraktion eine Änderung, sprich: Anpassung, der Rechtsvorschriften an die gegenwärtige und die künftige Situation des seit mehreren Jahren bestehenden Brandenburgischen Wassergesetzes für zwingend erforderlich. Von dieser Notwendigkeit zeugen die Aktivitäten einer Reihe von Bürgerinitiativen, Interessenverbänden sowie einer Vielzahl von Bürgern.

Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung kann unserer Auffassung nach allerdings nur als eine Art richtungsweisender Rahmen für den dann zu verabschiedenden endgültigen Gesetzestext angesehen werden. Das heißt, dass im zuständigen Fachausschuss noch eine Menge Beratungsbedarf besteht. Vorschläge von Bürgern, Verbänden oder Interessengemeinschaften sind gründlich zu prüfen und müssen gegebenenfalls berücksichtigt werden. Hier möchte ich nur auf die allseits bekannten Missstände in der Gewässerunterhaltung hinweisen, um nur einen Punkt zu nennen. Ein von der Landesregierung den Bürgern und Unternehmen übergestülptes Gesetz ist von vornherein zu Erfolglosigkeit verdammt und zieht unter Umständen eine Vielzahl gerichtlicher Auseinandersetzungen nach sich. Genau das, meine Damen und Herren, sollte man bei einem aktualisierten Gesetz vermeiden.

Heute bereits über Einzelheiten zu sprechen wäre unseres Erachtens verfrüht, weil Bedeutung und Umfang der Gesetzesnovelle schlichtweg eine gründliche Prüfung der Sachstände und die Einarbeitung sinnvoller Vorschläge verlangen.

Was man aus der Sicht der Zielstellung positiv bewerten kann, ist unter anderem der Punkt III Artikel 1 Buchstabe a - Deregulierung, Entbürokratisierung. Nur gilt auch in diesem Fall, dass der im Entwurfsvorspann dargelegte Vorsatz seine aktive Umsetzung und seinen Niederschlag im Gesetzestext finden muss. So oder ähnlich sieht es im Prinzip insgesamt aus. Es ist also abzuwarten, mit welchem Erfolg der Fachausschuss tätig wird. Deshalb stimmt unsere Fraktion im Interesse der Sache und wegen der Bedeutung des neuen Wassergesetzes einer Ausschussüberweisung zu.

(Beifall bei der DVU)

Herzlichen Dank. - Das Wort erhält der Abgeordnete Dombrowski. Er spricht für die CDU-Fraktion. Bitte schön.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Vorrednerinnen und Vorredner haben schon vieles zum Inhalt des vorliegenden Gesetzentwurfs gesagt; ich kann mir deshalb das eine oder andere sicherlich ersparen.

Es ist auch nicht besonders überraschend, dass insbesondere die Fraktion DIE LINKE andere Auffassungen vertritt und alte Hüte wie die Abschaffung des Anschluss- und Benutzungszwangs hervorholt. Meine Damen und Herren von der LINKEN, ich möchte Sie daran erinnern, worum es beim Was

sergesetz eigentlich geht - Bürokratieabbau hin und viele andere Dinge her -: Um den Schutz des Wassers als Lebenselexier für alles, was in Brandenburg lebt, geht es; Frau Kollegin Gregor-Ness hat es gesagt. Um dieses Gut für uns zu erhalten, ist ein Mindestmaß an bürokratischen Eingrenzungen notwendig. Darum ist das eigentliche Oberziel des Gesetzes und aller nachfolgenden Verordnungen der Schutz des Wassers, aber auch die Wasserbewirtschaftung, gerade bei uns in Brandenburg und gerade im Hinblick auf den Klimawandel. Die Kollegin Gregor-Ness hat darauf hingewiesen. Das heißt, wir werden Wetterextreme zu verzeichnen haben, wie wir sie in diesem Jahr auch schon hatten, wo wir regional zum Teil 1 000 mm Niederschlag im Jahresmittel haben werden, zum Beispiel im Rhin-Havel-Luch, und wir werden auch extreme Trockenheiten im Süden des Landes haben. Dort kennen wir das. Darauf müssen wir reagieren.

Die Kollegin Adolph sagte, es komme darauf an, die richtige Menge zur richtigen Zeit am richtigen Ort zu haben. Das wäre sehr schön, aber zaubern können wir nicht. Als bekennender Katholik sage ich: So weit gehen meine Beziehungen zum himmlischen Vater nicht, dass wir dies sicherstellen könnten. Das kann auch kein Gesetz regeln. Wir können jedoch regeln so gut wir es vermögen -, dass es im Zusammenspiel der Verwaltungen von Ministerium, Landesumweltamt sowie Wasserund Bodenverbänden keine Missverständnisse und keine Reibungsverluste gibt, sondern klare Absprachen, dass die Gräben und Gewässer so gewartet und gepflegt werden, wie es zur Sicherung ihrer Funktionsfähigkeit in Extremlagen nötig ist, um Schäden zu vermeiden; nicht, dass wir sie hinterher vielleicht mit öffentlichen Mitteln wieder instand setzen müssen. Da mag es an der einen oder anderen Stelle noch Justierungsoder Verbesserungsbedarf geben. Aber das ist eine Aufgabe, die erkannt ist. Ich denke, sie wird im Zusammenspiel der Behörden auch gelöst werden.

Meine Damen und Herren, worauf kommt es bei diesem Gesetzentwurf besonders an? - Der Minister hat dargelegt, dass der Gesetzentwurf nicht im Hauruck-Verfahren entstanden ist, sondern dass wir uns viel Zeit dafür genommen haben, weil wir nicht wieder - wie im Jahr 2003 - unter Zeitdruck noch fünf Minuten vor Toresschluss eine Wassergesetznovelle durch den Landtag bringen wollten.

Ich habe damals im Landtag angekündigt, dass die darin festgelegten Regularien, beispielsweise der ausgesetzte Differenzierungsmaßstab, zu erheblich mehr Klagen vor Verwaltungsgerichten führen werden. Tatsächlich ist in der Antwort auf meine Kleine Anfrage von 2005 belegt, dass von 2003 auf 2004 die Zahl der Klagen in dieser Angelegenheit um 20 % gestiegen ist. Das alles ist für mich jetzt vielleicht nicht gerade Schnee von gestern, aber doch eine Erfahrung.

Das Positive ist, dass es trotz der Hinweise, die von verschiedenen Nutzergruppen kommen, eine große Übereinstimmung bei den Waldbesitzern, bei den Landwirten und bei vielen anderen darüber gibt, dass die Richtung dieser Novelle stimmt. Alleine der Punkt, dass diejenigen, die zahlen müssen, die sozusagen auf großen Flächen wirtschaften, zukünftig über die Verbandsbeiräte eingebunden sein werden, nämlich mit einer verpflichtenden Zustimmungserklärung bei der Festlegung der Bewirtschaftungspläne, die wirklich Geld kosten, ist eine vertrauensbildende Maßnahme, die dazu führen wird, dass sich diejenigen, die vor Ort sozusagen auf zwei Seiten sitzen, verständigen

müssen. Das wird auch von denen, die die Lasten zu tragen haben, weil sie selbstverständlich auch den Nutzen haben, sehr gewürdigt. Das sind alles Menschen, die mit beiden Beinen fest im Leben stehen und wissen, dass es die Politik schwer hat, alle Wünsche und Erfordernisse zu erfüllen, und die von daher mit diesen Lösungen sehr gut leben können.

Wir haben zu beachten, auch aufgrund der Erfahrungen aus dem Jahr 2003, dass ein Gesetz, das wir auf den Weg bringen, auch in der Praxis funktionieren muss. Es muss nicht nur gut gemeint, sondern es muss auch gut gemacht sein. In diesem Zusammenhang möchte ich nur auf folgenden Punkt hinweisen - ich möchte dazu nicht sehr weit ausholen; denn wir werden das sicherlich noch beleuchten -: Wenn wir zukünftig über die Hebesätze bei der Grundsteuer die Umlage als eine Art der Veranlagung über die Kommunen anbieten, muss man wissen, dass die Finanzämter den Kommunen nicht mitteilen, welche der bei ihnen geführten Flächen von der Grundsteuer befreit sind und welche grundsteuerpflichtig sind. Das erfährt die Kommune nicht. Das werden wir irgendwie sicherstellen müssen, damit sich daraus kein neuer Ansatzpunkt ergibt, dass dann, egal aus welchen Gründen, die Kommune übervorteilt wird oder ein anderer, der dann zahlen muss.

Die Dinge sind erkannt und lassen sich regeln. Ich habe ein sehr gutes Gefühl bei diesem Gesetz, weil es auch zur Entbürokratisierung beiträgt.

Ich möchte insbesondere dem Ministerium dafür danken, dass so konstruktiv mit den Abgeordneten - und auch mit Sachverstand von außen - gearbeitet wurde. Ich denke, wir werden mit diesem Gesetz zum Frieden auf der Fläche zwischen den Beteiligten beitragen, und wir werden angesichts der Herausforderungen des Klimawandels, die an uns - leider - nicht vorbeigehen, auch für unseren Wasserhaushalt eine gute Antwort haben. - Danke schön.

(Beifall bei CDU und SPD)

Herzlichen Dank, Herr Dombrowski. - Wir beenden damit die Aussprache und kommen zur Abstimmung.

Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs in der Drucksache 4/5052 an den Ausschuss für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz. Wer dieser Überweisung seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dieser Überweisung ist einstimmig zugestimmt worden.