Wieso stellen Sie ohne konkreten Anlass und ohne Not diesen Antrag - Herr Krause, es ist schade, dass Sie jetzt erst kommen -, der aus unserer Sicht substanzlos ist? Ich möchte Sie auffordern, gemeinsam konstruktiv am Thema Kindeswohl zu arbeiten. Das sind wir den Kindern schuldig. Aus diesem Grund werden wir von der SPD-Fraktion den vorliegenden Antrag ablehnen. - Vielen Dank.
Ich könnte es kurz machen und sagen: Frau Lieske hat vollkommen Recht. Auch uns ist nicht bekannt, dass die Landesregierung irgendwelche Strukturänderungen diesbezüglich plant. Das heißt natürlich nicht, dass sie das perspektivisch nicht tun wird. Wir werden den Antrag also nicht aus diesem Grund ablehnen. Im Antrag steht jedoch - ich zitiere -:
„Die Landesregierung hat dafür Sorge zu tragen, dass die Jugendämter... als einheitliche Institution erhalten bleiben.“
Das heißt, die Landesregierung soll sich darum kümmern. Soweit ich informiert bin, gibt es ein Bundesgesetz und hier im Land Brandenburg ein Ausführungsgesetz dazu. Uns, dem Landtag als Legislative, obliegt es, Gesetze zu ändern.
Vielleicht habe ich den Antrag auch nur falsch interpretiert, und die Landesregierung soll irgendwelche Gesetzesinitiativen seitens des Landesparlaments verhindern. Das wäre allerdings verfassungswidrig, was mich bei den Antragstellern indes nicht wundern würde.
Herzlichen Dank, Frau Fechner. - Das Wort erhält nun der Abgeordnete Krause. Er bringt mit seiner Rede sozusagen den Antrag ein, über den wir schon beraten.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte die Gelegenheit nutzen, mich zunächst in aller Form bei Ihnen zu entschuldigen. Die Beratungen sind ein bisschen schneller vorangeschritten, als laut Zeitplan erwartet. Ich habe es verpasst; das tut mir leid. Nichtsdestotrotz gibt es Gründe, die für diesen Antrag sprechen. Diese würde ich Ihnen jetzt gern darlegen.
Frau Lieske, Sie haben gesagt, Sie wüssten nicht, wieso der Antrag aktuell sei. Auch Frau Fechner hat nicht ganz verstanden, was wir erreichen wollen. Deswegen ist es ungünstig, dass ich erst an dritter Position rede. Aber das ist meine Schuld; deshalb ist es so in Ordnung. Vielen Dank dafür, dass ich den Antrag noch begründen darf.
Wir bringen den Antrag „Kinderschutz sichern - bewährte Jugendhilfestrukturen erhalten“ heute in den Landtag ein, weil uns zwei Punkte besonders am Herzen liegen.
Zum einen soll die heutige Zweigliedrigkeit im Landesjugendamt erhalten bleiben. Der Begriff „Zweigliedrigkeit“ bezieht sich darauf, dass das Landesjugendamt aus der Verwaltung und dem Jugendhilfeausschuss besteht. Der Jugendhilfeausschuss Sie wissen es - ist nicht nur ein politisches Gremium; er wird ergänzt durch Vertreter von Vereinen, Initiativen und Verbänden und macht damit den fachlichen Charakter dieser Einrichtung aus.
Der zweite Punkt, um den es uns mit dem Antrag geht, ist ganz konkret die Stärkung des Jugendamtes als fachliche Anlaufstelle für den Kinderschutz.
Meine Damen und Herren, Sie alle wissen, dass die Föderalismusreform, die im Jahr 2006 verabschiedet worden ist, eine Ausdifferenzierung des Kinder- und Jugendhilferechts ermöglicht. Länder und Kommunen haben nun nahezu alle Freiheiten, die Strukturen der Jugendhilfe beliebig zu gestalten.
Wir verzeichnen in den Bundesländern erste Tendenzen, dass Jugendhilfeausschüsse und Landesjugendämter abgeschafft bzw. in Ministerien zurückgeholt und dort eingegliedert werden. Solche Tendenzen können uns von der Linken nicht gefallen. Das ist der konkrete aktuelle Bezug, warum dieser Antrag heute hier eingebracht wird.
Wir, das Land Brandenburg, sollten mit gutem Beispiel vorangehen, die jetzigen Strukturen erhalten und uns dafür auch in Bundesgremien einsetzen; Herr Minister, Sie hatten gerade den Vorsitz der Jugendministerkonferenz inne. Überall, wohin wir kommen, sollten wir den zuständigen Kollegen sagen, dass die Beseitigung der Strukturen der falsche Weg und mit Brandenburg nicht zu machen ist.
Ein weiterer Bezug zu unserem Antrag wurde uns erst gestern hier im Parlament beschert. Die Koalition hat das Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz in 2. Lesung verabschiedet. Ich meine, in der Formulierung von § 4 einen ersten Schritt zur Aushöhlung des Jugendhilfeausschusses zu
erkennen. Wir ziehen sozusagen den ersten Stein aus dem Fundament. Ich weiß aber, dass wir insoweit einen Dissens haben. Die gestrige Debatte ist mir so begegnet, als ob es da noch Missverständnisse gibt. Auch der Minister hat nach meiner Erinnerung erklärt, dass er noch nicht ganz versteht, worum es eigentlich geht.
In der aktuellen Situation haben die Jugendhilfeausschüsse Beratungsrechte. Dass sie Beschlussrechte haben, die dann von Gremien wie Stadtverordnetenversammlung oder Kreistag überstimmt werden müssen, ist ein Kennzeichen von Demokratie. Diese Debatte findet statt. Wir brauchen diesen Prozess, um die Debatten öffentlich zu machen und Fachlichkeit zu demonstrieren.
Nach der Gesetzesänderung können die Gremien durch Beschlussfassung den Jugendhilfeausschüssen Beratungsgegenstände vorenthalten. Das heißt, die Fachlichkeit wird ausgeklammert. Den Kollegen wird sozusagen ein Maulkorb verpasst; sie dürfen über bestimmte Themen nicht mehr reden. Es wird nur noch politisch entschieden. Das ist ein Fehler. Damit wird auch im Land Brandenburg der erste Stein aus dem Fundament gezogen. Jugendhilfestrukturen werden kaputtgemacht. Auf die erfolgreichen Beteiligungsstrukturen, die wir haben, kommt es aber an. Wir brauchen verbindliche Standards als Voraussetzung und als Schlüssel für die Verbesserung der Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen.
Verlässliche Strukturen und Verfahren, wie wir sie haben, sind unverzichtbar für den Kinderschutz. Das Jugendamt als Instanz ist bekannt und anerkannt. Den dort tätigen Kollegen wird vertraut. Sie von der Koalition fangen jetzt auch hier in Brandenburg mit der Zerschlagung dieser Einheit an. Sie verändern das Jugendamt und in einem nächsten Schritt das Verwaltungsverfahren. Damit verhindern sie effektiven Kinder- und Jugendschutz. Deswegen würden wir gern drei Forderungen an Sie richten: Bekennen wir uns gemeinsam hier im Landtag zum Erhalt des Landesjugendamtes und zum Landesjugendhilfeausschuss. Bekennen wir uns dazu, dass das Jugendamt im Rahmen aller Initiativen zum Jugendschutz als erste Koordinierungsinstanz und als fachliche Anlaufstelle erhalten und gestärkt wird. Bekennen wir uns dazu, dafür Sorge zu tragen, bundesweit ein einheitliches Angebot in der Kinder- und Jugendhilfe zu realisieren und die Umsetzung zentraler Verfahrensregelungen im SGB VIII beizubehalten. Ich habe es bereits angesprochen, Herr Minister, die Jugendministerkonferenz wäre die geeignete Stelle.
Ich sage einmal ganz konkret in einem einzigen Satz, was der gestern verabschiedete § 4 bedeutet: Wer das Jugendamt schwächt, schwächt den Kinderschutz. Das sollte mit Brandenburg nicht zu machen sein. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich schließe mich den Ausführungen von Frau Lieske an. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist wie gestern. So kurz kann ich es zwar nicht machen, aber lange werde auch ich nicht reden.
Ich gestehe wie meine Vorredner, dass ich über diesen Antrag der Fraktion DIE LINKE überrascht war. Die Befürchtung, dass jemand auf Landesebene beabsichtigen könnte, an der zentralen Stellung der Jugendämter im Kinderschutz etwas zu ändern, ist völlig aus der Luft gegriffen. Daran ändern auch die Worte von Herrn Krause nichts. Ich will jetzt nicht auf die gestrige Diskussion eingehen. Ich denke schon verstanden zu haben, worum es ging; das haben wir gestern abgehandelt. Hier geht es um den allgemeinen Punkt, auf den ich kurz eingehen will.
Alle Maßnahmen, die die Landesregierung zur Verbesserung des Kinderschutzes ergriffen hat, bauen auf diese zentrale Stellung des örtlichen Jugendamtes. Die Struktur der Jugendämter bildet eine solide Grundlage sozialpädagogischer Arbeit in unserem Land - eine Grundlage, die wir nicht nur erhalten, sondern auch weiterentwickeln und verbessern wollen.
Ich nehme Ihre Aufforderung gern entgegen, diese Position als Vorsitzender der JFMK zu halten, wenn es zur Diskussion kommen sollte. Bisher hat es sie dort nicht gegeben.
Meine Damen und Herren, ich fasse zusammen: Ich sehe nicht, dass es gegenwärtig den Bedarf oder das Interesse gibt, über andere Strukturmodelle zu diskutieren. Von daher sehe ich auch keine fachliche oder politische Notwendigkeit für diese Initiative der Fraktion DIE LINKE.
Vielen Dank, Minister Rupprecht. Sie haben gerade gesagt, dass Sie diese Position in der JFMK vertreten würden, sobald es zu Diskussionen kommen würde. Können Sie sich vorstellen, diese Diskussion als Vorsitzender anzuregen und den Im
Ich kann sicherlich etwas tun, wenn auch nicht mehr als Vorsitzender; denn über die Tagesordnung der nächsten Sitzung im nächsten Jahr kann ich nicht entscheiden. Die Sitzung in Potsdam unter meinem Vorsitz hat schon stattgefunden. Die nächste Sitzung ist in Berlin. Ich kann gern versuchen, mit dem Kollegen Zöllner in Berlin zu besprechen, ob wir diesen Punkt auf die Tagesordnung setzen können. Mir liegt schon viel daran. Wenn es in anderen Ländern wirklich Bestrebungen gibt, an der Struktur etwas zu ändern, wie Sie es angedeutet haben, sollte man gut aufpassen. Da stimme ich Ihnen zu.
Herzlichen Dank, Herr Minister. - Wir haben damit die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt beendet und kommen zur Abstimmung.
Ihnen liegt der Antrag in der Drucksache 4/4782 vor. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dieser Antrag ist mit Mehrheit abgelehnt.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch wenn die Zeit schon fortgeschritten ist, werde ich Sie jetzt mit einer Pressemitteilung aus dem März des Jahres 2003 konfrontieren, als sich das Ende der ersten Großen Koalition näherte: