Protocol of the Session on July 5, 2007

Frau Hesselbarth, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Nein. - In dem Fall behandelt der Bundesgerichtshof den Dachausbau als Fall eines Anschlussauftrags.

Ein weiteres Beispiel: Um eine frost- und standsichere Gründung zu erreichen, sieht das entsprechende Landesverzeichnis einen Aushub bis zu einer Tiefe von 2,50 m vor. Bei der Bauausführung stellt sich heraus, dass diese Tiefe für die Frostund Standsicherheit nicht ausreicht. Deswegen trifft der Bauherr die Anordnung, die Baugrube 4 m tief auszuheben. Dies soll nach der Rechtsprechung aber eine Zusatzleistung mit der Folge sein, dass der Bauunternehmer nur nach besonderer Ankündigung vor der Ausführung eine weitere Vergütung erhält. Hingegen müsste aufgrund der Anordnung ein neuer Preis vereinbart werden, wenn sich andere Bodenverhältnisse herausgestellt haben.

Ich könnte Ihnen noch viele ähnlich verworrene Beispiele aufzählen, in denen nur die Justiz darüber befinden konnte, ob eine Anordnung, eine Zusatzleistung oder ein Anschlussauftrag mit der Folge eines eigenständigen Werkvertrags vorliegt. Die VOB-Teil B liefert in § 1 Nr. 3 und 4 sowie in § 2 Nr. 5 und 6 unbefriedigende Lösungen; für den juristischen Laien deshalb unbefriedigend, weil sie von den Vertragspartnern abfordert, den Vertragsinhalt mittels Auslegung zu bestimmen.

Die VOB muss endlich klar gefasst werden, und zwar in dem nicht nur von uns, sondern auch von den meisten Baurechtspraktikern geforderten Umfang. Außerdem ist es überhaupt nicht einzusehen, dass die Vergütung bei Änderung des Bauentwurfs oder sonstiger Anordnung des Auftraggebers auch mit der Änderung von 2006 nach wie vor dem Verhandlungsgeschick des Bauunternehmers überlassen bleiben soll.

Angesichts des erheblichen Konkurrenzdrucks sind gerade die kleinen Bauunternehmer nicht in der Lage, hier gegenüber den Auftraggebern in der nötigen gefestigten Verhandlungsposition aufzutreten. Vielfach arbeiten sie daher weiter, ohne groß zu verhandeln oder Preiserhöhungen anzukündigen, und zwar nur deswegen, weil sie einerseits oft froh sind, überhaupt Aufträge zu haben, oder auf Folgeaufträge hoffen, und weil sie es sich andererseits oft gar nicht leisten können, zeit- und kostenaufwendige Gerichtsverfahren zu führen. Helfen Sie hier also konstruktiv mit, und stimmen Sie unserem Antrag zu!

(Beifall bei der DVU)

Herzlichen Dank. - Das Wort erhält Herr Abgeordneter Schulze; er spricht für die Koalitionsfraktionen.

Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist völlig klar, warum Frau Kollegin Hesselbarth eine Zwischenfrage

nicht zugelassen hat. Wenn sie es getan hätte, wäre sie womöglich in der Zeile ihres Manuskripts verrutscht und hätte ihre Rede nicht fortsetzen können. Frau Hesselbarth, wenn Sie Ihre schriftliche Vorlage nicht gehabt hätten, hätten Sie nicht gewusst, worüber Sie reden. Das ist auch das Manko dieses Antrags; er ist in einem verquasten Deutsch gehalten und geht völlig ins Leere.

Es geht um die Mitwirkung des Bundesrats, die Sie begehren, an der Veränderung der VOB. Nun wissen wir aber, dass der Bundesrat nur bei Gesetzgebungsverfahren eingreifen kann. Ich weiß nicht, ob wir das hier zum dritten, vierten oder fünften Mal miteinander besprechen. Sie thematisieren die VOB und auch die VOL immer wieder.

Die Änderungen der VOB werden vom Hauptausschuss des Allgemeinen Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses für Bauleistungen beschlossen.

Ich verweise auf das Protokoll über die 37. Sitzung des Landtags vom 25.10.2006. Da haben wir Ihnen das schon einmal erklärt. Diese Initiative ist also völlig sinnlos. Selbst wenn der Landtag das beschließen sollte und die Landesregierung sagte, ja, wir versuchen es einmal, uns mit den anderen Landesregierungen auf eine Bundesratsinitiative zu verständigen, würden andere Landesregierungen unserer Landesregierung sehr schnell attestieren, dass es ein unsinniges Unterfangen ist, weil in der Frage durch den Bundesrat gar nichts initiiert werden kann.

Insofern ist der Antrag einfach sinnlos, zwecklos, hilflos. Die Welt hat nicht auf ihn gewartet. Die Welt braucht ihn nicht. Wenden Sie sich an andere Leute, die das aufgreifen können, nämlich die, die in diesem Verband sitzen. Dann können Sie vielleicht etwas erreichen. Aber vermutlich reden die nicht mit Ihnen. Dafür werden sie gute Gründe haben. Der Antrag ist abzulehnen. - Danke.

(Beifall bei der SPD)

Herzlichen Dank. - Als Nächste erhält Frau Abgeordnete Böhnisch das Wort; sie spricht für die Fraktion DIE LINKE.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich hätte ich mir nach der Aussage, die wir gerade gehört haben, den Weg nach vorn wirklich ersparen können. Ich will sagen, warum ich nach vorn gegangen bin, Frau Hesselbarth: Weil Sie genau das tun, was Sie gestern anderen vorgeworfen haben. Sie haben gestern anderen vorgeworfen, sie würden Schaufensteranträge stellen. Genau das haben Sie soeben getan, und das ist seit einiger Zeit so.

(Beifall bei der Fraktion DIE LINKE und der SPD)

Seit Monaten erleben wir kleckerweise Änderungsanträge zur Bauordnung, zu Baufragen, zu Vergabeverfahren, immer wieder nur Stückwerk. Ich denke, das hat nichts mit qualifizierter Sachpolitik zu tun. Das lehnen wir ab. Das ist nicht unsere Methode. Deshalb werden wir auch nie einem Ihrer Anträge zustimmen.

(Beifall bei der Fraktion DIE LINKE und der SPD)

Herzlichen Dank. - Die Landesregierung verzichtet. Frau Abgeordnete Hesselbarth, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Vermittlung von Baurecht bleibt auch mit der Einführung der VOB-Teil B 2006 ein schwieriges Unterfangen. Das zeigen auch Ihre Reaktionen.

(Beifall bei der DVU)

Grundsätzliches baurechtliches Wissen vermittelt eine Fülle von Kommentaren. Da hätten Sie sich vielleicht besser einlesen sollen, Frau Böhnisch und Herr Schulze.

(Beifall bei der DVU)

Dann wäre Ihnen zumindest aufgefallen, dass dem Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss bei der im Juni 2006 vorgelegten Neufassung sinnvolle Reformvorschläge vorlagen. Dazu gehört auch die Standardisierung des Nachtragsrechts in anwenderfreundlicher Weise, wie wir dies hier heute beantragen.

Zweifellos ist es nach geltender Rechtslage so, dass eine ausdrückliche Änderung der Bauumstände nach § 1 Nr. 3 einen Vergütungsanspruch nach § 2 Nr. 5 auslöst. Sie sollten dabei auch nicht unter den Tisch fallen lassen, dass diese nur in Betracht kommt, wenn sich der Auftragnehmer darauf auch beruft.

Eine Anpassung der Vergütung kann nur auf Verlangen geltend gemacht werden, und dies passiert nach wie vor häufig erst im Klagewege.

Zudem müssen die Anspruchsteller darauf achten, dass ihr Anspruch noch vor Ablauf der Verjährungsfrist geltend gemacht wird. Denn soweit die veränderten Vergütungsansprüche bestehen, verjähren diese innerhalb derselben Frist wie die vorher maßgebenden Ansprüche.

Dazu kommt noch eine ganze Reihe juristischer Fallen und Winkelzüge wie der schlüssige Verzicht auf die Zusatzvergütung bei längerem Zuwarten usw.

Das alles muss nicht sein, wenn die VOB in § 2 Nr. 5 und 6 endlich ein Wahlrecht enthält, wie dies bereits das besondere Zivilrecht in § 649 Satz 2 BGB vorsieht.

Auch nach dem BGB-Bauvertrag gibt es für Zusatzleistungen keine Pflicht des Bauunternehmers zur vorherigen Ankündigung des zusätzlichen Vergütungsanspruchs und keine Pflicht, Mehraufwendungen erst nach besonderer vertraglicher Vereinbarung abrechnen zu dürfen.

Warum, meine Damen und Herren, soll dies nicht auch beim VOB-Bauvertrag gelten? Dies erschließt sich nicht einmal den Juristen, die damit gerichtlich befasst sind.

Solange ein kleiner oder mittelständischer Werkunternehmer erst einen Anwalt braucht, um nach schwieriger Vertragsauslegung Rechtsklarheit zu erkämpfen, ob er einer Anordnung oder

Aufforderung von Zusatzleistung mit Ausweitung des Bauumfangs Folge leisten muss, ist die VOB relativ unbrauchbar. Offensichtlich ist hier selbst das verfügbare Werkvertragsrecht des BGB anwenderfreundlicher als das Regelwerk der VOB Teil B.

Wir als DVU-Fraktion jedenfalls stehen auf der Seite der Bauwirtschaft. Wir wollen, dass zumindest das Land Brandenburg dieser nach wie vor krisengebeutelten Branche die nötige Unterstützung gibt. Deshalb bitte ich nochmals um Zustimmung zu unserem Antrag.

(Beifall bei der DVU)

Herzlichen Dank. - Wir sind am Ende der Rednerliste, und ich komme zur Abstimmung.

Die Fraktion der DVU beantragt die Überweisung des Antrags in der Drucksache 4/4778 an den Ausschuss für Infrastruktur und Raumordnung. Wer dieser Überweisung folgen kann, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer stimmt gegen die Überweisung? - Enthält sich jemand der Stimme? - Mit großer Mehrheit ist gegen die Überweisung gestimmt worden.

Wir kommen demzufolge zur Abstimmung über den Antrag in der Sache. Wer dem Antrag in der Drucksache 4/4778 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer stimmt gegen diesen Antrag? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Mit großer Mehrheit ist gegen diesen Antrag gestimmt worden. Er ist somit abgelehnt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 5 und rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:

Kinderschutz sichern – bewährte Jugendhilfestrukturen erhalten

Antrag der Fraktion DIE LINKE

Drucksache 4/4782

Ich eröffne die Aussprache. Herr Abgeordneter Krause hätte das Wort. - Da er nicht im Plenarsaal ist, erhalten Sie, Frau Abgeordnete Lieske, jetzt das Wort.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist schade, dass wir Herrn Krause nicht hören. Vielleicht hätte er mir mit seinen Ausführungen die Intention des Antrags näherbringen können. Ich muss Ihnen meine Auffassung dazu jetzt leider kundtun, ohne Herrn Krause gehört zu haben.

Den Kinderschutz im Land Brandenburg zu sichern ist unbestritten eines unserer wichtigsten Ziele. Darüber sind wir uns in diesem Hohen Hause sicherlich alle einig. Nicht zuletzt aus diesem Grund haben wir gestern das Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz mit wesentlichen Änderungen in dieser Hinsicht beschlossen. Die Sommerpause steht bevor, und ich hoffe, dass unser Kurzzeitgedächtnis nicht ganz so „kurz“ ist und wir uns an die Beschlüsse des gestrigen Tages

erinnern können. Gestern haben wir nichts Geringeres verabschiedet als die Verbesserung von Schutzmaßnahmen gegen Kindeswohlgefährdung. Dafür wurde das Jugendamt in seiner Bedeutung wesentlich gestärkt.

Sehr geehrte Kollegen von der Linken, Sie bringen heute einen Antrag ein, mit dem der Kinderschutz dadurch gesichert werden soll, dass die bewährten Kinder- und Jugendhilfestrukturen erhalten bleiben. Ich frage mich wirklich - nicht nur heute, sondern schon tagelang -: Wie kommen Sie darauf, dass wir diese Strukturen ändern wollen und etwas in dieser Hinsicht auf dem Wege sei? Vielmehr verunsichern Sie mit Ihrem Antrag aus unserer Sicht alle Menschen, die - zum Wohle unserer Kinder! seit Jahren in diesem Bereich tätig sind, in Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen arbeiten, Fallmanagement betreiben, in Akutsituationen schnell eingreifen und dabei helfen, präventiv zu wirken und sich untereinander abzustimmen.

(Beifall bei der SPD sowie der Abgeordneten Hartfelder [CDU])

Wieso stellen Sie ohne konkreten Anlass und ohne Not diesen Antrag - Herr Krause, es ist schade, dass Sie jetzt erst kommen -, der aus unserer Sicht substanzlos ist? Ich möchte Sie auffordern, gemeinsam konstruktiv am Thema Kindeswohl zu arbeiten. Das sind wir den Kindern schuldig. Aus diesem Grund werden wir von der SPD-Fraktion den vorliegenden Antrag ablehnen. - Vielen Dank.