Vor allem aber sind es die Bibliotheksmitarbeiterinnen, die eine ausgezeichnete und sehr engagierte Arbeit leisten. Es ist hoch anzurechnen, wenn zum Beispiel Frau Groschek in Eisenhüttenstadt, Frau Otto in Cottbus, Frau Renkewitz in Perleberg oder Frau Grün in Senftenberg mit immer wieder neuen Ideen ihre Einrichtung attraktiv machen, so das Lesen als notwendige Kulturleistung am Leben erhalten und dabei gar nicht zuerst vom Geld reden. Sie und die vielen anderen Fachkräfte in den Bibliotheken brauchten nicht den sogenannten PISA-Schock, um zu begreifen, dass Lesen auch in der sogenannten Wissensgesellschaft noch immer die Schlüsselqualifikation für den Erwerb von Wissen schlechthin darstellt. Für andere waren die PISA-Ergebnisse schon wichtig, um sich dieser altmodischen Wahrheit zu erinnern, dass Lesen zu einer hohen Kultur gehört.
Wer Bibliotheken fördern will, muss auch über die Sicherung des Personalbestands reden und entsprechende Entscheidungen treffen. Ausgaben für Bibliotheken sind Investitionen in die Zukunft der nachwachsenden Generation. Die Kulturhoheit der Länder gibt uns die Möglichkeit, dass das Land Brandenburg die Bibliotheken in besonderer Weise unterstützt und dies künftig konzentrierter und akzentuierter gestalten kann. Dazu sollen die in unserem Antrag vorgeschlagenen Maßnahmen dienen. Wir haben damit Forderungen der Vertreter des Bibliotheksverbandes aufgenommen, die zu einer Aufwertung der kommunalen bibliothekarischen Arbeit und ihrer Rahmenbedingungen beitragen sollen.
Wir meinen, dass zur Umsetzung dieser Forderungen separat veranschlagte finanzielle Mittel günstig sind, um eine transparente Vergabe zu ermöglichen. Erfahrungen anderer Bundesländer zeigen, dass bei der Förderung von Bibliotheken ein interministerielles Vorgehen von Vorteil ist. Andere Länder erwägen, Gesetze zur Förderung der Bibliotheken einzuführen.
gischen Musikschulgesetz sollten wir prüfen, ob ein Bibliotheksgesetz das Anliegen befördern könnte.
Wir bitten um Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur, um weiterhin über diese etwas komplizierte, aber lohnende Aufgabe zu debattieren. Danke.
Wir setzen die Debatte mit dem Beitrag der SPD-Fraktion, für die der Abgeordnete Kuhnert spricht, fort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! 138 Bibliotheken im Land Brandenburg haben mit 740 Schulen und 240 Kitas Kooperationsvereinbarungen. In Brandenburg finden regelmäßig Buchwochen und Märchentage - beide vom Land gefördert - statt. Das sind Maßnahmen, die Sie in Ihrem ersten Anstrich unter Punkt 3 Ihres Antrags ansprechen, die dankenswerterweise schon stattfinden, zum Teil vom Land gefördert werden und die Freude am Lesen - ich denke, das ist das zentrale Anliegen - bringen, damit daraus dann die geforderte und gewünschte Lesekompetenz entstehen kann.
Vom Land gefördert werden ferner die Landesfachstelle für Archive und öffentliche Bibliotheken und der Verbund der öffentlichen Bibliotheken. Dabei geht es vor allem um Fortbildung, Bau- und Umbaumaßnahmen und die Fachausstattung der Bibliotheken. Die Einzelheiten dazu für die Jahre 2005 und 2006 - Sie haben darauf verwiesen - können in der von Ihnen gestellten und von der Landesregierung beantworteten Kleinen Anfrage nachgelesen werden.
Mehr Geld vom Land - geht nicht. Das haben wir heute Morgen wieder gehört. Darüber sollten wir uns keine Illusionen machen. Den Kommunen hineinzuregieren - geht nur sehr bedingt, nur an den Stellen, wo wir Fördermittel anbieten können. Es ist eine subsidiäre Aufgabe. Ich bin da ein wenig skeptisch, und es würde mich interessieren, wie die anderen Länder hinsichtlich eines Bibliothekengesetzes vorgehen wollen oder vorgegangen sind. Denn ich denke, anders als bei den Musikschulen sind hierbei alle Schülerinnen und Schüler und darüber hinaus die Erwachsenen betroffen. Die Sachkompetenz ist vor Ort am größten; deshalb sollte man es dort lassen.
Die Erwartung, dass mehr Geld zur Verfügung gestellt wird, können wir mit einem solchen Gesetz ohnehin nicht erfüllen. Trotzdem halte ich das Thema, Ihr Anliegen und die Punkte, die Sie angesprochen haben, für wichtig. Ich werde der Ausschussüberweisung zustimmen. Es wird Sie nicht wundern, dass die SPD-Fraktion dies mehrheitlich nicht tun wird. Dem Ausschuss steht es jedoch frei, das Thema auch ohne Überweisung auf die Tagesordnung zu setzen, uns dort von den Ministern der betreffenden Ministerien berichten zu lassen und zu prüfen bzw. zu diskutieren, ob etwas, was gut ist, nicht noch besser sein kann. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unsere DVU-Fraktion steht für eine massive Förderung und Unterstützung kommunaler Bibliotheken. Gerade in Zeiten von Hartz IV und millionenfacher Arbeitslosigkeit darf es bei der Bildung keine Ausgrenzung der einkommensschwachen Familien geben. Dabei spielen unsere kommunalen Bibliotheken eine entscheidende Rolle. Sie sind es, die mit dazu beitragen, das Grundrecht auf freien Zugang zu Informationen zu sichern. Die Bibliotheken vermitteln hochwertige Informationen und leisten ihren Beitrag zu Bildung und Forschung sowie politischer Teilhabe. Gerade in unserer Wissensgesellschaft werden Bildung, Information und Kommunikation noch stärker als bisher zu den entscheidenden Faktoren und Triebkräften des gesellschaftlichen Wandels und der wirtschaftlichen Entwicklung gehören. Nicht zu vergessen die Rolle der Bibliotheken als Garant einer sinnvollen Freizeitgestaltung sowie als Hilfe zur Bewältigung des Alltags. Lebenslanges Lernen wird ermöglicht und einer breiten Bevölkerungsgruppe der Zugang zu Wissen garantiert.
Natürlich spielt die Ausstattung der Bibliotheken eine entscheidende Rolle. Es ist wohl selbstverständlich, dass einer ständigen Modernisierung und der Weiterentwicklung der finanziellen Förderung eine entscheidende Bedeutung zukommt. Die DVU-Fraktion hält es für unabdingbar, dass Sprach- und Lesedefizite, die, wie beispielsweise bei der PISA-Studie festgestellt wurde, bei jungen Menschen auftreten, behoben werden. Die Sprach- und Leseförderung für Kinder und Jugendliche stellt also einen weiteren Schwerpunkt der Arbeit unserer Bibliotheken dar. Nicht zu unterschätzen ist die Leistung der Bibliotheken beim Erlernen von Strategien für den Umgang mit Literatur in gedruckter wie auch elektronischer Form und Informationsbeständen. Sie bietet damit eine Hilfe zur Selbsthilfe, sodass man sich trotz der steigenden Informationsflut gezielt orientieren kann.
Wir alle wissen um die Leistungen und die Wichtigkeit von Bibliotheken. Und doch: Die Zahl der öffentlichen Bibliotheken ist teilweise drastisch gesunken. Gerade durch die demografischen Veränderungen, insbesondere in Gebieten fernab der Großstädte, kommt den sogenannten Fahrbibliotheken eine besondere Bedeutung zu. Natürlich geht es, wie fast immer, letztendlich um die finanziellen Mittel. Der heute vielfach als Allheilmittel angesehenen Privatisierung steht die DVU ablehnend gegenüber. Wissensvermittlung darf nicht profitorientiert sein; Einnahmen zu erwirtschaften ist jedoch nicht ausgeschlossen.
Eine staatliche Förderung ist unverzichtbar, keine Frage. Aber dazu bedarf es sicher nicht dieses PDS-Antrags. Die DVUFraktion verkennt nicht die Anstrengungen, die nach der Wende unternommen wurden, um ein leistungsfähiges Bibliothekswesen aufzubauen. An die Adresse der Linkspartei.PDS sei gesagt, dass sich zu Ihren Zeiten die Bibliotheken und insbesondere die entsprechenden Immobilien in einem bemitleidenswerten Zustand befanden; das ist noch vorsichtig ausgedrückt. Investitionen gab es so gut wie keine. Ihre Forderung nach einem Bibliothekengesetz halten wir für absurd, wo wir uns doch gerade den Bürokratieabbau auf die Fahne geschrie
ben haben. Es besteht weder auf Bundes- noch auf EU-Ebene der Bedarf zu gesetzgeberischem Handeln. Auch die EnqueteKommission „Kultur in Deutschland“ des Deutschen Bundestags hat die Forderung nach einem Bibliothekengesetz auf Landesebene als wenig effektiv eingestuft.
Um eine weitere und verbesserte staatliche Förderung sicherzustellen, hat die DVU-Fraktion bei der Aufstellung des laufenden Haushalts mit Anträgen deutlich gemacht, an welchen Stellen Gelder eingespart werden können, um sie gegebenenfalls auch im Bibliotheksbereich einzusetzen. Wir werden diesen Antrag ablehnen, einer Ausschussüberweisung jedoch selbstverständlich zustimmen. - Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Nonninger, eine Bemerkung vorweg, es wird Sie möglicherweise wundern, dies von mir zu hören: An der DDRInfrastruktur bzw. der Instandhaltung war sicherlich vieles schlecht, aber das Bibliothekswesen, auch in kleineren Städten und auf dem Lande, gehörte gerade nicht dazu. Die DDR war ein Leserland. Beklagenswert war höchstens, dass bestimmte Bücher nicht zur Verfügung standen.
Man kann sicherlich darüber streiten, ob in Potsdam die Architektur gelungen ist, die wissenschaftliche Allgemeinbibliothek war und ist jedoch mindestens guter Durchschnitt; man sollte wirklich nicht alles schlechtreden. Ihre Pauschalkritik greift nicht, sondern sie spaltet und schafft Unfrieden an einer Stelle, an der es nicht nötig ist. Es gibt andere Dinge, mit denen wir uns dringender auseinandersetzen sollten.
Bibliotheken und das Bibliothekswesen sind ein sehr wichtiges Gut, ein Kulturgut im Land Brandenburg. Deswegen ist dieser Bereich, obwohl es auch sehr viele Schnittpunkte mit dem Bildungsministerium gibt, dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur unterstellt. Das Land Brandenburg hat nur ca. 2,5 Millionen Einwohner, aber unsere Bibliotheken verzeichnen im Jahresdurchschnitt 3 Millionen Besucher, Leser und Nutzer. Es wird gelesen, die Bibliotheken werden genutzt. Dieser Zuspruch verrät, dass es einer Förderung bedarf und die Förderung auch gesehen wird.
Der Linkspartei.PDS-Antrag hat den schönen Namen „Förderung kommunaler Bibliotheken“; darauf möchte ich meinen Schwerpunkt setzen. Es sind vor allem kommunale Einrichtungen. Städte, Gemeinden, Landkreise und kreisfreie Städte müssen für sich erkennen, dass ihnen die Bibliotheken wichtig und etwas Wertvolles sind. Bibliotheken vorzuhalten ist sowohl auf kommunaler Ebene als auch auf Landesebene nun einmal keine Pflichtaufgabe. Das Land kann Mittel für den Bau bereitstellen und Projekte unterstützen, aber es kann nicht pauschal eingreifen, weil es keine gesetzliche Grundlage gibt.
Man kann nicht alles gesetzlich regeln; das Recht auf Arbeit zum Beispiel kann man mit Leben erfüllen, indem man dafür sorgt, dass die Konjunktur läuft. Der Ministerpräsident hat
heute Morgen ausgeführt, wie das vonstatten geht. Man kann zum Beispiel den Tierschutz im Grundgesetz regeln; aber es nützt nichts, den Sport-, den Kultur- oder den Bibliotheksbereich gesetzlich zu regeln, wenn wir die Regelung dann finanziell oder strukturell nicht mit Leben erfüllen können.
Das Land Brandenburg hat vieles getan. Die Höhe der für die Unterstützung von Projekten und Strukturen eingestellten Mittel ist beträchtlich. Aber auch hier gilt: Was nützt es, wenn wir an einigen Stellen Dinge ausbauen und Kapazitäten schaffen, die im Endeffekt nur Schulden mit sich bringen, die von unseren Kindern und Enkeln bezahlt werden müssen, und bestimmte Bedürfnisse nicht erfüllen? Es ist natürlich richtig, dass es wegen der demografischen Entwicklung im Land Brandenburg, die in einigen Jahren sicherlich wieder eine andere sein wird - viele von uns werden das noch erleben; wir dachten in den 90er Jahren auch, die Konjunktur würde sich niemals mehr erholen, und jetzt hat sie einen Auftrieb bekommen -, Anpassungsprozesse geben muss. Da kann man nicht jede kleinere oder mittlere Bibliothek mit der vollen Kapazität erhalten. Herr Dr. Hoffmann, es sind übrigens nicht alle „rollenden Bibliotheken“ eingestellt worden. Ich erlebe es im Umland von Potsdam des Öfteren, dass nicht nur Fleischereien oder Bäcker durch die Gegend fahren, sondern es gibt auch noch geistige Nahrung, sowohl auf dem Lande als auch in den Städten Brandenburgs.
Es gibt im Land Brandenburg etwa 141 hauptamtlich geführte Bibliotheken mit 75 Zweigbibliotheken. Über 300 Bibliotheken kooperieren mit Schulen und Kindertagesstätten; das ist weiter zu fördern. Es ist wichtig, dass sich Menschen, die im gesellschaftlichen Bereich tätig sind, für das Vorlesen engagieren. Es ist wichtig, Dichter und Schriftsteller vor Ort zu haben, die aus ihren Werken, aus Gedichten, Erzählungen oder Romanen vorlesen. Das muss nicht alles so skurril sein wie bei Frohwein in „Pappa ante Portas“ von Loriot.
Meine Damen und Herren! Möglichkeiten zur Erhaltung der Bibliotheken liegen noch stärker in der Vernetzung und Verdichtung. Ich habe schon von den Kindertagesstätten gesprochen, aber es gibt auch Museen und Kultureinrichtungen. Auch der größere Kooperationsverbund der Bibliotheken von Berlin und Brandenburg bietet die Möglichkeit, vor allem auch sehr schön im Leihverfahren und im Austausch, schneller an bestimmte Medien heranzukommen.
Die Bibliotheken sind uns also wichtig, wir werden sie strukturell unterstützen, aber das ist vor allen Dingen eine kommunale Aufgabe. Jeder, der Stadtverordneter oder Kreistagsabgeordneter ist, muss wissen, wie entscheidend dies ist. Brandenburg war ein Leseland und wird es bleiben. Diese Tradition haben wir durch die Bücher bereichert, die wir früher nicht lesen durften. Ansonsten haben wir viele Kontinuitäten, die wir durchaus nicht verstecken müssen. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bibliotheken in Brandenburg sind die Kultureinrichtungen mit den meisten
Besuchern - über 3 Millionen pro Jahr. Ganz wichtig ist, dass diese Einrichtungen von allen Bevölkerungsgruppen besucht werden und es die Kultureinrichtungen sind - im Gegensatz zu Galerien und anderen -, bei denen die Hemmschwelle zum Besuch am niedrigsten ist, was außerordentlich wichtig ist. Vielleicht hat dies auch noch etwas mit der von Herrn Dr. Niekisch angesprochenen Sozialisation bezüglich Bibliotheken in der DDR zu tun.
Wir haben im Land, Herr Hoffmann, immer noch sechs „Medienmobile“ mit über 500 Haltepunkten. Wir haben 141 hauptamtliche und 83 neben- und ehrenamtlich geleitete Bibliotheken.
Aber, meine Damen und Herren, Kultur ist eine Gemeinschaftsaufgabe, das heißt eine Aufgabe, an deren Erfüllung Kommunen und Land beteiligt sind. Es ist Aufgabe der Kommunen, die einzelnen Bibliotheken zu unterhalten; das ist ein Teil der kommunalen Daseinsvorsorge. Das Land hingegen - so ist die Aufgabenteilung - gewährleistet, eine übergreifende Infrastruktur für die Bibliotheken zur Verfügung zu stellen. Deswegen leistet das Land solche Aufgaben wie die Finanzierung des Bibliotheksverbundes, die Fernleihe und die Landesfachstelle zur Fortbildung der Bibliothekare.
Es ist leider eine Tatsache, dass sich im Land Brandenburg die Kommunen unterdurchschnittlich bei der Finanzierung von Kunst und Kultur engagieren. Wir haben in den vergangenen Jahren versucht, dies vonseiten des Landes zum Teil auszugleichen, zum Beispiel durch das Programm „Kultur in den neuen Ländern“ von 1999 bis 2005. Hierbei wurden innovative Bibliotheksprojekte mit einem Gesamtvolumen von 11 Millionen Euro gefördert. Da wir jetzt darüber reden, dass die Steuereinnahmen auch für die Kommunen glücklicherweise steigen, denke ich, ist dies der Punkt, an dem in den Kommunen ernsthaft überlegt werden muss, wie sie die Entscheidungen treffen, in welchem Maße sie vielleicht die eine oder andere vorher zurückgefahrene Finanzierung von Bibliotheken wieder aufstocken.
Wir haben in der Kulturentwicklungskonzeption festgelegt, wie die Aufgaben in Bezug auf die Bibliotheken zwischen Land und Kommunen verteilt sind. Es gibt eine Richtlinie zur Förderung von Bibliotheken. Sie sind also sehr wohl förderfähig.
Es liegt jetzt der Antrag der PDS vor. Was fordert die PDS? Sie möchte der Landesregierung einen Katalog vorgeben, den wir abarbeiten sollen, damit es mit den Bibliotheken besser wird. Sie schreibt uns in diesem Katalog auch vor, wie wir zu arbeiten haben, zumindest interministeriell. Ich denke, bei diesem Thema geht es gar nicht anders.
Ich glaube, wir brauchen einen solchen Katalog nicht. Ich möchte das ganz kurz illustrieren: Sie fordern zum Beispiel die Weiterentwicklung und die Modernisierung der Bibliotheken. Hier bin ich völlig Ihrer Meinung. Das ist notwendig. Ich möchte darauf hinweisen, dass Brandenburg eines der ersten Länder ist, das mit einem Förderprogramm den Anschluss der öffentlichen Bibliotheken ans Netz gefördert hat, sodass wir jetzt in der Situation sind, dass Bibliotheken in Brandenburg, die keinen Internetanschluss besitzen, im einstelligen Prozentbereich angesiedelt sind. Ich denke, das ist ein entscheidender Beitrag für die Zukunftsfähigkeit der Bibliotheken gewesen.
Das ist Ergebnis des Förderprogramms „Internet für öffentliche Bibliotheken“. Dies gilt aber auch für das gemeinsam mit der Telekom betriebene Programm zur Stärkung der Informationskompetenz. Dies alles sind Dinge, die nicht lokal, von der einzelnen Kommune, sondern vom Land initiiert wurden.
Sie fordern weiter Förderschwerpunkte und Projektförderung. Die Dinge, die Sie dort aufzählen, sind wichtig, werden aber schon realisiert. Beispiel: Sie fordern die gemeinsame Nutzung von Bibliotheken in Kooperation mit mehreren Kultur- und Bildungseinrichtungen, weil es hierbei ja Synergieeffekte gibt. Ich nenne einige Beispiele aus dem letzten Jahr: Mönchenkirche Jüterbog mit dem Umbau zum Kulturquartier - hier ging es in allererster Linie um die Bibliothek sowie um alles, was sich in diesem Gebäude befindet. Allein die Förderung aus dem Kulturressort betrug über 2 Millionen Euro. Ein weiteres Beispiel ist das Kultur- und Kommunikationszentrum in Herzberg, bei dem die Bibliothek ganz entscheidend ist. In Ziesar bauen wir ebenfalls derzeit eine große Spezialbibliothek, kombiniert mit der lokalen Amtsbibliothek und dem Museum. Als letztes Beispiel möchte ich die Villa Quandt in Potsdam nennen.
Sie fordern im Haushalt einen eigenen Titel zur Bibliotheksförderung. Dies kann man mit einem Federstrich erledigen; das könnte man auch für die anderen Kulturbereiche, man kann es auch noch untergliedern. Dann hätten wir alles schön separat und festgefügt.
Wir haben uns gerade in den letzten Jahren in Gesprächen mit dem Finanzministerium um nicht so starre Vorgaben für den Kulturbereich bemüht. Ein starrer Plan, der abgearbeitet wird, ist gerade für den Kulturbereich nicht günstig. Ich finde das mit Blick auf die Förderung kontraproduktiv.
Ferner sollten wir prüfen, ob wir ein Bibliotheksgesetz brauchen. Hierzu sage ich ganz klar Nein. Wir haben im Landtag immer wieder Diskussionen zu dem Thema - alle schlagen sich auf die Brust - Abbau von Normen und Standards; wir haben sogar einen Sonderausschuss dafür. Jetzt sollen wir über ein Gesetz nachdenken, mit dem Standards der bibliothekarischen Arbeit vom Land eingeführt werden. Das für mich wichtige Argument ist folgendes: Wir haben ein Musikschulgesetz. Wir können jetzt ein Bibliotheksgesetz machen und bestimmte Summen festlegen. Dann können wir ein Gesetz für die Kunstschulen machen, dann können wir eines für die soziokulturellen Zentren machen, dann ist der Bereich der freien Theaterarbeit außerordentlich wichtig etc. Alle würden sich wünschen, ein Gesetz zu haben, in dem Dinge für sie festgeschrieben sind. Wird das so gemacht, bedeutet das, dass aus dem Kulturetat, den wir haben, die Beiträge für die einzelnen Bereiche festgelegt werden. Das, was frei und flexibel ist, wird, wenn der Etat kleiner wird und wir nach 2009 prüfen, was geschehen ist, ganz starr. Das heißt: Hier reicht es nicht zu sagen, wir hätten mit dem Bibliotheksverband geredet. Frau Stafford ist sehr engagiert; wir haben schon oft miteinander gesprochen. Aber das ist kulturpolitisch falsch. Ich denke, es ist ganz wichtig, dass man gerade bei sich verändernden Summen Flexibilität hat. Wir haben versucht, in der Kulturentwicklungskonzeption darzulegen, wie wir das Verhältnis der einzelnen Bereiche untereinander sehen, und darauf hingewiesen, dass wir flexibel reagieren können müssen.
Es ist also eine ausgewogene Ressourcenverwendung notwendig, die nicht durch einzelne, separate Gesetze formalisiert wird.
Ich denke, wir haben im Bereich der Bibliotheken eine nicht schlechte Situation im Land; ich mache aber kein Hehl daraus, dass es günstig und notwendig wäre, in diesen so wichtigen Kulturbereich mehr Geld zu investieren. Dies ist aber nicht einfach vonseiten des Landes leistbar, sondern hier sehe ich sehr stark die kommunale Verantwortung. Wir werden uns weiterhin im angedeuteten, an Beispielen besprochenen Sinn vonseiten des Landes für die Infrastruktur und die Fortbildung der Beschäftigten der kommunalen Bibliotheken engagieren. Danke schön.
Das Wort erhält noch einmal die Fraktion der Linkspartei.PDS. Herr Abgeordneter Dr. Hoffmann spricht.