Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist nicht Sache der Landesregierung, PR-Kampagnen der Bundesregierung zu beurteilen und sie auf ihre Bedarfs- und Kostenaspekte abzuklopfen. Sicher ist doch: Hartz IV braucht aus vielerlei Gründen Aufklärung. Da scheint mir eine bundesweite PR-Kampagne durchaus gerechtfertigt zu sein, zumal der Bundesregierung im letzten Sommer von allen Seiten vorgeworfen worden war, sie habe genau das versäumt, nämlich Aufklärung und Information über das, was auf die Menschen mit Hartz IV zukommt,
oder ihnen auch zu sagen, was nicht auf sie zukommt. Das hätte ja auch Ängste, Missverständnisse, Proteste gemildert oder vermieden.
Inzwischen sind zum Beispiel die Montagsdemos fast völlig abgeflaut. Das ist vielleicht auch eine Folge inzwischen besserer Information.
Offensichtlich hat die Bundesregierung aus der Kritik während des Sommers ihre Schlüsse gezogen und begleitet die Einführung des ALG II jetzt mit einer umfangreichen PR-Kampagne, die der Dimension dieser Aufgabe durchaus angemessen ist.
Herr Otto, es müsste auch der PDS bekannt sein, dass Öffentlichkeitsarbeit nicht zum Nulltarif zu haben ist. - Danke.
Welche inhaltlichen Defizite sehen Sie denn, die durch diese PR-Kampagne unmittelbar vermittelt werden müssten?
Wie bereits gesagt, steht es uns nicht an, inhaltlich auf diese Aufklärungskampagne der Bundesregierung einzugehen. Insgesamt - wie ebenfalls bereits ausgeführt - halten wir sie für durchaus angemessen.
Meine Damen und Herren, ich bitte noch einmal darum, bei Nachfragen die Mikrofone schon während der Antworten durch die Landesregierung zu drücken, damit es keine Missverständnisse bezüglich dessen gibt, ob die Frage noch zulässig ist.
In der „Lausitzer Rundschau“ vom 10. November 2004 wird unter der Überschrift „Leipziger Olympia-Aus bremst Verkehrsprojekte in Elbe-Elster“ zur Umsetzung der in der Leila-Studie enthaltenen Verkehrsprojekte im Elbe-Elster-Kreis behauptet, dass die zahlreichen Verkehrsprojekte mit der gescheiterten Olympiabewerbung Leipzigs ins Abseits gerückt werden.
Ich frage: Welche Informationen hat die Landesregierung zu diesen Bauvorhaben und zu den Veröffentlichungen in der Presse?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Schrey, am 1. Juli hat der Deutsche Bundestag
das Fünfte Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes und damit den neuen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen beschlossen - also deutlich nach der Entscheidung, dass Leipzig nicht mehr unter den Olympiabewerbern ist. Für das Land Brandenburg sind darin 169 Maßnahmen im vordringlichen Bedarf, einschließlich der Planungsreserve enthalten. Das müssen wir in der Bewertung immer beachten. Das wären Maßnahmen in einem Gesamtumfang von ca. 2,7 Milliarden Euro.
Da der Bund - das ist eine neue Entwicklung - den Anteil der Erhaltungsinvestitionen am Straßenbauetat deutlich erhöhen will, werden die Mittel für Neubaumaßnahmen zukünftig nur in begrenztem Umfang zur Verfügung stehen. Das heißt auch für das Land Brandenburg: Wir müssen Prioritäten setzen.
Grundsätzlich höchste Priorität haben bis 2015 neben der A 14 die Umsetzung der Ergebnisse der Leila-Studie und die OderLausitz-Straße. Da die bereits darin enthaltenen Vorhaben die zur Verfügung stehenden Neubaumittel auf lange Zeit binden, hat die Straßenbauverwaltung in Zusammenarbeit mit dem Bund eine Untersuchung zur Dringlichkeitsreihung der Bedarfsplanvorhaben im Blauen Netz in Auftrag gegeben. Wir werden die Ergebnisse im Frühjahr des nächsten Jahres zur Verfügung haben und werden diese dann natürlich auch diskutieren.
Ziel der Untersuchung ist es, die nur begrenzt und zeitlich gestaffelt zur Verfügung stehenden Bundes- und Landesmittel so effektiv wie möglich einzusetzen. Das heißt im Umkehrschluss, sie gesamtwirtschaftlich sinnvoll einzusetzen, gerade auch vor dem Hintergrund der Frage: Mit welcher Straßenbaumaßnahme erreichen wir den höchsten Effekt in Fragen der Ansiedlungs- und Investitionspolitik des Landes?
Insgesamt muss ich darauf hinweisen, dass es wichtig ist, dass aus dem Landeshaushalt auch weiterhin die Planungsmittel für diese Baumaßnahmen zur Verfügung stehen; denn sie sind die Grundlage. Insgesamt befinden sich zurzeit 27 Maßnahmen im Bundesfernstraßenbereich mit einem Kostenvolumen von ca. 730 Millionen Euro im Bau.
Einzelne Vorhaben des Projektes „Leila“ - das haben Sie ganz konkret erfragt, Herr Schrey - befinden sich in der Planung. Ich will die Maßnahmen nennen:
Die B 87, Ortsumgehung Herzberg, und die B 183, Bad Liebenwerda, befinden sich in der technischen Entwurfsbearbeitung. Für die Ortsumgehung Herzberg ist es Ziel, im Jahr 2006 das Planfeststellungsverfahren einzuleiten.
Für zahlreiche Leila-Maßnahmen, wie die B 169 und die B 101, also die Ortsumgehungen Plessa und Elsterwerda, befinden sich die Antragskonferenzen für die Raumordnungsverfahren in der Vorbereitung. Darunter befinden sich auch Maßnahmen in Südbrandenburg, wie die Ortsumgehung Senftenberg und die Ortsumgehung Guben. Die Ortsumgehungen Luckau und Bad Liebenwerda, also B 101, sind bereits fertig gestellt. Für Südbrandenburg beträgt das Volumen in diesem Bereich also 100 Millionen Euro.
Die Behauptung eines Ins-Abseits-Rückens von Verkehrsprojekten ist deshalb aus Sicht der Landesregierung nicht nachvollziehbar.
Herr Minister, ich habe eine Nachfrage. Angesichts der Tatsache, dass es in den Zeitungen täglich Hiobsbotschaften über Verkehrsprojekte des Bundes gibt - nicht nur die Straße, sondern auch die Schiene betreffend, wie zum Beispiel heute zu lesen ist: „Aus für den Prignitz-Express“ -, frage ich Sie: Wann wird es eine zwischen Bundesverkehrsministerium und Ihrem Ministerium abgestimmte Übersicht zu den gemeinsamen Projekten des Landes Brandenburg geben?
Sie wollen sicherlich auch auf die Frage nach dem Prignitz-Express eine ganz konkrete Antwort haben. Diesbezüglich werden wir mit der Bahn verhandeln müssen, welche Maßnahmen auf der Schiene gemeinsam nach vorn gebracht werden können, wobei ich noch einmal sagen muss, dass wir dort nur eine mittelbare Rolle haben; denn letztlich ist die Finanzierung auch bei der Schiene durch den Bund bzw. mit der Bahn gemeinsam zu realisieren.
Frau Tack, Sie wissen, dass wir von den entsprechenden Summen im Bundeshaushalt abhängig sind. Sie wissen auch, dass die Abstimmungen entsprechend dem Planungsvorsprung, den wir immer haben, kontinuierlich durchgeführt werden, um dann auch Baureife von Maßnahmen bestätigen zu können. Diese Abstimmungen mit dem Bund können wir nur jährlich durchführen, wobei ich noch einmal darauf hinweise, dass die prioritären Maßnahmen aufgrund des Bundesverkehrswegeplanes und der entsprechenden Fernstraßenausbaugesetze sowie der gesetzlichen Vorgaben bezüglich der Schiene bestimmt werden.
Herr Minister, zum Richtfest der Papierfabrik in Spremberg haben Sie ausgeführt, dass die Landesregierung sich darum bemühen wird, die Ortsumfahrung Spremberg, die wesentlich für die Papierfabrik und die folgende Wellpappenfabrik ist, möglicherweise mit auf den Weg zu bringen. In Ihren gegenwärtigen Darlegungen habe ich dieses Thema vermisst. Wie weit ist der Arbeitsstand in diesem Zusammenhang?
Der Arbeitsstand ist der gleiche, wie ich ihn auf dem Richtfest dargestellt habe. Sie wissen, dass wir aufgrund der positiven
wirtschaftlichen Entwicklung dort kurzfristig Planungsmittel zur Verfügung gestellt haben, um die Planung - das ist unsere Zielstellung - bis Ende 2005 abzuschließen. Das war meine Aussage; dazu stehe ich auch. Ich habe nicht gesagt - das wurde zum Teil in sächsischen Medien dargestellt -, dass damit ein sofortiger Baubeginn verbunden ist. Darauf möchte ich noch einmal hinweisen. Da sind wir abhängig vom Bundeshaushalt.
Ich habe in meinen Ausführungen auch dargestellt, dass wir neben diesen drei grundsätzlichen, den großen Maßnahmen natürlich prüfen müssen, welche prioritären Maßnahmen wir im Land in eine Prioritätenliste der Umsetzung aufnehmen. Genauso könnte jetzt Abgeordneter Mike Bischoff wie sicherlich der eine oder andere hier im Haus ebenfalls aufstehen, die positive Entwicklung von Schwedt darstellen und die gleiche Frage stellen. - Diese Zusage ist erst einmal gegeben worden. Alles andere ist mit dem Bund und natürlich mit dem Land gemeinsam zu entscheiden.
Danke, Herr Minister. - Die Frage 64 (Drogen an Brandenbur- ger Schulen) stellt der Abgeordnete Nonninger.
Die Zahl der Rauschgiftdelikte in Brandenburg steigt weiter an. Besonders besorgniserregend ist die starke Zunahme der Zahl von jugendlichen Ecstasy-Konsumenten. Der Pressesprecher des Landeskriminalamtes Brandenburg äußerte in einem Bericht der „Potsdamer Neuesten Nachrichten“, dass es an fast jeder Schule in der Mark möglich sei, an Drogen zu kommen.
Ich frage die Landesregierung: Welche konkreten Erkenntnisse hat sie über den Konsum von und den Handel mit illegalen Drogen an Brandenburger Schulen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Nonninger, es ist richtig, die Zahl der Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz stieg von 2003 auf 2004 wiederum. Es ist glücklicherweise aber auch festzustellen, dass die Zahl der festgestellten Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz an den Schulen und im unmittelbaren Umfeld der Schulen zurückgegangen ist. Jedoch ist der Anteil der unter 21-Jährigen an den ermittelten Tatverdächtigen mit 64 % außerordentlich hoch.
Auf der von Ihnen angesprochenen Pressekonferenz hat der Sprecher des Landeskriminalamtes zwar Ausführungen gemacht, aber nicht gesagt, dass man praktisch an jeder Schule Rauschmittel besorgen könne. Der Journalist, der diesen Bericht verfasst hat, hat anschließend in einem Brief an das LKA klargestellt, dass er sich dazu falsch geäußert hat.
Unabhängig davon ist das ein Thema, das wir intensiv im Landespräventionsrat erörtern. Gemeinsam mit dem Kollegen Rupprecht werden wir die bisher in der Bekämpfung von Rauschgiftdelikten entwickelten Strategien und die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Schule intensivieren.