Zu dem städtischen Anteil und der Entwicklung dieses Anteils kann ich nichts sagen. Ich möchte nicht wiederholen, was ich vorhin schon gesagt habe. Wir haben, wie wir im Zusammenhang mit den einzelnen Elementen einer möglichen Unterstützung auch schon dargestellt haben, ein großes Interesse daran, dass der Sitz der Stiftung hier in Potsdam ist und die entsprechenden positiven Wirkungen dann auch entwickelt werden kön
nen. Wir sind alle gemeinsam aufgerufen, finanzielle Unterstützung zu leisten, und zwar insbesondere bei der qualitativen Arbeit der Stiftung. Das wird eine Aufgabe über Jahre hinweg sein.
Ich begrüße jetzt neue Gäste, und zwar Schülerinnen und Schüler des Friedrichsgymnasiums in Frankfurt (Oder). - Die Fragestunde ist immer der spannendste Teil der Plenarsitzung. In diesem Sinne wünsche ich euch einen interessanten Vormittag.
Wir fahren mit den Fragen 881 und 882 fort, bei denen es um dasselbe Thema geht. Zunächst kommen wir zur Frage 881 (Förderung der Initiativbüros), die vom Abgeordneten Dr. Hoffmann gestellt wird.
Im Land Brandenburg läuft die Förderung der Initiativbüros in der bisherigen Form zum 31. Dezember 2006 aus. Es ist noch nicht klar erkennbar, ob bzw. wie die Förderung dieser erfolgreichen Einrichtung weitergeführt werden kann. Eine Möglichkeit wäre, die Initiativbüros in das Regionalbudget zu überführen. Allerdings hätte das Konsequenzen für das zurzeit in bewährter Weise arbeitende Personal. Außerdem entstünde in der Förderung unter Umständen eine Lücke von einem halben Jahr. Weiterhin wäre die Arbeit der einzelnen Büros immer nur auf den entsprechenden Landkreis bezogen.
Ich frage deshalb: Welche Maßnahmen sieht die Landesregierung vor, um die erfolgreiche Arbeit der Initiativbüros im Land Brandenburg weiterhin zu garantieren?
Danke. - Herr Abgeordneter Senftleben, möchten Sie Ihre Frage 882 (Initiativbüros), die sehr ähnlich ist, ebenfalls hier vortragen?
Meine Frage bezieht sich in der Tat auf denselben Sachverhalt. Ich frage hier ganz einfach: Wie kann man die guten Leistungen, die auch durch das Programm ermöglicht wurden, ab 1. Januar 2007 weiterhin ermöglichen?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Dr. Hoffmann, sehr geehrter Herr Abgeordneter Senftleben, um zu gewährleisten, dass es bei der Übernahme des Programms „Lokale Initiativen für neue Beschäftigung“ in die Regionalbudgets nicht zu einer Unterbrechung kommt, ist vorgesehen, die bisherige Förderung über die
Initiativbüros bis zum 30. Juni 2007 weiterzuführen. Wir werden das ermöglichen, indem wir die Mittel dafür aus dem alten Operationellen Programm zur Verfügung stellen. Ab 1. Juli 2007 soll dann der Programmansatz in die landesweiten Regionalbudgets aufgenommen werden.
Ziel, Inhalt und Aufgabe des Programms sollen dabei erhalten bleiben. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass alle Kreise und kreisfreien Städte die Förderung von lokalen Initiativen weiterführen.
Mit Übergang der Förderung der lokalen Initiativen in die Regionalbudgets ist der eigenständige Ansatz der Initiativbüros beendet und in eine andere Organisationsform überführt. Die Verantwortung für die Umsetzung liegt dann bei den Kreisen und kreisfreien Städten.
In der Übergangsphase bis zum 30. Juni 2007 besteht für das Personal der Initiativbüros die Chance, dass sich andere Beschäftigungsmöglichkeiten ergeben. Ich muss darauf hinweisen, dass die bestehenden Beschäftigungsverhältnisse ohnedies im Hinblick auf die Förderung aus dem ESF zum größten Teil befristet waren.
Die Initiativbüros haben während dieser Zeit die Möglichkeit, die Erfahrungen ihrer Arbeit, mit der sie den Programmeinsatz so engagiert umgesetzt haben, den Kreisen und kreisfreien Städten zu vermitteln, sodass sie nicht verloren gehen, sondern unmittelbar in die Regionalbudgets einfließen können. Dazu soll ein Informationsaustausch zwischen den Initiativbüros und den Kreisen und kreisfreien Städten betrieben werden, welcher von der Landesagentur für Struktur und Arbeit organisatorisch unterstützt wird. - Vielen Dank.
Herr Staatssekretär Alber, Sie haben davon gesprochen, dass die administrativen Strukturen zukünftig die Kreise sein werden. Dadurch wird eine Struktur zerschlagen bzw. nicht mehr weitergeführt, die in der Region kreisübergreifend tätig war. Beispielsweise hat unser Initiativbüro im Landkreis Teltow-Fläming Projekte für vier Landkreise entwickelt und umgesetzt.
Meine Frage lautet: Teilen Sie die Befürchtung, dass die bewährte Arbeit der kreisübergreifenden regionalen Tätigkeit künftig teurer werden wird, weil die heutige Strukturform mit der Personalausstattung für mehrere Kreise wirkte?
Meine zweite Frage lautet: Wie sichern Sie, dass diese bewährte Arbeit, die Sie selbst als bewährte Arbeit einschätzen, weitergeführt werden kann, wenn man der Administration eines Kreises unterliegt? Soll es künftig zu den Programminhalten, die Sie überführen wollen, auch eine finanzielle Zweckbindung geben?
dass die Verknüpfung der Arbeit, der Aufgaben und Ziele dieser Initiativbüros mit den Regionalbudgets zu Synergieeffekten führen wird.
Diese Aufgabe ist bei der neuen Organisationsstruktur der Regionalbudgets sehr gut aufgehoben. Wir werben bei den Kreisen, mit denen wir Verhandlungen führen und Zielvereinbarungen treffen, dafür, diese Aufgabe angemessen fortzusetzen. Ich glaube, dass sie künftig noch besser vonstatten gehen wird, weil die Verknüpfung mit den kommunalen Arbeitsmarktaspekten hier sehr viel besser funktionieren kann. Außerdem kann auch eine Verknüpfung mit den Ansätzen auf der Gemeindeebene erfolgen. Ich bin der Überzeugung, dass das insgesamt eine sehr gute Lösung sein wird.
Herr Staatssekretär, die bisherigen Initiativbüros wurden zu 100 % aus ESF-Mitteln gefördert. Wie wird die Förderung für das nächste halbe Jahr aussehen: Wird sie ebenfalls zu 100 % aus ESF-Mitteln bestehen oder wird es eine andere Finanzierungsform geben?
Es ist richtig, dass die bisherige Förderung in der alten Programmperiode zu 100 % aus ESF-Mitteln bestand. Ich habe vorhin gesagt, dass wir im 1. Halbjahr 2007 diese Förderung aus dem alten OP fortsetzen werden. Allerdings sind die Vorgaben nach dem neuen OP so, dass eine solche Förderung gar nicht mehr möglich ist, sondern eine Kofinanzierung notwendig wäre. Das heißt: Wenn die Finanzierung in der alten Form weitergeführt worden wäre, hätten wir fast eine halbe Million Euro, die aber nicht vorhanden ist, aus dem Landeshaushalt zur Verfügung stellen müssen.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. - Ab Beantwortung der Nachfragen sind weitere Nachfragen nicht zulässig.
Ich rufe Frage 883 (Gesellschaftliche Situation in Branden- burg) auf, die der Abgeordnete Nonninger stellt.
Seit vergangener Woche ist die neueste Studie der FriedrichEbert-Stiftung in aller Munde. Danach gehören 8 % der Bevölkerung Deutschlands einer so genannten neuen gesellschaftlichen Unterschicht an. Für die neuen Bundesländer hat diese Studie sogar einen Anteil von 20 % an der Unterschicht ermittelt.
Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie die Ergebnisse dieser Studie bezogen auf die Brandenburger Bevölkerung?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Erlauben Sie mir eine kurze Erläuterung zu der Erhebung „Gesellschaft im Reformprozess“, auf die sich diese Anfrage bezieht. Im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung wurden im Frühjahr 2006 ca. 3 000 wahlberechtigte Deutsche über 18 Jahre zu den gesellschaftlichen Reformen befragt. Nach Informationen der auftraggebenden Friedrich-Ebert-Stiftung zielte die Befragung darauf ab, herauszufinden, welche Wertepräferenzen innerhalb der Bevölkerung vorliegen und ob die einzelnen Wertepräferenzen eine Zuordnung zu „politischen Typen“ erlauben.
Bereits jetzt bekannt geworden sind lediglich erste Teilergebnisse der Erhebung. Die aus dieser Erhebung zu erarbeitende Studie wird jedoch nach Ankündigung der Friedrich-EbertStiftung erst zum Jahresende veröffentlicht werden. Sie liegt derzeit also noch nicht vor. Die bislang veröffentlichten ersten Teilergebnisse der Erhebung lassen daher keine abschließende Bewertung, bezogen auf die Brandenburger Bevölkerung, zu.
Vielen Dank Herr Staatssekretär. - Wir setzen mit der Frage 884 (Neuer Semestertakt an deutschen Hochschulen), gestellt von der Abgeordneten Geywitz, fort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es gibt seit einiger Zeit Diskussionen darüber, den Semestertakt an deutschen Hochschulen - zum Beispiel den Beginn eines Semesters - mit dem Ziel der Kompatibilität mit dem Ausland zu verändern.
Im Prinzip bin ich dafür offen, darüber zu diskutieren, denn das ist eine Sache, die in der Länderhoheit liegt. Es gibt aber im Ausland keinen einheitlichen Zeitrahmen. Wenn wir es beispielsweise so machen würden, wie Sie es anfragen, würde es mit den USA und Frankreich funktionieren, mit Großbritannien aber nicht.
Wenn wir Veränderungen erreichen wollen, müssen wir in der KMK dafür sorgen, dass es innerhalb Deutschlands nicht zu großen Verwerfungen kommt. Es wäre völlig widersinnig, den Semestertakt so zu ändern, dass ein Student, der von Potsdam nach Berlin wechselt, ein Semester verliert. Das muss Priorität haben.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Wir setzen mit der Frage 885 (Anerkennung der Gemeinnützigkeit) , gestellt von der Abgeordneten Kaiser, fort.
In jüngster Zeit klagen Vereine und Verbände, die sich im sozialen Bereich engagieren, zunehmend über Schwierigkeiten bei der Anerkennung der Gemeinnützigkeit.
Meine Frage lautet: Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung bezüglich einer veränderten Praxis bei der steuerlichen Prüfung gemeinnütziger Träger hinsichtlich ihrer Begünstigung in Anerkennung der Gemeinnützigkeit?
Die Antwort will ich gern geben, Herr Präsident. Frau Kaiser, der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass sich die Praxis geändert hat.
Die Antwort war kurz und knapp. So schnell kann man gar keine Nachfrage formulieren. - Ich gehe über zur Frage 886 (An- träge auf der Grundlage des Gesetzes zur Standardöffnung), die der Abgeordnete Dombrowski stellt.
Seit dem 1. August 2006 sind auf der Grundlage des Gesetzes zur Erprobung der Abweichung von landesrechtlichen Standards in Kommunen des Landes Brandenburg - Brandenburgisches Standarderprobungsgesetz - Gemeinden, Ämter, Landkreise und Zweckverbände berechtigt, entsprechende Anträge zu stellen.