Protocol of the Session on September 13, 2006

Sie wissen doch ganz genau, dass sich wenige Tage nach dem Gerichtsurteil die Kollegen aus dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, die Kollegen aus dem Finanzministerium und die Kollegen aus dem Innenministerium hingesetzt und überlegt haben - sie haben im Bildungsausschuss berichtet, und zwar nicht nur einmal -, wie sie, wenn das Urteil vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt werden sollte, ein dann auftretendes Problem lösen können. Sie haben immer gesagt - das ist in den Protokollen nachzulesen -: Wir werden es, wenn es dazu kommen sollte, nicht zum Nachteil der Lehrkräfte lösen.

Das ist ganz wichtig und ganz bedeutend. Minister Rupprecht hat auch jedes Mal, wenn er vor Ort darauf angesprochen worden ist, gesagt: Wenn es ein Problem geben sollte, dann ist es ein Problem der Regierung, des Landtages, aber es wird kein Problem der einzelnen Lehrkraft sein, schon gar nicht finanziell. - Ich bitte darum, dass wir und auch Sie an dieser Stelle den Mut und die Ehrlichkeit besitzen, dass es so auch gesagt wird. Wir sollten jedenfalls in einer Zeit, in der wir die Lehrkräfte für die Veränderungen im Bildungssystem insgesamt brauchen, nicht noch stärker verunsichern.

Ich stelle abschließend fest, dass es erstens Arbeitsverträge auch für die knapp 7 200 teilzeitverbeamteten Lehrkräfte gibt. Sie bekommen jeden Monat ihre Besoldung. Wir haben zweitens gesagt: Wenn das Verwaltungsgerichtsurteil Konsequenzen haben sollte, werden sie nicht zum Nachteil der Lehrerinnen und Lehrer sein. An dieser Stelle müssen wir den Arbeitgeber- und den Arbeitnehmeranteil übernehmen. Wir haben drittens gesagt, die Vollzeitverbeamtung zum 01.07.2008 bleibt de facto so erhalten. Wir sollten daran auch festhalten.

Ich würde mir wünschen, dass wir mit all den Briefen, die wir bekommen und auf die wir teilweise schon geantwortet haben, vernünftig umgehen. Das heißt, dass Sie nicht antworten, dass Sie sich für ein Vorziehen der Vollzeitverbeamtung eingesetzt hätten, weil das mit Sicherheit so nicht finanzierbar ist und weil es unter den rechtlichen Gegebenheiten so nicht umsetzbar wäre. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Herzlichen Dank. - Das Wort geht an Herrn Minister Rupprecht. Bitte schön.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag greift ein ernstes und wichtiges Anliegen auf, das, wie Sie wissen, auch mir sehr am Herzen liegt, und zwar nicht nur deshalb, weil ich viele der Betroffenen persönlich kenne. Ich habe mich hier im Landtag auch schon mehrfach zu diesem Thema geäußert.

Der vorliegende Antrag ist abzulehnen, da mit eilfertigen Vorschlägen, die dem Problem in seiner Komplexität in keiner Weise gerecht werden, niemandem geholfen ist. Der Kern des Antrags der Linkspartei.PDS, das Landesbeamtengesetz jetzt zu ändern und die für 2008 geplante Vollverbeamtung vorzuziehen, mag sich zunächst gut anhören. Leider ist dieser Vorschlag aber ungeeignet, die von Ihnen selbst geforderte Rechtssicherheit zu schaffen. Ihre Vorschläge richten sich nur in die Zukunft. Die fraglichen Urteile des Verwaltungsgerichts beschäftigen sich aber mit Ernennungen in der Vergangenheit.

Sie können mit diesem Vorschlag - anders als Sie es suggerieren - nicht zur rückwirkenden Klärung des Status der Lehrkräfte beitragen. Frau Siebke hat bereits darauf hingewiesen.

Lassen Sie mich deshalb noch einmal kurz den Sachstand und die Position der Landesregierung skizzieren. Unsere Position ist eindeutig. Die Verbeamtung von Lehrkräften in Teilzeit war sowohl in der vorgenommenen Form korrekt als auch grundsätzlich rechtlich zulässig. Bitte führen Sie sich einmal vor Augen, was die Verwaltungsgerichte bisher gesagt haben. Sie sind der Auffassung, wir hätten mit dem Zusatz in der Ernennungsurkunde, nach dem die Lehrkräfte in Teilzeit beschäftigt werden, ein bundesrechtlich unzulässiges Beamtenverhältnis besonderer Art geschaffen. Das haben wir aber nie beabsichtigt. Das haben wir nie gesagt und auch nie geschrieben. Die Lehrkräfte haben das auch nicht so verstanden.

Zum zweiten Aspekt bezüglich der Frage nach der Zulässigkeit der Beschäftigung von Beamten in Teilzeit ohne eigenen Antrag: Nach Auffassung der Landesregierung - daran hat sich nichts geändert - ist die Teilzeitbeschäftigung ohne eigenen Antrag beamtenrechtlich unter besonderen Bedingungen zulässig. Diese Bedingungen lagen im Land Brandenburg nach der Wiedervereinigung vor. Deshalb sind wir gemeinsam mit unserem Prozessbeauftragten Prof. Battis nach wie vor zuversichtlich, dass das Bundesverwaltungsgericht die Rechtsauffassung der Vorinstanzen nicht teilen und damit allen Rechtsunsicherheiten und Verunsicherungen der Betroffenen ein Ende machen wird.

Sollte dies wider Erwarten nicht der Fall sein und sollte das Land gezwungen sein, das Urteil auch auf alle nicht klagenden Lehrerinnen und Lehrer anzuwenden, wiederhole ich hier und heute meine unmissverständliche Position, die ich in diesem Zusammenhang bereits mehrfach geäußert habe. Erstens werden wir die betroffenen Lehrkräfte, die nach den bisherigen Urteilen verständlicherweise verunsichert sind, in keinem Falle rückwirkend finanziell schlechter stellen. Zweitens halten wir an unserer Absicht fest, den im Rahmen des Schulressourcenkonzepts anstehenden Wechsel von Teilzeit zu Vollzeit im Beamtenverhältnis zu vollziehen. Diese Fragen müssen aber unter Einbeziehung und Abwägung aller Faktoren und gegebenenfalls unter Beachtung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts in Ruhe beraten und dann auch in Ruhe entschieden werden.

In Ruhe beraten werden müssen auch die Auswirkungen der erst vor kurzem in Kraft getretenen Grundgesetzänderung zur Fortentwicklung des Beamtenrechts und zur Verlagerung von Regelungskompetenzen auf die Länder. Bekanntlich bereitet der Bund derzeit eine Ablösung des Beamtenrechtsrahmengesetzes vor, des Gesetzes, auf das sich die Verwaltungsgerichte ausdrücklich bezogen haben.

Wir sind entschlossen, geeignete Wege zu finden, damit unsere Lehrkräfte in ihrem Vertrauen auf bisher erworbene Rechte nicht enttäuscht werden. Für den Fall, dass sich der Beamtenstatus rückwirkend für die Betroffenen nicht halten lässt, würde von der Landesregierung alles getan werden, um Nachteile für sie auszuschließen.

Sie wissen, dass die Landesregierung zu den Details der Frage, wie auf mögliche Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts reagiert werden könnte, eine interministerielle Arbeitsgruppe eingerichtet hat. Die Kolleginnen und Kollegen haben fleißig gearbeitet, sind aber noch immer nicht zu einem endgültigen Ergebnis gekommen. Sobald deren Ergebnisse vorliegen, werde ich das Kabinett und auch den Bildungsausschuss dieses Hauses über die Details ausführlich informieren. So weit die aktuelle Lage.

(Zuruf des Abgeordneten Krause [Die Linkspartei.PDS])

Ich wiederhole meine eindeutige Aussage vom Beginn meiner Rede: Der vorliegende Antrag erfüllt seinen eigenen Anspruch zur Schaffung von Rechtssicherheit nicht und er löst die bestehenden Probleme nicht. Deswegen ist er aus meiner Sicht abzulehnen. - Danke schön.

(Beifall bei der SPD)

Herzlichen Dank, Herr Minister. - Wir sind damit am Ende der Aussprache angelangt und kommen zur Abstimmung.

Ich rufe den Antrag „Rechtssicherheit für teilzeitverbeamtete Lehrkräfte“, der Ihnen in der Drucksache 4/3354 vorliegt, zur Abstimmung auf. Wer diesem Antrag folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 15 und rufe Tagesordnungspunkt 16 auf:

Agrarwirtschaftsinitiative: Einführung einer Mehrgefahrenversicherung

Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS

Drucksache 4/3355

Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der Linkspartei.PDS-Fraktion. Frau Abgeordnete Wehlan, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag greift erneut eine Debatte aus den Dürrejahren 2002 und 2003 auf; es geht darum, bezüglich der Einführung einer Mehrgefahrenversicherung initiativ zu werden. Darüber hinaus möchte ich Sie an dieser Stelle darauf aufmerksam machen - falls man es übersehen haben sollte -, dass auch das Problem aufgegriffen wird, zumindest im Rahmen der neuen EU-Förderperiode für einen entsprechenden Programmpunkt zu sorgen bzw. eine Beihilferichtlinie zu notifizieren. Das ist

nur insofern folgerichtig, als wir in diesem Jahr durch die langanhaltende Trockenheit erneut daran erinnert wurden, wie sensibel die landwirtschaftliche Produktion in Brandenburg reagiert, und dass ohnehin schon schlechtere Standortfaktoren Einfluss auf ökonomische Kennzahlen wie Kosten und Erlöse haben.

Natürlich weist das alte Sprichwort „Ein guter Bauer hat immer drei Ernten zur Verfügung; eine auf dem Feld, eine auf dem Boden und eine auf der Bank.“ auf die notwendige Reservebildung hin, um schlechtere Jahre kompensieren zu können.

Doch wie sieht es mit der Reservebildung für die Brandenburger Landwirte aus? - Umstrukturierung, Neueinrichtung und Wiedereinrichtung von Betrieben standen in den vergangenen Jahren im Mittelpunkt der Arbeit. In Größenordnungen wurde in neue Technik, in die Rekonstruktion, in den Neubau von Stallanlagen, in die Errichtung von Siloanlagen, Güllebecken, Getreidelagern usw. investiert. Die Bildung von Eigenkapital in den Unternehmen war äußerst schwierig und unterscheidet sich kaum von der in kleinen und mittelständischen Betrieben.

Mit der Reform der gemeinsamen Agrarpolitik stehen die Landwirtschaftsbetriebe erneut vor großen Anpassungszwängen. Insbesondere der schärfer werdende Wettbewerb erfordert erhebliche betriebliche Investitionen.

Für die Agrarbetriebe kommen ständige Probleme wie die Vorfinanzierung der landwirtschaftlichen Produktion und die Einstufung durch die Banken als Risikobranche noch vor der Ausgestaltung von Basel II hinzu.

Auch die bekannten Belastungen aus der besonderen ostdeutschen Besteuerung des Agrardiesels, aus dem Preiskampf auf dem Milch- und Getreidemarkt und aus Kostensteigerungen bei Energie- und Futtermitteln werden mit der Mehrwertsteuererhöhung ab dem 01.01.2007 eine neue Runde der Kostenerhöhung erfahren.

Die angeführte Bauernregel ist also für eine Anwendung auf die Bedingungen in Brandenburg nicht geeignet. Es gilt, langfristig Vorsorge zu treffen und sich auf veränderte Klimabedingungen einzustellen. Wie notwendig das ist, dokumentiert eine aktuelle Studie, die die Landesregierung in Auftrag gegeben hat. Danach sagen Klimaforscher häufigere Dürren für Brandenburg voraus. Niederschläge sollen von derzeit durchschnittlich 560 mm pro Jahr auf zukünftig unter 450 mm sinken. Die Temperaturen sollen dabei im Jahresdurchschnitt um 1,5 Grad Celsius steigen. Wir haben es also mit einem dauerhaften Problem zu tun.

Bereits unter den heutigen Bedingungen sind die Schadenshöhen der Dürrejahre 2000, 2003 und 2006 erheblich - 150 Millionen Euro im Jahr 2000, 250 Millionen Euro im Jahr 2003 und etwa 120 Millionen Euro in diesem Jahr. Das hat Auswirkungen auf Arbeit und Einkommen im ländlichen Raum.

Natürlich übersehen wir nicht, dass die Höhe der Ertrags- und Erlösausfälle in diesem Jahr differenziert, das heißt regional sehr unterschiedlich zu Buche schlägt. Im Vergleich zum Mehrjahresmittel erscheinen die Ernteerträge in Brandenburg von 82 % beim Roggen und 84 % beim Weizen harmlos, dahinter stecken jedoch Schwankungen von bis zu 58 % Verlust bei

Roggen und 67 % bei Weizen. Der Ernteertrag bei Raps im Landkreis Spree-Neiße verzeichnet ein Minus von 65 %, und die Maisernte meldet Verluste von 40 bis 50 %. In stark betroffenen Regionen ist der zweite und dritte Schnitt bei Feldfutter, Wiesen- und Mähweiden fast völlig vertrocknet. Folgewirkungen sind Futterzukäufe mit deutlichen Preissteigerungen, was nicht nur Auswirkungen für Tierproduzenten hat, sondern auch für Unternehmen mit Biogasanlagen, die ihre Anlagen mit Silomais und Grassilage betreiben. Bereits heute wissen wir, dass sich die schlechte Qualität des geernteten Futters bis ins nächste Jahr hinein bei Milchleistungen oder auch Schlachtgewichten bemerkbar machen wird.

Dazu und zu möglichen Hilfen werden wir uns morgen im Rahmen der mündlichen Anfrage noch zu verständigen haben. Über die diesjährige Betroffenheit hinaus ist es aber an der Zeit, verehrte Damen und Herren, dass sich Landtage nicht nur Dürre für Dürre, Hochwasser für Hochwasser und Tierseuche für Tierseuche mit solchen oder ähnlichen Zahlen beschäftigen. Andere Länder machen es uns seit langem vor: In den europäischen Ländern Spanien, Portugal, Griechenland, Italien und Österreich wie auch in den USA, in Kanada und Japan gibt es staatlich gestützte Versicherungsprogramme.

Die sächsische Landesregierung war im Jahr 2003 so weit, ein tragfähiges Modell für eine Mehrgefahrenversicherung vorstellen zu können. Zusammen mit dem Bauernverband und Marktführern im Versicherungswesen - der Vereinigten Hagelversicherung in Gießen, der Vereinigten Tierversicherung in Hannover und der R&V-Versicherung in Wiesbaden - war ein Modellprojekt entstanden, an dem sich dann auch die Bundesländer Hessen und Mecklenburg-Vorpommern beteiligen wollten. Der Vorstoß der Agrarministerkonferenz scheiterte an der fehlenden Mitfinanzierung durch die Bundesregierung. Ob sich die Meinung der Bundesregierung inzwischen geändert hat - es ist ja immerhin eine andere -, vermag vielleicht Agrarminister Dietmar Woidke einzuschätzen.

Eines ist in der Diskussion allerdings gravierend neu: Alle Maßnahmen zu Ausgleichsleistungen für Schäden, die auf Witterung, Tierseuchen oder Pflanzenkrankheiten zurückzuführen sind, werden zukünftig - präziser: ab 2010 - nur dann von der EU genehmigt, wenn der Landwirt eine entsprechende Versicherung abgeschlossen hat, die mindestens 50 % seiner jährlichen Durchschnittserzeugung abdeckt. Dabei können Beihilfen für Versicherungsprämien nach EU-Recht gewährt werden. Die EU belässt es jedoch nicht bei ihrer Forderung nach einer - nennen wir es - Mehrgefahrenversicherung. Gleichzeitig fordert sie Nachweise für ein ordnungsgemäßes Wassermanagement, also die planmäßige Umsetzung der EUWasserrahmenrichtlinie. Beides betrachtet sie als Elemente eines qualifizierten Risikomanagements.

Es stellen sich also folgende zwei Fragen:

Erstens: Sind die Extremwetterlagen der zurückliegenden Monate, die als natürliche Gefahrensituation für die Landwirtschaft künftig zunehmen werden, nicht Anlass genug, zu erkennen, dass die Vorsorge für die öffentliche Hand letztendlich finanziell preiswerter kommt als die bisherige Praxis der unkalkulierbaren Entschädigungszahlungen?

Zweitens: Wie wird im Rahmen der neuen Förderperiode ein qualifiziertes Risikomanagement mit dem Schwerpunkt

Wiederaufbau von durch Naturkatastrophen geschädigtem landwirtschaftlichen Produktionspotenzial konkret untersetzt, und warum will sich die Landesregierung dabei auf den Hochwasserschutz beschränken?

Beide Fragen sollen von der Landesregierung beantwortet werden. Für beide muss sie entsprechend initiativ werden, besonders vor dem Hintergrund, dass die Landwirtschaftsbetriebe Planungssicherheit brauchen. Bekanntlich stellt ein Betrieb, bei dem im Fall eines Falles Leistungen aus einer Versicherung fließen, für Banken ein geringeres Ausfallrisiko dar als ein Betrieb, der auf die Bereitschaft einer Landesregierung angewiesen ist, um Liquiditätshilfen ausgereicht zu bekommen. Nicht zuletzt sind Fragen der Kreditwürdigkeit und überhaupt Investitionstätigkeit im ländlichen Raum daran gebunden. Ich hoffe, dass der Grund für die Zurückhaltung der Landesregierung zu diesem Thema nicht der ist, dass das Land das Risikomanagement völlig anders praktiziert. Risiken der Landesregierung werden bekanntlich nicht versichert bzw. brauchen nicht versichert zu werden, sondern werden stets aus dem allgemeinen Landeshaushalt getragen. Genau das kann aber ein Agrarbetrieb mangels Masse nicht tun.

Wir sind der Überzeugung, dass die Vorsorge billiger kommt als die bisherige Praxis der unkalkulierbaren Schadensregulierung. Da die klimatischen und Wetterprognosen künftig keine Besserung in Aussicht stellen, also so oder so Schadensleistungen fällig werden, bitte ich Sie um Überweisung dieses Antrags.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Die Landesregierung hat im Jahr 2004 mit ihrer „Agrarwirtschaftsinitiative“ einen strategisch sehr weiten Rahmen gefasst, der sogar die höhere Weihe der Koalitionsvereinbarung erfahren hat. Auch vor dem Hintergrund der klimatisch schwierigen Jahre 2002 und 2003 hat Ministerpräsident Matthias Platzeck darum gerungen, gemeinsam mit dem Bauernverband langfristige Strategien zu initiieren, um die Wirtschaftskraft und die Lebensfähigkeit des ländlichen Raums zu stärken.

„Die Landwirtschaft als Rückgrat und einer der stabilsten Wirtschaftszweige in den ländlichen Räumen erfährt die volle Unterstützung der Landesregierung“,

heißt es darin. Wir meinen, es ist an der Zeit, diese Initiative mit einem weiteren Standbein auszustatten.

Ich bin eben sehr charmant auf das Ende meiner Redezeit hingewiesen worden, was mich dazu führt, unter Beachtung der Problemsituation, die wir an dieser Stelle zu diskutieren haben, darauf zu drängen, dass dieser Antrag die Chance hat, an den Ausschuss verwiesen zu werden. Die Signale, die ich bisher hier vernommen habe, deuten auf etwas anderes hin. Scheinbar sind die Reihen wieder festgezurrt.

(Dr. Klocksin [SPD]: Vorsicht, Vorsicht!)