Wir haben den Eindruck, dass vonseiten der Landesregierung bewusst auf Zeit gespielt wird, und zwar aus zwei Gründen: erstens, um möglicherweise die Zeit bis 2008 zu überbrücken, denn dann ist die Vollzeitverbeamtung ohnehin vorgesehen, oder zweitens, weil sie möglicherweise auf eine Revision des Urteils hofft. Diese Herangehensweise halten wir gegenüber den Betroffenen für unverantwortlich und politisch leichtfertig.
Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Koalition, besonders von der SPD, haben in den letzten Monaten immer wieder appelliert, das Image des Lehrerberufs zu stärken, den Lehrerberuf aufzuwerten, die Lehrer nicht zu Prügelknaben der Nation zu machen. Das ist alles richtig, dennoch können Sie es den betroffenen Lehrkräften kaum verübeln, dass sie durch das Agieren der Landesregierung an der Ernsthaftigkeit solcher Appelle zweifeln. Der Standpunkt der betroffenen Lehrkräfte und ihre Erwartung an die Landesregierung ist klar und nachvollziehbar. Ich zitiere aus einem Brief der Betroffenen:
„Die Schule in Brandenburg braucht Ruhe und Kontinuität. Dafür werden auch Lehrkräfte benötigt, die hochmotiviert ihre Arbeit verrichten und nicht durch fehlerhafte Entscheidungen politischer Gremien verunsichert werden.“
So heißt es in einer der vielen Willenserklärungen der in ständiger Teilzeit verbeamteten Lehrerinnen und Lehrer, die auch Ihren Fraktionen vorliegen. In diesen Willenserklärungen fordern die Lehrkräfte schnellstes Handeln der Landesregierung im Interesse der Betroffenen. Diesen Forderungen wollen wir mit unserem Antrag Nachdruck verleihen.
Natürlich sind wir uns darüber im Klaren, dass die Lösung des Problems aus Sicht der Landesregierung in erster Linie ein finanzielles Problem mit sich bringt. Doch bedenken Sie: Der Fehler, der zu dieser Konstellation geführt hat, liegt bei der Landesregierung. Sie können die Suppe, die Sie den Lehrkräften eingebrockt haben, nicht die Betroffenen allein auslöffeln lassen. Nun den Kollegen vor Ort zu sagen, wir können euch ja verstehen, aber bezahlen können wir es nicht, ist keine Lösung, zumal Sie seit Jahren Personal abgebaut haben, was wir ständig kritisierten.
Jetzt hätten Sie die Möglichkeit zu zeigen, wie ernst Sie es mit der Prioritätensetzung tatsächlich meinen. Das Kontingent an Lehrerstellen im Land könnte um mehr als 1 000 aufgestockt werden. Das wäre in etwa die Summe, die Sie im Haushalt 2007 wiederum an Personalstellen einsparen. Es wären die entsprechenden Ressourcen für eine personelle Abdeckung des Ganztagsschulprogramms gegeben, es wären Teilungs-, Förder- und Vertretungsstunden möglich, die Klassen könnten verkleinert werden, wo sie groß sind, Schüler könnten individueller gefördert werden, die Pflichtstundenzahl für Lehrkräfte, die Sie Mitte der 90er Jahre angesichts der damals sinkenden Schülerzahlen zeitweilig um eine Stunde erhöht hatten, könnten Sie wieder um diese Stunde senken. Das alles könnte die positiven Wirkungen letztendlich ausgleichen.
Stattdessen hüllen Sie sich in Schweigen, warten auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts und hoffen, dass dadurch das Urteil des Oberverwaltungsgerichts revidiert wird. Das ist keine Lösung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das von Frau Große geschilderte Problem betrifft natürlich alle Lehrkräfte. Ich denke, das ist in diesem Haus unstrittig und es ist ein Zustand, der mit Unsicherheit verbunden ist. Aus diesem Grunde hat sich der zuständige Ausschuss zeitnah mit dieser Problematik auseinandergesetzt. Wir konnten im Ausschuss auch erfahren, wie kompliziert die Sachlage ist. Es wurde uns mehr als deutlich klar, was passiert, wenn das nun angerufene Gericht gegen das Land Brandenburg entscheidet; dann - wurde uns dargestellt - muss es Varianten geben, wie dieser Fehler geheilt wird.
Die PDS-Fraktion macht aber Folgendes: Sie geht in ihrem Antrag bereits davon aus, dass das Gericht gegen das Land Brandenburg entscheiden wird. Ich möchte mich nicht an spekulativen Überlegungen beteiligen, sondern denke, wir sollten abwarten, wie das Gericht entscheidet. Spekulationen sind wenig zielführend. Wir sollten sachlich mit diesem Sachverhalt umgehen, auch wenn er schwierig ist.
Der PDS-Antrag suggeriert, man könne mit der Umsetzung dieser drei aufgestellten Forderungen den Fehler heilen und alles wäre in Ordnung und die Rechtssicherheit der Beschäftig
ten damit hergestellt. Ich denke, das stimmt so nicht. Wir haben im Ausschuss erfahren und uns auch weiterhin in Kenntnis setzen lassen, dass eine rückwirkende Heilung nicht möglich ist. Das Gericht entscheidet über das, was zurückliegt, nämlich darüber, ob der Vorgang der Verbeamtung im Jahr 1998 rechtens gewesen ist oder nicht. Also sollten wir nicht so tun, als hätten wir hier im Landtag die Möglichkeit, das durch einen Federstrich oder einen Beschluss rückgängig zu machen.
Die SPD-Fraktion tritt dafür ein, diese Problematik unter folgenden Gesichtspunkten zu betrachten, wenn das Verwaltungsgericht gegen Brandenburg entscheiden sollte:
Erstens: Die betroffenen Lehrkräfte dürfen keine finanziellen Nachteile bezüglich der zurückliegenden Jahre erleiden. Ich denke, das ist der richtige Standpunkt.
Drittens: Die Regelungen im Schulressourcenkonzept zum Übergang von der Teilzeit- zur Vollzeitverbeamtung müssen so umgesetzt werden, wie sie dort verankert sind.
Eine vorzeitige Vollzeitverbeamtung, wie die PDS in dem Antrag vorschlägt, hat natürlich ihren Charme. Es träte damit genau das ein, was Frau Große geschildert hat: Wir hätten ein Jahr früher mehr Lehrer im System und könnten viele Dinge, die wünschenswert sind, umsetzen. Aber ich ermahne trotzdem noch einmal dazu, die Dinge in Ruhe abzuwägen, keine neue Unsicherheit zu schaffen, das Urteil abzuwarten, die Arbeitsgruppe prüfen zu lassen und die Ergebnisse der Arbeitsgruppe - da wird die SPD-Fraktion genau hinsehen - unter den genannten Prämissen anzusehen und zu bewerten. - Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die DVU-Fraktion stimmt dem Grundanliegen dieses Antrags zu. Es kann nicht sein, dass sich viele Lehrer über Monate hinweg im arbeitsrechtsfreien Raum bewegen.
Worum geht es? Aufgrund fehlerhaft ausgestellter Urkunden ist die Teilzeitverbeamtung von über 7 000 Lehrkräften nicht wirksam. Der Fall landete inzwischen beim Oberverwaltungsgericht. Womit niemand in dieser Landesregierung gerechnet hatte: Auch dieses Gericht kam zu dem Urteil, dass eine wirksame Verbeamtung nicht vorliegt, da die Urkunden fehlerhaft waren.
Die betroffenen Lehrer sind also keine Beamten. Daher können sie sich bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten nicht an das Verwaltungsgericht wenden. Das Arbeitsgericht ist jedoch auch nicht für diese Lehrer zuständig, da sie keine Arbeitnehmer sind. An wen wendet sich ein teilzeitverbeamteter Lehrer, wenn er Schwierigkeiten mit seinem Arbeitgeber hat? - Arbeitsrechtlich gesehen befinden sich diese Lehrer in einem rechtsfreien Raum. So etwas darf es in Deutschland nicht geben.
Im April nahm der zuständige Minister im Ausschuss zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts Stellung. Der Sprecher des Ministeriums verwies darauf, dass noch keine schriftliche Begründung des Urteils vorliege. Die notwendigen einzuleitenden Schritte sowie die rechtlichen Möglichkeiten hingen nach Aussage dieses Sprechers von der Begründung ab.
Den Ausschussmitgliedern wurde zugesichert, dass das Ministerium noch vor der Sommerpause über die wesentlichen Merkmale des Urteils und über die rechtlichen Möglichkeiten berichten wird. Das war Anfang April, meine Damen und Herren, also vor fast einem halben Jahr. Was hat sich seitdem getan? - Im zuständigen Ausschuss wurde diese Problematik wegen der Sommerpause jedenfalls nicht mehr thematisiert.
Nun kommt die Linkspartei.PDS mit diesem Antrag. Am selben Tag, an dem dieser Antrag eingereicht wurde, am 29. August 2006, tagte der Bildungsausschuss. Wenn den Genossen die Interessen der teilzeitverbeamteten Lehrer so am Herzen liegen, dann stellt sich die Frage, warum sie das Thema nicht während der Ausschusssitzung zur Sprache gebracht haben. Warum haben Sie nicht zum Beispiel in der Sommerpause eine außerordentliche Sitzung einberufen? - Auch geht es den Genossen wahrscheinlich wieder einmal nur um Aufmerksamkeit. Wir von der Deutschen Volksunion finden jedenfalls, dass dieses Thema zu wichtig ist und sich nicht für Effekthascherei eignet.
Es ist peinlich, dass die Landesregierung immer noch keine Lösung für dieses Problem gefunden hat. Es ist auch typisch, dass sich die Landesregierung wieder einmal im Aussitzen und im Schönreden übt, statt das Problem anzupacken.
Doch macht es sich für meinen Geschmack auch der Antragsteller etwas zu einfach; denn die Forderung, das Landesbeamtengesetz entsprechend zu ändern, ist genauso vielsagend wie schwammig und sagt nichts aus. Die linken Genossen haben nämlich in Wirklichkeit auch keine echte Lösung für das Problem anzubieten, sonst hätten sie doch gleich einen Entwurf zur Änderung des Landesbeamtengesetzes eingereicht. Übersetzt heißt dieser Antrag: Die Landesregierung soll ganz schnell die Lösung für ein Problem finden, für das bisher weder der PDS noch der Landesregierung eine Lösung eingefallen ist.
Ich sage es Ihnen ganz ehrlich: Auch die DVU-Fraktion ist nicht ganz davon überzeugt, dass das Problem mit einer Änderung des Landesbeamtengesetzes gänzlich aus der Welt geschafft werden kann. Auch gibt es gute Gründe, die einem Vorziehen der geplanten Vollzeitverbeamtung vor dem Jahr 2008 entgegenstehen.
Für das geschilderte Problem muss so schnell wie möglich eine Lösung gefunden werden. Doch der vorliegende Antrag der Linkspartei.PDS wird mit Sicherheit nicht dazu beitragen können.
Wir gehen in der Rednerliste weiter. Herr Senftleben spricht für die CDU-Fraktion. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Frau Große, es wird Sie überraschen. Ich möchte Ihnen ausdrücklich zustimmen...
... und zwar der Überschrift Ihres Antrags „Rechtssicherheit für teilzeitverbeamtete Lehrkräfte“. Die Frage ist für mich an dieser Stelle, woraus Sie eine nicht vorhandene Rechtssicherheit für die betroffenen Lehrkräfte definieren wollen. Spätestens an der Stelle beginnt der Konflikt, den wir mit dem Antrag haben, weil er nämlich ein halbes Jahr nach den Gerichtsurteilen kommt. Darüber kann man diskutieren und spekulieren. Sie behaupten hier jedoch Dinge, die so nicht zutreffend sind. Ich bin auch der Auffassung - ich habe schon viele Anträge von Ihnen gelesen -, dass die Autoren sich hierbei keine Mühe gegeben haben. Unter anderem haben Sie darauf hingewiesen, dass man die Verbeamtung um einen Zeitraum von x Monaten vorziehen könnte. Aber Sie haben sich nicht einmal die Mühe gemacht darzustellen, welche finanziellen Folgereaktionen das nach sich zöge.
Sie als Opposition haben bisher - darauf legen Sie Wert - so oft darauf hingewiesen, dass Sie Deckungsvorschläge für die Mehrkosten, die Ihre Vorstellung mit sich bringen, unterbreiten könnten. Wir reden über insgesamt 1 100 zusätzliche Lehrerstellen, die ein Vorziehen der Vollzeitverbeamtung mit sich bringen würde. Sie wissen, dass wir bei knapp 20 000 Lehrern im System nicht einfach 1 000 weitere Stellen finanzieren können. Deswegen ist der Antrag an dieser Stelle finanziell und inhaltlich nicht nachvollziehbar.
Meine Damen und Herren, die Verunsicherung ist eigentlich nicht erst nach dem Gerichtsurteil eingetreten, es gab schon oft Diskussionen darüber. Ich habe auch schon oft darauf hingewiesen, dass es nicht sinnvoll ist, in Brandenburg mehrere Beschäftigungsverhältnisse für Lehrkräfte zu haben. Das hat nicht unbedingt etwas mit einem guten System zu tun. Aber wir sollten jetzt nichts tun, was bei den 8 000 Lehrkräften zu noch mehr Verunsicherung bei ihrem täglichen Job führt. Sie bekommen jeden Monat ihren verdienten Lehrersold überwiesen. Sie haben die Möglichkeit, sich entsprechend den rechtlichen Gegebenheiten weiterzuwenden, wenn sie Sorgen haben. Das heißt, wir haben hier eine Situation, die mit Sicherheit nicht hilfreich ist, aber die nicht so beschrieben werden kann, wie die Opposition es getan hat.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass man auch als Opposition der Regierung einmal ein Lob aussprechen kann. Das kann nicht schaden. Sie wissen ganz genau, dass wenige Tage...
- Sie müssen es nicht machen. Sie machen es eh am seltensten von allen Kollegen aus der PDS. Das ist schon klar. Aber einige von Ihnen haben dafür auch ein gewisses Gefühl.
Sie wissen doch ganz genau, dass sich wenige Tage nach dem Gerichtsurteil die Kollegen aus dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, die Kollegen aus dem Finanzministerium und die Kollegen aus dem Innenministerium hingesetzt und überlegt haben - sie haben im Bildungsausschuss berichtet, und zwar nicht nur einmal -, wie sie, wenn das Urteil vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt werden sollte, ein dann auftretendes Problem lösen können. Sie haben immer gesagt - das ist in den Protokollen nachzulesen -: Wir werden es, wenn es dazu kommen sollte, nicht zum Nachteil der Lehrkräfte lösen.