Meine erste Nachfrage: Sie haben ausgeführt, dass ab Herbst 2007 ungefähr 70 % aller Studierenden Studiengebühren werden zahlen müssen. Würden Sie es denn als Standortvorteil für Brandenburg ansehen, wenn das Land weiterhin auf Studiengebühren verzichtete, weil das Land gerade auch wegen eines absehbaren Fachkräftemangels darum bemüht ist, mehr Studierende im Lande zu haben? Könnte es also nicht ein Standortvorteil für Brandenburg sein, hier keine Studiengebühren zu erheben?
Meine zweite Nachfrage: Werden Sie, wenn das Ministerium oder die Landesregierung Studiengebühren einzuführen plant, alle Betroffenen frühzeitig in den Prozess einbeziehen?
Zu der ersten Frage, Stichwort Standortvorteil: Natürlich kann es ein Standortvorteil sein, wenn wir auf Studiengebühren verzichten. Die Summe, auf die wir damit verzichten, beträgt ungefähr 30 Millionen Euro. Wenn diese Summe zusätzlich aus dem Landeshaushalt in die Hochschulen käme, hätten wir einen eindeutigen Standortvorteil: Es wäre preiswerter, aber genauso gut wie woanders.
Wenn wir keine Studienbeiträge einführen - die Wahrscheinlichkeit dafür ist sehr hoch -, kommen wir vielleicht in die Situation, kurzfristig Studierendenbewegungen in Richtung der Hochschulen, die keine Gebühren erheben, zu haben. Das zu befürchten haben wir aber gar nicht nötig, da es in Brandenburg sowieso ein starkes Anwachsen der Studentenzahlen, also eine große Nachfrage, gibt. Längerfristig orientieren sich die jungen Leute dahin, wo sie gut ausgebildet werden und danach schnell Arbeitsplätze finden. Das ist das Entscheidende.
Zur zweiten Frage bezüglich der Beteiligten: Natürlich wird in erster Linie mit den Hochschulen diskutiert. Zunächst einmal muss von der Landesregierung ein Wille bekundet werden, und dann werden wir mit allen, die einbezogen werden müssen, kommunizieren.
Recht herzlichen Dank. - Der Abgeordnete Claus erhält jetzt zur Formulierung der Frage 799 (Lotto- und Oddset-Mittel) das Wort.
In seiner Entscheidung vom März 2006 stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass das staatliche Wettmonopol nur gerechtfertigt sei, wenn der Staat die Glücksspielsucht glaubhafter als bisher bekämpfe. Anderenfalls müssten auch private Anbieter als Veranstalter von Sportwetten zugelassen werden. Bisher war das Geschäft mit dem Glücksspiel in Deutschland offiziell verboten. Nur der staatliche Lotto-Ableger Oddset durfte Sportwetten anbieten.
Aufgrund der Verfassungsbeschwerde einer Wettanbieterin aus München stellte das Bundesverfassungsgericht nunmehr klar, dass die staatliche Monopolisierung des Glücksspiels einen unverhältnismäßigen Eingriff in die grundgesetzlich garantierte Berufsfreiheit darstelle. Daher gaben die Richter dem Bund sowie den Bundesländern bis Ende 2007 Zeit, eine verfassungsmäßige Regelung der Sportwetten zu erlassen. Diese Regelung muss entweder eine verstärkte Bekämpfung des Glücksspiels vorsehen oder den Markt auch für private Anbieter öffnen. In beiden Fällen wird mit deutlichen Umsatzeinbußen für die staatlichen Lottogesellschaften und deren Tochterfirmen zu rechnen sein.
Ich frage daher die Landesregierung: Welche Konsequenzen will sie aus dem in der Vorbemerkung genannten Urteil des Bundesverfassungsgerichts für die öffentlichen und privaten Glücksspielanbieter in Brandenburg ziehen?
Herr Abgeordneter Claus, Sie haben richtig dargestellt, dass das Bundesverfassungsgericht klargestellt hat, dass das staat
liche Monopol für Sportwetten in seiner derzeitigen Ausgestaltung nicht mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit nach Artikel 12 Grundgesetz vereinbar ist. Das Gericht hat zwei Wege aufgezeigt, wie der verfassungsmäßige Zustand wiederhergestellt werden kann: durch die konsequent am Ziel der Bekämpfung von Spielsucht und der Begrenzung der Spielleidenschaft ausgerichtete gesetzliche Ausgestaltung der Glücksspielmonopole der Länder oder - alternativ - durch die gesetzlich normierte und kontrollierte Zulassung der gewerblichen Veranstaltung von Glücksspielen durch private Unternehmen. Das sind die beiden grundsätzlichen Möglichkeiten.
Es ist vollkommen klar, dass die notwendige Neuordnung des Rechts der Sportwetten nach Möglichkeit bundeseinheitlich erfolgen sollte. Hier geht es darum, dass die von den Bundesländern ratifizierten Lottostaatsverträge überarbeitet werden müssen. Dies geschieht im Augenblick zwischen den Bundesländern. Es gibt eine länderoffene Arbeitsgruppe der Ministerpräsidentenkonferenz zur Neuregelung des Glücksspielwesens. Sie hat einen Rohentwurf für einen neuen Staatsvertrag beraten. Inwieweit sich nach der Ratifizierung des endgültigen Entwurfs finanzielle Konsequenzen für das Land ab 2008 ergeben, lässt sich derzeit nicht abschätzen.
Recht herzlichen Dank, Herr Minister. - Die Abgeordneten Domres und Frau Kolodzeike haben vereinbart, ihre Fragen zu tauschen. Deshalb steht jetzt die Frage 804 (Frühförderung als Komplexleistung) auf der Tagesordnung. Frau Abgeordnete Kolodzeike, Sie haben das Wort.
Drei Jahre nach Inkrafttreten der Frühförderungsverordnung der Bundesregierung ist im Land Brandenburg zwischen den Sozialhilfeträgern und den Krankenkassen noch immer keine Rahmenvereinbarung zur Erbringung der interdisziplinären Komplexleistung Frühförderung geschlossen worden. Die Verhandlungen verlaufen sehr zögerlich.
Ich frage daher die Landesregierung: Welche rechtlichen Möglichkeiten sieht sie, noch in diesem Jahr eine Rechtsverordnung auf den Weg zu bringen und somit die Verordnung des Bundes auch in Brandenburg durchzusetzen?
Sehr geehrte Frau Kolodzeike, für die Umsetzung der Frühförderungsverordnung sind die kommunalen Sozial- und Jugendämter sowie die gesetzlichen Krankenkassen verantwortlich. Die Sozial- und Jugendämter sowie die Krankenkassen müssen sich die Kosten für die ganzheitliche Komplexleistung Frühförderung nach einem zu vereinbarenden Schlüssel teilen.
Die Landesregierung hat keine rechtlichen Möglichkeiten, den zuständigen Kostenträgern Vorgaben bezüglich der zu verein
barenden Regelung zu machen. Sie hat auch keine rechtliche Möglichkeit, die von den zuständigen Kostenträgern zu treffende Vereinbarung durch eine Rechtsverordnung zu ersetzen. Ich weiß, dass es eine sehr unbefriedigende Situation ist, in der wir uns befinden.
Eine rechtliche Möglichkeit für die Umsetzung der Verordnung, Fristen zu setzen oder bei Überschreitung dieser Fristen eine vorläufige Regelung zur Kostenteilung im Sinne einer Ersatzvornahme tätigen zu können, hat die Landesregierung ebenfalls nicht. Dazu wäre eine bundesrechtliche Regelung erforderlich, die es aber nicht gibt.
Trotz dieser misslichen Situation sieht sich die Landesregierung zum Handeln verpflichtet. Wir handeln ja auch. Aber derzeit sind wir nur Moderator in diesem Prozess. Ich bitte die Landtagsabgeordneten von diesem Platz aus ganz herzlich, sich vor Ort mit den regionalen Krankenkassen und den Ämtern zusammenzusetzen, um zu einer Lösung zu gelangen. Als letzter Schritt - wir werden diesen machen, wenn wir das bis zum Ende dieses Jahres nicht anders geschafft haben - ist es möglich, eine Bundesratsinitiative zu starten, um die rechtlichen Voraussetzungen zu erhalten. Es muss unter vernunftbegabten Menschen doch möglich sein, gerade Kindern in einem jungen Alter diese Zuwendung, auf die sie einen gesetzlichen Anspruch haben, zukommen zu lassen. Demzufolge appelliere ich an die Verantwortlichen, dies endlich zu tun. - Danke.
Herzlichen Dank. - Ich rufe die Frage 801 (Förderprogramm Goldener Plan Ost) auf, die der Abgeordnete Domres stellen wird. Bitte schön.
Seit vielen Monaten engagieren sich Mitglieder von Sportvereinen und Kommunalpolitiker der Stadt Perleberg für die Verbesserung der Sportmöglichkeiten von Vereinen und für den Breitensport. So war unter anderem angedacht, den stark abgenutzten und zum Teil für sportliche Aktivitäten nicht mehr nutzbaren Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportplatz in Perleberg umzugestalten und so die Möglichkeiten für den Schul-, Vereins- und Breitensport zu verbessern. Nach langer Diskussion konnte ein Umgestaltungs- und Finanzierungskonzept erarbeitet und beschlossen werden. Es gab keine Signale, dass diese Umgestaltung nicht förderfähig sei, bzw. es wurde der Eindruck vermittelt, dass recht gute Chancen auf eine Förderung bestünden.
Ich frage daher die Landesregierung: Wie ist der Stand der Bearbeitung des Fördermittelantrags zur Umgestaltung des Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportplatzes in Perleberg?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Domres, in der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU/CSU
und SPD auf Bundesebene vom 11.11.2005 ist die Fortführung des Goldenen Plans Ost verankert. Für das Jahr 2006 wurden von der Bundesregierung für alle neuen Bundesländer und Berlin 2 Millionen Euro bereitgestellt. Damit gab es leider eine Absenkung gegenüber dem Jahr 2005 von 1 Million Euro. Der Bundesanteil für das Land Brandenburg beträgt damit für das Jahr 2006 statt 0,5 Millionen nur etwas mehr als 300 000 Euro. Zusammen mit dem Landesanteil, der in etwa der gleichen Höhe bereitgestellt wird, haben wir somit statt 1 Million Euro nur 0,6 Millionen Euro zur Verfügung.
Der Landesausschuss Sportstätten des Landessportbundes hat Ende 2005 für den GPO eine Prioritätenliste beschlossen, nach der ursprünglich neun Vorhaben gefördert werden sollten. Infolge der Mittelreduzierung konnten nicht alle diese Vorhaben berücksichtigt werden. Bei der notwendigen Neufestlegung der Rang- und Reihenfolge, die zwischen MBJS und LSB abgestimmt wurde, war auch die Höhe der beabsichtigten Förderung zu beachten. Wegen der geplanten sehr hohen Förderung für den Neubau der Leichtathletikanlage des Sportvereins „Einheit“ Perleberg auf dem Gelände des Friedrich-LudwigJahn-Sportplatzes konnte dieser Verein im Jahr 2006 nicht in die Förderung einbezogen werden.
Sollte das Sonderförderprogramm GPO 2007 fortgesetzt werden, kann eine Zuwendung im Jahr 2007 in Aussicht gestellt werden. Bevor der Bundeshaushalt beschlossen ist, kann man allerdings keine endgültige Aussage treffen. Darüber hinaus bedarf es einer erneuten Beschlussfassung durch den Landessportbund Brandenburg.
Herr Minister, ich habe zwei Nachfragen. Erstens: Welche Rolle spielt bei der Entscheidungsfindung die Entscheidung der Landesregierung hinsichtlich der Ausweisung regionaler Wachstumskerne generell?
Die zweite Frage: Sie haben den Goldenen Plan Ost bis 2007 angesprochen. Wie ist der gegenwärtige Stand? Gibt es im Jahre 2007 den Goldenen Plan Ost noch? Wenn ja: Wie ist der Stand der Planung? Auf welche Höhe belaufen sich die Mittel?
Zur ersten Frage: Bisher hat das Thema Wachstumskerne keine Rolle gespielt, weil es eine Hierarchie in der Entscheidung gab. Das heißt, jeder Kreis legt eine Prioritätenliste vor. Verantwortlich dafür sind die Kreissportbünde. Das zusammengefasst ergibt eine Landesprioritätenliste, für die der LSB dann in Abstimmung mit dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport verantwortlich ist. Darüber, inwieweit - wenn es denn weitergeht - zukünftig auch das Thema Wachstumskerne einzubeziehen ist, wird zu reden sein; denn das hat ja auch mit der Landesplanung zu tun.
Zum Stand 2007 will ich sehr vorsichtig sagen, dass wir starke Befürworter auf Bundesebene haben. An allererster Stelle möchte ich den Vorsitzenden des Sportausschusses des
Bundestages Dr. Peter Danckert nennen, der dort auch als Kämpfer für den GPO gilt. Auch wenn gelächelt wird, kann ich das nur bestätigen: Er ist es von ganzem Herzen. Ich hoffe, dass wir diese sehr erfolgreiche GPO-Aktion fortführen können; denn ich glaube, wir haben in Brandenburg - das sagen auch andere Bundesländer inzwischen - eine Möglichkeit gefunden, viele kleinere Projekte - und nicht einige elitäre - zu fördern. Andere Länder versuchen inzwischen auch, wenn es weitergeht, das so umzustellen. - Vielen Dank.