Protocol of the Session on April 5, 2006

Ich kann nur sagen: Wer die Chip-Fabrik mit einem Flughafen vergleicht, der drei Flughäfen ersetzt, hat die Veranstaltung nicht so ganz verstanden.

(Widerspruch der Abgeordneten Tack [Die Linkspar- tei.PDS])

Das Gericht hat der planenden Behörde attestiert, dass die Belange des Umweltschutzes, die Altlastenprobleme, der Gewässerschutz und eine Fülle von Einzelfragen im Planfeststellungsbeschluss umfassend gelöst worden sind, und - das ist ganz wichtig - das Gericht hat den Standort bestätigt. Das war das Wichtige an dieser Entscheidung für den Flughafen.

Das Urteil wägt sehr differenziert zwischen den berechtigten Interessen der Bürgerinnen und Bürger und der Notwendigkeit eines internationalen Flughafens für die Region ab. Für die Enttäuschung mancher Kritiker habe ich durchaus Verständnis, aber jetzt ist endlich entschieden worden und diese Tatsache sollte dann auch akzeptiert werden. Ich glaube, jetzt ist der Zeitpunkt gekommen, aufeinander zuzugehen. Ein fortwährender Streit um den Ausbau macht aus meiner Sicht keinen Sinn und sollte nun, nachdem die Entscheidung da ist, ein Ende haben.

Die Landesregierung sieht den dringenden Bedarf, wieder ins Gespräch zu kommen, und sichert auch den Bürgerinnen und Bürgern wie den Umlandgemeinden ausdrücklich Dialogbereitschaft zu. Die Landesregierung und die Flughafengesellschaft wollen den BBI nämlich in guter Nachbarschaft bauen und auch betreiben lassen.

Wenn - Frau Tack hat es erwähnt - die schriftliche Urteilsbegründung aus Leipzig vorliegt, werden wir uns intensiv mit den Konsequenzen, die sich aus ihr ergeben, befassen. Weder die Finanzierung noch die Wirtschaftlichkeit des Flughafens sind mit der Entscheidung so, wie wir sie bisher interpretieren können, infrage gestellt. Darin sind sich alle Beteiligten einig.

Die Flughafengesellschaften haben die ersten Vergaben ausgelöst. Ziel ist die Eröffnung des BBI im Jahre 2011. Die Planung ist realistisch und ich bin sicher, dass wir das auch alle gemeinsam schaffen.

Das Gericht hat das Land - auch darauf sollte verwiesen werden - verpflichtet, über eine weitergehende Einschränkung des Nachtflugbetriebs, über die Anordnung passiver Schallschutz

maßnahmen beim Lärmschutz zur Nacht sowie über die Grenzziehung des Entschädigungsgebietes „Außenwohnbereich“ unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden. Es wurde schon erwähnt: Es gilt eine nächtliche Kernzeit von 0 bis 5 Uhr. In der Zeit von 22 bis 24 Uhr und von 5 bis 6 Uhr soll nur der Flugbetrieb stattfinden, ich darf es einmal zitieren, „der sich aus nachvollziehbaren Gründen nicht innerhalb des Tageszeitraumes abwickeln lässt“.

Ich stelle wie mein Vorredner Dr. Klocksin fest: Die Landesregierung wird die Ansprüche der Bürger nicht infrage stellen. Der Flughafenbetreiber muss seine überarbeiteten Nachweise vorlegen und auch die Airlines sind gefordert. Letztendlich muss dann die Planfeststellungsbehörde die notwendigen Entscheidungen treffen. Ich bin zuversichtlich, dass am Ende ein für alle Seiten akzeptables Ergebnis stehen wird. Zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen werden - das ist nicht zu bestreiten zusätzliches Geld kosten. Sie müssen in den Investitionsplan aufgenommen werden. Das ist gut angelegtes Geld, weil es dazu dient, den Interessenausgleich zwischen dem Flughafenbetreiber und den Anwohnern herzustellen. Die Finanzierbarkeit des Flughafens wird dadurch nicht infrage gestellt; das ist meiner Meinung nach entscheidend.

Darüber hinaus werden im ökologischen Gesamtkonzept für den BBI weitere Umweltschutzmaßnahmen umfassend berücksichtigt. Sie reichen vom Landschafts- und Gewässerschutz über das Aufspüren von Altlasten bis hin zum Abfallkonzept. Wir führen im Rahmen des Flughafenausbaus Schönefeld eine ganze Reihe von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durch. Es werden Bäume nachgepflanzt, versiegelte Flächen entsiegelt, es erfolgt ein Biotop-Monitoring, um zu verhindern, dass es während der Bauzeit zu Beeinträchtigungen in der Flughafenumgebung kommt. Daran kann man sehen, dass im Bereich Umwelt sehr viel getan wird. Ich denke, der Flughafen ist für die Region eine einmalige Chance. Angesichts der zu erwartenden besonderen Dynamik im Flughafenumfeld wird die Landesregierung in Form der Gemeinsamen Landesplanung daran gehen, einen Prozess zu moderieren, der die Umweltentwicklung der Gemeinden mit organisiert. Gefordert sind natürlich in erster Linie die Gemeinden selbst.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, alle Signale stehen auf - sagen wir es in der Fliegersprache - „Go“ für den Bau des Flughafens. Die Vorbereitungen sind getroffen. Es gibt noch viel zu tun, um das Projekt BBI zu verwirklichen. Die Landesregierung wird alles dafür tun, dass es zu einer Erfolgsgeschichte wird. Das Projekt BBI hat - das möchte ich ausdrücklich erwähnen bei vielen Mitgliedern dieses Hohen Hauses große Unterstützung gefunden. Dafür sage ich im Namen der Landesregierung herzlichen Dank. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei SPD und CDU)

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Damit die ist die Redezeit für diese Debatte verbraucht. Ich schließe Tagesordnungspunkt 1. Dieses Thema wird uns noch lange begleiten.

Ich begrüße neue Gäste in unserer Mitte. Vom Gymnasium Lübben haben wir 30 Achtklässler zu Gast. Herzlich willkommen!

(Allgemeiner Beifall)

Ihr werdet die Fragestunde miterleben. Das ist meist der spannendste Teil der Plenarsitzung.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf:

Fragestunde

Drucksache 4/2806

Die Frage 628 (Einbürgerungstest für Ausländer), die der Abgeordnete Schippel stellt, und die Frage 629 (Integration und Einbürgerungsverfahren), die die Abgeordnete Weber formuliert, beschäftigen sich mit demselben Sachverhalt und sollen deshalb zusammen beantwortet werden. Herr Abgeordneter Schippel, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, ich darf Sie berichtigen. Die Gymnasiasten kommen aus Lübbenau, nicht aus Lübben. Dazwischen besteht ein Unterschied.

(Zuruf von der Regierungsbank: Das ist ja Heimatkunde hier!)

Herr Präsident, ich befolge Ihre Aufforderung aus der letzten Plenarsitzung und versuche, mich möglichst kurz zu fassen.

Anfang Mai 2006 wollen die Innenminister der Länder über eine bundeseinheitliche Regelung zur Einbürgerung von Ausländern und damit einhergehend über die Frage der Anwendung eines Einbürgerungstests beraten.

Ich frage die Landesregierung: Wie wird sie sich angesichts der bevorstehenden Beratungen im Mai und der in einzelnen Bundesländern kursierenden Fragebögen hinsichtlich einer bundeseinheitlichen Regelung zur Einbürgerung positionieren?

Es folgt die Frage der Abgeordneten Weber.

Durch die Debatte über die Einbürgerungstests in Baden-Württemberg und Hessen entsteht der Eindruck, als seien auch für Brandenburg höhere Hürden im Einwanderungsverfahren notwendig.

Ich frage die Landesregierung: Mit welchen inhaltlichen Positionen geht sie im Mai in die Beratungen?

Es antwortet der Innenminister. Während er zum Rednerpult kommt, begrüße ich weitere Gäste. Die Herder-Gesamtschule Königs Wusterhausen hat uns eine Schülerdelegation gesandt. Herzlich willkommen!

(Allgemeiner Beifall)

Bitte, Herr Innenminister..

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Schippel, Frau Kollegin Weber, in der Tat wird sich die Innenministerkonferenz Anfang Mai mit der Frage befassen, unter welchen Bedingungen die Verleihung der deutschen Staatsbürgerschaft erfolgt. Sie kennen die Diskussion; dazu brauche ich nicht viel sagen.

Wir verfahren in der Innenministerkonferenz nach dem Prinzip der einstimmigen Beschlussfassung. In der Innenministerkonferenz wollen wir also übereinkommen, zu sagen: Wir wollen nicht nach Brandenburg oder Baden-Württemberg, sondern nach Deutschland einbürgern. Wir müssen überlegen - das ist der Stand der Dinge -, wie die Innenminister der Länder und der Bundesinnenminister zu einer gemeinsamen Lösung kommen können.

Klar ist, dass die Zuständigkeit für die Umsetzung der Einbürgerung bei den Bundesländern liegt. Nach den bestehenden Regelungen muss derjenige, der Deutscher werden möchte, eine so genannte Loyalitätserklärung unterschreiben. Damit bestätigt er, dass er belehrt wurde und das Grundgesetz verstanden hat. Wenn jemand die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt hat, ist es wahnsinnig schwer, sie ihm wieder abzuerkennen. Das finde ich auch richtig, denn aufgrund unserer Vergangenheit sind wir diesbezüglich vorbelastet.

Nun geht es um die Frage: Wie wird diese Loyalitätserklärung geprüft? Diesbezüglich gibt es verschiedene Vorstellungen. Meine persönliche Vorstellung ist: Es geht nicht darum, einen Fragebogen abzuhaken, nach dem Motto: Wenn die Fragen 1 bis 20 richtig beantwortet worden sind, ist die Sache erledigt. Das kann nicht Sinn der Sache sein, denn ein solcher Test kann im Internet oder bei einem Training geübt werden. Meine Vorstellung, die ich in die Innenministerkonferenz einbringen möchte, ist folgende: Mit denjenigen, die schon längere Zeit in Deutschland leben - nach einem achtjährigen Aufenthalt besteht auch heute schon einen Anspruch auf Einbürgerung - und sich in die deutschen Lebensgewohnheiten eingefunden haben, führen Einbürgerungsbeamte ein Gespräch, in dem sie sich davon überzeugen können, ob die Anforderungen erfüllt werden oder nicht.

Es geht jetzt um die Frage, ob für dieses Gespräch ein Leitfaden entwickelt wird, von dem der Beamte, je nachdem, ob er es für notwendig hält, Gebrauch machen kann. Das wird diskutiert. Ich bin dafür, dass man den Beamten eine Handreichung als Grundlage für eine solche Gesprächsführung gibt. Dann können die Beamten bzw. die Mitarbeiter entscheiden, ob sie davon Gebrauch machen. Es gibt ja die verschiedensten persönlichen Lebenshintergründe, die dabei zu berücksichtigen sind. Am Ende dieses Gespräch muss als Ergebnis stehen, dass der Einbürgerungswillige nicht nur den deutschen Pass haben möchte, sondern tatsächlich deutscher Staatsangehöriger sein will - das ist ja der Sinn der Sache - und weiß, in welches Land er sich einbürgern lässt. Ob diese Position mehrheitsfähig ist, kann ich derzeit nicht sagen, aber ich denke schon.

Die zweite Frage ist, ob die Einbürgerungskurse für diejenigen, die die deutsche Staatsangehörigkeit erlangen wollen, als Pflichtkurse oder als freiwillige Kurse angeboten werden. Einige Kollegen vertreten die Auffassung, man sollte sie als Pflichtkurse anbieten. Ich meine, man sollte es als Angebot verstehen,

das auch von jedem selbst bezahlt wird. Ob von diesem Angebot Gebrauch gemacht wird, sollte jeder selbst entscheiden können. Der Einzelne kann am besten beurteilen, ob er das nötige Wissen hat, um die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben.

Am Ende dieser Diskussion wird sich zeigen, ob wir eine gemeinsame Position gefunden haben. Wenn wir uns auf keine gemeinsame Position einigen können, könnte es passieren, dass Bundesländer mit niedrigen Standards „Einreiseländer“ werden, weil es dort einfacher ist, an die Einbürgerungsurkunde zu kommen. Das wollen wir nicht. Um das zu verhindern, wird es bei der Innenministerkonferenz um die genannten Fragen gehen. Das Ergebnis kann ich nicht vorhersagen. Ich meine aber, der Handlungsdruck ist so groß, dass wir zu einer gemeinsamen Lösung kommen werden.

Vielen Dank. - Seitens der Fragestellerin besteht Nachfragebedarf. Frau Weber, bitte.

Herr Minister, wird es in diesem Zusammenhang auch eine Debatte zur weiteren Durchführung von Kettenduldungen geben?

Mir ist die Tagesordnung zwar jetzt nicht präsent, jedoch steht das Thema „Kettenduldung“ auf fast jeder Tagesordnung der Innenministerkonferenz. Wir haben mit dem Zuwanderungsgesetz und der Härtefallregelung die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass gegebenenfalls Härtefallentscheidungen auf individueller Basis getroffen werden können. Dies ist im Land Brandenburg möglich, weil es hier nicht so viele solcher Fälle gibt. Für Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen oder BadenWürttemberg, die zum Teil ein hundertfaches Aufkommen solcher Fälle haben, ist die Anwendung dieses Instruments nicht möglich. Ich nehme also an, dass dieses Thema erneut angesprochen, jedoch keine gemeinsame Lösung gefunden werden wird.

Es besteht weiterer Fragebedarf. Herr Abgeordneter Klocksin, bitte.

Herr Minister, sind Sie der Auffassung, dass die staatsbürgerliche Loyalität der in der Vergangenheit nach den geltenden Regelungen eingebürgerten Menschen so unzureichend war, dass eine Verschärfung der Einbürgerungsmaßstäbe erforderlich ist? Könnte dies der Grund für die Initiative des Bundeslandes Hessen sein?

Ich habe nicht die Absicht, mich über „die“ Eingebürgerten zu äußern, weil diese Personengruppe eine große Spannweite aufweist. Wir wissen jedoch - ich kann Beispiele dafür aus Berlin nennen -, dass in der Tat Menschen, die einen deutschen Pass

haben - der deutschen Sprache jedoch nur bedingt mächtig sind -, in bestimmten Milieus auftauchen, in denen wir sie nicht haben wollen.

Es gibt - außerhalb Brandenburgs - eindeutige Entscheidungen von Ausländerbehörden, die auch Gegenstand der Innenministerkonferenz waren. SPD und CDU haben in Anbetracht der festgestellten Entwicklung gemeinsam gesagt, dass diese Entwicklung nicht hinnehmbar ist. Vor diesem Hintergrund geht es darum, nun einen gemeinsamen Standard zu entwickeln, um solche Entwicklungen zu verhindern.

Es folgt eine weitere Frage, und zwar vom Abgeordneten Dr. Scharfenberg.

Meine Frage zielt in die gleiche Richtung. Herr Minister, sehen Sie aus der Praxis im Land Brandenburg Anhaltspunkte dafür, dass die deutsche Staatsbürgerschaft leichtfertig vergeben wird und man daher höhere Hürden errichten müsste?