Angesichts dessen handelt es sich nicht um ein Wort, sondern eher um ein Unwort. Man sollte besser von „Gerechtigkeitsausgleich“ oder „Privilegierung“ sprechen. Den Begriff „positive Diskriminierung“ sollten wir beiseite lassen, weil er zumindest zweischneidig ist. Er bevorzugt die einen, schließt die anderen aber von der Bevorzugung aus.
Meine Vorredner haben schon auf die sorbische Minderheit im Land Brandenburg und im Freistaat Sachsen hingewiesen. In Schleswig Holstein gibt es eine starke dänische Minderheit. Beide Gruppen sind aber durch die jeweiligen Landesverfassungen so gut geschützt, dass es weit überzogen wäre, einen entsprechenden Passus in das Grundgesetz aufzunehmen.
Ich will das Hohe Haus darauf hinweisen, dass Artikel 25 unserer Landesverfassung die Rechte der Sorben und Wenden ausführlich regelt. Ähnlich lautende Paragraphen finden sich in den Verfassungen Schleswig-Holsteins und Sachsens. Artikel 25 lautet:
„(1) Das Recht des sorbischen Volkes auf Schutz, Erhaltung und Pflege seiner nationalen Identität und seines angestammten Siedlungsgebietes wird gewährleistet. Das Land, die Gemeinden und Gemeindeverbände fördern die Verwirklichung dieses Rechtes, insbesondere die kulturelle Eigenständigkeit und die wirksame politische Mitgestaltung des sorbischen Volkes.
(2) Das Land wirkt auf die Sicherung einer Landesgrenzen übergreifenden kulturellen Autonomie der Sorben hin. (3) Die Sorben haben das Recht auf Bewahrung und Förderung der sorbischen Sprache und Kultur im öffentlichen Leben und ihre Vermittlung in Schulen und Kindertagesstätten.
(4) Im Siedlungsgebiet der Sorben ist die sorbische Sprache in die öffentliche Beschriftung einzubeziehen. Die sorbische Fahne hat die Farben Blau, Rot, Weiß. (5) Die Ausgestaltung der Rechte der Sorben regelt ein Gesetz. Dies hat sicherzustellen, dass in Angelegenheiten der Sorben, insbesondere bei der Gesetzgebung, sorbische Vertreter mitwirken.“
Ansonsten gilt der Grundrechtskatalog, hier insbesondere die Artikel 1, 2, 3 und 4 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Dadurch wird jeder Mensch, der hier lebt, und werden mit Sicherheit auch unsere Minderheiten ausdrücklich geschützt. Wir sollten das Grundgesetz nicht überfrachten, sondern unsere Verfassungswirklichkeit im Bund und in den Ländern, die es betrifft, nutzen und gestalten. Dafür haben wir eine gute Grundlage.
Förderung kultureller Eigenheiten ist in Deutschland Wirklichkeit. Herr Dr. Hoffmann, der Gedanke, in Deutschland müsse es einen noch weitergehenden Schutz vor direkter oder institutioneller Diskriminierung geben, ist völlig verfehlt. In kaum einem Land der Welt werden Minderheiten so gut geschützt und finden Asylbewerber eine so gute Aufnahme wie in Deutschland. Aus den Geschehnissen der letzten Tage wissen wir, dass wir mit dem Problem mangelnder Chancengleichheit bzw. Chancengerechtigkeit für Menschen mit ausländischem Hintergrund, insbesondere für deren Kinder, die hier die Schule besuchen, sehr viel mehr zu tun haben. Es geht darum, dass sie hier einen Schul- und einen Berufsabschluss erreichen und sich damit einen auskömmlichen Lebensunterhalt sichern können. An dieser Stelle sollten wir uns stärker engagieren. Das andere ist bei uns in der Bundesrepublik Deutschland nicht nur Verfassungswirklichkeit, sondern auch gelebte Wirklichkeit. Deswegen lehnen wir Ihren Antrag ab. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In Deutschland ist es gute demokratische Tradition, dass der Schutz und die Förderung nationaler Minderheiten nicht ausschließlich den Bundesländern, in denen sie sesshaft sind, überlassen bleiben, sondern dass auch der Gesamtstaat Verantwortung übernimmt. Entsprechende Formulierungen findet man bereits in der Paulskirchenverfassung und in der Weimarer Reichsverfassung. Immer sind Bekenntnisse des Verfassungsgebers zu den nationalen Minderheiten in Deutschland enthalten. Hinsichtlich der Förderung der sorbischen Minderheit enthält die Protokollnotiz Nr. 14 zu Artikel 35 des Einigungsvertrages eine entsprechende Festlegung.
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland enthält allerdings keine an die Vorgängerverfassungen anknüpfende Bestimmung. Deswegen hat sich nach der Wiedervereinigung eine Enquetekommission mit diesem Thema befasst und die Aufnahme einer entsprechenden Regelung in das Grundgesetz geprüft. Das Land Brandenburg hat damals Bestrebungen zur Aufnahme unterstützt. Das Anliegen hat jedoch keine Mehrheit gefunden.
In der Minderheitenarbeit hat sich das Fehlen einer entsprechenden grundgesetzlichen Regelung nicht nachteilig ausgewirkt, weil aktive Schutz- und Fördermaßnahmen zugunsten ethnischer Minderheiten auch ohne grundgesetzliche Bestimmungen unumstritten sind. Durch den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Europäischen Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten und zur Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen ist es jetzt zusätzlich untersetzt worden.
Die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern in diesem Bereich hat sich überwiegend als gut und immer als vom Bewusstsein gemeinsamer Verantwortung - siehe Sorbenabkommen - geprägt erwiesen.
Eine Initiative, wie sie in dem Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS vorgeschlagen wird, ist derzeit vor dem Hintergrund der komplizierten Diskussionslage zum Grundgesetz Herr Kuhnert hat darauf hingewiesen - nicht zu unterstützen. Eigentlich ist das Grundgesetz puristisch angelegt, das heißt: Alles was nicht geregelt werden muss, steht nicht darin. Der Tierschutz und andere Regelungsbereiche sind zwar inzwischen aufgenommen worden; aber wenn man jetzt über Änderungen spricht, dann darf es nicht sein, dass jeder seine lokalen Belange additiv einbringt und damit das Grundgesetz aufgebläht wird.
Die in dem Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS enthaltenen Formulierungen müssten zumindest präzisiert werden. Aus der gegenwärtigen Fassung ist nicht ersichtlich, dass es nur um alteingesessene Minderheiten geht, zum Beispiel um Sorben, Sinti und Roma, Friesen und Dänen. Vielmehr ist deutlich zu formulieren, dass nur diese ethnischen Gruppen, die dann auch von den entsprechenden europäischen Rahmenabkommen erfasst sind, gemeint sind, nicht aber die in der jüngsten Vergangenheit zugewanderten Gruppen, die auch die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben. Die vorgeschlagene Formulierung wäre juristisch darauf zu überprüfen, ob sie zur Erreichung des Zwecks tragbar ist. Aus meiner Sicht gibt es derzeit keine sinnvolle Möglichkeit, Ihren Antrag zu unterstützen.
Ich möchte noch eine Bemerkung zu den Ausführungen von Herrn Hoffmann zur Sorbenpolitik der Landesregierung machen. Zwei Punkte haben mich gestört. Sie sagten, es werde gönnerhaft darauf hingewiesen, was in finanzieller Hinsicht für die Sorben geleistet werde. Ich wüsste nicht, dass das in gönnerhafter Weise geschehen wäre. Es handelt sich um Millionen, obwohl aus dem Finanzierungsabkommen keine Rechtsverpflichtung resultiert. Wir haben in vielen anderen Bereichen gekürzt, diesen Bereich aber ausgenommen. Das geschah nicht in gönnerhafter Absicht, sondern war eine bewusste Entscheidung, die auch positiv zu registrieren ist.
Die zweite Formulierung, die mir völlig unverständlich ist, lautete, man sollte auf die Nachfrage nach dem Finanzierungsabkommen nicht gereizt reagieren. Ich wüsste nicht, wer das getan hat. Vor kurzem habe ich mit Frau Ludwig zusammengesessen und wir haben die Eckpunkte, die wir aus der Sicht von Brandenburg und Sachsen so sehen, besprochen. Anschließend haben wir uns in getrennten Schreiben an die neue Bundesregierung gewandt. Jetzt ist also der richtige Zeitpunkt, um mit Ihnen darüber zu diskutieren. Was an aktiver Sorbenpolitik vonseiten der Landesregierung gemacht wird, muss aber wohl nicht kritisiert werden. Alles andere ist schon gesagt worden. Danke.
Herzlichen Dank, Frau Ministerin. - Die Rednerliste ist insofern noch offen, als die Fraktion der Linkspartei.PDS noch Redezeit hat. - Mir wird signalisiert, dass das nicht in Anspruch genommen werden soll.
Damit kommen wir zur Abstimmung über den Antrag in der Drucksache 4/2719, Schutz und Förderung ethnischer, kultu
reller und sprachlicher Minderheiten. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Der Antrag ist mit großer Mehrheit abgelehnt worden.
Konzept zur Sicherung von Schulstandorten mit gymnasialer Oberstufe (GOST) unter Berücksichtigung inhaltlicher Qualitätsstandards
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zu Beginn dieser Legislaturperiode haben wir die Schulstruktur in Brandenburg verändert, wie ich meine, auch vereinfacht, was vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und vor dem Hintergrund des Bemühens, die Schülerschaft nicht allzu sehr zu spalten, richtig war. Wir stehen zu diesem Entschluss und gleichzeitig zu dem Entschluss, der ebenfalls gefasst worden ist, nämlich im Zusammenhang mit der Einführung der Oberschule entsprechend der demografischen Entwicklung auch Mittel dafür vorzusehen, wie wir kleinere Schulstandorte, die gleichwohl benötigt werden und die der zentralörtlichen Gliederung folgen, erhalten können. Das heißt: Oberschulen können an solchen Orten auch mit 2 x 15 Schülern geführt werden, was sich in der Vergangenheit bewährt hat, und zwar auch schon, als es sich bei den betreffenden Schulen noch um Gesamtschulen handelte. Wir wollen das in Zukunft so fortführen, sodass wir generell sagen können: Unter diesen Bedingungen werden solche Sonderregelungen zugelassen. - Der Minister hat in der Fragestunde am heutigen Vormittag dazu gesagt, dass es wenig Sinn macht, Einzellösungen zu suchen, weil eine Einzellösung grundsätzlich immer eine weitere nach sich zieht und die Schulstruktur dann nur schwer durchschaubar ist bzw. nicht mehr aufrechterhalten werden könnte.
Was für die Sekundarstufe I aus unserer Sicht geregelt ist, sieht für Schulstandorte mit gymnasialer Oberstufe etwas anders aus. Uns wird signalisiert, dass es, sicherlich nicht schon heute und auch noch nicht morgen, aber doch in den kommenden Jahren, dadurch, dass die demografische Entwicklung regional und auch zeitlich unterschiedlich verläuft, dazu kommen kann, dass diese Schulstandorte nach den jetzigen Regelungen gefährdet würden. Das betrifft im Wesentlichen Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe, aber auch Gymnasien, die ja automatisch eine gymnasiale Oberstufe haben. Es kann auch sein, dass das eine gymnasiale Oberstufe an einem Oberstufenzentrum betrifft, die wir aber langfristig, wo auch immer, brauchen werden, um den Schülern den Zugang zum Abitur zu ermöglichen.
Die Landesregierung soll aufgefordert werden, für solche Fälle eine generelle Lösung anzubieten, um die Schulstandorte über
einen bestimmten Zeitraum hinweg zu erhalten, bis sie dann wieder dem Regelwerk unseres Schulgesetzes und der dazu ergangenen Verordnungen entsprechen. Es geht also um den Erhalt von gymnasialen Oberstufen.
Wir wollen das nicht generell so regeln, sondern wir wollen von der Landesregierung wissen, unter welchen Bedingungen man das machen kann. Eine wesentliche Bedingung für uns ist - das soll mit untersucht werden -, dass die Qualität der Schulabschlüsse darunter nicht leiden darf, weder das Abitur noch andere Abschlüsse, die in diesem Zusammenhang zu erreichen sind.
Wir werden dann, wenn uns die Landesregierung dieses Konzept vorlegt, zu entscheiden haben, ob wir diesen Weg gehen wollen. Sicher für uns ist, dass solche Schulstandorte, die wir nötig brauchen, langfristig erhalten bleiben müssen.
Die Fraktion der Linkspartei.PDS hat zu unserem Antrag einen Änderungsantrag vorgelegt, der aus meiner Sicht zwei Forderungen enthält. Zum einen soll unserem Antrag die Forderung hinzugefügt werden, den Erhalt von Oberschulen durch begrenzt unterfrequentierte Klassen zuzulassen. Wie ich eben schon sagte, gibt es eine solche Regelung bereits. Das brauchen wir also nicht noch einmal in einem Antrag zu fordern.
Zum anderen geht es um den Erhalt von Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe durch die gleiche Regelung. Es dürfte deutlich geworden sein, dass das bereits der Inhalt unseres gesamten Antrags ist. Deshalb besteht auch insoweit nicht die Notwendigkeit, unserem Antrag eine weitere Forderung hinzuzufügen. Was die Fraktion der Linkspartei.PDS hier für sinnvoll hält, ist durch unseren Antrag schon abgedeckt.
Aus diesem Grunde schlage ich vor, den Änderungsantrag der Linkspartei.PDS abzulehnen und unserem Antrag zuzustimmen. - Danke.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich werte den vorliegenden Antrag als Zeichen für ein spätes Erwachen der Koalition. Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen von SPD und CDU, haben zugesehen, wie seit Jahren ein Schulstandort nach dem anderen weggebrochen ist. Diese Politik haben Sie nicht nur über Jahre hinweg verteidigt, sondern sogar selbst aktiv befördert.
Frau Siebke, Sie haben gesagt, für die Sekundarstufe I sei alles geregelt. Dabei haben wir aufgrund der Zahlen, die wir betreffend das Ü-7-Verfahren gehört haben, eigentlich begreifen müssen, dass eben nicht alles geregelt ist, sondern nur die Ausnahmen für die Grundzentren. Genau dahin zielt unser Änderungsantrag. Vielleicht hatten Sie nicht genug Zeit, das gründlich zu lesen.
stolz verkündet, dass Sie keine weiteren Ausnahmen zulassen würden. Das betrifft jetzt eben aber doch immer mehr Oberschulen, die dadurch nicht mehr bestehen können.
Alle unsere Anträge, die darauf abzielten, Schulstandorte zu erhalten, um die Rahmenbedingungen für eine höhere Qualität des Unterrichts zu verbessern, haben Sie abgeschmettert. Ich erinnere nur an unseren letzten Gesetzentwurf aus dem Jahre 2004, der konkrete Vorschläge dazu enthielt, an die Schulgesetz- und Haushaltsgesetzdebatten der letzten Jahre, an unsere zahlreichen Anträge in der vergangenen Legislaturperiode, unter anderem zum Erhalt von Schulstandorten, zu Schulen im ländlichen Raum, zur Zulassung 7. Klassen mit 30 Schülern im ganzen Land, zu einer Konzeption zur Reform der Bildung sowie an unseren Antrag aus dem letzten Jahr, mit dem wir ein Konzept zur mittelfristigen Planungssicherheit im Schulbereich eingefordert haben. All dies hielten Sie für überflüssig.
Dem jetzt vorliegenden Antrag wäre das gleiche Schicksal beschieden, wenn wir ihn gestellt hätten. Das klappt halt nicht immer so wie beim Biodiesel.
Jedenfalls haben Sie offensichtlich eingesehen, dass der Abbau schulischer Infrastruktur im Lande endlich gestoppt werden muss. Eigentlich ist es jetzt aber schon fünf Minuten nach zwölf.
Viele Schüler haben wegen Ihrer bisherigen Politik längere und teurere Schulwege, sind mit erschwerten oder schlechteren Lernbedingungen konfrontiert; sanierte Schulen stehen leer, wertvolle Ressourcen werden damit vergeudet.
Von Chancengleichheit war bei all dem nicht viel zu spüren. Sie haben zugelassen, dass Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe, die eigentlich mit allen Mitteln gefördert werden müssten, in Oberschulen umgewandelt werden, siehe Königs Wusterhausen, obwohl sich jetzt zeigt, dass der Run auf diese Schulen besonders groß ist. Jetzt beginnen Sie, sich um die Gymnasien zu sorgen, wollen aber gleichzeitig den Zugang zu hoher Bildung restriktiver gestalten.