Meine zweite Frage lautet: Haben Sie den Bürgermeistern und dem Landrat des Kreises Märkisch-Oderland bereits mitgeteilt, dass der dem Wirtschaftsminister übergebene Aktenordner, die Bewerbung um den Wachstumskern, lediglich bei ihm ins Regal gestellt wurde und dass es tatsächlich kein Bewerbungsverfahren gibt? Ich weiß, dass man sich in der Region in der Annahme wähnt, es laufe ein Verfahren.
Ich wiederhole: Es hat nie ein Verfahren gegeben. Insofern besteht ständiger Kontakt. Nachdem die Diskussion um die Regionalen Wachstumskerne losgegangen war, konnten wir in unserem Land - erstmals 2005 - eine Veränderung beobachten: Früher hatten die Regionen immer laut und deutlich zu beschreiben versucht, wie schwach sie seien und wie schlecht es ihnen gehe. Das hat sich im letzten Jahr umgekehrt; die Regionen heben nunmehr ihre Stärken hervor, um ein Regionaler Wachstumskern zu werden. Das hat schon eine Qualität an sich.
Die Entscheidung ist gefallen. Mit den Regionen sind wir selbstverständlich im ständigen Gespräch; denn sie sind nach wie vor Branchenkompetenzzentren. Wir erklären ihnen, warum wir eine unterschiedliche Wahrnehmung haben und aus welchen Gründen das Kabinett entschieden hat, die Region nicht als Regionalen Wachstumskern einzustufen.
Ein Aktenordner wird selbstverständlich nicht nur in den Schrank gestellt. Zuvor wird sein Inhalt aufgenommen. Nach Abwägung der Argumente erfolgt eine Antwort. Es gibt aber keinen Bescheid des Kabinetts, dass ein Aktenordner nicht als Antrag beschieden wird, sondern es gibt nach wie vor ständigen Kontakt mit der Region. Er wird auch weiterhin bestehen.
Im Land ist bekannt, dass es sich nicht um ein Antragsverfahren, sondern um ein Prüfungsverfahren der Landesregierung handelt.
Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen. - Wir setzen mit Frage 612 (Befugnisse des Verfassungsschutzes) fort, die vom Abgeordneten Nonninger gestellt wird.
Gemäß Pressemitteilungen schlägt der Verfassungsschutz des Landes Brandenburg dem Landesgesetzgeber vor, die Speicherungsdauer von Personendaten, die im Zusammenhang mit terroristischen Bestrebungen stehen, zu verlängern und hat bereits eine entsprechende Novelle des Verfassungsschutzgesetzes vorgelegt.
Des Weiteren will man die Regelung zeitlich erweitern, nach der Firmen wie Fluggesellschaften und Kreditinstitute Auskunft über verdächtige Personen erteilen müssen. Hierdurch will der Verfassungsschutz unter anderem dem drohenden Datenverlust vorbeugen. Bestimmte Daten, die älter als 15 Jahre sind, müssten nach dem geltenden Gesetz demnächst gelöscht werden. Die brandenburgische Datenschutzbehörde hatte schon 2002 kritisiert, dass es sich insoweit um einen erheblichen Eingriff in Persönlichkeitsrechte der Betroffenen handelt.
Ich frage die Landesregierung: Welche exakten Positionen vertritt sie zu dem soeben dargestellten Vorschlag des Verfassungsschutzes zur Verlängerung der Speicherungsdauer und der Auskunftspflichten für Firmen, Kreditinstitute und Fluggesellschaften?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Nonninger, die exakte Position der Landesregierung zur Verlängerung von
Speicherfristen und Auskunftspflichten wird zurzeit für die Novelle des von Ihnen genannten Gesetzes erarbeitet. Wenn es vom Kabinett verabschiedet ist, wird es dem Landtag zugewiesen und in Abstimmung mit der PKK und Artikel 75 der Verfassung des Landes Brandenburg mit der entsprechenden Gesetzesnovelle des brandenburgischen Verfassungsschutzgesetzes bekannt gemacht. Dann kann es hier entsprechend erörtert werden.
- Nein, Herr Abgeordneter Bochow, ich habe nicht die Absicht, irgendetwas an der PKK vorbei zu machen.
Herr Minister, ich habe zwei Nachfragen. Erstens: Inwieweit bestehen nach Kenntnis der Landesregierung in anderen Bundesländern bereits vergleichbare Regelungen?
Zweitens: Wie müsste nach rechtlicher Einschätzung der Landesregierung bzw. Ihrer Behörde eine gesetzliche Regelung ausgestattet sein, damit unter Berücksichtigung der Grundrechte Betroffener die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben?
Herr Abgeordneter Nonninger, ich möchte Ihnen ein Geheimnis der Regierungsarbeit verraten. Wenn wir eine Novelle vorbereiten, dann sieht das so aus, dass wir im Innenministerium einen Vorschlag erarbeiten, uns mit den Kollegen in den betreffenden Ressorts abstimmen, vor allem mit dem Justizministerium, mit der PKK darüber sprechen und dann endgültig entscheiden. Wir sind genau in diesem Prozess. Von daher würde mein Redebeitrag in eine juristische Vorlesung abgleiten, wenn ich versuchte zu erläutern, was alles zu berücksichtigen ist.
Wir werden alle die von Ihnen genannten Faktoren berücksichtigen, werden einen Vorschlag machen und haben dann Gelegenheit, dies hier zu erörtern.
Vielen Dank, Herr Minister, für die Beantwortung dieser Frage. - Wir kommen zu den Fragen 613 (Beschäftigung von An- gehörigen der freiwilligen Feuerwehr in 1-Euro-Jobs) und 614 (Entschädigung für 1-Euro-Jobber bei der freiwilligen Feuer- wehr) , die gemeinsam beantwortet werden. Wir beginnen mit der Frage 613, die vom Abgeordneten Schippel gestellt wird.
Pressemeldungen in der „MAZ“ und den „PNN“ vom 11. Februar war zu entnehmen, dass Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehr, die in so genannten 1-Euro-Jobs beschäftigt sind, für die Zeit ihres ehrenamtlichen Notfalleinsatzes bei der Feuerwehr durch die Arbeitsagentur die Mehraufwandsentschädigung gestrichen wurde.
Ich frage die Landesregierung: Was wird sie unternehmen, damit 1-Euro-Jobber nicht als Feuerwehrangehörige zweiter Klasse behandelt werden?
Mehrere Fragen zu einem Thema zeugen von besonderem Interesse. Ich hoffe daher auf eine ganz konkrete Antwort.
Die Arbeitsagentur verweigert die Zahlung der so genannten Mehraufwandsentschädigung bei Angehörigen der freiwilligen Feuerwehr für den Zeitraum des Feuerwehreinsatzes. Das steht im Widerspruch zu der Regelung des § 27 des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes, wonach den Angehörigen der freiwilligen Feuerwehren durch den Dienst bei der Feuerwehr keine Nachteile entstehen dürfen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Des von Ihnen angesprochenen Problems habe ich mich bereits angenommen. Dass hier Handlungsbedarf besteht, wurde durch einen Fall aufgezeigt, der vom Feuerwehrverband der Stadt Frankfurt (Oder) an mein Haus herangetragen wurde. Zwei Angehörige des Feuerwehrverbandes wurden während ihrer Arbeitszeit im Rahmen einer Arbeitsgelegenheit mit Aufwandsentschädigung wegen eines Brandes im Frankfurter Bahnhof alarmiert. Sie verließen daraufhin pflichtgemäß ihren Arbeitsplatz, um bei der Evakuierung des Bahnhofs und beim Ablöschen zu helfen, und mussten danach erfahren, dass ihnen die Ausfallzeiten wegen ihres ehrenamtlichen Einsatzes im Dienst der Feuerwehr auf ihre Entschädigung im Rahmen ihrer Arbeitsgelegenheit nicht angerechnet werden.
Ich bin ebenso wie Sie der Ansicht, dass das sowohl im Interesse der betroffenen Feuerwehrangehörigen als auch im öffentlichen Interesse nicht hinnehmbar ist. Arbeitsuchenden, die im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten gemeinnützige zusätzliche Arbeiten verrichten, steht nach dem Gesetz eine angemessene Entschädigung für die ihnen entstandenen Mehraufwendungen zu. Wie diese Entschädigung zu bemessen ist, ist im Gesetz nicht geregelt. Die Entschädigung für den Einsatz bei Arbeitsgelegenheiten ist in der Praxis so bemessen, dass die Teilnehmenden damit nicht nur ihre Mehraufwendungen decken können, sondern bei pflichtgemäßem Einsatz im Regelfall auch die Möglichkeit haben, ihr Einkommen ein wenig aufzubessern. Der Zweck der Entschädigung besteht auch in einer finanziellen Belohnung für den von den Leistungsempfängern im öffentlichen Interesse erbrachten Einsatz ihrer Arbeitskraft.
Ich halte es in Übereinstimmung mit der Bundesagentur für Arbeit deshalb grundsätzlich zwar für angemessen, die Entschä
digung in Abhängigkeit von den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden zu bemessen. Wer im öffentlichen Interesse mehr leistet, soll auch eine höhere Entschädigung erhalten. Diesem Zweck wird entsprochen, wenn Ausfallzeiten von Teilnehmenden an Arbeitsgelegenheiten wegen einer im öffentlichen Interesse vordringlichen Mitarbeit bei Feuerwehreinsätzen bei Berechnung der Entschädigung berücksichtigt werden.
Aufgrund der Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Land im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende hat das Land leider keine Möglichkeit, die Arbeitsgemeinschaften des Landes entsprechend anzuweisen. Das fällt in den Aufgabenbereich der Bundesagentur. Deshalb habe ich mich in dieser Sache in der vergangenen Woche an das für die Aufsicht über die Bundesagentur für Arbeit zuständige Bundesministerium gewandt, bisher jedoch keine Antwort erhalten.
Wir kennen die Entscheidungsprozesse bei solchen Einrichtungen. Es kann sein, dass es sehr lange dauert, bis eine Entscheidung getroffen wird, oder dass diese Entscheidung negativ ausfällt.
Insofern frage ich Sie, Frau Minister, ob schon geprüft worden ist, inwieweit das Land hier in die Verantwortung geht und für einen Ausgleich sorgt.
Herr Scharfenberg, ich glaube, damit würden wir den Bund aus seiner Verantwortung entlassen. Das muss im SGB II verankert werden. Dorthin gehört es und dort soll es auch bleiben.
Vielen Dank. - Wir kommen zur Frage 615 (Schulwegsicher- heit), die vom Abgeordneten Senftleben gestellt wird.
Auf einer Veranstaltung in Potsdam hat die Unfallkasse Brandenburg über Zahlen zur Schulwegsicherheit in Brandenburg informiert. Es wurde gesagt, dass im Jahr 2003 fast 7 % aller in Deutschland tödlich endenden Schulwegunfälle aus Brandenburg gemeldet worden sind.
Ich frage deshalb die Landesregierung: Was unternimmt sie, um die Sicherheit, besonders von Kindern im Grundschulalter, auf dem Schulweg weiter zu erhöhen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Senftleben, die Schulwegsicherheit und damit
letztlich das Wohlergehen unserer Kinder und Jugendlichen hat einen ausgesprochen hohen Stellenwert. Das gilt sowohl für die Vergangenheit als auch für die Gegenwart und die Zukunft.
Die Statistik der Schulwegunfälle umfasst eine große Anzahl unterschiedlicher Arten von Unfällen. Es sind Stürze und Bagatellunfälle, auch Rangeleien dabei und reicht bis zu Unfällen von Schülerinnen und Schülern, die motorisiert unterwegs sind oder die mit ihren Eltern oder Mitschülern in Fahrzeugen unterwegs sind. Das heißt, der Anteil der Wegeunfälle am gesamten Unfallaufkommen im Schulumfeld beträgt 11 %. Dazu muss man sagen, dass der überwiegende Teil der Schulunfälle im Sportunterricht oder in den Pausen passiert.
Glücklicherweise ist die von Ihnen, Herr Senftleben, genannte Zahl nicht typisch für Brandenburg und auch nicht typisch für diese Jahre. Im Jahr 2003 war eine sehr hohe Zahl, nämlich acht tödlich verunglückte Schülerinnen und Schüler, zu verzeichnen. Glücklicherweise - aber auch das ist immer noch viel zu viel - waren es im Schuljahr 2004/05 „nur“ zwei bzw. drei.
Interessant ist die Feststellung, dass es sich bei den getöteten Schülern nicht um Grundschüler handelte, sondern um Gymnasiasten bzw. Schülerinnen und Schüler von Berufsschulen, die selbst mit dem Pkw oder Leichtkraftrad fuhren oder Beifahrer waren. Das muss man berücksichtigen, wenn man über notwendige Maßnahmen, mit denen die Zahl der Unfalltoten gesenkt werden soll, nachdenkt.
Da Brandenburg ein Flächenland ist, müssen Schülerinnen und Schüler sehr lange Fahrzeiten in Kauf nehmen. Deshalb muss Verkehrs- und Mobilitätserziehung - in sehr guter Zusammenarbeit zwischen Bildungsministerium, Innenministerium und unserem Haus - bereits in den Kitas künftig eine große Bedeutung haben.
In den Kitas gibt es verschiedene, auch von unserem Haus initiierte Aktionen zur schulischen Verkehrs- und Mobilitätserziehung, zum Beispiel die Aktion „Zebra“, die Sie, Herr Senftleben, sicherlich kennen.
In Abstimmung mit den beteiligten Häusern soll der Schwerpunkt in den Bereichen verkehrsgerechtes, rücksichtsvolles Verhalten im Straßenverkehr, sicherheitsbetonte Einstellungsund Verhaltensweisen und verantwortungs- und umweltbewusstes Handeln im Straßenverkehr liegen. Da Eltern beim Verhalten im Straßenverkehr nicht immer Vorbild für ihre Kinder sind, bezieht sich das nicht nur auf die Schüler, sondern auch auf die Eltern und Lehrer.