Protocol of the Session on January 25, 2006

Allerdings warne ich vor Schnellschüssen. Dies wäre nicht verantwortungsbewusst. Es muss ausführlich darüber diskutiert werden, ob eine Ausweitung finanzierbar ist. Ich halte wenig davon, Kindern und Familien mit neuen Schulden vorgeblich zu helfen; denn diese Schulden hätten sie abzutragen, was ihre Zukunft erschweren oder gar zerstören würde. Damit wäre kein Erfolg zu erzielen.

(Zuruf von der Linkspartei.PDS)

Des Weiteren steht zur Diskussion, wie wichtig die Gewährleistung von beidem - die Betreuung im Kindergarten und die Betreuung durch die Eltern - ist. Ich halte die Betreuung durch die Eltern in den ersten Jahren - vor allem, wenn die Kinder noch nicht sprechen können - für bedeutender und für unverzichtbar.

(Frau Kaiser [Die Linkspartei.PDS]: Das ist doch kein Gegensatz!)

- Liebe Frau Kaiser, wir benötigen keine Belehrung vonseiten der Linkspartei.PDS-Fraktion; denn ich erinnere mich sehr gut an Zeiten, in denen ich im Kindergarten noch „Soldaten sind vorbeimarschiert“ lernen musste oder im „Atze“-Heft von „heldenhaften Panzerfahrern“ berichtet wurde.

(Heiterkeit bei der Linkspartei.PDS)

Wir werden es vernünftig diskutieren und zu einem vernünftigen Ergebnis bringen.

(Beifall bei der CDU - Zuruf des Abgeordneten Sarrach [Die Linkspartei.PDS] - Senftleben [CDU]: Die Vergan- genheit holt einen immer ein!)

Hinsichtlich der demografischen Entwicklung in Brandenburg müssen wir gemeinsam etwas tun, damit sich wieder mehr Familien für Kinder entscheiden. Kinder sind ein Wert an sich. Wer Kinder hat, ist unendlich reicher als jeder Millionär. - Ja,

so ist es. Wir müssen mehr dafür tun, dass sich Familien zu mehr Kindern ermuntert fühlen; denn sie sind die Zukunft unserer Gesellschaft.

Es beginnt bei den Unternehmern in unserem Land, die die soziale Kompetenz von Menschen mit Familie, mit Kindern erkennen sollten, und endet bei uns, die wir mehr dafür tun müssen, dass Studium und Kinder sowie Berufstätigkeit und Kinder miteinander vereinbar sind und Frauen oder Männern dadurch keine Nachteile entstehen. Wir dürfen den demografischen Entwicklungen nicht hinterherlaufen, sondern müssen mehr dafür tun, damit wir Kinder und damit eine Zukunft in Brandenburg haben. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei CDU und SPD - Zuruf der Abgeordneten Kaiser [Die Linkspartei.PDS])

Damit sind wir am Ende der regulären Debattenzeit angelangt. Da die Landesregierung ihre Redezeit überzogen hat, haben die Fraktionen laut unserer Geschäftsordnung aber ebenfalls ein entsprechend längeres Rederecht. Möchte eine Fraktion davon Gebrauch machen? - Das ist nicht der Fall.

Damit schließe ich Tagesordnungspunkt 1, womit das Thema jedoch nicht abgeschlossen ist; denn es wird uns mit Sicherheit noch lange begleiten.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf:

Fragestunde

Drucksache 4/2387

Da keine dringlichen Anfragen vorliegen, erhält die Abgeordnete Hackenschmidt für die SPD-Fraktion die Gelegenheit, die Frage 543 (Strompreiserhöhungen) zu formulieren.

Verschiedene Landesregierungen prüfen derzeit genauestens alle Anträge der Stromanbieter auf Strompreiserhöhung. Das Land Brandenburg hat den Energiepreissteigerungen trotz kritischer Äußerungen vieler Landtagsabgeordneter zugestimmt.

Ich frage die Landesregierung: Auf welcher Grundlage wurde den Strompreiserhöhungen zugestimmt?

Für die Landesregierung antwortet der Staatssekretär im Wirtschaftsministerium, Herr Dr. Krüger.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Hackenschmidt, das Verfahren zur Genehmigung der allgemeinen Preise ist in der Bundestarifverordnung Elektrizität geregelt. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn der Antragsteller nachweist, dass die beantragten Preise in Anbetracht der gesamten Kostenerlöslage erforderlich sind. Außerdem ist das Kriterium einer rationellen Betriebsführung zu berücksichtigen. Die Anträge sind drei Mo

nate vor In-Kraft-Treten bei der Genehmigungsbehörde einzureichen.

Die Brandenburger Stromversorgungsunternehmen haben fristgerecht zum 30. September 2005 ihre Anträge vorgelegt. Alle Anträge wurden von der Energieaufsichtsbehörde genauestens geprüft. Im Ergebnis wurde bei jedem dritten Unternehmen die beantragte Tarifhöhe beanstandet und der Antrag abgelehnt. Die betreffenden Unternehmen mussten daraufhin die beantragten Preise reduzieren. Erst danach wurden die Anträge beschieden.

Berücksichtigt wurden in den Verwaltungsverfahren nur die Kostenanstiege, die sich aus den gestiegenen Stromeinkaufspreisen aufgrund der Preisentwicklung an der Strombörse und den gestiegenen Umlagebeträgen aus dem ErneuerbareEnergien-Gesetz ergeben; denn diese beiden Kostenarten sind von den Unternehmen nur bedingt beeinflussbar. Die Stromeinkaufspreise bilden sich im liberalisierten Strommarkt an der Strombörse. An diesen Preisen kommen die Unternehmen nicht vorbei. Das trifft auch für die EEG-Umlagebeträge zu. Auch in den anderen Bundesländern ist so verfahren worden.

Zwischenzeitlich sind die Genehmigungsbescheide, außer in Hessen und Mecklenburg-Vorpommern, auch in den anderen Ländern erteilt worden. Das bestätigt unser Handeln und die Rechtmäßigkeit unserer Entscheidungen. Lassen Sie mich noch einmal deutlich sagen: Die Ablehnung eines Antrags muss sich auf die konkrete Kosten-Erlös-Lage des jeweiligen Unternehmens beziehen. Nur wenn diese - vorbehaltlich einer rationellen Betriebsführung - die beantragte Preiserhöhung nicht rechtfertigt, ist der Antrag auf Erhöhung abzulehnen.

Die Unternehmen sind im Übrigen nicht berechtigt, eventuell zu erwartende Kosten bereits in die Preise einzukalkulieren. Ebenso wenig kann im Gegenzug die Behörde fordern, eventuelle Kostensenkungen einzukalkulieren. Genau dies fordert Herr Minister Rhiehl von den hessischen Stromversorgungsunternehmen. Er möchte zukünftige Entscheidungen der Regulierungsbehörden zu den Netzentgelten bereits im Preisgenehmigungsverfahren berücksichtigen. Die Prüfung der Netzentgelte durch die Regulierungsbehörden hat begonnen und wird bis zum Mai 2006 abgeschlossen sein. Sind dann tatsächlich niedrigere Entgelte zu verzeichnen, werden wir die Stromversorgungsunternehmen auffordern, ihre Preise zu senken. Kommen sie dieser Aufforderung nicht nach, greift der im Bescheid enthaltene Widerrufsvorbehalt. - Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Es gibt zwei Nachfragen, die erste von der Abgeordneten Steinmetzer. Bitte.

Die Genehmigung der Energiepreise durch die Landesregierung ergeht regelmäßig unter dem Vorbehalt, dass bei wesentlichen Änderungen der Kosten und Erlöse diese Genehmigung widerrufen werden kann.

Deswegen frage ich: Wie hat sich erstens die Erlössituation der Energieunternehmen in den letzten Jahren entwickelt und wie hat zweitens die Genehmigungsbehörde darauf reagiert?

Bitte, Herr Staatssekretär.

Die Erlössituation der Unternehmen hat sich in der Weise entwickelt, dass für den Norden und für die Mitte Brandenburgs im Durchschnitt 1,3 Cent pro Kilowattstunde mehr beantragt worden sind. Das ist eine Preissteigerung von ca. 7 %. Im Süden des Landes Brandenburg hat es eine Preiserhöhung von 0,6 Cent pro Kilowattstunde - eine Preiserhöhung um ca. 3 % gegeben. Dies resultiert aus folgenden Umständen: Insbesondere die Vattenfall Europe AG hatte bereits für das Jahr 2005 den Strombezug vertraglich vereinbart. Der Anstieg der Börsenpreise in den letzten zwei Jahren wirkt sich daher auf die Preisbeantragung ab 2006 doppelt aus, während der im Süden tätige Stromversorger enviaM bereits - wie alle anderen Stromversorger auch - für das Jahr 2005 zu Marktkonditionen einkaufen musste, sodass der Preisanstieg deshalb ab 2006 geringer ausfällt.

Vielen Dank. - Herr Abgeordneter Schippel, bitte.

Herr Staatssekretär, in meinem Büro werde ich oft von Bürgern angesprochen, die das hessische Modell einer sofortigen Ablehnung favorisieren und als Beispiel darstellen. Habe ich Sie recht verstanden, dass eine Entscheidung über die Ablehnung der Erhöhung von Strompreisen nur auf tatsächlichen Hintergründen und Fakten und nicht auf politischen Willenserklärungen beruhen kann?

Herr Abgeordneter Schippel, Sie haben mich recht verstanden. Im Übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass die hessische Energieaufsichtsbehörde die Anträge der Unternehmen bisher nicht abgelehnt, sondern die Unternehmen aufgefordert hat, ihre Anträge zurückzuziehen bzw. ergänzende Unterlagen vorzulegen.

Vielen Dank. - Wir kommen zur Frage 544 (Trennungsgeld), gestellt vom Abgeordneten Sarrach.

Im Januar 2004 erklärte der Ministerpräsident vor dem Landtag, ihm sei bei der Durchsicht der Unterlagen zum Trennungsgeld „die Spucke weggeblieben“. Vor zwei Jahren also versprach Ministerpräsident Platzeck eine bedingungslose, rückstandslose und schnelle Aufklärung der Missstände, dienstund arbeitsrechtliche Konsequenzen gegen Landesbedienstete und Strafanzeigen, sofern es hierfür einen Anlass gäbe.

Das Amtsgericht Potsdam hat nun den ehemaligen Staatssekretär im Ministerium der Justiz, Herrn Stange, am 16. Januar 2006 wegen versuchten Betruges zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten auf Bewährung verurteilt. Das Gericht wies in seiner Urteilsbegründung unter anderem darauf hin, dass sich

das Ministerium der Justiz bei der Bewilligung des Trennungsgeldes „nicht ordentlich“ verhalten habe. Die Staatsanwaltschaft sprach von einer „eigenen Atmosphäre“ und einem „strukturellen Problem“, das der Staatssekretär im Ministerium vorgefunden habe. Die Presse kam deshalb zu dem Schluss, dem Ex-Staatssekretär hätten „willfährige Ministeriumsbeamte zur Seite gestanden“, die gegen sie eingeleiteten dienst- und strafrechtlichen Verfahren seien aber eingestellt worden.

Ich frage die Landesregierung: Welche Schlussfolgerungen zieht sie aus diesem Urteil für abgeschlossene und laufende Trennungsgeldvorgänge und für eingestellte bzw. noch laufende Disziplinarverfahren in diesem Zusammenhang?

Ich bitte die Justizministerin, zu antworten und die Abgeordneten, nur die eingereichten Fragen zu stellen und keine Koreferate - wie eben geschehen - zu halten.

(Beifall bei SPD und CDU)

Bitte, Frau Ministerin.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Sarrach, die vom Gericht vorgenommene rechtliche Bewertung - nämlich eine Verurteilung wegen versuchten Betruges in zwei Fällen - entspricht genau der Bewertung der Generalstaatsanwaltschaft bei der Beantragung des Strafbefehls. Nach Einschätzung des Sitzungsvertreters der Generalstaatsanwaltschaft haben auch die Beweisaufnahme und die mündliche Urteilsbegründung keine neuen Erkenntnisse in tatsächlicher Hinsicht gebracht. Es besteht demnach kein Anlass zur Wiederaufnahme der seinerzeit eingestellten strafrechtlichen Ermittlungen.

Aus den gleichen Gründen werden zum jetzigen Zeitpunkt die eingestellten Disziplinarverfahren - es gibt kein laufendes nicht wieder aufgenommen und auch keine Änderung bei der Bearbeitung der Trennungsgeldfälle verfügt.

Im Übrigen ist die Einstellung gemäß § 153 StPO mit Zustimmung des Gerichts erfolgt, wie es das Gesetz vorsieht. Hierüber hat der gleiche Richter entschieden, der jetzt auch Herrn Stange verurteilt hat.

Die Generalstaatsanwaltschaft wird gleichwohl nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsgründe vorsorglich eine nochmalige Prüfung vornehmen und mir das Ergebnis mitteilen. Erst dann wird eine abschließende Bewertung möglich sein.

Gestatten Sie mir zum Schluss noch die Bemerkung, dass die Mängel bei der Bearbeitung von Trennungsgeldangelegenheiten im Ministerium der Justiz schon vor längerer Zeit erkannt das war die Grundlage für die Überprüfung der Trennungsgeldfälle - und abgestellt wurden. Dazu bedurfte es nicht erst des Urteils des Amtsgerichts, das insoweit keine neuen Erkenntnisse gebracht hat.

Vielen Dank. Der Fragesteller hat Nachfragebedarf. Bitte, Herr Sarrach.

Frau Ministerin, wird die Landesregierung das Verfahren ändern, dass weisungsabhängige Sachbearbeiter Trennungsgeldanträge eines Vorgesetzten ihrer Behörde bearbeiten?

Wir beabsichtigen, das Verfahren insoweit zu ändern, dass, wenn es seitens der Hausspitze Trennungsgeldanträge gibt derzeit gibt es keine -, die Bearbeitung nicht im Ministerium der Justiz, sondern in einem anderen Hause erfolgt.