Protocol of the Session on June 9, 2005

Erstens besteht in der gegenwärtigen Phase dringender Handlungsbedarf zur Schaffung von Planungssicherheit für die Landwirtschaftsbetriebe mit BVVG-Flächen, deren Pachtverträge in den Jahren 2010 bis 2012 auslaufen werden. Viele Betriebe wollen und müssen, um im harten Konkurrenzkampf bestehen zu können, ihre Investitionsentscheidungen jetzt und heute und nicht erst in einigen Jahren treffen. Nur so können sie den mit der Reform der EU-Agrarpolitik gewachsenen Möglichkeiten für unternehmerische anstelle prämienorientierter Entscheidungen, die sich aus der Prämienkopplung ergeben, entsprechen.

Zweitens brauchen wir bereits heute Klarheit über die künftige Flächenprivatisierung. Dies ist ganz besonders für jene Betriebe unabdingbar, die über sehr hohe Anteile an gepachteten BVVG-Flächen verfügen. Alle Fachpolitiker haben bekanntlich die Unterlagen des zuständigen Landesministeriums in die Fächer bekommen. Hieraus wird besonders deutlich, in welchen Landkreisen insoweit dringender Handlungsbedarf besteht. Ich zitiere aus diesem Material:

„Betriebe mit BVVG-Flächen in der Gruppe 50 % und mehr in den Landkreisen Oberhavel 91,55 %, Ostprignitz-Ruppin 84,43 % und Havelland 75,4 %.“

Hier bedarf es einer flexiblen Verlängerung von Pachtverträgen, auch wegen der Belastung aus der Vermögensauseinandersetzung wegen des Kapitalflusses infolge der Ablöseregelung der Altschulden und vieler weiterer Faktoren.

Drittens hat die vom Bundeslandwirtschaftsministerium erarbeitete Zeitschiene - bis Ende 2005 Vorschläge zur weiteren Verwertungspraxis der BVVG zu erarbeiten - durch die vorgezogene Bundestagswahl natürlich eine neue politische Dimension erhalten. In Anbetracht der unterschiedlichen Positionen von CDU, SPD und FDP zur Klärung dieser Frage ist gegenwärtig leider festzustellen, dass selbst unter den Ost-Ländern keine Einigkeit besteht. So will Sachsen-Anhalt das BVVGLand möglichst zu finanzierbaren Konditionen vom Bund

übernehmen und der Privatisierungsideologie von CDU und FDP folgend rasch in Eigenregie privatisieren. Sachsen und Thüringen mit ihren relativ geringen Anteilen an Bodenreformland zeigen dagegen nur wenig Interesse. Mecklenburg-Vorpommern setzt auf einen zu bildenden Bodenfonds, für den nach meinen Informationen die Finanzierung gegenwärtig in den Sternen steht. Unser Antrag trägt also dazu bei, einen Konsens der ostdeutschen Länder, vor allem mit Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern, herzustellen. Herr Helm, Ihre Aussage in der vergangenen Landtagssitzung im Rahmen der Haushaltsdebatte, dass dies eine der wichtigsten Maßnahmen der Existenzsicherung unserer Betriebe sei, der Ministerpräsident in besonderer Art und Weise gefragt sei und die Angelegenheit zur Chefsache zu machen sei, entspricht unserer Meinung.

Das gab uns Anlass zur Hoffnung, dass Sie unserem Antrag Ihre Unterstützung geben und nicht mit Verweis auf den WoidkeBrief an Frau Künast nach dem Motto, dazu bedürfe es keiner Aufforderung durch die PDS, abtun. Sie haben mit einem Entschließungsantrag reagiert. Wie man sieht, Herr Dr. Woidke, ist auch in diesem Entschließungsantrag hinterlegt, dass man sich eben nicht nur an die Verbraucherschutzministerin wenden sollte - wie Sie es mit Ihrem Brief getan haben -, sondern auch an den Bundesfinanzminister, Herrn Eichel. Ich denke, da ist das Anliegen gut aufgehoben; das spiegelt sich auch in unserem Antrag wider.

Zu Ihrem Entschließungsantrag. Herr Folgart, es stellt sich für mich die Frage, wie weit Sie in Ihrer übergroßen Liebe zu Ihrem Koalitionspartner in den nächsten vier Jahren noch getrieben werden, wenn heute ein Sachantrag zugunsten eines Berufsstandes erneut nicht einmal die Chance erhält, in den zuständigen Fachausschuss zu kommen. Die helmsche Antihaltung zur Fachexpertin der PDS-Fraktion wird im Berufsstand durchaus wahrgenommen, jedoch längst nicht unterstützt oder positiv reflektiert, denn unser Antrag ist ein Produkt aus einer Diskussion im Berufsstand in meiner Region.

Insofern kann ich nur das Fazit ziehen, dass wir wieder einmal für eine Initiative, eine parlamentarische Diskussion und - zusammen mit Ihrem Entschließungsantrag - für eine Erklärung des Landtags gesorgt haben. Als Ergebnis ist festzustellen: Zumindest im Berufsstand werden wir Anerkennung und Respekt erfahren.

(Beifall bei der PDS)

Für die Fraktion der SPD spricht der Abgeordnete Folgart. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Wehlan, Sie wissen, dass ich Ihre Fachkompetenz, für die Sie hier und in Ihrer Region geschätzt werden, ebenfalls sehr schätze.

Zum Entschließungsantrag, um dessen Unterstützung ich bitte, möchte ich Folgendes sagen: Der Landesbauernverband ist regelmäßig mit der BVVG im Gespräch. Vor wenigen Tagen hat ein Gespräch mit Herrn Dr. Müller von der BVVG stattgefunden. Im Herbst letzten Jahres wurde ein Gespräch mit der

Mannschaft der BVVG geführt. Dabei haben wir Signale gespürt, die in die von uns gewünschte Richtung gingen. Deswegen wollten wir die Verhandlungsposition für unseren Minister offen lassen. Sie haben schon darauf hingewiesen, dass die Richtung nicht nur bei Frau Künast angezeigt, sondern auch das Bundesfinanzministerium in die Verhandlungen einbezogen werden sollte. In diesem Sinne findet unser Entschließungsantrag beim Berufsstand sicherlich die entsprechende Resonanz bzw. Zustimmung.

15 Jahre Agrarstrukturentwicklung stehen auf der Kippe. Die Bewirtschaftungsstruktur der Landwirtschaftsbetriebe in Brandenburg ist von der Pacht landwirtschaftlicher Fläche gekennzeichnet. Naturgemäß stehen dabei die großen Grundeigentümer als Verpächter im Blickpunkt, also auch die BVVG als größter Verpächter von ca. 200 000 ha bundeseigener Fläche. Damit ist sie für jeden fünften Betrieb erster Ansprechpartner, wenn es um die Sicherung der Betriebsgrundlagen geht.

Etwa 900 Betriebe sind in besonderem Maße betroffen. Bei ihnen bilden die Pachtflächen mit Betriebsflächenanteilen von über 10 % bis weit über 50 % das Rückgrat des Betriebes; das ist unstrittig. Sie sind zur Aufrechterhaltung des Betriebes unverzichtbar. In absehbarer Zukunft laufen die derzeit gültigen Pachtverträge mit der BVVG aus; Frau Wehlan hat auch darauf hingewiesen. Die von der BVVG im Auftrag des Bundes voranzutreibende Verwertung im Interesse hoher Veräußerungserlöse gefährdet unserer Meinung nach die Betriebe in einem nicht absehbaren Maße. Dabei ist sowohl zu berücksichtigen, dass die nicht nach dem EALG - dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz erwerbbaren Flächen - nach Höchstgebot ausgeschrieben werden sollen, als auch, dass die durch die Bundesregierung vorgegebene Flexibilisierungsstrategie die Betriebe in einer Situation trifft, die ihnen nur geringe finanzielle Spielräume eröffnet.

Lassen Sie mich kurz einen Blick zurückwerfen: In den letzten 15 Jahren haben sich bei uns in Brandenburg - begleitet von der notwendigen und richtigen Abfindung der damaligen LPGMitglieder - moderne, wettbewerbsfähige Agrarstrukturen herausgebildet. 2002 und 2003 waren für die Landwirtschaft in Brandenburg zwei witterungsextreme Jahre; die daraus folgende angespannte wirtschaftliche Situation ist bis heute angesichts andauernder schwacher Erzeugerpreise nicht ausgeglichen. Die Betriebe sehen sich heute mit der Situation konfrontiert, dass die Entscheidung zum Landkauf im Ausschreibungsverfahren - gerade von der BVVG - ansteht und gleichzeitig im Jahr 2005 die einmalige Chance zur Ablösung landwirtschaftlicher Altschulden besteht. Die hierzu notwendigen Gelder sind auch für noch so effektive Betriebe kaum aufzubringen. Ich bitte Sie, dabei im Auge zu behalten, dass in der Landwirtschaft wie in der übrigen Wirtschaft eine umgekehrte Proportionalität zwischen Reinertrag des Betriebes und der Beschäftigtenzahl besteht. Betriebe, die sich ihrer Struktur und ihrer Verantwortung für den ländlichen Raum bewusst sind, können also umso weniger die für einen Landkauf erforderlichen Mittel aufbringen.

Mein Schwerpunkt in der Begründung soll sein - ich bitte Sie, das zu realisieren -, dass wir dem Ministerium bzw. dem Minister in unserem Entschließungsantrag die Unterstützung für die Fortsetzung der Verhandlungen geben. Der Berufsstand steht in Gesprächen mit der BVVG, um eine Lösung - auch unter Berücksichtigung des Wissens um die Konstellationen in

den übrigen Ost-Bundesländern - für die Brandenburger Landwirtschaft herbeizuführen. Ich habe heute Nachmittag noch ein Gespräch mit dem Präsidenten Kliem aus Thüringen, weil ich der Meinung bin, dass das Herunterbrechen auf Landesverantwortung zum Auslösen einer nochmaligen gesamtdeutschen Diskussion führen könnte. Wenn die Verantwortung gesetzgeberischen Charakter hätte, könnte sie in einem Teil Deutschlands Begehrlichkeiten wecken. Unter dem Dach der BVVG wissen wir uns auf der sicheren Seite.

Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie dem Entschließungsantrag der Koalition zustimmen würden. - Danke schön.

(Beifall bei der SPD)

Bevor ich dem Abgeordneten Schulze von der Fraktion der DVU das Wort erteile, begrüße ich ganz herzlich Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker aus Cottbus. Seien Sie willkommen!

(Allgemeiner Beifall)

Bitte, Herr Schulze.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Für die DVU-Fraktion ist nicht nachvollziehbar, weshalb die Fraktion der PDS eine Erklärung des Landtags zur Verlängerung der Pachtverträge für Agrarbetriebe mit ehemals volkseigenen Flächen beantragt. Ein Blick zum Nachbarn Mecklenburg-Vorpommern hätte zu der Information geführt, was die dortige Landesregierung erreicht hat. Dort wurde angesichts der Unsicherheit vieler Landwirte nach dem Verkaufsstopp des begünstigten Flächenerwerbs nach dem Entschädigungs- und Ausgleichsgesetz und der Diskussion um die Flächenerwerbsverordnung erfolgreich eine Verlängerung der BVVG-Pachtverträge auf 18 Jahre durchgesetzt. Damit wurde den Bauern die Angst vor einem möglichen Ausverkauf an eventuelle Nichtlandwirte genommen.

In dieser Frage ist also erst einmal konkret die Landesregierung gefordert. Sie muss aktiv werden, um den brandenburgischen Landwirten die entsprechenden Rechts- und Planungssicherheiten zu geben. Die Landesregierung könnte - unter Hinweis auf den Gleichbehandlungsgrundsatz - von der im Auftrag des Bundes tätigen Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft die gleichen Bedingungen wie in Mecklenburg-Vorpommern einfordern.

Gegen die sachliche Seite einer Verlängerung der bestehenden Pachtverträge - vor allem wegen der Rechts- und Planungssicherheit - für unsere brandenburgischen Landwirtschaftsbetriebe ist nichts einzuwenden.

Jedoch drängt sich bei Ihrem Antrag, meine Damen und Herren von der SED-Nachfolgepartei, der Verdacht auf, dass Sie lediglich einen populistischen Zweck verfolgen. Ihre Partei stürzte doch in der damaligen DDR Tausende Landwirte mit der verfehlten kommunistischen Zwangswirtschaft ins Unglück.

(Beifall bei der DVU)

Da ist es mehr als Hohn, dass Sie sich nun als Retter unserer Landwirte aufspielen wollen.

Der Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen findet die Zustimmung der DVU-Fraktion. - Ich bedanke mich.

(Beifall bei der DVU)

Vizepräsident Prof. Dr. Bisky.

Für die Fraktion der CDU erhält der Abgeordnete Helm das Wort. Bitte sehr.

Herr Präsident! Verehrte Abgeordnete! Der vorliegende PDSAntrag - das wurde bereits gesagt - greift ein gravierendes Problem der Landwirte auf. Jedoch muss ich klar und deutlich sagen, dass seitens des Landes keine Handlungsdefizite bestehen; denn diesbezüglich wurde in Person des Ministers ausgiebig geund verhandelt, sodass es dieses Antrags nicht bedurft hätte.

(Zuruf von der PDS: Das wissen wir!)

Wir sind uns darüber im Klaren, dass dieses Thema den zuständigen Fachausschuss künftig ausgiebig beschäftigen wird.

Eine reine Verlängerung der Pachten verschiebt die Probleme nach hinten und stellt damit keine nachhaltige Lösung für die Betriebe dar. Die neue Strategie der BVVG - renditeorientierte Verwertung - erhöht an ertragsstarken Standorten den Verkaufs- und Kaufdruck. Das ist für die Agrarstruktur gefährdend und für die Bodenmärkte inklusive der daran gebundenen Besicherungen bei investierenden Betrieben mit Sicherheit bedenklich. Die neue Strategie der BVVG ist demnach keine Erleichterung für die Betriebe, sondern eine Zuspitzung.

Das Spannungsverhältnis zwischen der fiskalpolitischen Betrachtung des Bundesministeriums der Finanzen und der agrarstrukturpolitischen Zielsetzung der Länder bleibt bestehen. Eine Verlängerung der Pachtverhältnisse ist letztendlich kein nachhaltiger Fortschritt. Erforderlich ist eine Streckung der Verkäufe auf etwa 25 bis 30 Jahre und eine den Regionen, der Betriebsstruktur und den örtlichen Bodenmarktverhältnissen angepasste Verkaufs- bzw. Privatisierungsstrategie, beispielsweise durch entsprechende Losbildung, besondere Kaufpreismodelle, in die andere Partner - inklusive der Banken - eingebunden werden können, die wesentlich kreativer und innovativer agieren können, als die BVVG dies tut und vom Auftrag her tun kann. Dabei müssen wir uns, Frau Wehlan, darüber im Klaren sein, dass an der Privatisierung kein Weg vorbeiführt, sondern sich nur die Frage stellt, wie es umgesetzt wird.

Nach Angaben der BVVG laufen in den Jahren 2005 bis 2008 Pachtverträge im Umfang von etwa 5 bis 10 % der Pachtflächen aus. Das entspricht einer Fläche von jährlich etwa 40 000 bis 65 000 ha, die nach dem Prinzip „Verkauf hat Vorrang“ auf den Bodenmarkt kämen.

Im Jahr 2009 werden Verträge über einen Flächenumfang von mehr als 15 %, im Jahr 2010 von mehr als 30 %, im Jahr 2011 von mehr als 10 % und im Jahr 2012 von mehr als 5 % frei. Demnach könnten in drei Jahren mehr als 300 000 ha auf den Bodenmarkt kommen.

Herr Schulze, es stimmt nicht, dass die Verlängerung auf 18 Jahre nur für Mecklenburg-Vorpommern gilt, sondern sie gilt für alle.

Hinzu kommt, dass nicht nur die öffentliche Hand, sondern auch private Eigentümer bzw. Erben Flächen auf dem Bodenmarkt anbieten. Eine Flächenprivatisierung in diesem Umfang zu marktüblichen Preisen überforderte die Liquiditäts- und Finanzierungsmöglichkeiten der landwirtschaftlichen Betriebe bei weitem, da die meisten Betriebe in den kommenden Jahren wieder am Beginn einer Phase der Reinvestition in Maschinen, Gebäude und Anlagen stehen.

Um die betroffenen Flächen insbesondere der Landwirtschaft weiterhin zur Verfügung zu stellen, ist eine Flexibilisierung der BVVG-Privatisierung notwendig. Nur so können die entsprechenden Flächen von den Landwirten bewirtschaftet und zu gegebener Zeit gekauft werden. Das nähme aus heutiger Sicht einen Zeitraum von mindestens 30 Jahren in Anspruch. Das bisherige oder ein langsameres Vorgehen wäre nicht der richtige Weg.

Die Flächen müssen auch für die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in der Landwirtschaft und in den ländlichen Räumen eingesetzt werden. Diesbezüglich sind bei der Privatisierungspolitik bzw. -strategie der BVVG keine Ansätze zu sehen. Man muss über neue Wege nachdenken, die über die jetzigen Ansätze hinausgehen. Dabei wäre eine einheitliche Meinung der neuen Länder gegenüber dem Bund notwendig, was zurzeit leider nicht der Fall ist.

Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen favorisieren eine Übernahme der Flächen durch die landeseigenen Landgesellschaften - fremdfinanziert und vom Land verbürgt. Für Brandenburg käme - wenn es so umgesetzt würde eine Summe von 250 bis 300 Millionen Euro in Betracht. Sachsen strebt eine Regelung über die BVVG und den Bund an.

Die Vorstellungen des Landes wird Minister Dr. Woidke sicherlich darlegen. Die Fraktionsvorsitzenden der Landtage der neuen Länder haben bereits einen Beschluss gefasst.

Gäbe es eine Länderregelung, würde es nur eine einheitliche Variante auf Bundesebene geben. Deshalb sind wir in Brandenburg gut beraten, wenn wir uns flexibel darauf einstellen und vorbereiten. Eine konkrete Festlegung könnte zum jetzigen Zeitpunkt kontraproduktiv wirken.

Bedenklich ist meiner Meinung nach, wenn das Bundesministerium der Finanzen Großinvestoren bzw. Maklern, die langfristig verpachten wollen, zusammenhängende Flächen in wenigen großen Losen anbietet. Wer dahinter steckt, ist zu hinterfragen. Die Länder mit ihren Landgesellschaften sind damit sicherlich nicht gemeint.

Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist bereits überschritten.

Ich bin sofort fertig, Herr Präsident.