Dann wenden Sie sich doch einmal an Ihre Berliner Genossen und versuchen, dort die Dinge auf den Weg zu bringen. Es auf den Punkt zu bringen müsste in einer sozialistischen Einheitspartei doch irgendwie möglich sein.
Die Errichtung eines zentralen Mahngerichts ist sicherlich wünschenswert, jedoch müssen wir dabei die Zusammenarbeit mit Berlin im Auge behalten. Die Justizministerin wird selbstverständlich darüber verhandeln, ob es nach Brandenburg kommt oder nicht.
Zum Strafvollzug hat die Justizministerin Stellung genommen. Es wäre wünschenswert, wenn man von Berliner Seite auf uns zukäme. An dieser Stelle appelliere ich an Berlin, dies zu tun.
Zum letzten Punkt: Ich glaube, Sie haben sich in der Jahreszahl geirrt. Juni 2006 wäre nachvollziehbar gewesen. Zu diesem
Zeitpunkt einen Sachstandsbericht und Ergebnisse zu erwarten wäre gerechtfertigt gewesen und hätte Sinn gemacht.
Abschließend kann ich nur feststellen: Ihren Antrag können wir getrost in den Papierkorb werfen. - Danke.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Justiz des Landes Brandenburg und die Justiz des Landes Berlin arbeiten intensiv zusammen. Wir haben seit dem 1. Januar 2005 ein gemeinsames Justizprüfungsamt. Wir werden ab Juli dieses Jahres ein gemeinsames Oberverwaltungsgericht und ein gemeinsames Landessozialgericht haben. Am 1. Januar 2007 werden ein gemeinsames Finanzgericht und ein gemeinsames Landesarbeitsgericht folgen. Damit haben wir die Aufträge, die uns im Haushaltssicherungsgesetz erteilt worden sind, abgearbeitet.
All dies ist in fairer Zusammenarbeit mit der Berliner Seite ausgehandelt worden. Die Gespräche waren von gegenseitigem Respekt und Vertrauen gekennzeichnet. Insbesondere konnten wir Interessenskonflikte, welche zwischen zwei Bundesländern in solchen Situation natürlich auftreten, immer klar benennen und anschließend tragfähige Kompromisse erzielen. Weder hat Brandenburg versucht, Berlin zu übervorteilen, noch ist Brandenburg von Berlin übervorteilt worden. Bei dieser guten Zusammenarbeit soll es bleiben. Ich habe überhaupt nichts dagegen, wenn der Landtag den Willen zu einer noch engeren Kooperation mit Berlin im Bereich der Justiz bekräftigen würde. Ich halte es für selbstverständlich, dass wir auch in Zukunft unsere Interessen selbstbewusst vertreten, so wie es Berlin auch tut. Das Grundanliegen des Entschließungsantrags teile ich also. Für die Verwirklichung dieses Grundanliegens wäre es jedoch nicht hilfreich, wenn sich der Landtag auch die konkreten Forderungen des Entschließungsantrags zu Eigen machen würde.
Lassen Sie mich mit dem letzten Punkt beginnen. Danach sollen wir in Bezug auf die gemeinsamen Fachobergerichte eine Kostenbetrachtung anstellen und zwar mit Stand 31. Mai 2005. Hierzu soll eine Wirtschaftlichkeitsberechnung der Arbeitsgruppe beider Länder fortgeschrieben und aktualisiert werden. Die Arbeitsgruppe hat ihre Arbeit bereits im letzten Jahr eingestellt, weil es letztlich sinnvoller war, die Kostenbetrachtung landesintern durchzuführen. Es hat keinen Sinn, sie jetzt wieder aufleben zu lassen. Erst recht macht es keinen Sinn, dies zum gegenwärtigen Zeitpunkt zu tun; der Abgeordnete Werner hat dazu schon einiges gesagt. Die vordringliche Aufgabe besteht darin, die Errichtung der gemeinsamen Fachobergerichte zu gewährleisten. Erst, wenn diese schwierige Aufgabe bewältigt ist, ist der richtige Zeitpunkt für eine realistische Kostenbetrachtung gekommen.
Ein zweiter Punkt ist das gemeinsame Justizprüfungsamt. So sollen wir nach dem Entschließungsantrag mit Berlin verbindlich regeln, dass der nächste Präsident des gemeinsamen Justizprü
fungsamtes möglichst durch das Land Brandenburg gestellt wird. Ich frage Sie: Wie soll das gehen, ohne dass wir Artikel 33 Abs. 2 des Grundgesetzes verletzen? Diese Bestimmung sieht eine Bestenauslese vor. Sollen wir schon jetzt festschreiben, dass für die nächste Besetzung des Präsidentenamtes ein Brandenburger qua Herkunft der Beste ist? - Das ist nicht zu machen und das wissen Sie auch, meine Damen und Herren von der PDS. Wenn Sie die Forderung dennoch stellen, betrachte ich das als bloße Effekthascherei. Dieses unseriöse Vorgehen verwundert mich umso mehr, als ich im Rechtsausschuss eingehend erläutert habe, warum kein Brandenburger zum ersten Präsidenten des gemeinsamen Justizprüfungsamtes bestellt worden ist. Ich kann in öffentlicher Sitzung keine Personalien ausbreiten, habe jedoch im Rechtsausschuss dazu ausführlich Stellung genommen. Ich möchte nur so viel sagen: Berlin hat keineswegs mit aller Macht seinen Kandidaten durchgedrückt. Insoweit gibt es nichts zu kritisieren.
Ein dritter Punkt ist die Aufforderung, gemeinsam mit Berlin ein zentrales Mahngericht mit Sitz im Land Brandenburg einzurichten. Auch diese Forderung führt nicht weiter. Wie Sie sicher wissen, werden die Mahnbescheide im Land Brandenburg derzeit dezentral und manuell bearbeitet. Das ist zeitaufwändig und deswegen drängen Wirtschaft und Kommunen schon seit längerem darauf, in Brandenburg das maschinelle Mahnverfahren einzuführen. Beim zentralen Mahngericht in Berlin, dem Amtsgericht Wedding, läuft das Mahnverfahren bereits maschinell. Die technischen Anlagen in Berlin - vom Großrechner bis zur Kuvertiermaschine - reichen aus, um die brandenburgischen Mahnverfahren mit zu bearbeiten. Deshalb drängt es sich auf, das Amtsgericht Wedding zum gemeinsamen Mahngericht zu machen. Wir stehen darüber in Verhandlungen mit Berlin und ich bin selbstverständlich gern bereit, im Rechtsausschuss über den Stand der Verhandlungen mit dem Berliner Senat zu berichten. Meiner Erinnerung nach bin ich noch keiner Aufforderung des Rechtsausschusses zu einer Berichterstattung über einen bestimmten Sachverhalt nicht nachgekommen.
Ich sehe keinen Grund für eine andere Regelung. Warum sollten wir Berlin dazu bringen, eine funktionierende Infrastruktur aufzugeben, nur um sie an anderer Stelle zusammen mit dem Land Brandenburg neu aufzubauen? Das wäre absurd. Wenn der Landtag einen solchen Verhandlungsauftrag aussprechen würde, könnte man sogleich dessen Scheitern erklären. Wer dies trotzdem beantragt, zeigt letztlich nur, dass er sich mit der Sachlage noch nicht ausreichend beschäftigt hat.
In dem Entschließungsantrag wird verlangt, eine Länderkooperation mit Berlin im Bereich Strafvollzug zu vereinbaren, und zwar so, dass im Ergebnis die Brandenburger Haftplatzprognose und das Bauprogramm unter Berücksichtigung der Berliner Überbelegungssituation angepasst wird. Mit anderen Worten: Berlin und Brandenburg sollen sich darauf verständigen, den Haftplatzbedarf in der Region künftig nicht jeder für sich, sondern gemeinsam zu befriedigen. - Herr Präsident, ich komme sofort zum Schluss; ich habe die rote Lampe bemerkt, aber der nächste Punkt ist für die Abgeordneten sicherlich noch von Interesse. - Dass das Land Berlin zurzeit dazu noch nicht bereit ist, habe ich im Rechtsausschuss gesagt. Der Brief an Frau Schubert ist inzwischen beantwortet. Es ist also kein Kommunikationsproblem, sondern es fehlt ganz einfach die Bereitschaft von Berliner Seite. Das wird sich durch einen entsprechenden Verhandlungsauftrag auch nicht ändern, zumal der Standort Spremberg für
Berlin nicht akzeptabel ist, weil - wie Sie wissen - eine wohnortnahe Unterbringung der Gefangenen gewünscht wird.
Wir sollten jedoch weiterhin an vielen kleinen Dingen arbeiten, die man im Vollzug gemeinsam erledigen kann: Wir helfen uns beim Frauenvollzug, bei der Beschaffung von Dienstkleidung, bei den kriminologischen Diensten, bei Aus- und Fortbildung der Vollzugsbediensteten, im vollzuglichen Gesundheitswesen und beim Gefangenentransport. Mich freut besonders, dass meine Kollegin Schubert an einer Intensivierung der Zusammenarbeit im Bereich Jugendstrafvollzug Interesse signalisiert hat. Es geht um die Unterstützung einer Jugendhilfeeinrichtung zur Vermeidung von Untersuchungshaft - einem aus meiner Sicht sehr wichtigen Modellprojekt.
All diese Kooperationsfelder versprechen einen guten Ertrag. Wenn wir diesen eingefahren haben, wird sich eines Tages auch die Zusammenarbeit bei den großen Dingen des Vollzugs einstellen.
Von einem Wegloben des bis April tätig gewesenen Abteilungsleiters kann keine Rede sein, Herr Sarrach. Ich kann entgegen Ihren Behauptungen hier im Landtag nicht nach Gutsherrenart Stellen besetzen. Eine Weiterbeschäftigung des Abteilungsleiters war nicht möglich, da im Stellenplan keine Stelle vorhanden war.
Ich komme zum Schluss. Wir arbeiten in der Justiz auf verschiedenen Ebenen vertrauensvoll und erfolgreich mit Berlin zusammen. In diesem Bereich sind wir weiter als in anderen Bereichen. Wir bauen die Zusammenarbeit aus. Ich freue mich darüber, dass wir bei der Zielsetzung vom Parlament unterstützt werden; das ist für die Zusammenarbeit hilfreich. Nicht hilfreich wäre indessen eine Zustimmung zum vorgelegten Entschließungsantrag. Deshalb bitte ich Sie, ihn abzulehnen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nicht umsonst verfügt jeder Zug - eine Zugfahrt verläuft nicht gleichförmig - über Bremsen und Geschwindigkeitsregler, die man bei Bedarf zu betätigen hat.
Kollege Holzschuher, wenn die SPD-Fraktion Umfragewerte ins Gespräch bringt, so ist das schon etwas mutig. Sie dürfen jedoch darauf vertrauen, dass die PDS-Fraktion beabsichtigt, Wahlen statt Umfragen zu gewinnen. Diesbezüglich sind wir auf einem guten Weg. Das wissen Sie und davor haben Sie wenn Sie ehrlich sind - auch ein wenig Angst.
Kollege Werner, vor dem Papierkorb in Ihrem Büro schützt uns glücklicherweise die Datenbank der Landtagsverwaltung. Nach neuestem Stand ist das im Internet relativ zeitnah zu recherchieren. Demnach brauchen Sie sich nicht zu sorgen; denn es geht nichts verloren.
Im Übrigen werden Sie sich in den kommenden vier Jahren anhören können - Sie müssen es nicht, denn Sie haben die Mög
lichkeit, während des Wortbeitrages den Saal zu verlassen, was Kollegen bei einigen Rednerinnen und Rednern bereits tun -, dass die PDS-Fraktion die Landesregierung kritisiert; dafür brauchen Sie kein Verständnis aufzubringen. Das sollte kein Problem darstellen.
In der Tat sollte es Ihnen zu denken geben, dass in unserem Antrag Selbstverständlichkeiten formuliert sind; denn gerade diese Selbstverständlichkeiten sehen wir in der Hand der Landesregierung, in diesem Justizministerium nicht stark genug eingeklagt. Dass es bei der Diskussion um ein gemeinsames Justizprüfungsamt nicht nur um eine leidige Behördenleitungsproblematik geht, zeigten die Zusendungen und Anschreiben von Studierenden und Examenskandidaten an den Rechtsausschuss. Sie wiesen zu Recht darauf hin, dass ihre Prüfungen bislang auch an Landgerichtsstandorten abgehalten werden konnten - wobei aus Einsparungsgründen zum Teil Gesetzestexte und Kommentare mitgebracht werden müssen - und sie nun den Weg nach Berlin zu nehmen haben.
Eigentlich wollte ich Ihnen das Trauerspiel um den Präsidenten des JPA ersparen, jedoch ist das Unvermögen, das die Landesregierung bzw. das Justizressort über Jahre hinweg an den Tag legte, eine Zumutung. Auf der Hausleitungsebene wollte sie gemeinsam mit Berlin vereinbaren, was verfassungsrechtlich möglich ist, und sie wollte bei einer Verlegung des JPA mit dem Sitz im Land Berlin die Besetzung der Präsidentenstelle regeln. Gleichzeitig wurden Anstrengungen unternommen, einen aussichtsreichen Bewerber so weit auszubremsen, dass er keinen Zugriff haben konnte. Also hören Sie mit diesem Thema auf! An anderer Stelle können wir das gern vertiefen. Sie haben sich hierbei nicht mit Ruhm bekleckert. Berlin hat sicher niemanden durchgedrückt, Sie selbst haben verhindert, dass Brandenburg zum Zuge kam.
Es ist ein trauriger Befund, wenn Sie, Frau Ministerin, einräumen, dass Sie selbst kein zentrales Mahngericht in Brandenburg wollen und es für Sie keine Argumente gibt, dies in Brandenburg zu versuchen.
Wer die damaligen Debatten über die Wirtschaftlichkeitsberechnung für die gemeinsamen Obergerichte der gemeinsamen Arbeitsgruppe beider Bundesländer und über die Kostenbetrachtung nicht erlebt hat, kann im Plenarprotokoll nachlesen, welche Ungereimtheiten sich daraus ergaben. Es handelte sich um Ungereimtheiten bei der Softwarebeschaffung - zwei Bundesländer mit verschiedenen Systemen in der Ankoppelung der Verwaltungsgerichte -, bei der Situation und dem Zustand der Bibliotheken, die Nachnutzung von Liegenschaften sowie Mietverträge, die weit über den Zeitraum der Errichtung dieser Obergerichte hinausragen.
Im Rechtsausschuss verlangte ich während der Haushaltsberatung mehr Transparenz zu diesen Vorgängen; diese kann ich bis heute nicht erkennen. Wir wählen diesen Weg, um endlich eine Fortschreibung der damaligen Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zu erzielen und sie nachvollziehen zu können; denn die damalige Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ist nur inoffiziell in den Kreis der Abgeordneten gelangt.
Insofern bleibt mir nur übrig, nach wie vor für die Zustimmung zu unserem Antrag zu werben. - Ich danke Ihnen.
Ich rufe den Antrag der PDS-Fraktion - Die Zusammenarbeit der Bundesländer Brandenburg und Berlin in der Justizpolitik bei Wahrung der Interessen Brandenburgs gestalten -, der Ihnen in der Drucksache 4/1312 vorliegt, zur Abstimmung auf. Wer diesem Antrag folgt, den bitte ich um sein Handzeichen. Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.
Außerdem liegt Ihnen in der Drucksache 4/1356 ein Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD und der CDU vor.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Würde des Menschen ist unantastbar - so ist es im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland formuliert. Damit es auch so bleibt, fordert die PDS-Fraktion die Landesregierung auf, mit einer Bundesratsinitiative die Grundsicherung Ost an West nicht nur anzugleichen, sondern generell zu erhöhen. Die gestrige Debatte und die Stellungnahme der Ministerin erfüllen uns mit Hoffnung, dass unser Antrag angenommen wird.
Eine Empfängerin von Arbeitslosengeld II drückt Ihre Lage wie folgt aus: Von 331 oder 345 Euro kann ich nicht leben. Ich habe Angst, auf die Straße zu gehen, weil ich zum einen Bekannte treffen könnte, und zum anderen habe ich Angst, Geld auszugeben. Eine Zeitung kann ich mir nur selten leisten, einen Kinobesuch dagegen überhaupt nicht. Am wohlsten fühle ich mich zu Hause, jedoch auch dort überfällt mich teilweise Existenzangst.
Zu wenig Geld bedeutet zu wenig soziale Kontakte. Zu wenig Geld bedeutet weniger Ausbildung, weniger Kultur und weniger Gesundheit. Zu wenig Geld bedeutet weniger Mobilität und weniger Lebenskraft. Zu wenig Geld bedeutet sinkendes Selbstbewusstsein. Zu wenig Geld zerrüttet Familien, Beziehungen und gefährdet Kinder. Diese Tatsachen können wir und auch Sie, verehrte Damen und Herren, im täglichen Gespräch mit den Betroffenen erleben.