Protocol of the Session on March 3, 2005

umfasst eine einzigartige Parklandschaft, in die nach der Wende Millionen Euro geflossen sind. Davon kann sich jeder, der in dem Park spazieren geht, überzeugen. Dennoch verzeichnen wir einen enormen Investitionsstau. So sind Neubepflanzungen, Reparaturen von Mosaiken und andere Sanierungen erforderlich. Die Aufwendungen dafür belaufen sich auf ca. 20 Millionen Euro. Dem steht bisher eine Investitionssumme von ungefähr 1 Million Euro jährlich gegenüber. Der Pflegeaufwand - dieser umfasst zum Beispiel Formschnitte für Gehölze und den gesamten Bereich der Kübelpflanzen - ist sehr hoch, weil es sich nicht einfach um öffentliche Grünanlagen, sondern um Gartendenkmale handelt.

In die Betreuung der Anlagen investieren wir rund 6,5 Millionen Euro jährlich. Der Gärtnerbesatz ist mit 125 sehr hoch; wir sind aber nach Auswertung von Gutachten der Meinung, dass wir 40 mehr bräuchten. Wir verzeichnen in den Parks und Gärten in steigendem Maße Schäden durch Vandalismus, zweckfremde Nutzung etc.

Die zusätzlichen Aufwendungen - ich habe das soeben skizziert - können nach unserer Ansicht nicht allein durch Erhöhung der Zuweisungen vonseiten der öffentlichen Hand getragen werden. Vor diesem Hintergrund hat der Stiftungsrat bereits vor rund anderthalb Jahren die schleichende Auszehrung, was die Qualität der Parks und Gärten anbetrifft, erkannt. Längerfristig droht sogar die Gefahr, dass dadurch der Status als Weltkulturerbe in Gefahr gerät.

Deswegen hat der Stiftungsrat einvernehmlich beschlossen, eine Studie in Auftrag zu geben, die die Möglichkeit der Erhebung von Parkbenutzungsgebühren prüfen soll. Man zahlt in jedem Schloss Eintritt - warum nicht im Park? Die Studie ist vorgelegt worden und diente als Grundlage für die Beschlussfassung in der Februar-Sitzung des Stiftungsrates. Die Studie ist sehr ausführlich gehalten und zeigt mehrere Varianten auf. So werden die Fragen erörtert, ob wir Sanssouci wie einen Hochsicherheitstrakt abschotten sollen, ob zeitliche Staffelungen angeraten sind oder ob nur von Gästen bestimmter Parks Gebühren verlangt werden sollen.

Die Sitzung des Stiftungsrates muss vorbereitet werden. Brandenburg entsendet drei Vertreter in den Stiftungsrat: den Finanzminister, den Chef der Staatskanzlei und mich. Wir haben unsere Position abgestimmt; das war relativ unkompliziert. Demnach sollte der vorgelegte Vorschlag für diese Stiftungsratssitzung auf keinen Fall akzeptiert werden, weil eine erhebliche Benachteiligung Potsdams, insbesondere der Bürger der Stadt, die Folge gewesen wäre. Der Vorschlag war also inakzeptabel.

Die Frage, wie man auf der Basis des Gutachtens Einnahmen erzielen kann, wurde von uns erörtert. Die Entscheidung lautete: Nein! Man muss sich nur den Investitionsaufwand und die vielen Hindernisse der Realisierung ansehen. Ich verweise auch auf Nachteile, die sich aus dem Denkmalschutz bzw. dem äußeren Bild der Anlagen ergeben.

In der Sitzung des Stiftungsrates - ich bin dessen Vorsitzende und kann zuerst reden - ist von Brandenburger Seite der Vorschlag eingebracht worden, dem Beschlussvorschlag nicht zuzustimmen und generell darauf zu verzichten, Eintrittsgebühren zu erheben, wohl wissend - ich habe am Anfang meiner Ausführungen darauf hingewiesen -, dass wir dort ein Riesenproblem

haben. Ab 1. Januar 2006 sollen auf freiwilliger Basis Gebühren erhoben werden. „Freiwillige Gebühren“ heißt nicht „Spenden“. Spendensäulen, in die der eine oder andere manchmal etwas hineingibt, sind witzlos. Vielmehr soll den Potsdamern angeboten werden - das wird derzeit im Detail vorbereitet -, eine Jahreskarte für 10 oder 15 Euro zu erwerben. Mit einem Sticker oder etwas Ähnlichem wird symbolisiert, wer bezahlt hat. Das geht bis hin zu Ermäßigungen für Reisegruppen etc.

Das war der Vorschlag der Brandenburger Seite; er versteht sich als Alternative zu der ursprünglichen Vorlage. Im Ergebnis der Diskussion zeichnete sich die volle Zustimmung aller im Stiftungsrat Vertretenen ab.

Herr Dr. Niekisch, die Frage nach einem möglichen Berliner Veto kann ich so beantworten: Das ist kompletter Unsinn!

Der Fragesteller hat Klärungsbedarf.

Frau Ministerin, es gibt Gerüchte, die besagen, der Berliner Finanzsenator bzw. der Berliner Kultursenator seien sehr daran interessiert gewesen, dass in Brandenburg und speziell in Potsdam, nicht aber in Berlin Gebühren erhoben werden, weil die in Brandenburg erhobenen Gebühren auch Berlin zugute kämen. Ist das richtig?

Interna aus Sitzungen des Stiftungsrates gehören nicht in eine öffentliche Landtagssitzung.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Ich danke Ihnen und gebe die Fragemöglichkeit an Herrn Dr. Scharfenberg weiter.

An solchen Spekulationen möchte ich mich natürlich nicht beteiligen. Fakt ist, dass Kultursenator Flierl vor der Sitzung des Stiftungsrates deutlich gemacht hatte, dass er die Erhebung von Eintrittsgeldern ablehne. Ich habe im Februar eine Anfrage zu diesem Thema gestellt. Als Antwort habe ich erhalten - ich zitiere -:

„Die Landesregierung, die im Stiftungsrat vertreten ist, hat noch keine abschließende Auffassung zur Frage der Parkbewirtschaftung und der Erhebung von Eintritten, sondern macht ihre Haltung von den Ergebnissen der Beratung dieses Themas im Stiftungsrat am 17.02.2005 abhängig.“

Das ist eine klare Aussage. Laut dieser Antwort sind Sie ohne eine vorgefasste Meinung in die Sitzung gegangen. Ich wiederhole meine Frage: Mit welcher Zielstellung sind Sie in die Sitzung des Stiftungsrates gegangen? Ich füge die Frage hinzu: Welche Rolle hat dabei das ablehnende Votum der Stadtverordnetenversammlung Potsdam gespielt, das von der dortigen PDS-Fraktion herbeigeführt worden ist?

Herr Abgeordneter Scharfenberg, Sie haben im Januar nach der Position Brandenburgs gefragt.

(Dr. Scharfenberg [PDS]: Im Februar!)

- Oder Anfang Februar. - Im Gegensatz zum Berliner Senator halte ich es für einen sehr schlechten Stil, wenn man ein Gutachten - ich habe es charakterisiert - in Auftrag gibt, das sehr unterschiedliche Varianten aufzeigt, und dann meint, man müsse sich schon vor Beginn der Diskussion im Stiftungsrat über die Presse artikulieren. Das ist etwas, was Sie an anderer Stelle auch stört. Die Entscheidungen gehören in den Stiftungsrat. Ich brauche mich nicht zu profilieren und vorher irgendetwas zu verkünden. Eine Woche vor der Sitzung lag ein Vorschlag auf dem Tisch, den ich, wie beschrieben, abgelehnt habe.

Ich sage es noch einmal deutlich, Herr Scharfenberg: Ich bin mit dem soeben skizzierten Votum der Brandenburger Seite in die Sitzung gegangen. Es gab keine Ablehnung von Berliner Seite zu dem von mir eingebrachten Vorschlag.

Zur Stadtverordnetenversammlung: Wir hatten im Laufe des Jahres - auch infolge von Pressemitteilungen - Diskussionen unterschiedlicher Art. In einigen Umfragen haben über 80 % der Besucher ihre prinzipielle Bereitschaft erklärt, auch für Parks zu zahlen. Wir haben aber auch - zum Teil militante - Ablehnung verzeichnet. Das Votum der Stadtverordnetenversammlung ist an dieser Stelle nicht das Kriterium für irgendeine Entscheidungsfindung gewesen. Das habe ich im Stiftungsrat deutlich gemacht.

Herr Scharfenberg, es gehört zwar nicht ganz hierher, aber mir würde es schon reichen, wenn die Stadt Potsdam zwar nichts für die Gärten machen würde - das bezahlen wir zu 100 % -, aber wenigstens die Anliegerpflichten im Ansatz erfüllen würde. Darum bemühen wir uns seit Jahren. Wenn man so daran interessiert ist, alles umsonst zu haben, dann sollte die Stadt wenigstens ihre Verpflichtungen erfüllen. Wenn Sie sich dafür engagieren würden, wäre das sehr gut.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der PDS)

Vielen Dank, Frau Ministerin Wanka. - Frau Abgeordnete Fischer stellt die Frage 226 (Berufswahlpass).

Am 28. April findet zum dritten Mal der Zukunftstag für Mädchen und Jungen im Land Brandenburg statt. Ziel ist es, den Schülerinnen und Schülern zukunftsfähige Berufsfelder vorzustellen, die praktische Arbeitswelt zu erkunden und lokale Ausbildungsmöglichkeiten bekannt zu machen. Bei entsprechender Teilnahme kann der Zukunftstag einen bedeutsamen Anteil an der Herausbildung des Berufswunsches unserer Jugendlichen haben. Die gleiche Zielstellung verfolgt der seit 1999 in der Erprobung befindliche Berufswahlpass. Dort wird unter anderem die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler an berufsorientierten Projekten dokumentiert. Dadurch können Eltern, Lehrkräfte und Berufsberater den Berufsorientierungsprozess der Jugendlichen optimal begleiten.

Ich frage deshalb die Landesregierung: Wie bewertet sie mit Blick auf den Zukunftstag am 28. April die mit dem Berufswahlpass gemachten Erfahrungen?

Herr Minister Rupprecht, bitte.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Fischer, Ihre Frage klingt nach dem, worüber wir heute schon debattiert haben, nicht so furchtbar spektakulär, aber ich halte sie für wichtig und danke dafür, dass sie gestellt worden ist. Meine Antwort auf sie weist nämlich auf einen sehr wichtigen Schwerpunkt meiner zukünftigen Arbeit hin: die bessere Vorbereitung von Schülerinnen und Schülern auf das Berufsleben.

Wir sehen uns seit einiger Zeit massiver Kritik sowohl der Kammern als auch der Betriebe ausgesetzt. Der Berufswahlpass kann dabei ein gutes Mittel auf dem richtigen Weg sein. Er ist ein Hilfsmittel zum selbstgesteuerten Lernen und zur Dokumentation des Berufsorientierungsprozesses von Schülerinnen und Schülern und wurde mit dem Modellprojekt „Praxislernen - Flexibilisierungsbausteine + Berufswahlpass“ mit Beginn des Schuljahres 2003/04 im Land Brandenburg eingeführt. Das Praxislernen und der Zukunftstag für Mädchen und Jungen, auf den Sie hingewiesen haben, verfolgen gemeinsam das Ziel einer frühzeitigen Berufsorientierung. Außerdem sollen beide Projekte geschlechtsspezifische Aspekte in der Berufsorientierung beleuchten.

Am dritten Zukunftstag am 28. April handelt es sich um ein eintägiges „Schnupperpraktikum“ in Unternehmen, bei dem die geschlechtersensible Berufsorientierung im Vordergrund steht; er wird landesweit organisiert. Ich hoffe auf eine große Beteiligung, denn das wäre sehr schön. Damit er kein vereinzelter Aktionstag bleibt, wurde den Lehrkräften empfohlen, ihn im Unterricht vor- und auch nachzubereiten, beispielsweise durch die Einbeziehung des Berufswahlpasses. Dieser Pass wird von sieben Ländern im Programm „Schule - Wirtschaft Arbeitsleben“ des BMBF seit 1999 entwickelt und erprobt. Die Entwicklungsphase wird noch bis Herbst 2005 durch Bundesund ESF-Mittel gefördert. Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt das Projekt ebenfalls finanziell.

Der Berufswahlpass ist hier wohl nicht so sehr bekannt; deshalb will ich kurz aufzeigen, worum es dabei geht. Er besteht aus drei Strukturelementen. Der erste Teil umfasst Angebote zur Berufsorientierung. Hier stellt die Schule Schülern und Eltern, Ausbildungs- und Praktikumsbetrieben sowie Berufsberatern ihre Angebote im Rahmen der Berufsorientierung und über ihre außerschulischen Kooperationspartner vor.

Der zweite Teil nennt sich „Mein Weg zur Berufswahl“ und ist der wichtigste Teil des Passes. Am Ende dieses Weges soll eine überlegte und nachvollziehbare Berufsentscheidung stehen. Dabei geht es um die Analyse von Stärken, Interessen und Zielen, um die Planung der Lernschritte zum Ziel und schließlich um die Erstellung von Bewerbungsunterlagen.

Im dritten Teil, „Dokumentation des eigenen Bildungsganges“, sammelt der Schüler oder die Schülerin Bescheinigungen, Zer

tifikate und Dokumente, die für die berufliche Zukunft wichtig sein können. Diese Unterlagen können dann für die Bewerbung verwendet werden. Die Bescheinigung über die Teilnahme am Zukunftstag kann übrigens in diesen Teil des Passes aufgenommen werden.

Der Berufswahlpass wird heute bundesweit in der Sekundarstufe I verwendet. Er erleichtert es allen Beteiligten, den Berufsorientierungsprozess zu begleiten. Im Land Brandenburg ist die Arbeit eng mit Projekten und Maßnahmen zum Praxislernen verbunden. Ungefähr 50 Schulen in Brandenburg arbeiten gegenwärtig mit dem Berufswahlpass, Tendenz steigend. In diesem Zusammenhang setze ich persönlich sehr große Hoffnungen auf unsere neue Schulform Oberschule in der Sekundarstufe I, weil viele dieser Oberschulen, wie ich annehme und aus Gesprächen mit Schulleitern erfahren habe, auf die Profilierung Berufswahlvorbereitung aufspringen und dies zu einem Teil ihres Schulprofils machen werden. Dafür ist der Berufswahlpass ein geeignetes Instrument. Ich begrüße also diese Entwicklung und meine, dass wir mit dem Berufswahlpass ein wichtiges Instrument zur Berufsorientierung haben.

Frau Fischer hat Nachfragebedarf.

Zunächst vielen Dank für die Antwort. - Ich habe zwei Nachfragen. Erstens haben Sie in Bezug auf den Zukunftstag am 28. April angesprochen, dass es in unserem Interesse liege, wenn sich möglichst viele Schülerinnen und Schüler daran beteiligten, aber gleichermaßen angesprochen, dass es oftmals vor Ort Probleme mit der Beteiligung gebe. Was ist in Bezug darauf Ihrer Meinung nach notwendig? Wie sollten wir uns vor Ort noch stärker darum kümmern, damit dieser Zukunftstag angenommen wird? Haben Sie dazu Handlungsvorschläge oder Ideen?

Zweitens haben Sie hinsichtlich des Zukunftstages gesagt, dass es letztendlich nicht bei einem einmaligen Aktions- oder Schnuppertag bleiben könne. Haben Sie Vorstellungen dazu, dies weiterzuentwickeln, auch mit Bezug auf das Netzwerk „Zukunft und Schule“?

Zu Ihrer ersten Frage: Wir haben eine Informationsoffensive eingeleitet, nachdem zunächst doch bemerkt wurde, dass die Reaktion der Schulen sehr zögerlich war. Ich kann das in gewissem Umfang nachvollziehen, denn wir haben dafür folgende Argumente gehört: Momentan gibt es sehr große Probleme, die Schulstruktur wird umgestellt, Schulen werden also von einer Realschule oder von einer Gesamtschule in eine Oberschule umgewandelt; deshalb können wir bestimmte Probleme nur am Rande behandeln. - Solche Argumente lasse ich nicht gelten - dies haben wir in unserem Schreiben auch klargemacht -, denn ich halte das für eine wirklich sehr wichtige Aktion.

Interessant ist vielleicht, dass dieser Tag bundesweit unter dem Namen „Girls day“ läuft und speziell auf Mädchen ausgerichtet ist. Im Land Brandenburg haben wir uns entschlossen, das nicht so zu machen, sondern für beide Geschlechter geschlechtsspezifische Angebote zu unterbreiten. Warum soll

nicht auch einmal ein Junge in einen klassischen Frauenberuf schauen, der dann vielleicht für ihn sogar die Zukunft sein kann?

In die genannte Informationsoffensive haben wir sowohl Betriebe als auch die Landkreise inklusive der Landräte und Schulämter einbezogen. Wir haben von unserer Seite aus also eine ganze Menge getan. Ich bin gespannt auf das Ergebnis. Daraus kann man wiederum lernen, wie es noch besser gemacht werden kann.

Zu Ihrer Frage nach der Einmaligkeit: Ich wünsche mir natürlich nicht, dass das eine einmalige Aktion bleibt. Wir fordern die Schulen auf, sich beispielsweise im Ganztagsprogramm Kooperationspartner zu suchen. Das können Betriebe sein, die dann gemeinsam mit den Schulen nicht nur einmal im Jahr eine solche Aktion durchziehen, sondern die das Praxislernen wirklich zur Realität machen. - Vielen Dank.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister Rupprecht. - Der Abgeordnete Dr. Scharfenberg stellt die Frage 227 (PMK-Statistik).

Die Statistik zur politisch motivierten Kriminalität - PMK - für das Jahr 2004 weist einen deutlichen Anstieg der rechtsextremen Delikte aus. Besonders stark angestiegen sind die rechtsmotivierten Gewaltdelikte. Aus der Statistik geht hervor, dass die rechtsextreme Kriminalität seit 2001 in jedem Jahr zunimmt. Sie, Herr Schönbohm, haben 1999 Ihr Amt als Innenminister mit dem erklärten Ziel angetreten, den Rechtsextremismus durch verstärkte Repression zurückzudrängen.

Ich frage die Landesregierung: Welche Schlussfolgerungen zieht sie aus dem erneuten Anstieg der rechtsextremen Delikte, insbesondere der Gewaltdelikte?

Herr Innenminister, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter, Ihre Fragestellung zeigt, dass Sie die Bekämpfung des Rechtsextremismus auf die Repression durch die Polizei reduzieren. Das überrascht mich doch, da wir seit langer Zeit darüber diskutiert haben, dass die Polizei am Ende der Entwicklung und nicht an deren Anfang steht. Am Anfang der Dinge steht die Gesellschaft. Wir haben verschiedentlich darüber gesprochen - auch Sie in Ihrer Funktion als Vorsitzender des Innenausschusses -, was dagegen zu tun ist. Dabei haben wir festgestellt, dass in einem Strafverfahren, nachdem die Täter dingfest gemacht wurden, viele andere gesagt haben: Wir haben davon gewusst. - Angesichts dessen stellt sich die Frage, welcher Art die Gesellschaft ist. Darum müssen wir uns mit einem gesamtgesellschaftlichen Ansatz auseinander setzen.