Die im vergangenen Jahr entwickelten Büros für Integration und Toleranz, sechs an der Zahl, in denen die mobilen Beratungsteams und die Niederlassungen der RAA zusammengeführt wurden, sind in ihrem Bestand gesichert. Sie können heute im Grunde eine bessere Arbeit leisten, weil sie besser aufgestellt und organisiert sind. In diesem Zusammenhang ist es sogar gelungen, ein weiteres, zusätzliches Beratungsteam zu schaffen, nämlich im Schulamtsbereich Wünsdorf, sodass wir jetzt Kapazitäten für sechs Regionen bzw. für alle Schulamtsbereiche haben.
Auch ist die Finanzierung der RAA insgesamt gesichert worden. Für das Zeitzeugenprogramm stehen in diesem Jahr leider nur rund 3 500 Euro zur Verfügung, was im Vergleich mit dem vergangenen Jahr eine Reduzierung um etwas mehr als 50 % bedeutet. Gegenwärtig wird das Zeitzeugenprogramm in Kooperation mit den 14 Gedenkstättenlehrern des Landes und der RAA neu konzipiert und organisiert. Die 14 Gedenkstättenlehrer, Frau Kaiser-Nicht, sind von mir in dieser Legislaturperiode überhaupt als Beitrag von Schule zu diesen Fragen gesichert und organisiert worden. Das heißt, aus den Stellen für Schule haben wir diese Stellen, zumindest partiell, herausgeschnitten, diesen Lehrern zwischen fünf und 15 Abminderungsstunden gegeben, damit sie diese wichtige Arbeit in den Gedenkstätten des Landes, übrigens auch für die Gedenkstätten nicht nur der Zeit des Nationalsozialismus, sondern auch der Zeit danach, also der Zeit der Opfer des Stalinismus, in Ketschendorf und anderen Orten, mit betreuen. Die Vermittlung und Durchführung von Zeitzeugenbesuchen soll künftig durch die Gedenkstättenlehrer und die Mitarbeiter der RAA gemeinsam bearbeitet werden. Ich meine, diese Zusammenarbeit wird es ermöglichen, die Kosten erheblich zu senken und auf dieser Basis das Zeitzeugenprogramm in den Schulen fortzuführen.
Für Gedenkstättenprojekte und Gedenkstättenfahrten standen 2003 rund 30 000 Euro zur Verfügung. 2004 sind es etwas weniger: rund 25 000 Euro. Die Kürzung der Mittel ist damit erheblich weniger dramatisch, als in Ihrer mündlichen Anfrage dargestellt.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass wir zwar Kürzungen bei der Bezuschussung von Projekten vornehmen mussten,
dass aber das Zeitzeugenprogramm und die Unterstützung von Gedenkstättenprojekten weiterlaufen können und die Grundstrukturen der präventiven Arbeit gegen Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit im Land Brandenburg auch in Zukunft gesichert sind. - Vielen Dank.
Herr Minister, ich habe zu Ihrer Antwort zwei Nachfragen. Können Sie etwas zur Situation der Regionalen Arbeitsstelle für Ausländerfragen in Strausberg sagen? Kann diese erhalten bleiben und finanziert werden? Denn nach den letzten Plänen sollte es nicht mehr so sein.
Meine zweite Frage: Ich erkenne Ihre Bemühungen auf diesem Gebiet an und wir ziehen da auch am gleichen Strang, aber meinen Sie nicht, dass das Projekt „Zeitzeugen in brandenburgischen Schulen“ und die Gedenkstättenfahrten wirklich für alle Schüler unverzichtbar sind und in Zukunft auch überall gesichert und planbar angeboten werden sollten?
Das wäre mir genauso wichtig wie Ihnen. Wenn wir dafür im Landeshaushalt 2005 Mittel zur Verfügung stellen könnten, dann wäre diese berechtigte Forderung besser umsetzbar. Wir haben genügend Einrichtungen im Land. Aber ich stimme zu: Es gibt gute Gründe, an einen der dunkelsten Orte der Geschichte der Menschheit überhaupt, nämlich nach Auschwitz, zu fahren.
Ich habe über meine Wahlkreismitarbeiter für Schulen auch immer wieder mitgeholfen, derartige Fahrten zu organisieren. Ich weiß, dass viele von Ihnen das in ähnlicher und vergleichbarer Weise getan haben.
Zu der Frage in Bezug auf Strausberg: Mir ging es darum, für jeden Schulamtsbereich eine Stelle zu organisieren. Da sich der eine Kollege entschlossen hat, andernorts tätig zu werden, der zweite Kollege aus Strausberg in den Ruhestand geht, ist von der Leitung in Frankfurt zu entscheiden, ob sie mit einem Gedenkstättenlehrer in geeigneter Form die bisherige Arbeit in Strausberg fortführt oder fallen lässt. Das weitere Vorgehen ist mit dem Bürgermeister von Strausberg abzustimmen.
Jetzt hat der Abgeordnete Nonninger Gelegenheit, seine Frage 2149 (Personal-Service-Agenturen in Brandenburg ein Flop?) zu formulieren.
Presseberichten zufolge war ein zentrales Element der so genannten Hartz-Reform die Personal-Service-Agentur. Zumindest im Landkreis Oberhavel erwies sich diese als ein Flop. Der Betreiber dieser PSA ging Pleite. Auch eine weitere PSA, die besonders für arbeitslose Jugendliche gedacht war, wurde vom Betreiber gekündigt.
Ich frage die Landesregierung: Wie gestaltet sich nach Ihrer Erkenntnis die Umsetzung dieses Bestandteils der Hartz-Reform in anderen Landkreisen und in den kreisfreien Städten?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Es gibt gute und weniger gute PSA so wie es gute und weniger gute Betreiber und gute und weniger gute Unternehmen gibt. Von einem Flop, wie es in der Überschrift zu lesen ist, würde ich allerdings nicht reden und schon gar nicht nach der relativ kurzen Zeit, in der das Instrument jetzt läuft.
Allerdings - das sollte man auch gar nicht beschönigen und das bestätigt unsere Einschätzung - werden vermutlich nicht alle Hartz-Vorschläge bei uns in strukturschwachen Gebieten und schon gar nicht sofort der große Renner sein.
Die PSA laufen in Brandenburg an, die Mai-Zahlen zeigen das. In den verschiedenen Arbeitsagenturen sieht es unterschiedlich aus. In Cottbus gibt es zehn PSA mit 550 Teilnehmerinnen und Teilnehmern, in Eberswalde drei mit fast 140, in Frankfurt (Oder) sechs mit über 200, in Potsdam sechs mit knapp 180 und in Neuruppin zwei mit knapp 60. Das sind die aktuellen Zahlen. Es waren schon mehr bzw. sind auch wieder welche ausgeschieden und in Arbeit integriert.
Herr Abgeordneter, eine andere Sache am Rande. Ich freue mich über Ihr großes Interesse an diesem Instrument der Arbeitsmarktpolitik, das allerdings - wie Sie ja merken - allein von den Arbeitsagenturen umgesetzt wird. Deshalb liegen uns auch nur Zahlen über die Arbeitsagenturbezirke vor und nicht für die Landkreise und kreisfreien Städte. Wenn Sie in Zukunft ganz schnell an die Zahlen kommen und nicht den Umweg über den Landtag machen wollen, kann ich Ihnen nur empfehlen, das direkt bei der Bundesagentur abzufragen oder im Internet nachzugucken. Das hilft einem sehr schnell weiter. - Vielen Dank.
Das Wort geht an die Abgeordnete Dr. Schröder zur Formulierung ihrer Frage 2150 (OptoMed AG - Vorzeigeunternehmen für den Medizinstandort Brandenburg).
Das Wirtschaftsministerium des Landes hat am 25. Februar 2004 die Zusage erteilt, im Rahmen eines Fremdinvestorenvergleichs ein Darlehen von 500 000 Euro an die OptoMed AG zu gewähren, wenn Fremdinvestoren ebenfalls diese Summe aufbringen. Die OptoMed AG hat die geforderten Darlehen durch Fremdinvestoren nachgewiesen, erhielt dann am 12. März aber die Nachricht, dass das ursprünglich durch das Wirtschaftsministerium zugesagte Darlehen nicht gegeben wird. Hierdurch ist die OptoMed AG in ihrer Existenz bedroht. In der Stellungnahme, die anlässlich meiner darauf bezogenen Kleinen Anfra
ge 2781 durch den Minister für Wirtschaft von der ZukunftsAgentur Brandenburg (ZAB) eingeholt wurde, heißt es:
„Aus technologischer Sicht ist die OptoMed AG eines der Vorzeigeunternehmen für den Medizinstandort Brandenburg. Insbesondere für die Region Wildau ist OptoMed ein wichtiger Anker für die angestrebte Profilierung zu einem Kompetenzzentrum der modernen Medizintechnik. Im Jahre 2003 stieg die Mitarbeiterzahl von sechs auf 20 an und es wurden zusätzliche Räumlichkeiten im TGZ Wildau angemietet, um die Fertigung und Produktion der Geräte durchführen zu können. Ein Scheitern der OptoMed könnte aufgrund des hohen Bekanntheitsgrades (zahlreiche Berichte in TV und Printmedien) zu einem Imageverlust für den Technologiestandort Brandenburg führen.“
Ich frage daher die Landesregierung: Teilt der Minister für Wirtschaft die Einschätzung der ZukunftsAgentur Brandenburg?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Abgeordnete, meine Antwort lautet: Nein.
Sie haben das Fazit der ZukunftsAgentur Brandenburg in der Stellungnahme vollständig und richtig wiedergegeben. Ich selbst habe dem Unternehmen die Stellungnahme, aus der Sie zitieren, im Rahmen eines Akteneinsichtsersuchens zur Verfügung gestellt. Die OptoMed AG ist aus technologischer Sicht ein Vorzeigeunternehmen. Eine gute Technologie allein ist aber, wie dieser Vorgang zeigt, kein Garant für eine erfolgreiche unternehmerische Tätigkeit. Dies haben wir bei der Bewertung der Vorgänge und bei der Positionierung zu diesen Vorgängen in jeder Phase ausdrücklich bei allen Beteiligten berücksichtigt.
Zu den Auswirkungen auf den Standort Brandenburg im Falle eines Scheiterns habe ich im Rahmen der von Ihnen erwähnten Anfrage 2781 zur Frage 9 Stellung genommen.
Natürlich ist jedes Scheitern eines Technologieunternehmens ein Schlag ins Kontor. Sie können davon ausgehen, dass meine Sicht auf die Dinge sehr differenziert ist, um sicherzustellen, dass so etwas nicht geschieht. Die Vorgänge im Einzelnen lassen aber zu diesem Zeitpunkt keine veränderte Positionierung zu. Im Übrigen liegt die Sache jetzt beim Bundesgerichtshof.
Herr Minister, wenn Sie sagen, dass Sie diese Einschätzung in jeder Phase berücksichtigt hätten, können Sie mir dann erklären, auf welchen objektiven Grundlagen in Ihrem Haus die Darlehenszusage am 25. Februar gegeben werden konnte, wenn Sie doch diese Einschätzung haben, die Sie heute vertre
ten? Auf welcher objektiven Grundlage wurde dann diese Darlehenszusage zurückgezogen? Das passt für mich nicht zusammen.
Frau Dr. Schröder, ich bitte um Verständnis dafür, dass ich die unternehmerischen Abwägungen, die wir im Kontext mit der Finanzierungsmöglichkeit dieses Unternehmens zu Rate gezogen und zur Grundlage unserer Entscheidung gemacht haben, hier nicht darstellen kann.
Ich glaube, das ist auch ein Stück Rücksichtnahme auf die unternehmerischen Interessen, die ich dabei stets im Auge habe.
Danke sehr. - Meine Damen und Herren, begrüßen Sie mit mir Gäste aus der Republik Jemen. Es handelt sich um Herrn Abu Ras. Er ist Minister für lokale Verwaltung der Republik Jemen. Er leitet die Delegation, zu der weiterhin Herr Al-Rubaie, Frau Al-Hureibi und Herr Al-Fahd gehören. Herzlich willkommen!
Wir werden nachher ein Gespräch über die Dezentralisierung von Aufgaben und deren Übertragung an lokale Institutionen führen. Die Erfahrungen, die Brandenburg dabei in den letzten 15 Jahren gemacht hat, sind interessant genug, als dass die Gäste der Bundesrepublik diese Gespräche hier bei uns führen.
Wir kommen zur Frage 2151 (Ortsdurchfahrt Wendisch Rietz im Landkreis Oder-Spree), gestellt vom Abgeordneten Karney.
Seit mehreren Jahren ist der Ort Wendisch Rietz staatlich anerkannter Erholungsort. Von der Straßenbauverwaltung wurde als Baubeginn für die dringend sanierungsbedürftige Ortsumgehung der Zeitraum 2000/2001 benannt. Trotz mehrjährigen Überschreitens des ursprünglich in Aussicht gestellten Termins ist bisher diesbezüglich noch nichts geschehen.
Ich frage deshalb die Landesregierung: Für welchen Zeitraum ist der Baubeginn für die Ortsumgehung Wendisch Rietz geplant?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Karney, eine Ortsumgehung für Wendisch Rietz war weder geplant noch vorgesehen. Ich gehe deshalb davon aus, dass sich diese Anfrage auf die Landesstraße 412, die Ortsdurchfahrt Wendisch Rietz, bezieht. Aber auch hierfür kann ich Ihnen einen Ausbau in absehbarer Zeit leider nicht in Aussicht stellen. Der Grund dafür sind die nur begrenzt zur Verfügung stehenden Mittel für den Landesstraßenbau.
hat die zügige und sichere Erreichbarkeit aller Regionen des Landes durch ein ausgewähltes und finanzierbares Straßennetz. Dem wird entsprochen. Wir haben ein Leistungsnetz mit den Bundesautobahnen und wichtigen Bundesstraßen, das Grundnetz mit den übrigen Bundesstraßen und den wichtigen Landesstraßen sowie das grüne Netz der übrigen Landesstraßen definiert.
Im Bereich der Scharmützelseeregion war es erforderlich, die beiden in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Straßenzüge der L 35 und der L 412 jeweils einem Netz zuzuordnen; das ist Ihnen auch bekannt. Die L 412, zu der auch die Ortsdurchfahrt Wendisch Rietz gehört, dient vorrangig der Erschließung innerhalb der Region und wurde demzufolge dem grünen Netz zugeordnet. Hierbei müssen aus den genannten finanziellen Gründen leider Abstriche am Ausbaustandard der Straßen gemacht werden. Priorität haben die Sicherung der Befahrbarkeit und die Gewährleistung der Verkehrssicherheit. Die entsprechenden Arbeiten werden auch kontinuierlich weitergeführt. Ich bitte um Verständnis.
Herr Minister, genau darauf bezieht sich meine Frage, wenn Sie davon sprechen, dass es um Sicherungsaufgaben geht. Neben der hier gestellten Frage sind natürlich auch die Probleme in Bad Saarow, Petersdorf, Neu Golm oder Diensdorf betroffen. Vor allen Dingen die fehlenden Radwege haben in den letzten Monaten und Tagen dazu geführt, dass Schülerinnen und Schüler auf sehr unwegsamen Straßen in ihre neuen Schulen kommen müssen, weil Schulstandorte geschlossen worden sind. Deshalb frage ich, ob in dieser Richtung an eine erneute Prioritätenverschiebung gedacht ist, um vor allen Dingen hier Sicherheit schaffen zu können.
Gerade die Problematik der Sicherung der Radwege, die als Schulwege dienen, nehmen wir sehr ernst. Wir haben deshalb beim Landesstraßenbau auch einen eigenen Haushaltstitel für Radwege definiert und dieses Geld damit ganz konkret für den Radwegebau gesichert. Das ist Ihnen sicherlich auch bekannt.
- Moment, bitte; dazu komme ich jetzt. - Darüber hinaus haben wir die Landkreise gebeten, uns verschiedene Netze und Prioritäten zu melden, damit wir jetzt eine Überarbeitung der Prioritätensetzung durchführen können. Darüber hinaus ist vielleicht auch bekannt, dass die Ressorts, die Radwege finanzieren, dies jetzt zudem in einer interministeriellen Arbeitsgruppe unter Federführung unseres Hauses miteinander abstimmen.