Protocol of the Session on June 16, 2004

Herr Werner, September wird hier gewählt. Ich weiß nicht, wie sich die Mehrheitsverhältnisse nach dem Monat September in Brandenburg zeigen werden. Dass damit ein schlechterer Staatsvertrag mit Berlin verbunden wäre, kann ich nicht sehen. Was wir auf alle Fälle jetzt, in der letzten Sitzungsperiode dieses Parlaments, machen können: einen schlechten Staatsvertrag verhindern, indem wir der Verfassungsänderung nicht zustimmen. - Danke schön.

(Beifall bei der PDS)

Bevor ich dem Abgeordneten Klein von der SPD-Fraktion das Wort erteile, begrüße ich Gäste vom Oberstufenzentrum Strausberg. Herzlich willkommen!

(Allgemeiner Beifall)

Herr Abgeordneter Klein, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Am 12. Mai 2004 hat der Landtag in 1. Lesung den Staatsvertrag über die Errichtung von gemeinsamen Fachobergerichten debattiert und an den Hauptausschuss - federführend - und an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen sowie an den Rechtsausschuss - mitberatend - überwiesen.

Der Hauptausschuss befasste sich mit diesem Staatsvertrag am 3. und 8. Juni. Auf Initiative der PDS-Fraktion hin wurde eine Anhörung von Rechtswissenschaftlern, Richtern von den Obergerichten und Personalvertretern beschlossen. Der Kollege Vietze war so freundlich, in der Ausschusssitzung am 8. Juni darum zu bitten, dass wir ihn ob dieser Initiative loben, was ich hiermit noch einmal ausdrücklich tue. Es war hilfreich, dass die PDS-Fraktion diesen Antrag auf Anhörung gestellt hat und wir dem zugestimmt haben.

Die Zustimmung der gerade erwähnten Vertreter zu dem Vorhaben, gemeinsame Fachobergerichte mit Berlin zu bilden,

war breit und einhellig. Es gab allerdings auch verfassungsrechtliche Bedenken, die Änderung der Verfassung und das Zustimmungsgesetz zum Staatsvertrag gemeinsam zu behandeln und zu beschließen. Die Sorge bestand darin, dass ein Gesetz nichtig sein könnte, weil es zu einem Zeitpunkt beschlossen wurde, zu dem die ermächtigende Norm, also die Änderung der Verfassung, noch nicht in Kraft war. Um diesem Vorwurf zu begegnen, wurde der Gesetzentwurf der Landesregierung unterteilt in einen Gesetzentwurf zur Änderung der Landesverfassung und einen Zustimmungsgesetzentwurf zum Staatsvertrag. Den ersten behandeln wir heute, der zweite steht morgen zur Abstimmung. Damit sind wir auf der sicheren Seite.

Lassen Sie mich aber noch ein paar Worte zum Abstimmungsverhalten sagen. Die Änderung der Verfassung wurde bei Stimmenthaltung der PDS-Vertreter und gegen die Stimmen der DVU mehrheitlich beschlossen. Ich rede jetzt immer über den Hauptausschuss. Das Gesetz zum Staatsvertrag wurde bei drei Gegenstimmen aus den Reihen der PDS und der DVU ebenfalls mehrheitlich beschlossen. Ich vermute, dass sich dieses Abstimmungsverhalten der Opposition heute auch im Plenum so darstellen wird.

Ich erlaube mir eine Bemerkung der Verwunderung. Es geht um die Zusammenlegung von Fachobergerichten. Damit hat die Landesregierung einen Auftrag des Landtages realisiert. Im Haushaltssicherungsgesetz vom 10.07.2003 ist festgelegt, gemeinsame Fachobergerichte mit Berlin einzurichten. Zu diesem Gesetz gab es keine Gegenstimme und nur vier Enthaltungen. Deshalb ist es mir unverständlich, dass man heute gegen ein Gesetz stimmt, das im Auftrag des Landtages von der Landesregierung vorgelegt wird. Das erinnert mich fatal an das Verhalten der PDS gegenüber dem Fusionsstaatsvertrag vor einigen Jahren, das man so charakterisieren kann: Im Prinzip ja, aber wenn es zum Schwur kommt, zieht man sich vornehm zurück und findet irgendein Haar in der Suppe. - So etwas nennt man unzuverlässig.

Dies erfolgt übrigens in Kontinuität. Als es um den Staatsvertrag ging, war der Vertrag, der diese beiden Länder zusammenführen sollte, schlecht. Heute ist der Staatsvertrag zur Einrichtung gemeinsamer Fachobergerichte schlecht. Heute Vormittag sagte Herr Christoffers in der Aktuellen Stunde: Wir sind natürlich schon immer für die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe gewesen, nur, wie das bei Hartz IV jetzt passiert, ist es schlecht.

(Zurufe von der PDS)

Was ist zu konstatieren? - Sie sind nicht fähig zu praktischer Politik, Sie sind unzuverlässig.

(Beifall bei der CDU)

Mit Ihnen kann man so etwas, wie wir es heute vorhaben, nicht machen. Wir werden - das sei Ihnen noch gesagt, Herr Vietze heute die Zweidrittelmehrheit für die Änderung der Verfassung selbstverständlich haben. - Vielen Dank.

Herr Abgeordneter, sind Sie noch zur Beantwortung einer Frage bereit? - Bitte sehr, Herr Hammer.

Herr Kollege Klein, ich habe zwei Fragen. Die erste Frage: Gibt es in Ihrer Fraktion keine Meinungsbildungsprozesse?

Die zweite Frage: Können Sie sich vorstellen, dass die Bevölkerung in Frankfurt (Oder) solche Beschlüsse anders sieht, also dass die Schwächung des Gerichtsstandorts ein Baustein in einer langen Kette von Niederlagen ist?

Zur ersten Frage: Ich kann nicht richtig nachvollziehen, was Sie damit meinen. Ob wir uns weiterbilden? Ja, in unterschiedlicher Weise.

Zur zweiten Frage, Herr Hammer, sei Ihnen Folgendes gesagt: Jeder Abgeordnete, der in diesem Landtag sitzt, ist nicht nur seiner Region, sondern dem Wohle des ganzen Landes verpflichtet. Das nur zur Information.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der CDU)

Das Wort erhält die DVU-Fraktion. Für sie spricht der Abgeordnete Schuldt.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es geht um zwei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, Band 32 Seite 199 und Band 34 Seite 9. Darin heißt es:

„Von einer Ermächtigung kann erst Gebrauch gemacht werden, wenn sie vorliegt. Die ermächtigende Norm muss in Kraft gesetzt sein, bevor die darauf gestützte Norm erlassen werden kann.“

Das ist die formale Seite. Und, Herr Kollege Klein, es geht dabei um Menschen. Aber was ist deren Auswirkung? - Ein antizipierter Akt der Länderfusion von Berlin und Brandenburg.

Eine länderübergreifende Fusion von Obergerichten muss dauerhaft Bestand haben und sorgfältig ausgearbeitet sein. Das ist bis jetzt nicht geschehen, meine Damen und Herren. Deshalb halten wir als DVU-Fraktion die hier zu debattierende Verfassungsänderung zumindest insoweit für bedenklich, als diese quasi einen Blankoscheck für den Umgang mit Rechtspflege in diesem Sinne darstellt. Das Land Brandenburg begibt sich damit immerhin eines wesentlichen Teils seiner dritten Gewalt. Die Judikative als wesentliches Element der Ländersouveränität ist aber kein Spielball für Experimente, schon gar nicht für solche unausgegorenen.

(Beifall bei der DVU)

Der bisherige Gang des laufenden Gesetzgebungsverfahrens, die Behandlung im Hauptausschuss, die Ablehnung auch im Rechtsausschuss und insbesondere die durch uns beantragte öffentliche Anhörung im Hauptausschuss haben ergeben, dass eine Vielzahl bestehender Bedenken, seien sie dienstrechtlicher, personeller oder haushalterischer Art, bisher nicht ausgeräumt wurden.

Verfassungsrelevanz hat die heute debattierte Verfassungsänderung aber auch unter folgenden Gesichtspunkten: Es darf hierdurch nicht ein wesentlicher Teil der Länderfusion ohne Bürgervotum vorweggenommen werden. Der mit vorliegender Ermächtigungsnorm zu ebnende Staatsvertrag bewirkt genau das, meine Damen und Herren. Was soll aber geschehen, wenn die Fusion unserer Länder erneut scheitert, etwa am Willen unserer Bürger? Soll dann alles einfach wieder rückgängig gemacht werden? Brandenburg und Berlin bleiben eigenständig, und es ist nicht auszuschließen, dass sie verschiedene politische Wege gehen. In Berlin regiert etwa Rot-Rot und in Brandenburg teilen sich PDS und SPD die Oppositionsrolle. Konkret: Wie soll das verhindert werden, was mit dem gemeinsamen OVG Lüneburg der Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein Ende der 80er Jahre passierte? Dies genoss bundesweit sehr hohes Ansehen. Es wurde aus politischen Gründen wieder aufgelöst. Das wollen wir in Brandenburg nicht erleben.

Des Weiteren sind - ich habe es oft genug ausgesprochen - die Personalfragen ungeklärt. Sicherheit besteht hier nur für Personen des richterlichen Dienstes. Was mit Angestellten des nichtrichterlichen Dienstes passieren soll, ist weitestgehend unklar. Das betrifft insbesondere das Personal des OVG Frankfurt (Oder). Vom Ministerium zugesagt ist zwar eine weitere Verwendung im öffentlichen Dienst, aber von einer Weiterbeschäftigung ist in schriftlich fixierter Form nirgendwo die Rede.

Schließlich ist auch die einjährige vertragliche Kündigungsfrist eine Wahnsinnsidee. In dieser Zeit ist wohl ein kompletter Gerichtsumzug mit Wiederherstellung der vollständigen Arbeitsfähigkeit eines Gerichts nicht zu leisten.

Einer Verfassungsänderung zur Errichtung unausgegorener rechtspolitischer Ziele werden wir jedenfalls nicht zustimmen. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der DVU)

Das Wort erhält die CDU-Fraktion. Für sie spricht der Abgeordnete Werner.

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit der Verfassungsänderung, über die wir heute befinden, schaffen wir die Grundlage für die Einrichtung gemeinsamer Gerichte mit anderen Bundesländern - nicht mehr und nicht weniger. Nun höre ich allenthalben, es sei ein Vorgriff auf die Länderfusion. Sicherlich wird in der Begründung zum Gesetzentwurf darauf eingegangen, aber das ist nur einer unter vielen Aspekten. Wir haben eine ganze Reihe von gemeinsamen Einrichtungen zwischen Berlin und Brandenburg - sei es die Landesplanungsbehörde, sei es die Akademie der Künste oder die Akademie der Wissenschaften. Ich wüsste nicht, dass daraus schon einmal jemand eine Länderfusion abgeleitet hätte.

Die Verfassungsänderung haben wir aus dem ursprünglichen Gesetzentwurf zum Staatsvertrag zur Errichtung der gemeinsamen Obergerichte herausgelöst. Das war ein Ergebnis der Anhörung. Wer der Anhörung beigewohnt hat, hat festgestellt, dass sich die anwesenden Juristen und Verfassungsrechtler relativ einig waren, was man bei solch einer Frage wirklich sehr

selten hat. Es wurde dort auch mit großer Mehrheit herausgestellt, dass die Verfassungsänderung eigentlich nicht unbedingt notwendig sei, aber dass wir damit auf der sicheren Seite seien. Also machen wir es. Herr Vietze war bei der Anhörung dabei und insofern, Herr Vietze, bin ich schon sehr verwundert, um nicht zu sagen, einigermaßen erzürnt darüber, dass Sie sich hierher stellen und in dieser Art und Weise - ich möchte schon sagen, fast demagogisch - argumentieren, obwohl Sie der Anhörung beigewohnt und dort noch Ihren Dank gegenüber denjenigen ausgesprochen haben, die da gewesen sind, und erklärt haben, dass es sehr zur Aufhellung beigetragen hat. Sie haben ja nicht einmal Nachfragen gestellt!

(Zuruf des Abgeordneten Vietze [PDS])

Mit dieser Argumentation können Sie sich aber heute nicht so hierher stellen. Mit der Herauslösung aus dem Gesetz zum Staatsvertrag haben wir, wie von einigen Verfassungsrechtlern gefordert, einen zeitlichen Vorlauf zum Staatsvertrag geschaffen. Aber auch das wäre nicht nötig gewesen. Daher möchte ich Sie, Herr Vietze, noch einmal an den Neugliederungsstaatsvertrag von 1995 bzw. an das Gesetz dazu, welches hier beschlossen wurde - zum Vertragsinhalt könnte man auch sehr geteilter Meinung sein - erinnern. Aber die Verfassungsänderung hat im gleichen Gesetz gestanden, und das ist vom Verfassungsgericht 1995 im Nachgang auch so bestätigt worden. Insofern kann ich Ihre Aufregung überhaupt nicht verstehen.

Es wurden in der Anhörung einige verfassungsrechtliche Aspekte erörtert. In erster Linie ging es um die hier vorliegende Verfassungsänderung, nämlich um die Öffnungsklausel. Dazu, Herr Vietze, sage ich Ihnen auch noch etwas: Nach fast übereinstimmender Meinung der Verfassungsrechtler wäre auch diese Verfassungsänderung eigentlich gar nicht notwendig gewesen, da es bundesrechtlich ohnehin geregelt ist und bekanntermaßen Bundesrecht vor Landesrecht geht. Also wir bauen hier noch einen zusätzlichen Sicherheitsfaktor ein, um es auf eine richtige Grundlage - auch innerhalb der Landesverfassung - zu stellen.

Das Bestimmtheitsgebot ist eingehalten worden; auch das wurde festgestellt. Nun gab es Forderungen, man müsse das doch detaillierter regeln. Auch hier ist festgestellt worden: Die Verfassung ist die Grundordnung und alle Details kann man im Staatsvertrag regeln bzw. in spezialgesetzlichen Regelungen dann noch weiter ausgestalten. Über den Staatsvertrag wird morgen noch zu reden sein, deswegen möchte ich darauf auch nicht in aller epischen Breite eingehen. Man kann sicherlich bei den Diskussionen zum Staatsvertrag aus den verschiedenen Blickwinkeln heraus verschiedener Meinung sein, zum Beispiel bei den Berufs- und Interessenverbänden. Das haben wir auch in der Anhörung gemerkt.

Unter dem Strich kann ich jedoch feststellen, dass dieser Staatsvertrag - dies ist hier schon vom Kollegen Klein angesprochen worden - im Gegensatz zum Fusionsstaatsvertrag, den wir vor neun Jahren erörtert haben, ein weitaus besserer Vertrag und, wie ich glaube, für Brandenburg insgesamt ein guter Vertrag ist. Frau Ministerin Richstein und Herr Minister Baaske haben diesen, glaube ich, für Brandenburg sehr gut ausgehandelt. Wir bekommen zwei größere Gerichte und geben dafür zwei kleinere ab. Brandenburg hat insgesamt gewonnen. Wer diese Verfassungsänderung, den Staatsvertrag, ablehnt, stellt den Standort Cottbus infrage, der schwer ausgehan

delt wurde - gegen Berliner Widerstand -, und vertritt auch keine Brandenburger Interessen. Das sage ich hier ganz deutlich.

Ich habe schon in der Fragestellung gegenüber dem Kollegen Vietze formuliert: Wenn es in der neuen Wahlperiode zur Aushandlung eines neuen Staatsvertrages kommen müsste, dann wäre Cottbus nicht mehr verhandelbar, dann hätten wir Cottbus infrage gestellt. Ich bin auch froh darüber, dass der Regierende Bürgermeister und der Ministerpräsident die Unterschriften unter diesen Staatsvertrag gesetzt haben und es heute mit der Verfassungsänderung und morgen mit dem Staatsvertrag einen guten Abschluss finden wird.

(Beifall bei CDU und SPD)

Wir sind damit bei der Landesregierung. Frau Ministerin Richstein, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Hauptausschuss empfiehlt, das Gesetz zur Errichtung gemeinsamer Fachobergerichte in zwei Gesetze aufzuteilen: zum einen in eine verfassungsändernde Ergänzung und zum anderen in die Zustimmung zum Staatsvertrag mit den jeweiligen Folgeänderungen. Die Landesregierung hat hiergegen keine Einwände. Die Aufteilung ist - gerade auch mit Blick auf die Rechtsprechung des Landesverfassungsgerichts zum Fusionsstaatsvertrag - verfassungsrechtlich zwar nicht zwingend erforderlich; es spricht aber auch nichts gegen sie, zumal damit vielleicht bei dem einen oder anderen, der verfassungsrechtliche Bedenken hat, diese beseitigt werden.

Zur Verfassungsänderung selbst: Es ist schon von Herrn Vietze dargestellt worden, Artikel 109 der Landesverfassung regelt die Richterberufung, die Wahl der Präsidenten der oberen Landesgerichte und die Ernennung der Richter. Es gibt in dem Artikel aber keine Vorschrift, die für gemeinsame Gerichte passte. Deswegen soll gerade Artikel 109 um eine Öffnungsklausel ergänzt werden. Das ist, ehrlich gesagt, eher ein rechtstechnischer Vorgang, zumal es Fachleute gibt, die sagen, es hätte gar keiner Verfassungsänderung bedurft.

Das heißt, sie stimmen nicht für oder gegen den Staatsvertrag, sondern sie stimmen einer Verfassungsänderung zu. Es ist auch nicht so, wie uns Herr Vietze vermitteln möchte, dass das eine nachträgliche Korrektur für ein Handeln des Ministerpräsidenten und des Regierenden Bürgermeisters von Berlin ist, das damals ohne rechtliche Grundlage war. Aber - das ist der entscheidende Punkt - die Änderung der Verfassung hat eine erhebliche Symbolkraft. Das Land Brandenburg öffnet sich auf der verfassungsrechtlichen Ebene für gemeinsame Gerichte mit anderen Ländern, also in einem - für mein Empfinden sehr bedeutenden Bereich der Ausübung der Staatsgewalt.

Diese Öffnung ist nicht vom Himmel gefallen, diese Öffnung haben Sie einfach der Landesregierung gesetzlich im Haushaltssicherungsgesetz aufgegeben; genauer gesagt: In § 5 Abs. 1 Nr. 4 des Verwaltungsmodernisierungsgesetzes haben Sie die Landesregierung aufgefordert, hierzu Verhandlungen aufzunehmen. Das Ergebnis liegt jetzt vor, und wir wollen verfas