Protocol of the Session on June 16, 2004

Verweisen möchte ich dabei insbesondere auch auf die Verabredungen, die ich zu Beginn dieses Jahres mit der seinerzeitigen polnischen Bildungsministerin Dr. Lybacka unterzeichnen konnte und die den genannten Prinzipien von Wechselseitigkeit und Symmetrie verpflichtet sind.

Die gleiche Handschrift trägt auch der neue Arbeitsplan, den ich in der vergangenen Woche mit Vertretern der Woiwodschaft Zachodniopomorskie, also Westpommern, für die Jahre bis 2006 verabredet habe. Gespräche über einen vergleichbaren Arbeitsplan mit der benachbarten Woiwodschaft Lubuskie stehen kurz vor dem Abschluss.

Es ist also absehbar, dass sich der Stellenwert der deutsch-polnischen Schulprojekte in Brandenburg wandeln wird. Sie werden als Markenzeichen erhalten bleiben, werden aber auch Quelle und Ausgangspunkt für eine veränderte Kultur der Zusammenarbeit sein, die stärker von dem Interesse und der Neugier auf unseren Nachbarn und dem Wunsch, einen verständ

nisvollen Umgang auch durch eigene Sprachkompetenz einzulösen, geprägt sein wird.

Insofern bitte ich Sie alle, das, was in den Schulen erreicht worden ist, zu sehen und zu würdigen sowie den Schulen zu danken, weil das Mut und Lust auf mehr macht.

(Beifall bei der SPD)

Es gibt noch Klärungsbedarf. Frau Stobrawa, bitte.

Herr Minister, erinnern Sie sich erstens daran, dass die Koalition, die zurzeit die Regierungsverantwortung hat, vor wenigen Wochen und Monaten eine starke Reduzierung der Haushaltsmittel für die deutsch-polnischen Schulprojekte beschlossen hat, und zwar dergestalt, dass sie bis zum Jahre 2006 fast gegen null tendieren?

Eine zweite Frage daran anschließend: Gibt es neben der Lobpreisung und der guten Worte, die ich unterstützen möchte, zumindest in Ihrem Hause jetzt schon Überlegungen, wie man eventuell diesem an den Schulen vorhandenen Engagement durch eine kleine finanzielle Decke eine entsprechende Grundlage für die Weiterarbeit geben kann?

(Vereinzelt Beifall bei der PDS)

Frau Kollegin Stobrawa, ich erinnere mich daran, weil ich, wie Sie wissen, diesen leider notwendigen Schritt nicht gern gemacht habe. Insofern ist mir das, was wir im Parlament entschieden haben, in Erinnerung. Allerdings - das haben Sie leider anscheinend vergessen - ist Brandenburg das einzige Land in der Bundesrepublik, welches bisher diese Schulpartnerschaftsprojekte in diesem Umfang unterstützt hat. Wir haben zu Anfang immer wieder gesagt, dass wir dieses Zusätzliche, dieses bonum super, was es in den anderen Ländern nicht gegeben hat, am Anfang gemacht haben, um einen Anreiz zu geben und die Möglichkeit zu schaffen, in schwierigen Situationen einen solchen Weg zu beginnen. Dieses kann man aber auf Dauer nicht halten, es sei denn, man setzt in einer neuen Legislaturperiode andere Prioritäten.

Die Hauptausgaben, Frau Stobrawa, haben wir in der Vergangenheit geleistet und wir wollen sie auch in Zukunft leisten. Es geht um erhebliche Personalmittel, die wir den Schulen zusätzlich zur Verfügung stellen. Ich bin Frau Lybacka und Herrn Sawicki dankbar dafür, dass sie diese Projekte auch mit polnischen Lehrern unterstützen wollen, denn polnische Literatur und Kunst lernt man besser bei polnischen Lehrerinnen und Lehrern kennen.

In dieser Beziehung wollen wir auch in Zukunft nicht mindern und an dem großen Engagement festhalten, welches Brandenburg im Bereich der Unterstützung der Lehrer für Polen leistet. Über 30 Stellen stellen wir für polnische Schulen zur Verfügung. Dies ist sozusagen eine Einbahnstraße. Wir unterstützen, ohne Gegenleistungen zu bekommen, die Entwicklung des Deutschunterrichts an polnischen Schulen. Dieses Engagement

wird von der polnischen Seite sehr hoch eingeschätzt. Ich wünschte, dass auch Ihr Ausschuss dieses in gleicher Weise wie die Polen sähe und würdigte.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD)

Danke sehr. - Wir sind bei der Frage 2122 (Förderung von In- vestitionen für das Handwerk), gestellt vom Abgeordneten Karney. Bitte.

Das Investitionszulagengesetz 2005 sieht eine Verlängerung der Investitionszulage für die Anschaffung und Herstellung abnutzbarer beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in den östlichen Bundesländern von 12,5 %, bei kleineren und mittleren Unternehmen von 25 % bis 2006 vor. Allerdings fällt aufgrund von EU-Vorhaben die Förderung von Investitionen für das Handwerk und den innerstädtischen Handel weg und es gilt ein neuer eingeschränkter Begriff für kleine und mittlere Unternehmen. Diese Änderung führt zu einer Halbierung des bisherigen Fördervolumens in den Jahren 2005 und 2006.

Ich frage die Landesregierung: Welche finanziellen Auswirkungen hat der Wegfall der Investitionsförderung für die rund 30 000 Handwerksbetriebe im Land Brandenburg?

Frau Ministerin Ziegler, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Karney, das Investitionszulagengesetz 2005 gewährt für betriebliche Investitionen in den Jahren 2005 und 2006 Investitionszulagen im verarbeitenden Gewerbe und im Bereich der produktionsnahen Dienstleistungen. Die Fördersätze der Vorgängerregelung wurden beibehalten und betragen grundsätzlich 12,5 % und für Betriebe im Randgebiet des Fördergebietes 15 %. Kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der Empfehlung der EU-Kommission erhalten eine erhöhte Förderung, die zwischen 20 und 27,5 % liegt. Der Kreis der Förderberechtigten ist gegenüber dem seit 2002 geltenden Rechtszustand unverändert geblieben. Er umfasst also nur Betriebe des verarbeitenden Gewerbes und der produktionsnahen Dienstleistungen. Betriebe des Handwerks und des innerstädtischen Handels konnten letztmalig für Investitionen des Jahres 2001 eine Investitionszulage in Anspruch nehmen.

Zu der von Ihnen gestellten Frage ist daher noch einmal klarzustellen, dass für die Handwerksbetriebe in Brandenburg die Investitionszulage bereits seit dem Investitionsjahr 2002 entfallen ist. Die finanziellen Auswirkungen lassen sich detailliert nur für die Investitionsjahre 1999 und 2000 beziffern. Für diese Jahre liegen gesonderte, manuell erfasste Daten vor. Danach sind an Handwerksbetriebe des Landes Brandenburg jeweils ca. 26 Millionen DM ausgezahlt worden. Der Förderbetrag für 2001 dürfte also schätzungsweise in ähnlicher Größenordnung liegen, wurde aber nicht mehr statistisch erfasst.

Der Vollständigkeit halber ist noch anzumerken, dass manche Handwerksbetriebe auch dem Bereich des verarbeitenden Gewerbes zugeordnet werden können. Für diese Handwerksbetriebe waren nach alter Rechtslage auch die Investitionen der Jahre 2002 bis 2004 begünstigt.

Falls diese Handwerksbetriebe auch in den Jahren 2005 und 2006 zum verarbeitenden Gewerbe rechnen, bleibt die Begünstigung für diesen Zeitraum erhalten. Belastbare Angaben zum Anteil der Handwerksbetriebe, die nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige auch zum verarbeitenden Gewerbe gehören, liegen mir leider nicht vor.

Ich kann Ihnen auf Wunsch die Zahlen der Beträge, die 1999 und 2000 ausgezahlt wurden, zur Verfügung stellen.

Es gibt noch Klärungsbedarf.

Eine kurze Nachfrage: Frau Ministerin, welche finanziellen Auswirkungen hat der Wegfall der Investitionsförderung auf die Einnahmen unseres Landeshaushalts?

Das kann man leider nicht so beziffern. Ich sagte, die 26 Millionen DM, die in etwa ausgezahlt worden wären und nicht mehr ausgezahlt wurden, wurden statistisch nicht erhoben. Es ist leider nicht errechenbar.

Danke sehr. - Das Wort geht an die Abgeordnete Wehlan zur Formulierung der Frage 2123 (Beitreibung von Kosten aus Bo- denreformenteignung).

Zu dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hat die Landesregierung im Ergebnis erklärt, bis zu einem abschließenden Urteil den Vollzug von Maßnahmen, die sich im Ergebnis der bisherigen Rechtsprechung zulasten von Brandenburgerinnen und Brandenburgern ergeben, auszusetzen. Meine Fraktion fordert die Anerkennung des Urteils. Dennoch haben wir diese Geste der Landesregierung begrüßt, da zumindest für einen kleinen Teil von Betroffenen jahrelange und oft unerträgliche Belastungen gemildert werden könnten. Die Praxis sieht jedoch anders aus. So werden zum Beispiel Eintragungen ins Grundbuch und die Beibringung von Anwaltskosten weiterhin vollzogen.

Ich frage daher die Landesregierung: Wie bewertet sie den dargestellten Sachverhalt, insbesondere hinsichtlich ihrer eigenen vor dem Landtag abgegebenen Erklärung, bis zu einem abschließenden Urteil den Vollzug von Maßnahmen, die sich im Ergebnis der bisherigen Rechtsprechung zulasten von Brandenburgerinnen und Brandenburgern ergeben, auszusetzen?

Frau Ministerin Ziegler, Sie haben erneut das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Wehlan, die Bundesregierung hat, wie Ihnen bekannt ist, zwischenzeitlich Rechtsmittel gegen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 22. Januar eingelegt. Mit einer Entscheidung über das Rechtsmittel ist, jedenfalls dem Vernehmen nach, im nächsten Jahr wohl nicht mehr zu rechnen. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, ist die Bundesregierung gehalten, die Vorschriften zur Abwicklung der Bodenreform entsprechend zu ändern. Bis dahin besteht die geltende Rechtslage jedoch fort. Die Durststrecke bis zu einer endgültigen Klärung ist für alle Beteiligten, insbesondere für die betroffenen Bodenreformerben - das will ich ausdrücklich betonen -, zweifelsohne unbefriedigend.

Vor diesem Hintergrund hat mein Haus im Einvernehmen mit dem Ministerium der Justiz und für Europaangelegenheiten entschieden, den Vollzug von Maßnahmen zur Durchsetzung der Ansprüche des Landes auszusetzen. Dementsprechend macht das Land auch seine Rechte auf die Eintragung als Eigentümer im Grundbuch nicht ohne die Zustimmung der Betroffenen geltend.

Auch die Erstattung von Anwaltskosten an das Land wird derzeit nicht durchgesetzt. Die zuständigen Liegenschafts- und Bauämter sind entsprechend angewiesen worden. Bei der Vielzahl der Grundstücke ist allerdings nicht völlig auszuschließen, dass es dennoch vereinzelt zu solchen Maßnahmen gekommen ist. Soweit möglich, sind die Ämter in diesen Fällen um Abhilfe bemüht. Wenn Sie Kenntnis davon erlangt haben, bitte ich, das an mich weiterzuleiten.

Gleichwohl ist das Land aber bereits haushaltsrechtlich gehalten, seine nach weiter geltender Rechtslage bestehenden Ansprüche bis zu einer abschließenden Klärung vorsorglich zu sichern - ausdrücklich nur zu sichern und nicht durchzusetzen. Das erfolgt im Wege einer Vormerkung, die in diesen Fällen zugunsten des Landes im Grundbuch eingetragen wird. Die Vormerkung ist ein reines Sicherungsmittel, mit dem eine Änderung der Eigentumslage am Grundstück nicht verbunden ist und durch das die Rechtsposition der Bodenreformerben lediglich vorläufig und nur in unbedingt notwendigem Maße bis zu der - hoffentlich baldigen - Klärung eingeschränkt wird. - Vielen Dank.

Es gibt noch Klärungsbedarf. Herr Sarrach, bitte.

Frau Ministerin, wie wird mit den Liegenschaften verfahren, bei denen das Land bereits als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist?

Wir warten diesbezüglich die Rechtsprechung ab und werden dann danach handeln. Doch zurzeit müssen wir entsprechend der bisherigen Rechtslage vorgehen, auch dort, wo schon Maßnahmen vollzogen sind.

(Sarrach [PDS]: Es wird aber nicht weiter veräußert?)

- Nein, es wird nicht weiter veräußert, es sei denn, die Erben sind damit einverstanden. Mit Zustimmung der Erben ist natürlich auch eine Veräußerung möglich.

Danke sehr. - Das Wort geht an Frau Dr. Schröder, die Gelegenheit hat, die Frage 2124 (BC-Venture-Fonds) zu stellen.

Das Land Brandenburg hat Garantien in Höhe von rund 10 Millionen Euro gegenüber der Investitionsbank des Landes Brandenburg übernommen, um diese gemeinsam mit verschiedenen Parteien in die Lage zu versetzen, einen Venturecapitalund Technologie-Fonds aufzulegen, der inzwischen unter der Bezeichnung BC-Venture-Fonds tätig ist. Mit dem Fonds sollte ursprünglich allein die Expansionsfinanzierung von technologieorientierten, wachstumsstarken Unternehmen, die ihren Sitz in der Region Brandenburg haben, unterstützt werden. Nach den inzwischen erlassenen Richtlinien des Investitionskomitees beteiligt er sich jedoch nicht nur an Unternehmen mit Sitz im Land Brandenburg.

Ich frage daher die Landesregierung: Welche sechs Beteiligungen wurden bis Ende 2003 im Einzelnen durch den genannten Fonds in Berlin, in Brandenburg, in Sachsen und in Bayern konkret eingegangen?

Herr Minister Junghanns, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Schröder, im September 2000 hat die Landesregierung der Bildung des VenturecapitalFonds zugestimmt. Ziel der Einrichtung dieses Fonds war es, verstärkt private Kapitalgeber für das Beteiligungsgeschäft zu gewinnen und damit zusätzliches VC-Kapital für Brandenburg einzuwerben. Laut Gesellschaftervertrag soll das dem BC-Fonds zur Verfügung gestellte Kapital der Expansionsfinanzierung von technologieorientierten, wachstumsstarken Unternehmen vorzugsweise in den neuen Bundesländern, insbesondere in der Region Berlin-Brandenburg, dienen.

Um privates Kapital zu gewinnen, muss ein solcher Fonds attraktiv gestaltet werden. Das heißt, man muss private Beteiliger einbeziehen und dann das Portfolio sinnvollerweise auch über die eigene Region hinaus erweitern. Entsprechend der Investorenvereinbarung wurden vom Investitionskomitee als Organ der Gesellschaft der BC-Venture GmbH im Oktober 2001 Beteiligungsrichtlinien festgelegt. Danach beteiligt sich der BCFonds - ich zitiere -:

„... an Unternehmen schwerpunktmäßig in Berlin und Brandenburg - 50 % - sowie im Freistaat Sachsen - 25 %. 15 % des Fondsvolumens sollen in den übrigen Bundesländern, weitere zehn auf internationaler Ebene angelegt werden.“

Landesmittel sind dem BC-Capital-Fonds direkt nicht zur Verfügung gestellt worden. Das Land hat im Jahr 2001 gegenüber

der Investitionsbank des Landes Brandenburg eine Garantie in Höhe von 10,225 Millionen Euro übernommen.

Bisher wurden durch den BC-Venture-Fonds sechs Beteiligungen mit einem Investitionsvolumen von insgesamt 7,6 Millionen Euro geschlossen. Von den sechs Beteiligungsunternehmen befinden sich zwei in der Region Brandenburg mit einer Gesamtbeteiligungshöhe von 2,5 Millionen Euro. Das sind 32,9 % des bisher investierten Kapitals. Zwei weitere Beteiligungen wurden in Berlin mit insgesamt 3,7 Millionen Euro das sind 48,7 % - und jeweils eine Beteiligung in Sachsen mit 0,5 Millionen Euro, also 6,6 %, und in Bayern mit 0,9 Millionen Euro, was 11,9 % entspricht, erworben. Damit arbeitet der Fonds im Rahmen der Quoten, die durch die genannten Richtlinien festgelegt worden sind.

Diese Zahlen geben einen Zwischenbescheid wieder, weil der Fonds bis zum Jahr 2011 ausgelegt ist und dann erst evaluiert wird.