Protocol of the Session on May 13, 2004

(Unruhe bei der CDU)

Erstens: Liegt Ihnen, Herr Minister Junghanns, als Minister für Wirtschaft eine plausible Entwicklungskonzeption für den Lausitzring vor, aus der hervorgeht, dass infolge dieses Vorhabens 1 500 Dauerarbeitsplätze in der Region entstehen werden, Ja oder Nein?

Zweitens: Verfügen Sie, Herr Minister, über eine plausible Investorenübersicht im Zusammenhang mit dem EuroSpeedway Lausitz, aus der hervorgeht, dass infolge dieses Vorhabens 1 500 Dauerarbeitsplätze in der Region entstehen werden?

Frau Dr. Esther Schröder, ich bin erstens fest davon überzeugt ich führe viele Gespräche mit den örtlich Verantwortlichen -, dass die örtlich Verantwortlichen aus dieser Geschichte gelernt haben und viel weiter sind, als eine rückwärts gerichtete Interpretation des Förderbescheids als Basis für neue Zukunftshoffnungen zu betreiben.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Zweitens: Ich habe Ihnen gesagt, dass es zum Zeitpunkt der Erfüllung der Fördervoraussetzungen eine Bestätigung durch das Wirtschaftsministerium gegeben hat dahin gehend, dass diese Bedingungen, eine damals offenkundig vorliegende Liste oder eine damals offenkundig angestellte Entwicklungskonzeption, als ausreichend für die erfolgte Förderung betrachtet würden.

Eine Betrachtung aus heutiger Sicht - dies heute nachzuholen und damit einzufordern - entspricht nicht der von Ihnen kritisierten Beschlusslage, die Sie ja dafür benutzen wollen, uns aufzufordern, im Nachhinein festzustellen, dass die Fördervoraussetzungen und damit die Rückforderungen vielleicht auf den Weg gebracht werden können.

(Frau Dr. Schröder [SPD]: Ja oder Nein?)

- Frau Dr. Schröder, nach Ihrem Duktus aufgemachte Alternativentscheidungen sind nicht gerechtfertigt und werden vor allen Dingen der Sache nicht gerecht.

(Beifall bei der CDU)

Wir sind damit bei der Frage 2097 (Informationslücke verhalf irakischen Geiselnehmern zur Flucht), die vom Abgeordneten Homeyer gestellt wird.

Herr Präsident, ich gehe mit gutem Beispiel voran und stelle die Frage kurz und präzise.

Einem Artikel der „Berliner Morgenpost“ vom 3. Mai 2004 ist zu entnehmen, dass der Landkreis Spree-Neiße als Ausländerbehörde vier wegen Geiselnahme durch das Landgericht Berlin verurteilten Irakern die freiwillige Ausreise am 9. März 2004 gestattete, nachdem ihr von der zuständigen brandenburgischen Polizeidienststelle mitgeteilt worden war, dass Hinderungsgründe für die Ausreise nicht bestünden.

Ich frage deshalb die Landesregierung: War das Landgericht Berlin verpflichtet, die zuständige brandenburgische Ausländerbehörde direkt über die Veruteilung zu informieren? - Ich erwarte nicht unbedingt ein Ja oder Nein.

Herr Innenminister, Sie haben das Wort.

Die Ausländerbehörde hätte vom Berliner Landgericht unterrichtet werden müssen. Das ist unterblieben. Darum sind die Iraker ausgereist.

Ich möchte jedoch hinzufügen: Die Brandenburger Behörden können auch von sich aus etwas tun, ohne dass es im Gesetz steht. Die Ausländerbehörde Spree-Neiße hätte nachfragen können, nachdem bekannt war, dass diese Iraker Besetzer und Geiselnehmer in der irakischen Botschaft waren. Das haben wir mit der Ausländerbehörde besprochen.

Genauso hätte die Polizei nachfragen können, weil die Iraker Meldeauflagen hatten - hätte sie können, musste sie jedoch nicht.

Von daher gesehen fasse ich zusammen: Berlin hätte es verhindern müssen, wir hätten es verhindern können, wenn mehr Initiative vor Ort entwickelt worden wäre.

Danke sehr. - Die Frage 2098 (Schulden der Gemeinde Fahr- land) wird von der Abgeordneten Tack gestellt. Bitte sehr.

Mit der Eingemeindung der Gemeinde Fahrland sind die etwa 32 Millionen Euro Schulden in den Haushalt der Landeshauptstadt übergegangen. Im Dezember 2003 hat Innenminister Schönbohm eine „zufrieden stellende Teilentschuldungslösung“ in Aussicht gestellt. Das ist umso wichtiger, da das dreijährige Zinsmoratorium Ende 2004 endet.

Ich frage die Landesregierung: In welcher konkreten Form unterstützt sie die Landeshauptstadt beim Abbau der Schulden der Gemeinde Fahrland?

Herr Minister des Innern, Sie haben erneut das Wort.

Herr Präsident! Frau Abgeordnete Tack, Sie wissen, wir helfen allen, die mühsam und beladen sind - auch der Stadt Potsdam.

Wir wissen, dass das Moratorium Ende 2004 ausläuft und verhandeln mit der Stadt Potsdam bereits darüber, wie man diesen Herausforderungen gerecht werden kann. Entscheidend ist aber, dass die Stadt Potsdam zunächst einmal einen Statusbericht über die Finanzlage der Entwicklungsgemeinschaft vorlegen muss, um dann eine Anschlusslösung zu erreichen. Auf Arbeitsebene haben die entsprechenden Besprechungen stattgefunden. Verschiedene Lösungsvarianten sind erörtert worden. Die Stadt Potsdam muss sich jetzt festlegen. Wenn die Stadt Potsdam eine Entscheidung für sich getroffen hat, werden die Gespräche mit der Vorstellung weitergeführt, zu einem gemeinsamen Ergebnis zu kommen.

Frau Tack, bitte sehr.

Ich habe eine Nachfrage, Herr Minister: Wie stehen Sie zu den Erwartungen des Oberbürgermeisters der Landeshauptstadt, dass es möglichst bald zu einem Spitzengespräch zwischen ihm und Ihnen kommt? Nach seiner Auffassung hat die Stadt schon sehr lange warten müssen. Sie haben die Stadt schon sehr lange vertröstet - das hat er zumindest gestern in der öffentlichen Sitzung des Hauptausschusses der Stadtverordnetenversammlung gesagt.

Ich bedanke mich, dass Sie hier als Übermittler einer Botschaft tätig geworden sind. Das war mir bisher nicht bekannt. Wir werden dies aufnehmen.

Ich möchte jetzt nicht aus dem Verwaltungshandeln im Einzelnen ableiten, wer woran wie lange gearbeitet hat. Zurzeit ist es so, wie ich Ihnen dargelegt habe: Wir haben die Fragen gemeinsam mit der Stadt Potsdam erörtert. Potsdam will sich jetzt positionieren. Danach werden wir miteinander sprechen. Wenn der Oberbürgermeister meint, es sei so wichtig, dass wir beide uns darüber unterhalten sollten, dann tun wir das.

Damit sind wir bei der Frage 2099 (Beweiskräftige Videoauf- nahmen bei Verkehrsüberwachung?), die der Abgeordnete Bochow stellt.

In Beantwortung meiner Kleinen Anfrage 2708 „Intensivierung der Verkehrsüberwachung“ teilte der Minister des Innern mit, dass bei der ganztägigen Überwachung von Verkehrsströmen keine Daten gewonnen werden, die eine Identifizierung von Fahrzeuginsassen oder -kennzeichen ermöglichen.

Zugleich wurde jedoch ausgeführt, dass - Zitat - „Bildsequenzen, die zum Beweis von Ordnungswidrigkeiten/Straftaten erforderlich sind,... aus dem aufgezeichneten Videofilm herausgelöst und bis zum Verfahrensabschluss zu Beweiszwecken gesondert gespeichert (werden).“

Ich frage die Landesregierung: Inwiefern können die so gewonnenen Bildsequenzen angesichts ihrer geringen Aussagefähigkeit überhaupt zu Beweiszwecken in Strafverfahren herangezogen werden?

Herr Innenminister, Sie haben erneut das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Bochow, wir werden noch richtige Spezialisten der Videoüberwachung.

(Bochow [SPD]: Aber klar doch!)

In der Antwort auf Ihre Kleine Anfrage 2708 haben wir uns auf Videomessung unter Zuhilfenahme oder mittels des Videobrückenabstandsmesssystems bezogen. Dies betrifft ein auf den Brandenburger Autobahnen seit Dezember 2003 laufendes Pilotprojekt.

Die Beantwortung Ihrer Kleinen Anfrage bezog sich auf die gestellten Fragen. Die von Ihnen gestellte Frage 1 lautete: Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die permanente Erfassung und Aufzeichnung des Verkehrsstroms durch Kameravideotechnik? Darauf sind wir in der Beantwortung eingegangen und haben Ihnen dies erläutert. Deshalb ist dabei nicht auf die Fra

ge nach der Feststellung von Verstößen, beispielsweise Fehlverhalten der Verkehrsteilnehmer durch Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes, eingegangen worden.

Praktisch gesehen ist es so, dass durch eine manuelle Umstellung/Umschaltung durch den Messbeamten auf eine zweite Kamera - eine Identifizierungskamera - zusätzlich das Fahrzeugkennzeichen und der Fahrzeuginnenraum des betroffenen vorbei fahrenden Fahrzeugs zur Beweiserhebung aufgezeichnet werden können.

Im Rahmen der Beantwortung Ihrer Frage 2, welchen Umgang die Landesregierung mit dem gewonnenen Datenmaterial plant bzw. praktiziert, haben wir auf Folgendes hingewiesen: Das gewonnene Datenmaterial wird zunächst durch die feststellenden Beamten ausgewertet. Bildsequenzen, die zum Beweis von Ordnungswidrigkeiten/Straftaten erforderlich sind, werden hierbei aus dem aufgezeichneten Videofilm herausgelöst und bis zum Verfahrensabschluss zu Beweiszwecken besonders gespeichert. Die übrigen Aufzeichnungen werden sofort gelöscht.

Daraus ergibt sich der Zusammenhang, dass die Frage nach der rechtlichen Situation beantwortet wurde, wie ich es dargestellt habe, und die Frage nach den technischen Dingen in der Frage 2 beantwortet wurde.

Aufzeichnungen des Verkehrsstroms durch die Messkamera ohne Fahrer- und Kennzeichenidentifizierung können zu Beweiszwecken im Strafverfahren nicht herangezogen werden, sondern nur dann, wenn die Identifizierungskamera betätigt wird.

Es gibt noch Klärungsbedarf. Herr Bochow, bitte.

Herr Minister, genau darauf zielt jetzt meine Nachfrage. Sie hatten dem Innenausschuss ja mitgeteilt, dass eine zweite Kamera manuell zugeschaltet werden kann. Die Frage 2, die ich damals gestellt hatte - welchen Umfang... plant und praktiziert die Landesregierung mit dem gewonnenen Datenmaterial? -, impliziert aber natürlich, dass aus dem Film, so wie Sie es beantwortet hatten, nichts gewonnen werden kann. Dass Sie eine zweite Kamera zuschalten, hatten Sie seinerzeit jedoch nicht erklärt.

Das mit der zweiten Kamera habe ich doch eben erläutert. In der Beantwortung der seinerzeitigen Frage ging es darum, welchen Umgang die Landesregierung mit dem gewonnenen Datenmaterial plant. Ich kann die Frage noch einmal vorlesen.

(Zurufe: Nein!)

Ich denke, man sollte es bilateral klären, wenn es noch Unstimmigkeiten gibt.

Wir sind bei der Frage 2100 (Elektronisch lesbarer und fäl- schungssicherer Sozialausweis). Herr Abgeordneter Dr. Ehler hat jetzt Gelegenheit, seine Frage zu formulieren. Bitte.

Presseerklärungen zufolge wurde in Gesprächen mit Vertretern der Fachgemeinschaft Bau seitens des Sozial- und des Bauministers erklärt, dass man den elektronisch lesbaren und fälschungssicheren Sozialversicherungsausweis als geeignetes Instrument ansieht, um die Schwarzarbeit zu bekämpfen. Durch die Minister wurde zugesagt, dass man sich für die Einführung der Chipkarte einsetzen wolle. Durch einen Beschluss des Landtages vom November 2001 wurde die Landesregierung aufgefordert, eine Bundesratsinitiative, mit der die Einführung des elektronisch lesbaren und fälschungssicheren Sozialversicherungsausweises vorgeschlagen wird, einzubringen.