Wir haben bereits jetzt einen Rückgang beim Nachwuchs zu verzeichnen, der in Zukunft noch ganz andere Probleme aufwerfen wird. Dem aktuell erschienenen Jahresbericht des Brand- und Katastrophenschutzes für 2003 ist zu entnehmen, dass ein Rückgang der Zahl der aktiven Mitglieder von 14 450 im Jahr 2002 auf ca. 13 630 im letzten Jahr zu verzeichnen ist.
An dieser Stelle danke ich der gesamten Landesregierung, zum Beispiel Herrn Minister Baaske, der unlängst die Feuerwehrfrauen mit Lottomitteln unterstützt hat, oder Finanzministerin Ziegler, die die Jugendfeuerwehren im OSL-Kreis unterstützt hat, und dem Innenminister, der das gleichfalls mit diesen Mitteln oft macht.
Meine Damen und Herren, wir sind es den Aktiven der Feuerwehren schuldig, ein Gesetz zu verabschieden, welches Grundlagen und Voraussetzungen für die Sicherheit der Feuerwehrleute, für erfolgreiche Einsätze und eine gute Zusammenarbeit
hergibt. Auf diese Art und Weise können wir als Gesetzgeber zur Sicherheit der Bürger beitragen. Ich bedanke mich bei allen Angehörigen der Feuerwehren für ihr Engagement und wünsche ihnen allzeit „Gut Wehr“.
Das ist ein schöner Gruß, Herr Abgeordneter Schippel. - Ich gebe das Wort jetzt der Fraktion der DVU. Bitte, Herr Abgeordneter Claus.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Angesichts des uns heute hier vorliegenden Gesetzentwurfs zur Neuordnung des Brand- und Katastrophenschutzrechts im Land Brandenburg habe ich mir überlegt, was ich zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung eigentlich noch beitragen soll. Es gibt ein schönes Sprichwort, das lautet: Die Welt und das Leben sind grausam.
Herr Innenminister Schönbohm, wie Sie als ehemaliger Kommandeur so gut wie ich - wie auch einige andere Mitglieder des Landtages - wissen, kann man sagen: Ist das Manöver missglückt, gibt es eine ausführliche Manöverkritik. Ist das Manöver hingegen gelungen, reduziert sich das Lob auf die Formel: Gut gemacht, wegtreten. - So und nicht anders verhält es sich bei diesem Gesetzentwurf. Er ist gut gemacht. Er ist gut gelungen. Das haben in der Anhörung vor dem Innenausschuss alle dort angehörten Hilfskräfte und Hilfsorganisationen bestätigt.
Abschließend stelle ich an dieser Stelle fest, dass unsere Fraktion dem Gesetzentwurf zur Neuordnung des Brand- und Katastrophenschutzrechts zustimmen wird. Das ist selbstverständlich. Ein Gesetz, das den Bürgerinnen und Bürgern des Landes Brandenburg mehr Planungssicherheit und Sicherheit gibt und vom Ministerium so gut vorbereitet wurde, kann man nicht ablehnen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich danke Ihnen, Herr Abgeordneter Claus, und gebe das Wort der Fraktion der CDU. Bitte, Herr Abgeordneter Petke.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich zu Beginn meiner Rede dem Dank anschließen, den der Kollege Schippel in Richtung der Kameradinnen und Kameraden der freiwilligen Feuerwehren, aber natürlich auch den Berufsfeuerwehren im Land ausgesprochen hat. Wir schulden ihnen tatsächlich Dank. Es kann nicht oft genug gesagt werden, dass auch der Landtag ihr Engagement entsprechend würdigt.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf tun wir einen wichtigen Schritt, um das Leben unserer Bürgerinnen und Bürger in Brandenburg sicherer zu machen. Der Schutz des Menschen vor Gefahren ist eine wichtige, wenn nicht sogar die wichtigste Aufgabe des Staates. Wir beschließen mit dem vorliegenden
Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass der Einzelne bei Katastrophen, bei Bränden überfordert ist, sich selbst zu helfen. Er ist darauf angewiesen, dass die Gemeinschaft hilft, und er ist natürlich darauf angewiesen, dass ihm Menschen zu Hilfe kommen, die etwas von dem Handwerk verstehen. Er ist darauf angewiesen, dass ihm Menschen zu Hilfe kommen, die über die entsprechende Ausrüstung verfügen. Das sind eben in der Regel und in der großen Mehrheit zum Beispiel die Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr in Brandenburg.
Wir setzen in Brandenburg, aber auch in Deutschland insgesamt beim Brand- und Katastrophenschutz auf das Engagement Ehrenamtlicher. Die Ehrenamtlichen sind in Brandenburg in ganz großer Zahl diejenigen, auf deren Rücken die Verantwortung für den Brand- und Katastrophenschutz lastet.
Wir haben aber zur Kenntnis nehmen müssen, dass - wie in vielen anderen Bereichen auch - beim Brand- und Katastrophenschutz die Entwicklung nicht statisch verläuft. Wir haben durch den 11. September und die nachfolgenden Ereignisse, durch die Hochwasser zur Kenntnis nehmen müssen, dass die Organisation des Brand- und Katastrophenschutzes in Brandenburg, aber auch in Deutschland insgesamt natürlich auch einem gewissen Veränderungsdruck unterworfen ist. Da ist es zum Beispiel richtig, wenn wir in der Begründung des Gesetzes die Aussage finden, dass die Aufteilung, dass der Bund den Zivilschutz übernimmt und die Länder den Katastrophenschutz übernehmen, in der heutigen Zeit so nicht aufrechtzuerhalten ist. Ich glaube, dass wir dann, wenn alle - Bund und Länder entsprechend Kompromissbereitschaft an den Tag legen, in den nächsten Jahren noch weitere Veränderungen in der Systematik des Brand- und Katastrophenschutzes in Deutschland zu verzeichnen haben werden.
Was ändert sich in Brandenburg durch den vorliegenden Gesetzentwurf bzw. mit der Verabschiedung des Gesetzes? Wir fassen zunächst einmal den Brand- und Katastrophenschutz zusammen. Wir werden gewährleisten, dass es eine einheitliche Führung gibt. Wir werden einheitliche Regelungen für die Behörden, die Feuerwehren, die Hilfsorganisationen beim Brandschutz, bei den Hilfeleistungen und beim Katastrophenschutz haben. Das sind auch Lehren und Konsequenzen aus den eben von mir angesprochenen Ereignissen. Wir werden auch, was die Gefahren- und Risikoanalysen betrifft, diese nicht mehr für den einzelnen Bereich erstellen, sondern für einen weiter gehenden Bereich, für größere regionale Zusammenhänge. Wir werden diese Analysen den Anforderungen der Praxis anpassen.
Der Kollege Schippel hat es bereits angesprochen: Was haben wir im Parlament geändert? Die gerade vom politischen Gehalt am weitesten gehende Änderung betrifft die fünf Rettungsleitstellen. Wir haben uns entschlossen, nachdem wir beide uns in Cottbus vor Ort informiert haben, als ein wissenschaftliches Gutachten über die gemeinsame Rettungsleitstelle in Cottbus, Spree-Neiße und Oberspreewald-Lausitz vorgestellt wurde, diesen Schritt zu gehen, obwohl dies - das ist auch bereits so offen angesprochen worden - auf der kommunalen Ebene bei den Landräten natürlich auf Widerstand stößt.
Aber wenn man sich einmal die Situation vor Ort anschaut, dann wissen wir: Wir haben Investitionsbedarfe in Größenord
nungen, Investitionsbedarfe, die sich aus der Einführung des Digitalfunks ergeben, Investitionsbedarfe, die sich daraus ergeben, dass einige Landkreise in ihrer Technik hinterherhinken. Da kann man sich gerade auch mit Blick auf die Kommunalfinanzen die Frage stellen: Fasst man da etwas zusammen, arbeitet man da zusammen, um möglicherweise auch Kosten zu minimieren, oder lässt man das alles so laufen?
Wir sind diesen Schritt zunächst in der Koalition und dann im Innenausschuss gegangen. Ich denke, das ist ein mutiger Schritt, und er wird vor Ort die gewünschten positiven Effekte haben. Dabei geht es nicht allein um die Frage der Kostensenkung, sondern auch und gerade um die Frage der Qualitätssicherung. In diesen Rettungsleitstellen arbeiten nämlich Kolleginnen und Kollegen, die natürlich über die entsprechende Ausbildung verfügen müssen, die sich, was die Fortbildung betrifft, auch immer auf dem Laufenden halten müssen. Von daher haben wir im Parlament einen wichtigen Beitrag dazu geleistet, dass dieses Gesetz an dieser Stelle fortentwickelt werden konnte.
Wir wollen das Ehrenamt stärken. Frau Kollegin Kaiser-Nicht, ich wehre mich immer gegen Pauschalurteile. Als Sie von den Jugendfeuerwehren sprachen, gab es in meiner Fraktion insbesondere beim Kollegen von Arnim Widerspruch. Sie haben ja Recht. Die Nachwuchssorgen im Land sind auch für uns Grund, darüber zu diskutieren und über Wege nachzudenken. Aber dass junge Menschen Brandenburg verlassen, werden wir nicht mit einem solchen Gesetz verhindern können. Im Übrigen ist auch in den entfernteren Regionen, die unter dem Bevölkerungswegzug leiden, die Situation nicht überall gleich. Wir brauchen kreative Ideen. Ich glaube, das Land, die Landesregierung haben hier sehr Wichtiges geleistet. Ich möchte an den Ausbau und die Modernisierung der Feuerwehrschule und andere Schritte erinnern.
Lassen Sie mich zum Schluss kommen. Ich denke, wir gehen heute einen wichtigen Schritt, um unser Land sicherer zu machen, um das Leben unserer Menschen sicherer zu machen. Ich darf mich auch bei allen bedanken, die in der Diskussion zu diesem Gesetzentwurf ihren Beitrag geleistet haben, zuvörderst dem Landesfeuerwehrverband, aber auch den Kolleginnen und Kollegen vor Ort. Ich hoffe und wünsche, dass wir uns auch in Zukunft auf das ehrenamtliche Engagement dieser Menschen in Brandenburg verlassen können. - Vielen Dank.
Ich danke dem Abgeordneten Petke und gebe das Wort der Landesregierung. Bitte, Herr Minister Schönbohm.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Immer zum Ende eines Jahres finden Gespräche, eine gemeinsame Veranstaltung mit dem Landesbrandmeister und den Kreisbrandmeistern, statt. Bei diesen Gesprächen geht es um die Frage: Wie können wir den Katastrophen- und Brandschutz im Land Brandenburg sicherstellen - technisch, ausführungsmäßig und organisatorisch?
Wir haben mit der ausbildungsmäßigen Voraussetzung im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der Feuerwehrschule in Eisenhüttenstadt wichtige Dinge geschaffen. Die Frage, die immer wieder hochkam, war: Gelingt es uns, Brand- und Katastrophenschutz in einem Gesetz zusammenzuführen? Ich glaube, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ist uns das gelungen. Ich persönlich bin sehr dankbar, dass wir dies erreicht haben. Ich hatte vor zwei Jahren einen ersten Entwurf bekommen, der nicht unseren Vorstellungen entsprach - auch durch die Ereignisse des 11. September.
Von daher gesehen ist dieser Gesetzentwurf das Ergebnis einer gemeinsamen Arbeit, und zwar zunächst des Ministeriums und des Kabinetts, dann der Anhörung im Ausschuss. Ich kann, Frau Kaiser-Nicht, eine Sache überhaupt nicht verstehen, nämlich dass Sie, wenn Sie jemanden anhören wollen, bedauern, dass ich nicht anwesend bin. Offenbar wollen Sie bei solchen Gelegenheiten mich als Zeugen haben, dass Sie richtig hören. Aber wenn der Ausschuss eine Anhörung macht, dann wollen Sie sich im Ausschuss doch durch Fachleute informieren lassen. Statt Ihrem Wunsch zu entsprechen, mich gerne noch als Sahnetörtchen dabeihaben zu wollen, gehe ich lieber raus ins Land und unterhalte mich mit den Leuten vor Ort. Wenn Sie mich anhören wollen, dann komme ich natürlich immer gern und mit großem Vergnügen. Aber Sie sollten nicht immer solche kleinen Schmankerln da hineinbringen.
Mit dem neuen Gesetz verabschieden wir uns vom Brandschutzgesetz vom 9. März 1994 und vom Katastrophenschutzgesetz vom 11. Oktober 1996, weil beide Gesetze zusammengefasst werden. Dieses Zusammenfassen war notwendig, weil Brand- und Katastrophenschutz in einer Hand liegen muss und wir alle Ressourcen bündeln, die Einsatzstrategien koordinieren und ebenso alle Einsatzressourcen zusammenfassen müssen.
In dem vorliegenden Entwurf werden also das Brandschutzgesetz und das Katastrophenschutzgesetz im Land Brandenburg erstmalig zusammengefasst und damit dem bundeseinheitlichen Standard angepasst. Dadurch werden wir ein effizient funktionierendes und integriertes Hilfeleistungssystem mit einheitlichen Regelungen schaffen. Das ist, glaube ich, ein wichtiger Punkt, weil die Zeit für den Einsatz unserer Rettungsmittel von großer Bedeutung ist. Wir werden damit zusammenführen Brandschutzhilfeleistungen und im Katastrophenschutz tätige Behörden, Feuerwehren und Hilfsorganisationen sowie weitere fachlich zuständige und einbezogene Institutionen.
Möglich wurde dies durch die frühzeitige und enge Einbindung aller betroffenen Ressourcen, Behörden, Einrichtungen, Verbände und Vereine in dieses Gesetzesvorhaben. Es war also eine breite Beteiligung von Menschen aus der Praxis für die Praxis.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf setzen wir auch das von der Innenministerkonferenz am 6. Dezember 2002 beschlossene Konzept „Neue Strategien zum Schutz der Bevölkerung in Deutschland“ um und haben dafür die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen.
Wir haben mit dem vorliegenden Gesetzentwurf eine einheitliche Führungsorganisation sowie die Erstellung von Risikound Gefahrenanalysen für großflächige, bedeutsame Gefahrenund Schadenslagen geregelt. Damit wird die Bewältigung von Großlagen künftig besser gewährleistet.
Der Entwurf des Gesetzes sieht künftig nur noch 51 statt 66 Paragraphen vor. Zumindest das hätten Sie von der PDS einmal loben können; denn Sie wollen doch auch immer etwas reduzieren, nur das Falsche.
Wir werden auf diese Art und Weise auch erreichen, dass mit Brandverhütungsschauen auch private und Werkfeuerwehren beauftragt werden können. Das Gesetz ist ein wichtiges Bindeglied in der Weiterentwicklung.
Lassen Sie mich etwas sagen, was mich gerade in vielen Gesprächen mit den freiwilligen Feuerwehren sehr beschäftigt. Die Entwicklung der Jugendfeuerwehren macht mir aus zwei Gründen Sorgen.
Erstens: Wir haben eine demographische Entwicklung, die dazu führt, dass weniger Jugendliche zur Verfügung stehen. Zweitens haben wir eine Abwanderung. Das bedeutet: Um den gleichen Umfang der Feuerwehren zu haben, müssten wir prozentual gesehen den doppelten Anteil an Jugendlichen dafür gewinnen, bei Jugendfeuerwehren mitzumachen. Das ist der Grund, warum ich persönlich sehr viel im Land unterwegs bin und mich um Jugendfeuerwehren kümmere. Ich bedanke mich auch bei allen Kollegen, die das mit unterstützen, denn Brandschutz und Jugendfeuerwehren ist eine gemeinsame Aufgabe, der wir uns alle zuwenden müssen.
Das Ergebnis, glaube ich, kann sich sehen lassen. Der Landesfeuerwehrverband und auch alle anderen Fachkundigen und Angehörten haben hier sehr hilfreich mitgewirkt. Ich möchte mich bei den Mitgliedern des Innenausschusses und den Spitzenverbänden bedanken. Ich meine, was wir hier vorgelegt haben, ist ein Gesetz, das den Brand- und Katastrophenschutz im Land Brandenburg verbessert. Deshalb bitte ich um Ihre Zustimmung.
Ich danke Herrn Minister Schönbohm. - Meine Damen und Herren, wir sind damit am Ende der Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt und kommen zur Abstimmung.
Ich rufe zuerst zur Abstimmung den Änderungsantrag der Fraktion der PDS, der Ihnen in Drucksache 3/7526 vorliegt und Änderungen im § 12 Satz 1 beinhaltet, auf. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden.
Ich rufe die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Drucksache 3/7461 einschließlich des dazugehörenden Korrekturblattes, auf. Wer dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen?- Damit ist der Beschlussempfehlung einstimmig zugestimmt worden und das Gesetz zur Neuordnung des Brand- und Katastrophenschutzrechts im Land Brandenburg in 2. Lesung verabschiedet.
Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde zwischen den Fraktionen vereinbart, keine Debatte zu führen. Ich komme deshalb sofort zur Abstimmung und rufe als Erstes den Änderungsantrag der Fraktion der DVU auf, der Änderungen im Artikel 2 § 8 beinhaltet und Ihnen in Drucksache 3/7531 vorliegt. Wer diesem Änderungsantrag der DVU-Fraktion seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden.
Ich rufe zur Abstimmung die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Drucksache 3/7462 einschließlich des Korrekturblattes, auf. Wer dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Beschlussempfehlung mehrheitlich zugestimmt worden und das Gesetz zur Modernisierung der Datenverarbeitung im Verfassungsschutz in 2. Lesung verabschiedet.