Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Vietze, lesen ist wichtig, noch viel wichtiger ist es, daraus die notwendigen Schlussfolgerungen zu ziehen.
Ich will ganz kurz auf die Frage der Berichte eingehen. Wir wollen niemanden von Berichtspflichten entlasten. Wir wollen den Verwaltungsaufwand durch festgelegte Berichtstermine zurückzuschrauben. Es steht diesem Parlament zu jeder Zeit frei - das gibt die Geschäftsordnung her -, die entsprechenden Berichte abzufordern, wenn Bedarf besteht. Aber von vornherein festzulegen, dass jährlich oder halbjährlich ein Bericht zu fertigen ist, ihn durch sämtliche Ressorts zu jagen, sämtliche Unterschriften einzusammeln und damit die Verwaltung de facto mit Dingen zu beschäftigen, die eventuell nicht notwendig sind - genau das wollen wir abschaffen, bis auf einen, den Bericht des Datenschutzbeauftragten, weil das eine vom Landtag gewählte Institution ist.
Angesichts der fortschreitenden technischen Entwicklung, die sich so schnell vollzieht, dass sie kaum noch zu überschauen ist, haben wir an der Stelle gesagt: Diesen jährlichen Bericht wollen wir beibehalten. Ähnliches betrifft dann, aber sicherlich aus anderen Beweggründen, den Jugendbericht.
Im Übrigen ist die Novellierung des Landesorganisationsgesetzes Bestandteil der Vorgaben des Haushaltssicherungsgesetzes aus dem Jahre 2003, wo ja auch über die Auflösung bzw. Zusammenlegung von Behörden gesprochen wird, also Verwaltungsmodernisierung, und es ist die Umsetzung eines Entschließungsantrages zum Haushaltssicherungsgesetz betreffend die Berichtspflichten. Die wesentliche Neuregelung ist die Zusammenführung bzw. Auflösung von zwei Landesoberbehörden, also Landesbergamt, Landesamt für Geowissenschaften und Rohstoffe, und drei sonstigen unteren Landesbehörden, drei Ämtern für Soziales und Versorgung, vier Ämtern für Arbeitsschutz und Sicherungstechnik, sechs Ämtern für Immissionsschutz, die zusammengefasst werden, letztere dann zu drei Ämtern. Also, Verwaltungsmodernisierung, Konzentrierung, das, was Sie sonst immer fordern, wird hier gemacht. Ich weiß nicht, wo angesichts des Lesens die richtigen Schlussfolgerungen geblieben sind.
Wir werden diesem Gesetz zustimmen, logischerweise, und wir denken, das ist ein wichtiger Beitrag. Herr Innenminister, Sie
waren bei der Erarbeitung des Gesetzes federführend. Wir bedanken uns ausdrücklich für dieses Gesetz, weil es dem Ziel der Modernisierung der Verwaltung und des Abbaus von Landesbehörden nachkommt. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Landesorganisationsrecht mutet - betrachten wir die jahrelange Befassung in den Ausschüssen einschließlich der Anhörung im Hauptausschuss - wie eine Schwerstgeburt an.
Die massiven Einnahmeeinbußen, die vom Land kontinuierlich zum Anlass genommen werden, die Finanzausstattung der Kommunen in verfassungsrechtlich fragwürdiger Weise im wahrsten Sinn des Wortes zu strangulieren, sollten für die Landesregierung eigentlich auch Anlass sein, die Modernisierung und Straffung der Verwaltung mit einer konsequent durchgeführten Aufgabenpolitik entscheidend voranzutreiben, insbesondere auf der Ebene der Landesverwaltung.
Dass die Landesregierung nun endlich damit beginnen will, neue Steuerelemente im Landesorganisationsrecht zu schaffen, die nach ihren Konzeptionen grundsätzlich geeignet erscheinen, Verwaltungseffektivität wie -effizienz und Bürgernähe zu steigern, ist natürlich unabdingbar. Es stellt sich aber die grundsätzliche Frage, ob und inwieweit der uns vorliegende Gesetzentwurf insbesondere zur Novellierung des Landesorganisationsgesetzes den einzuschlagenden Weg konsequent genug beschreitet.
Betrachten wir die überbordende Bürokratie und den kostenverschlingenden Bürokratendschungel bei uns in Brandenburg, sind Zweifel jedoch angebracht. Die unmittelbare Landesverwaltung wird durch eine Vielzahl von Landesoberbehörden, unteren Sonderbehörden, Landesbetrieben und sonstigen Einrichtungen geprägt. Angesichts dieses Dschungels ist es aus Sicht unserer Fraktion unerlässlich, im Wege einer Aufgabenneuordnung prinzipielle Fragen zu stellen und konsequent abzuarbeiten: Was muss der Staat überhaupt regeln? Was davon ist sinnvoll auf welcher Ebene - staatlicher oder kommunaler zu regeln? Welche sachliche, räumliche und personelle Ausstattung ist dafür nötig?
Daran führt angesichts der kollabierenden öffentlichen Haushaltslage, die auf allen Ebenen ersichtlich ist, kein Weg mehr vorbei. Zudem ist es aber auch aus Gründen der Bürgernähe notwendig, die Landesverwaltung auf den unabweisbar notwendigen Kernbestand der Aufgaben zu konzentrieren und die Behördenstrukturen auf das hierfür erforderliche Maß zurückzuführen. So weit wie möglich sind Verwaltungsstellen der Landesverwaltung daher abzubauen und die notwendigerweise in der öffentlichen Hand verbleibenden Aufgaben der unteren Verwaltungsebene zu übertragen. Insbesondere Letzteres gewährleistet in hervorragender Weise, dass die Verwaltungsauf
gaben orts- und bürgernah erfüllt werden können, was sich erstens kostenmindernd und zweitens effektivitätssteigernd auswirken wird.
Auch in anderen Ländern wird dieser Weg einer Aufgabenkommunalisierung als sinnvoller Ansatz der Realisierung der beschriebenen Ziele betrachtet. Zu nennen ist hier insbesondere Baden-Württemberg. Die dort gewählte Vorgehensweise sehen wir als vorbildhaft für entsprechende Reformvorhaben in Brandenburg an. Unter diesem Gesichtspunkt geht unserer Fraktion der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung nicht weit genug. Natürlich können nicht alle heute in öffentlicher Hand wahrgenommenen Aufgaben einfach auf die kommunale Ebene übertragen werden. Auch die Kommunen müssen von Aufgaben entlastet werden, die nicht unmittelbar hoheitlich oder schlicht hoheitlicher Natur sind. Aufgaben, die nicht darunter fallen, sind in private Hand zu geben.
Zusammenfassend ist zu diesem Gesetzentwurf festzuhalten und positiv zu vermerken, dass der Entwurf der Aufgabenkritik nunmehr in den Mittelpunkt der Verwaltungsorganisation rückt. Ein letzter Satz, meine Damen und Herren: Da die grundsätzliche Ausrichtung des vorliegenden Gesetzentwurfes dadurch zustimmungsfähig ist, wirft das Gesetz - wie es vom Hauptausschuss als Beschlussempfehlung vorliegt - jedoch insgesamt noch viele Fragen auf.
Also, meine Damen und Herren, zusammenfassend: Wir werden diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen, wir werden uns enthalten. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Seit Beginn dieser Legislaturperiode ist für mich Verwaltungsoptimierung, Verwaltungsmodernisierung ein Thema, das mich
Herr Schippel hat es im Grunde genommen ausgeführt. Ich würde es gern noch um einen kleinen Gesichtspunkt ergänzen, Herr Schippel. Sie haben es an ein paar konkreten Dingen festgemacht. Wir beobachten zurzeit in deutschen Landen an vielen Stellen, dass sich Parlamente damit befassen. Ich denke, es ist für uns interessant zu schauen, was andere machen. Denn ich bin überzeugt, dass Verwaltungsoptimierung oder Verwaltungsmodernisierung kein statisches Handeln ist, sondern ein sich entwickelndes Handeln, eine Maßnahme, die Stück für Stück auch dem Menschen nachfolgt bzw. den Gegebenheiten, die sie erwarten. Von daher wird das ein Prozess sein, der immer in Bewegung ist. Wir sind, glaube ich, als Land gut beraten, immer aufzupassen, ob wir auf der Höhe dessen sind, was wir als Verwaltung wollen, und vor allen Dingen auch, was wir als Verwaltung dem Bürger anlasten oder aufbürden dürfen.
Herr Vietze, wenn ich ganz kurz Ihre Aufmerksamkeit erlangen dürfte. Ich erinnere mich an die vorangegangene Landtagsdebatte, in der, glaube ich, aus Ihrer Fraktion der Antrag Bürgerbeteiligung bei Haushaltsfragen kam. Das ist etwas, was ich in diese Reihe hineinschieben möchte und deswegen Ihnen etwas widerspreche, wenn Sie sagen, wir wollen ein Gesetz, was festlegt. Ich glaube, es wird nichts festgelegt. Wir haben es mit Mitmenschen zu tun. Es wird eine Veränderung da sein, die meines Erachtens dazu führen wird, dass wir uns mit dem Bürger und der Bürger sich mit uns in Verbindung, in Abstimmung befindet. Wir werden versuchen, Gesetze zur Verwaltungsreform aufzustellen, die dafür sorgen, dass wir gemeinsam auf den Weg bekommen, was der Bürger von uns erwarten darf. Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das umfassende Gesetzeswerk, das wir heute in 2. Lesung beraten, hat in seinem Mittelpunkt die Novelle des Landesorganisationsgesetzes. Aus dem bisher eher trockenen, bürokratischen Gesetz soll - wenn ich das so sagen darf - ein Grundgesetz für die Modernisierung unseres Landes werden. Damit werden die rechtlichen Grundlagen für die Weiterentwicklung der Reform unserer Landesverwaltung gelegt.
Was sind nun die wichtigsten Reformelemente, um die vor uns stehende weitere Umstrukturierung zu bewältigen und damit eine Voraussetzung für den wirtschaftlichen Erfolg Brandenburgs zu schaffen?
Ich möchte dazu drei Bereiche nennen: Erstens Aufgabenkritik, zweitens Deregulierung, drittens E-Government.
Wir wollen die Aufgabenkritik fortführen, um die Aufgaben, die das Land wahrnimmt, auf das wesentliche Ziel zu konzentrieren. Herr Vietze, Sie haben das angesprochen. Dieser Prozess muss fortgeführt werden. Er kann nicht jetzt auf einmal beendet werden.
Zum Zweiten sehe ich die Deregulierung als Mut zu mehr Eigenverantwortung sowohl in der Verwaltung wie auch in unserer Gesellschaft an.
Zum Dritten wollen wir mit E-Government die Information und Kommunikation innerhalb der Verwaltung und zwischen den Bürgern verbessern.
Wir müssen diese und weitere Elemente der Modernisierung konsequent miteinander verbinden, um unsere Landesverwaltung noch schlanker, professioneller und bürgerfreundlicher zu organisieren.
Herr Vietze, das Thema Bürgerfreundlichkeit, das Sie angesprochen haben, halte ich auch für wichtig. Die ganze Verwaltung können wir vergessen, wenn sie vom Bürger nicht angenommen wird. Darum muss eine Verwaltung bürgerfreundlich
sein. Das heißt nicht, dass sie deswegen teurer sein muss. Bürgerfreundlichkeit kann auch bedeuten, dass eine intelligente Verwaltung weniger Mittel ausgibt. Deshalb sollten Sie nicht einen Gegensatz zwischen bürgerfreundlicher Verwaltung und konstengünstiger Verwaltung konstruieren. Beides zusammen ist möglich. Daran müssen wir noch mehr arbeiten.
Das neue Landesorganisationsgesetz bildet hierfür den notwendigen Rahmen. Natürlich hängt es letztendlich vom politischen Willen des neuen Landtags ab, ob und, wenn ja, in welchem Rahmen, er die Möglichkeiten nutzt, die das Gesetz bietet. Auch muss die künftige Landesregierung dieses Gesetz mit Leben erfüllen.
Die erste Frage lautet, ob die Aufgabe der Kommunalisierung generell Vorrang vor der Privatisierung erhalten soll. Aus der Sicht der Landesregierung wäre ein solcher Vorrang nicht sachgerecht. Es macht keinen Sinn, Aufgaben, die die private Wirtschaft erledigen kann, weiterhin im öffentlichen Sektor zu behalten. Aber auch die Kommunen können kostengünstiger anbieten als andere. Deshalb brauchen wir den Wettbewerb. Wir wollen den Wettbewerb zwischen den Kommunen und anderen öffentlichen Anbietern.
Bei vielen hoheitlichen Aufgaben des Landes kommt eine Privatisierung schon aus rechtlichen Gründen gar nicht infrage. Hier werden wir selbstverständlich prüfen müssen, wie und von wem diese öffentlichen Aufgaben am effektivsten erledigt werden können. Ich möchte insoweit an das im letzten Sommer vorgelegte Konzept zur Fortführung der Funktionalreform erinnern. Wir haben hierzu eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der verschiedenen Ministerien und der kommunalen Spitzenverbände gebildet, die in der nächsten Legislaturperiode konkrete Vorschläge für Zuständigkeitsveränderungen unterbreiten wird.
Zweitens wurde die Frage gestellt, was der Abbau von Berichtspflichten bedeutet. Dazu ist Folgendes zu sagen: Das Parlament ist doch Herr des Verfahrens. Wenn Sie der Auffassung sind, dass die in den Ausschüssen zur Verfügung gestellten Informationen nicht ausreichen, und Sie deshalb einen Bericht haben möchten, dann können Sie einen solchen Bericht doch anfordern.
Wenn Sie alle Informationen gelesen haben - Sie haben ja das Lesen angesprochen -, dies für Sie nicht verständlich ist und Sie deshalb einen Bericht haben wollen, dann bekommen Sie den Bericht.
Damit haben wir mehr Flexibilität. Sie sollten also mehr Selbstvertrauen haben; denn Sie können ja selbst entscheiden, wann Sie etwas wissen wollen.