Zweitens: Trifft es zu, dass der dem Ministerium vorliegenden Akte dieses Gefangenen zu entnehmen ist, dass der Gefangene
nach dem Infarkt zwei Wochen mit Fieber in der Anstalt lag und erst dann ein seit diesem Zeitpunkt aufgetretener Nierenund Harnwegsinfekt - er hatte Blut im Urin - mit Antibiotika behandelt wurde, den der Gefangene auf Verletzungen durch Schläge in den Bauch zurückführte?
Drittens: Weshalb ist - falls dies zutrifft - dem Rechtsausschuss diese ebenfalls zur Bewertung der Glaubwürdigkeit des Gefangenen wichtige Information am Montag nicht gegeben worden?
Die Abgeordneten haben im Rechtsausschuss gefragt, um was für einen Gefangenen es sich handelt. Dazu sind Informationen darüber gegeben worden, weswegen er in Haft ist und wie lange diese andauert. Es muss aber, um das Bild zu vervollständigen, gesagt werden, welche Vita der betreffende Gefangene hat. Ich werde diese Information hier natürlich nicht wiederholen, weil auch ein Gefangener Persönlichkeitsrechte hat. Ich kann Ihnen aber sagen, dass er in eine andere Anstalt verlegt worden ist und dort mittlerweile fragt, warum er überhaupt in Haft sei, da er unschuldig verurteilt worden und schließlich herzkrank sei und man ihn zu entlassen habe.
Es ist durchaus so - damit will ich die Vorgänge in der Nacht nicht relativieren -, dass er seinen Zustand mehrfach instrumentalisiert hat. Er war nicht zwei Wochen mit Fieber in der JVA, sondern befand sich, nachdem er ins Krankenhaus gekommen war, in ärztlicher Behandlung. Es ist richtig, dass er gesagt hat, er habe Blut im Urin gehabt, was auf Schläge zurückzuführen sei. Der Krankenbericht, der Bericht des Arztes sagt etwas anderes aus, nämlich dass er einen Harnwegsinfekt hatte, der medikamentös behandelt wurde. Ich glaube nicht, dass diese Behandlung in einem ursächlichen Zusammenhang mit seinem Herzinfarkt steht; deswegen bestand auch keine Notwendigkeit, gegenüber dem Ausschuss davon zu berichten.
Frau Ministerin, Sie haben fünf Justizvollzugsbeamte vom Dienst suspendiert. Meine erste Frage: Waren diese Suspendierungen unbedingt notwendig? Mussten Sie diese aussprechen oder hätten Maßnahmen unterhalb der Schwelle der Suspendierung ausgereicht?
Meine zweite Frage: Der Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg hat in der Rechtsausschusssitzung am Montag durchaus eingeräumt, dass auch bei den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen, vor allem den Informationsfluss zu Ihrem Ministerium betreffend, durchaus mehr Fingerspitzengefühl erforderlich gewesen wäre. Rechtfertigt dies beim Umgang mit dieser Angelegenheit einen generellen Vorwurf an die Staatsanwälte im Land Brandenburg?
Es ist richtig: Ich habe fünf Beamte suspendiert. Über diese Suspendierung ist viel geschrieben worden. Es gibt viele Meinungsäußerungen. Die einen haben gefragt, warum überhaupt suspendiert worden ist; andere haben gesagt, ich hätte viel zu spät suspendiert. Ich habe die Entscheidung nach sorgfältiger Abwägung getroffen und möchte hier auch ausdrücklich betonen: Die Beamten sind nicht suspendiert worden, weil sie - angeblich - geschlagen haben sollen, sondern weil ihnen der Vorwurf gemacht werden kann, dass sie den Gefangenen - obgleich bekannt war, dass er herzkrank ist, bereits einen Herzinfarkt hatte und einen Bypass besitzt - in dieser Nacht nicht mit der gebührenden Sorgfalt behandelt haben. Das ist der Vorwurf, der ihnen derzeit gemacht wird. Dies wird aufgeklärt.
Ich hoffe, der Sachverhalt kann so schnell wie möglich geklärt werden, damit die Bediensteten entweder zu ihrer Arbeit zurückkehren können oder die notwendigen Schritte eingeleitet werden.
Es ist richtig, dass der Generalstaatsanwalt gesagt hat - da bin ich mit ihm einer Meinung -, dass im vorliegenden Fall mehr Fingerspitzengefühl nötig gewesen wäre und der bearbeitende Staatsanwalt den Vorfall sofort nach Eingang der Akten hätte melden müssen. Das ist auch meine Auffassung, aber auch hier verwahre ich mich dagegen, die Staatsanwälte in Brandenburg unter den generellen Verdacht zu stellen, Dinge nicht aufklären zu wollen.
Frau Ministerin, können Sie bestätigen, dass der hier in Rede stehende Gefangene, der wohl auch seinen Schwiegervater mit dem Auto vorsätzlich totgefahren haben soll, dem wiederholten ärztlichen Rat nicht gefolgt ist, sich wegen seiner Herzkrankheit einer Operation zu unterziehen?
Ich kann bestätigen, dass er ärztliche Maßnahmen gefordert, aber auch bestimmte, ärztlich indiziert erscheinende Maßnahmen zum Teil abgelehnt hat.
Ich habe zwei Fragen an die Ministerin, zum einen zu den in Rede stehenden Sturmhauben: Liegen dem Ministerium Erkenntnisse darüber vor, dass ähnliche Hauben in anderen Justizvollzugsanstalten des Landes bzw. Deutschlands verwandt wurden?
Zweitens: Welche Maßnahmen sind vonseiten des Ministeriums, der Staatsanwaltschaft sowie der Anstalt selbst getroffen worden, um solche Vorkommnisse - der Arzt wurde nicht gerufen bzw. der Meldepflicht wurde nicht hinreichend nachgekommen - für die Zukunft auszuschließen?
Die Masken wurden 1994 in Brandenburg angeschafft. Aus den Unterlagen ergibt sich, dass Schreiben aus einer Justizvollzugsanstalt mit der Bitte an das Ministerium gerichtet wurden, diese Masken anzuschaffen, weil es damit gute Erfahrungen in der Justizvollzugsanstalt in Rheinbach bei Bonn in NordrheinWestfalen gebe. Ob es die Masken dort noch gibt, ist mir unbekannt. Bedienstete der Justizvollzugsanstalt und Anstaltsleiter haben mir jedoch gesagt, dass es durchaus auch in anderen Anstalten solche Masken gebe, beispielsweise in Hamburg.
Bei der Bundesvereinigung der Anstaltsleiter wurde schon 1995 der Schutzanzug mit Sturmmasken vorgestellt, sodass durchaus die Möglichkeit besteht, dass es solche Masken auch in anderen Ländern gibt. Es ist auf jeden Fall nicht so, dass allein in Brandenburg bzw. in Brandenburg an der Havel solche Masken vorhanden sind und auch benutzt wurden.
Die zweite Frage, welche sofortigen Maßnahmen eingeleitet wurden, umfasst natürlich einen großen Katalog. Erstens sind die Masken verboten und eingezogen, zweitens sind organisatorische Maßnahmen ergriffen worden. Die Berichtspflichten der Staatsanwaltschaft wurden dahin gehend ergänzt, dass seit letzter Woche jeder Fall, jede Anzeige gegen einen Justizvollzugsbediensteten dem Justizministerium zu melden ist. Der Anstaltsleiter hat sich über jeden Vorgang zu informieren, wenn Kriminalbeamte in die Anstalt kommen, darüber, zu welchem Zweck wer vernommen wird und ob es um Vorfälle gegen Bedienstete geht. Dies ist dann in eigener Verantwortung dem Justizministerium zu melden.
Es kann natürlich nicht ausgeschlossen werden, dass das mehrere Vorfälle - es gab gestern auch eine Pressemeldung; Vorfälle wurden an die Presse oder auch an das Ministerium herangetragen -, ähnliche oder vermeintlich ähnliche Vorfälle betrifft. Um dem vorzubeugen, habe ich angeordnet, dass alle Berichte, die über besondere Ereignisse in den Vollzugsanstalten vorliegen, noch einmal darauf überprüft werden, ob es irgendwelche Anzeichen gibt, dass sich solche Vorfälle bestätigen oder wiederholen könnten.
Schönen Dank. - Es gibt noch zwei Fragesteller. Ich bitte um kurze Formulierung der Frage und auch um kurze Antworten, damit wir den anderen Fragestellern auch eine Chance geben können. - Frau Abgeordnete Faderl, bitte.
Frau Ministerin, haben Sie uns in der Rechtsausschusssitzung am Montag umfassend informiert - angesichts der Tatsache, dass wir häppchenweise von der Presse neue Vorwürfe - unter anderem einen weiteren Herzinfarkt 2002 - serviert bekommen, obwohl Ihnen regelmäßig Post aus der JVA zugeht und Sie informiert sein müssten?
Zweitens: Was tun Sie, damit wir nicht von der Presse, sondern von Ihnen und Ihrem Ministerium umfassend über die Probleme in der JVA informiert werden? Sie haben im Rechtsausschuss gesagt, der Strafgefangene F. habe keine Verletzungen. Es stellt sich jetzt offensichtlich anders dar.
Hätte ich von dem Vorfall gewusst, der gestern in der Presse erwähnt wurde, hätte ich selbstverständlich den Rechtsausschuss informiert.
Ich habe den Rechtsausschuss umfassend informiert. Frau Faderl, wenn Sie die Presse richtig gelesen hätten, hätten Sie auch festgestellt, dass dort kein Wort darüber steht, dass mir dieser Vorfall per Post gemeldet worden ist. Den Trugschluss, dass nur Ministeriumspost nicht geöffnet werde, muss ich hier einmal aufklären. In dem in Rede stehenden Fall hat der Gefangene am 18. Februar 2004 an die Polizei geschrieben und darum gebeten, dass ein Polizist vorbeikommt, damit er Anzeige erstatten kann. Das sind auch Briefe, die nicht geöffnet werden. Deswegen ist es auch nicht so, dass man vorzeitig von solchen Vorfällen wissen könnte. Sie wissen ganz genau, welche Rechte ein Gefangener hat. Dazu gehört eben auch ein unkontrollierter Briefverkehr, es sei denn, es liegen Maßnahmen oder Anzeichen dafür vor, dass sicherheitsrelevante Aspekte dagegen sprechen.
Auf die Frage, welche sofortigen Maßnahmen ich eingeleitet habe, damit - das ist in meinem ureigensten Interesse, das können Sie mir glauben - mir vermeintliche Vorfälle nicht immer durch die Presse mitgeteilt werden, hatte ich schon geantwortet. Wir überprüfen anhand der Berichte, welche Vorfälle geschehen sind und ob es irgendwelche Anzeichen dafür gibt, dass sich die Vorwürfe bestätigen könnten.
Frau Ministerin, wie werten Sie die Sachverhalte, dass hier öffentlich massiv Vorwürfe wegen angeblicher Folter und nächtlicher Rollkommandos erhoben wurden - es war von Knochenbrüchen die Rede - und es bis zum heutigen Tage keinerlei Belege dafür gibt, dass Ähnliches vorgekommen ist, dass auch der Arzt bei der Untersuchung des Gefangenen, der herzkrank ist, keine Hämatome oder dergleichen feststellen konnte und auch der Gefangenenvertreter nichts dergleichen jemals thematisiert hat?
Ich habe ja nicht nur Gespräche mit den Bediensteten, sondern auch mit den Mitgliedern des Anstaltsbeirates geführt und ich habe mit Gefangenen gesprochen. Niemand von ihnen konnte
mir bestätigen, dass es so etwas gegeben hat. Niemand hat davon etwas gesagt, auch der Gefangene nicht. Im Gegenteil, er hat gesagt: Wir haben keine Rollkommandos, wir haben keine nächtlichen Schlägertrupps. Ich glaube, dass hier auch gerade im Zusammenhang mit den Foltervorwürfen im Irak Vorwürfe erhoben werden, die in dem Maße nicht zutreffen. Gleichwohl nehmen wir die Vorfälle - wie gesagt, der Gefangene hat ärztliche Hilfe in dem erforderlichen Rahmen nicht bekommen, er hat einen Herzinfarkt erlitten - sehr ernst. Aber gleichzeitig stelle ich mich auch schützend vor meine Bediensteten; denn es haben sich bisher keine Anzeichen dafür ergeben, dass es hier wirklich solche Organisationen gibt. Ich bin sehr daran interessiert, dies auch darzulegen, damit diese Vorwürfe nicht weiterhin erhoben werden. - Vielen Dank.
Ich danke Ihnen, Frau Ministerin. - Meine Damen und Herren, wir beginnen jetzt mit mündlichen Anfragen, die Ihnen in der Drucksache 3/7459 vorliegen. Die Frage 2068 (Strategie für den Aufbau Ost) des Abgeordneten Bischoff ist wegen der Thematik der Aktuellen Stunde zurückgezogen worden.
Da die SPD der erste Fragesteller war, gebe ich das Wort mit Ihrem Einverständnis an Frau Abgeordnete Dr. Schröder, die die Frage 2072 (Entwicklung und Perspektiven des Kunststoff- kompetenzzentrums Schwarzheide [KKS]) stellt, damit der Wirtschaftsminister sie noch beantworten kann, bevor er wieder zur ILA geht. Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Rund um das internationale Großunternehmen BASF ist am Standort Schwarzheide in den zurückliegenden Jahren ein hochmoderner Verbundstandort mit Kunststoffkompetenz entstanden, nicht zuletzt auch durch die Profilierung der ZEIT GmbH zu einem Kompetenzzentrum Kunststoffe. Dieses Technologiezentrum des Landkreises Oberspreewald-Lausitz profilierte sich seit 1998 unter anderem als Technologietransfereinrichtung für die Kunststoffbranche und gründete hierfür einen entsprechenden Fachbereich, das Kunststoffkompetenzzentrum Schwarzheide (KKS). Das KKS nahm im Oktober 2000 seine Arbeit zur Unterstützung der Kunststoff verarbeitenden Industrie Brandenburgs und der angrenzenden Wirtschaftsräume auf. Seither sind mehr als drei Jahre vergangen.
Ich frage daher die Landesregierung: Welche Entwicklungen, Ergebnisse sowie kurz-, mittel- und langfristigen Perspektiven sind für das KKS im Rückblick auf die in den Jahren 2000 bis 2004 geleistete Arbeit festzustellen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Dr. Schröder, in der Tat haben die Kommunen des Landkreises OberspreewaldLausitz und das Land Brandenburg die Initiative zur Schaffung des Kunststoffkompetenzzentrums Schwarzheide, kurz KKS
genannt, im Jahr 2000 auf den Weg gebracht. Die Arbeit bestand in intensiver Kontaktpflege zu den Unternehmen der Branche, zu den Verbänden, zu Hochschulen, wissenschaftlichen Instituten und fachlichen Beratungsgremien. Es wurden Projekte begleitet und initiiert. Es ging um die Vermittlung von Aufträgen und Kooperationen. Das hat für das Kompetenzzentrum, für die Branche, für die Region reiche Früchte getragen. Das KKS ist bekannt und genießt eine große Wertschätzung. Jährlich wird in sehr gut besuchten Kunststoffkolloquien in Schwarzheide eine zentrale Informations- und Kommunikationsplattform der regionalen Branche organisiert. Erfolgreich erfolgt eine fachliche Beratung, Markterschließungsunterstützung wird geleistet, marktreife Entwicklungen von Kunststoffund Kunststoffverbundprodukten sind Gegenstand der Arbeit und es wurde ein aktiver Verbund von Unternehmen der Branche, das Kunststoffnetzwerk Brandenburg, kurz KuBra genannt, auf den Weg gebracht. Wichtige Beiträge leistet das KKS bei der Gewinnung und Betreuung von Investoren der Kunststoffbranche am Standort Schwarzheide, einer wesentlichen Frage der Vernetzung von industriellen Kernen mit örtlichem und überregionalem Mittelstand.
Das KKS hat auch bei der Ausrichtung eines vom Bundesministerium geförderten Innovationsforums wesentliche konstruktive Arbeit geleistet. Wir bewerten diese Arbeit als sehr hoch und wollen sie fortsetzen. Die Arbeit des KKS wurde bis dato aus verschiedenen Töpfen - einmal etwas plakativ gesagt öffentlich finanziert: aus dem Technologieprogramm des Landes und aus dem Regionalmanagement. Diese Anschubförderung war auf drei Jahre festgelegt. Sowohl von den Trägern des KKS und der BASF als auch von zahlreichen betreuten Unternehmen ist nunmehr der Wunsch geäußert worden, nach Auslaufen dieser Förderung die Arbeit fortzuführen und aufgrund des Fehlens der konzipierten Einnahmen das KKS auch weiterhin, wenn auch mit reduziertem Satz, zu fördern. Das wollen wir. Gegenwärtig verhandeln die Beteiligten am Netzwerk mit der BASF in der Sache. Das heißt, wir sind dabei, die Profilierung des KKS als Technologietransferstelle in der Aufgabenstellung der Kompetenzentwicklung des Standortes sowie der Vernetzung mit der Industrie weiterhin zu unterstützen. Das ist keine leichte Aufgabe und, Frau Abgeordnete, mit dem Hinweis, dass dafür die einschlägigen finanziellen und rechtlichen Grundlagen ausgehandelt werden müssen, bitte ich um Verständnis, dass ich heute das Ergebnis noch nicht darlegen kann. Aber das nächste Innovationsforum, welches für Anfang Juni geplant ist und schon jetzt aktiv vorbereitet wird, gibt den Rahmen, um einen entscheidenden Schritt weiterzukommen. Danke.
Schönen Dank, Herr Minister. - Von der Fragestellerin sind Nachfragen angemeldet worden. Bitte schön, Frau Dr. Schröder.
Herr Minister, mir fehlt das Verständnis; denn die Verhandlungen um die Finanzierung laufen seit Monaten. Deshalb noch drei Nachfragen.
Erstens: Herr Minister, sind Sie sich der Tatsache bewusst, dass die weitere Finanzierung des KKS bis heute völlig unklar ist, weshalb aus aktuellem Anlass im Juli dieses Jahres mit der Schließung gerechnet werden muss?
Zweitens: Welche realistischen Möglichkeiten einer weiteren Finanzierung des KKS sehen Sie? Bitte nennen Sie konkrete Finanzierungsmöglichkeiten.
Drittens: In Ihrem Haus liegen seit Monaten mehrere Projektskizzen und ausführliche Konzepte vor. Welche Schritte haben Ihre Mitarbeiter auf der Grundlage dieser Dokumente bisher konkret unternommen, um das KKS auch in Zukunft zu erhalten?