Protocol of the Session on March 31, 2004

Herr Minister Szymanski, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Dellmann, in den 90er Jahren wurde durch Umweltverbände und Umweltbehörden das Projekt „Renaturierung der Unteren Havel“ ins Leben gerufen. Dabei war damals vorgesehen, dass sämtliche Wehr- und Stauanlagen gelegt werden sollten, um dadurch den Flussabschnitt wieder zu einem frei fließenden Fluss zu machen.

Später wurde dieses Projekt präzisiert und der renaturierbare Bereich auf den Abschnitt zwischen Rathenow und Havelberg eingegrenzt. Nach schwierigen Verhandlungen wurde vorgesehen, die Schiffbarkeit in diesem Bereich für Freizeit- und Sportschifffahrt sowie für kleine Fahrgastschiffe zu erhalten. Derzeit erfolgt diesbezüglich eine Überarbeitung des von den Landkreisen Stendal und Havelland ausgelösten regionalen Entwicklungskonzepts.

Obwohl die Koalitionsvereinbarung der Bundesregierung vorsieht, die Untere Havel vor dem Jahr 2006 aus dem Netz der Bundeswasserstraßen herauszunehmen, sind Verhandlungen über die Übernahme dieses Havelabschnitts mit Brandenburg und Sachsen-Anhalt bisher nicht aufgenommen worden. Es geht hierbei natürlich auch um Kostenfragen. Das Land hat hier deutlich kein Interesse angezeigt. Deshalb setzt sich die Landesregierung dafür ein, dass dieser Abschnitt Untere Havel Bundeswasserstraße bleibt. Es ist noch nicht entschieden, unter welchen Parametern das gemacht werden soll. Darüber wird derzeit diskutiert.

Das heißt: Wir sind der gleichen Auffassung wie die beiden Landkreise und der Naturpark Westhavelland, nämlich dass dieser Abschnitt Bundeswasserstraße bleiben soll.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der PDS)

Ich bedanke mich. - Wir sind damit bei der Frage 2029 (Novel- lierung des Ausländerrechts), die vom Abgeordneten Petke gestellt wird. Bitte sehr.

Die für Inneres und Justiz zuständigen Mitglieder der Landesregierung haben übereinstimmend erklärt, dass das geltende Ausländerrecht keine so genannte Härtefallkommission vorsieht. Innenminister Jörg Schönbohm hat sich in der Vergangenheit immer deutlich für die Einführung einer Härtefallregelung im Ausländerrecht ausgesprochen.

Ich frage deshalb die Landesregierung: Wie ist der Stand der Verhandlungen auf Bundesebene zum Zuwanderungs- und Integrationsgesetz und wie wird das Anliegen des Innenministers zur Einführung einer Härtefallregelung dabei berücksichtigt?

Herr Innenminister, Sie haben das Wort.

(Hammer [PDS]: Herr Minister, wollen Sie zurückru- dern?)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Hammer, Vorwärtsrudern ist angesagt. Ich habe nämlich in diesem Landtag - vielleicht haben Sie nicht zugehört - Folgendes gesagt: Wir - die Landesregierung - setzen uns dafür ein, dass eine Härtefallregelung geschaffen wird, um auf rechtlich einwandfreier Grundlage Menschen helfen zu können, bei denen wir nach Abwägung aller Gesichtspunkte der Überzeugung sind, dass Ihnen auf einer entsprechenden Rechtsgrundlage geholfen werden sollte. Das ist Gegenstand einer Härtefallregelung, um die es hierbei geht.

Diesen Gedanken einer Härtefallregelung habe ich in die Erörterungen zum Zuwanderungsgesetz eingebracht. Das Zuwanderungsgesetz wird zurzeit in einer kleinen Gruppe von acht Migliedern besprochen. Bei den Besprechungen geht es auch noch um die Frage des Zugangs zum Arbeitsmarkt.

Wenn das Gesetz dem jetzigen Entwurf entsprechend verabschiedet wird, dann wird es eine Härtefallregelung geben. Die Vorlage wird von der kleinen Gruppe in den Vermittlungsausschuss gegeben werden und dort in einer größeren Arbeitsgruppe - Ebene der Zwanzig -, deren Mitglied meines Wissens auch Ministerpräsident Platzeck ist, im Rahmen des Vermittlungsausschusses abschließend behandelt.

Alles deutet darauf hin, dass es eine Härtefallregelung geben wird, sodass wir dann auf einer rechtsstaatlich einwandfreien Grundlage anhand der vorhandenen Unterlagen in den betreffenden Fällen sozusagen individuell Entscheidungen treffen können, die den Menschen helfen.

Ich bedanke mich. - Es gibt noch Klärungsbedarf. Bitte, Herr Abgeordneter Sarrach.

Herr Minister, Sie können es einfacher haben.

Ich habe zwei Fragen. Erstens: Sind Sie nicht auch der Auffassung, dass man, wenn man für Härtefälle ausländerrechtliche Spielräume eröffnen möchte, das tun kann, indem man den unteren Ausländerbehörden, den Landkreisen und kreisfreien Städten einen größeren Ermessensspielraum gibt? Erklären Sie mir doch bitte einmal, warum Sie in den vergangenen Jahren durch Ihre Runderlasspraxis die durch ausländerrechtliche Vorschriften vorgegebenen Spielräume der Ausländerbehörden eingeengt haben,

(Beifall bei der PDS)

indem Sie etwa Studium und Ausbildung im Asylverfahren nicht mehr gestattetten? Da gibt es keinen Spielraum mehr. Vorher gab es insofern eine Ermessensregelung.

Zweitens: Halten Sie es vor diesem Hintergrund nicht für scheinheilig, auf Bundesebene etwas zu fordern, was Sie auf Landesebene verwirklichen können?

(Beifall bei der PDS)

Ich bin immer sehr dankbar, wenn ich von Experten der PDSFraktion eine Belehrung über Scheinheiligkeit bekomme.

(Beifall bei der CDU)

Da scheinen Sie sehr gut drauf zu sein.

(Zurufe von der PDS)

Darauf will ich jetzt aber nicht weiter eingehen.

Zum Sachverhalt: Herr Sarrach, Sie sind, wenn ich das richtig weiß, Jurist. Ich gehe deshalb davon aus, dass Sie die ausländerrechtlichen Vorschriften und die Kommentare zu den einschlägigen Gesetzen kennen. Des Weiteren gehe ich davon aus, dass Sie wissen, dass Ausländerrecht Bundesrecht ist, bei dem es für das Land keinen Ermessensspielraum gibt. Wir machen hier nichts anderes, als das umzusetzen, was auch in anderen Ländern umzusetzen ist. Vielleicht erkundigen Sie sich einmal bei Innenminister Timm aus Mecklenburg-Vorpommern, der Mitglied einer Koalitionsregierung ist, der Ihrer Partei angehört, oder bei Innenminister Körting, der Mitglied einer entsprechenden Koalitionsregierung ist, wie die das machen. Die sind in Teilbereichen sogar rigider als wir. Wir machen also das, was bundesrechtlich vorgegeben ist.

Ich setze mich dafür ein, dass eine bundesrechtliche Regelung geschaffen wird, aufgrund derer wir einen Ermessensspielraum nutzen können, wenn wir der Auffassung sind, dass bei einem einzelnen Schicksal von den Handelnden vielleicht nicht ganz im Sinne des Gesetzes agiert worden ist.

(Zuruf des Abgeordneten Sarrach [PDS])

Herr Kollege Sarrach, auch Sie wissen doch, dass es darum geht, die Gesetze so anzuwenden, wie sie sind. Wenn es dabei einen Ermessensspielraum gibt, dann sollte dieser in den entsprechenden Fällen genutzt werden; dies aber so, dass das Gesetz in seinem Kern nicht berührt wird.

(Zuruf des Abgeordneten Sarrach [PDS])

Sie dagegen wollen die betreffenden Gesetze im Kern verändern. Das wollen wir nicht. Deshalb wollen wir eine solche Regelung und dafür setze ich mich ein.

(Beifall bei der CDU)

Wir sind damit bei der Frage 2030 (Gehaltskürzungen bei Ge- schäftsführern von landeseigenen Gesellschaften), die vom Abgeordneten Vietze gestellt wird. Bitte sehr.

Vor einigen Tagen berichteten Medien über Pläne der rot-roten Landesregierung in Berlin, bei den Geschäftsführern von Gesellschaften, die sich im Eigentum des Landes Berlin befinden, Gehaltskürzungen vorzunehmen. Der Vorsitzende der SPDFraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, Michael Müller, wurde dahin gehend zitiert, dass künftighin nur noch jene Ge

schäftsführer ungekürzte Bezüge bekommen sollten, die landeseigene Gesellschaften zum Erfolg führten.

Angesichts dessen frage ich die Landesregierung: Welche Position hat sie zur künftigen Gestaltung der Gehälter und Abfindungen der Geschäftsführer jener Gesellschaften, die sich vollständig oder mehrheitlich im Eigentum des Landes Brandenburg befinden?

Frau Ministerin der Finanzen, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Herr Vietze, Ihre Frage zielt darauf ab, ob man die Bezüge der Geschäftsführer in Abhängigkeit vom Unternehmenserfolg bemessen soll. Ich sage Ihnen dazu etwas zum Status quo, weil Ihre Frage in die Zukunft gerichtet ist.

Selbstverständlich teile ich Ihre Auffassung, dass dies so geschehen muss. In einer Vielzahl unserer landeseigenen oder mehrheitlich im Landesbesitz befindlichen Unternehmen ist das auch bereits der Fall. Dies bitte ich Sie zur Kenntnis zu nehmen. Dies gilt zum Beispiel für die Lotto GmbH, für die ZAB oder für die BBG. Das wird aber nicht in Form von Gehaltskürzungen gemacht, wie das nach dem von Ihnen vorgetragenen Zitat in Berlin der Fall sein soll. Ich weiß gar nicht, wie das dort gehen soll, weil ein einseitiger Eingriff in bestehende Verträge rechtlich gar nicht möglich ist. Verträge müssen ja so eingehalten werden, wie sie einmal geschlossen worden sind.

Wir haben es bei unseren Vorstandsmitgliedern durch Verhandlungen aber erreicht, dass der maßgebliche Teil der Bezüge variabel und leistungs- und erfolgsabhängig gezahlt wird. Entsprechende Vergütungselemente bei einer - so möchte ich sagen - zurückhaltend angemessenen Grundvergütung haben wir bei einer zunehmenden Zahl der Unternehmen eingeführt. Wir haben Ziele vereinbart, bei deren Erreichung dann natürlich auch entsprechende Leistungsvergütungen gezahlt werden. Bei der Brandenburg Lotto GmbH ist das exemplarisch so umgesetzt worden. Sie wissen aber auch, dass das Land als ein Gesellschafter so etwas nicht allein zu bestimmen oder festzulegen hat, sondern dass entsprechend dem Jahresabschluss nach Erteilung des Testats durch die Abschlussprüfer der Aufsichtsrat jeweils zu entscheiden hat, ob das leistungsbezogene Gehalt gezahlt wird oder nicht. - Vielen Dank.

Es gibt noch Klärungsbedarf. Bitte sehr, Herr Vietze.

Frau Ministerin, die Kolleginnen und Kollegen in Berlin haben sich im Zusammenhang mit den Arbeitsergebnissen ihrer Landesgesellschaften und der Tatsache, dass es mit den Geschäftsführern vertragliche Vereinbarungen gibt, in denen Bezüge vorgesehen sind, die zum Teil beträchtlich über den Verdienstmöglichkeiten für Minister und andere liegen, hier entsprechend verständigt. Halten Sie es vor diesem Hintergrund und auch angesichts der Ergebnisse, die Landesgesellschaften in Brandenburg erreicht haben, für angemessen, diese Sachfrage

noch einmal zu prüfen und das Parlament über das Regelwerk, das bei den Gesellschaften durch die Landesregierung bzw. das Land als Gesellschafter realisiert wird, zu informieren?

Wir überprüfen das laufend und Sie wissen, dass der Geschäftsbesorgungsvertrag einer Gesellschaft wie der BBG gerade erst neu geschlossen worden ist und darin auch Leistungselemente Eingang gefunden haben. Daran sehen Sie, dass das ein laufender Prozess ist. Eine Neiddebatte wollen wir hier nicht aufmachen. Die Geschäftsführer werden leistungsorientiert bezahlt. Das werden wir auch künftig so handhaben. Ich gebe Ihnen völlig Recht, dass das im Vordergrund stehen muss. Leistung muss bezahlt werden, sie muss auch entsprechend bezahlt werden und darf nicht minimalistisch veranschlagt werden, weil es dem Landeshaushalt schlecht geht; denn wir wollen ja Leistung haben. - Danke.

Wir sind am Ende der Fragestunde. Ich schließe Tagesordnungspunkt 1 und rufe Tagesordnungspunkt 2 auf:

Aktuelle Stunde

Thema: Schulsterben - alternativlos?

Antrag der Fraktion der PDS

Das Wort geht an die antragstellende Fraktion. Frau Abgeordnete Große, bitte.