Protocol of the Session on March 31, 2004

Herr Klein, falls Sie dieses Mal des Lesens und Verstehens von Gesetzestexten mächtig waren, dann haben Sie sicherlich gemerkt, dass sich unser jetzt vorliegender Antrag von einem Antrag unserer Fraktion im letzten Jahr zum selben Thema deutlich unterscheidet.

Zur Sache: Der Bereich staatlicher Wohnungsbauförderung stellt bis heute den mit Abstand bedeutendsten Subventionsbereich dar. Laut Angaben des Karl-Bräuer-Instituts des Bundes der Steuerzahler betrug der gesamte Subventionsbetrag der Objektförderung im sozialen Wohnungsbau - Wohngeld darin eingeschlossen - allein im Jahr 2000 umgerechnet 24 Milliarden Euro.

Bis zur Verabschiedung des Eigenheimzulagengesetzes im Jahre 1997 war die steuerliche Wohneigentumsförderung ausschließlich im Einkommensteuergesetz geregelt, mit dem Ergebnis, dass Geringverdiener, welche keine oder kaum Steuern zahlten, auch nicht in den Genuss von Eigenheimförderung kamen. Insoweit stellte das Eigenheimzulagengesetz mit der darin enthaltenen Direktsubventionierung des Wohnungsbaus tatsächlich eine Verbesserung dar. Viele private Bauherren wurden ermuntert, ihre Pläne in Angriff zu nehmen, was sowohl konjunkturpolitisch als auch sozialpolitisch wünschenswert war und ist.

Doch in Anbetracht der demographischen Entwicklung und der Gefahr, dass ohne massive Zuwanderung - mit den damit verbundenen Akzeptanzproblemen in der Bevölkerung und der tendenziellen Gefahr für den inneren Frieden, und zwar durch Überlagerung der stetig an Intensität zunehmenden Verteilungskämpfe mit interkulturellen Konflikten - insbesondere das heutige Rentensystem in der bisherigen Grundkonzeption nicht mehr aufrechterhalten werden kann, ist nach Auffassung unserer DVU-Fraktion heute allein noch die bevölkerungspolitische Lenkungsfunktion im Rahmen der bisher umfassenden steuerlichen Eigenheimförderung beizubehalten. Daher hat im Zuge einer Modernisierung des Eigenheimzulagengesetzes eine Konzentration allein auf diese einzig staatspolitisch unverzichtbare bevölkerungspolitische Lenkungsfunktion zu erfolgen.

Dies leistet die zum 1. Januar 2004 in Kraft getretene Novelle des Eigenheimzulagengesetzes gerade nicht. Sie konterkariert vielmehr geradezu die bevölkerungspolitische Lenkungsfunktion. Die auf Veranlassung der Bundesregierung vom Deutschen Bundestag beschlossene Änderung des Eigenheimzulagengesetzes mit der Absenkung des Förderbetrages auf 1 % der Bemessungsgrundlage bei gleichzeitiger minimaler Anhebung

der Kinderzulagen dient nämlich einzig und allein den Sparplänen der Bundesregierung. Weder wurden, wie von uns gefordert, die Einkommensgrenzen abgesenkt, um nur noch solche Anspruchsberechtigte in den Genuss der Eigenheimzulage kommen zu lassen, die einer solchen Förderung bedürfen, noch wurde mit Ausnahme der Halbierung des Fördersatzes an der bisherigen Gesetzeslage auch nur das Geringste verändert. Von einer Reform kann hier also keine Rede sein.

Zu den Einzelheiten unserer vorliegenden Bundesratsinitiative komme ich im zweiten Teil meiner Rede. Ich werde sie Ihnen so erklären, dass auch Sie, Herr Klein, sie dieses Mal hoffentlich verstehen.

(Beifall bei der DVU)

Ich danke Ihnen, Frau Abgeordnete Hesselbarth. - Herr Abgeordneter Klein, Sie sind ja bereits aufgerufen worden. Da Sie für die Koalitionsfraktionen sprechen, kommen Sie bitte nach vorn.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Hesselbarth war so freundlich und hat darum gebeten, es zu verstehen. Ich gebe allerdings zu: Mir fällt dies immer verhältnismäßig schwer.

Wir erleben, wie so oft von der DVU initiiert, eine neue Sternstunde des Parlaments. Wir tagen heute in der 3. Legislaturperiode zum 93. Mal. Wenn wir davon ausgehen, dass uns die DVU-Fraktion in jeder Sitzung mit zwei Anträgen zu Bundesratsinitiativen behelligt, so haben wir inzwischen den 186. Versuch zu verzeichnen. Wie wir damit umgehen, werde ich am Ende meiner kurzen Rede sagen.

Die Bundesratsinitiative ist ein sehr sensibles Instrument. Dabei geht es nicht um die Durchsetzung politischer Ideen einer Partei, sondern um die wohldurchdachte, langfristige Berücksichtigung der Interessen eines Landes, unseres Landes Brandenburg. Bundesratsinitiativen muss man häufig gegen die Interessen anderer Länder ergreifen, die unter Umständen kräftiger gebaut sind als wir. Falsch verstandener Eifer führt daher häufig schlicht zur Ablehnung im Bundesrat. Damit ist uns nicht nur nicht gedient, sondern wir erleben dadurch sogar eine Schädigung, eine Missachtung unseres Landes. Deshalb setzen wir dieses Instrument der Bundesratsinitiative wirklich sehr sparsam ein.

Im vorliegenden Fall aber wird wieder einmal mit der Brechstange versucht, Einfluss auf Bundesgesetze zu nehmen, bei denen es im weitesten Sinne um den Bereich des Einkommensteuerrechts geht. Die DVU-Fraktion hat hierin ein dauerhaftes Hobby entdeckt. Ich überschlage grob, dass sich von den 186 Anträgen, von denen ich vorhin gesprochen habe, wohl 150 mit der Einkommensteuergesetzgebung beschäftigen.

Richtig ist: Ab dem 1. Januar 2004 besteht ein Anspruch auf Eigenheimzulage nur, wenn die Summe der positiven Einkünfte bei Ledigen 70 000 Euro und bei Ehepaaren 140 000 Euro nicht übersteigt. Jedoch erhöhen sich die Einkommensgrenzen für jedes Kind, für das der Anspruchsberechtigte oder sein Ehe

gatte im Jahr des Einzugs einen Kinderfreibetrag oder Kindergeld erhält, um 30 000 Euro.

Wir sind nicht der Meinung, dass dies der Weisheit letzter Schluss ist, aber die grundsätzlich familienpolitische Ausrichtung wird damit deutlich.

(Zuruf von der PDS: Nun ist es aber genug!)

- Doch! - Wir begrüßen dies sogar.

Die DVU möchte diese Werte deutlich verändern und argumentiert in der Begründung mit Deutschtümelei. Bemerkenswert ist aber, dass die Höhe des Einkommens, bis zu dem eine Zulage gewährt wird, gesenkt werden soll.

(Zuruf von der PDS: Das ist ein Steuerseminar!)

Insbesondere die Bezieher mittlerer Einkommen sind jedoch am ehesten Nutznießer der Eigenheimzulage; denn bei ihnen liegt die Schwelle zur Bildung von Eigentum eher niedrig, und entsprechendes Verhalten wird in dieser Gruppe durch Fördermaßnahmen am leichtesten stimuliert.

Was bleibt mir zum Schluss? Zum Schluss sage ich immer wenige Worte: Wir lehnen Ihren Antrag ab.

(Beifall bei SPD und CDU)

Ich danke dem Abgeordneten Klein. Die Fraktion der PDS und auch die Landesregierung haben Redeverzicht angezeigt, sodass ich das Wort noch einmal der Fraktion der DVU, Frau Abgeordnete Hesselbarth, geben kann.

(Zurufe von SPD und PDS: Nein!)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Klein, wie wohldurchdacht Ihre Anträge sind, werden wir morgen erfahren, und zwar bei einem Antrag zur Verkehrssicherheit. Aber wir sind der Meinung, dass die Eigenheimzulage für Familien zu erhalten und auch auszubauen ist. Darum und um nichts anderes geht es uns mit dem vorliegenden Antrag. Da Sie, Herr Klein, mit Ihrem unqualifizierten Redebeitrag wieder einmal gezeigt haben, dass Sie die vorliegende Bundesratsinitiative nicht verstanden haben, will ich sie Ihnen nochmals geduldig erklären, auch wenn es jetzt schon 18.30 Uhr ist.

Nach unserer Meinung sollte künftig, ähnlich wie bis zur Einführung der Eigenheimzulage ab dem Veranlagungszeitraum 1996, auf einen jährlichen Gesamtbetrag der Einkünfte von 60 000 Euro für den Anspruchsberechtigten bzw. von 120 000 Euro bei gemeinsam veranlagten Ehepartnern abgestellt werden, wobei hierbei noch stärker der Personenkreis mit geringerem Einkommen angesprochen und die aktuelle Haushaltslage berücksichtigt wird. Die geltenden Einkunftsgrenzen sind schlicht und ergreifend zu hoch. Andererseits wurde ab dem Veranlagungszeitraum 2000 die Eigenheimzulage stärker im Hinblick auf die Kinderkomponente hin ausgerichtet, indem pro Kind, für das im Erstjahr die Voraussetzungen für eine Kinderzulage vorliegen, die Einkunftsgrenze in diesem Erstjahr

der Inanspruchnahme sowie für das Vorjahr um 60 000 Euro erhöht wurde, sodass bereits eine Besserstellung für Familien mit zwei und mehr Kindern hinsichtlich der Einkunftsgrenze zu konstatieren war.

Diese vom Grundsatz her lobenswerte Gesetzesänderung greift für uns aber zu kurz. Im Sinne einer bevölkerungspolitischen Lenkungsfunktion der Eigenheimzulage plädieren wir als DVU-Fraktion für die alleinige Anknüpfung daran, dass im jeweiligen Jahr des Förderzeitraums der Antragsteller Anspruch auf einen Kinderfreibetrag hat. Eine Grundförderung sowie die bisherige Ökozulage sollen entfallen. Die dem Wesen der Eigenheimzulage ohnehin fremde Förderung der Anschaffung von Genossenschaftsanteilen nach § 17 des Eigenheimzulagengesetzes soll ebenfalls entfallen. Um die vierköpfige Familie genauso gut zu stellen wie bis zum Veranlagungszeitraum 2002, soll pro Kind eine einkommensunabhängige Eigenheimzulage von 1,5 % der Bemessungsgrundlage, maximal jedoch 1 500 Euro festgesetzt werden.

Die Lebenserfahrung zeigt, dass sich Eheleute in den ersten Jahren nach Eigenheimbezug häufig den Kinderwunsch erfüllen. Um das vorgenannte planvolle Vorgehen junger Familien zu unterstützen, wurde unser hier vorliegender Antrag auf eine Bundesratsinitiative konzipiert.

Dabei wurden alle dem bevölkerungspolitischen Lenkungsziel nicht entsprechenden Komponenten wie die bereits erwähnte Ökozulage oder die Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen gestrichen und die Förderung so ausgestaltet, dass sie ausschließlich Familien mit Kindern zugute kommt.

Mit dem von uns vorgeschlagenen Entwurf würde es darüber hinaus zu keiner finanziellen Mehrbelastung für den Staat, verglichen mit der geltenden Novelle des Eigenheimzulagengesetzes, kommen. Daher bitten wir Sie, wenn Sie es gerade angesichts der derzeit katastrophalen demographischen Entwicklung in Brandenburg mit der Förderung von Familien mit Kin

dern ernst meinen: Stimmen Sie unserem Antrag zu. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der DVU)

Ich danke Ihnen, Frau Abgeordnete Hesselbarth. - Meine Damen und Herren! Wir sind am Ende der Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt und kommen zur Abstimmung.

Die Fraktion der DVU beantragte, den Antrag, die Drucksache 3/7246, an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen zur federführenden Beratung und an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr zu überweisen. Wer diesem Überweisungsantrag folgt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Überweisungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden.

Wir kommen zur direkten Abstimmung über den Antrag, Drucksache 3/7246, in der Sache. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt worden.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 21. Ehe ich die heutige Landtagssitzung beende, möchte ich Sie daran erinnern, dass Sie einige Einladungen erhalten haben. In diesem Hause findet eine Ausstellungseröffnung bei der Fraktion der CDU statt und die Jacob-Kaiser-Stiftung begeht ebenfalls in diesem Hause ihr zehnjähriges Bestehen.

Ich schließe die 93. Sitzung des Landtages Brandenburg und wünsche Ihnen noch einen angenehmen Abend.

Ende der Sitzung: 18.37 Uhr