Protocol of the Session on March 4, 2004

beantwortet sowie zweimal dazu im Wirtschaftsausschuss Stellung genommen.

(Zurufe)

Deshalb kann ich sagen, dass das Schwergewicht offenbar gar nicht auf der Frage liegt, sondern auf der Darstellung bzw. an der Stelle auf Behauptungen. Das ist legitim in den Grenzen, wie sie gerade vom Präsidenten gesetzt worden sind.

Ich betone noch einmal: Wie bei allen anderen Fällen mit mehr oder weniger medialem Interesse, bei denen eine völlige Betriebsstilllegung droht oder eine teilweise Fortführung ermöglicht werden kann, werden wir im Rahmen der uns zur Verfügung stehenden Ermessensspielräume immer konstruktiv an Lösungen mitwirken, bei denen möglichst viele Arbeitsplätze erhalten bleiben. Dafür gibt es zahlreiche Beispiele. Ob und inwiefern das von Ihnen angeführte Urteil des Arbeitsgerichtes Potsdam unseren Ermessensspielraum in dem konkreten Fall einschränkt oder neu bewerten lässt, prüft zurzeit die Investitionsbank in meinem Auftrag. Dieser Einschätzung werde ich nicht vorgreifen. - Danke schön.

Es gibt noch Klärungsbedarf. Bitte sehr.

Herr Minister, es ist richtig, dass ich viele Anfragen gestellt habe. Aber ich habe von Ihnen bis heute nicht die Antwort auf eine mir sehr wichtige Frage erhalten. Deswegen stelle ich sie jetzt noch einmal: Mit welcher tatsächlichen und rechtlichen Begründung bestreiten Sie die offenkundige Tatsache, dass durch die Firma Hesco im Zeitraum August 2001 bis Juli 2003 ohne jeden Zweifel gegen die Einhaltung der Mitteilungspflicht nach den Subventionsauflagen verstoßen wurde?

Frau Dr. Schröder, diese Frage bekommen Sie natürlich auch rechtzeitig beantwortet. Aber das im vergangenen Jahr schon von dieser Stelle aus mehrere Male angeführte Anhörungsverfahren hat eine exakte Gewichtung der gegensätzlichen Darstellung zur Nachweisführung über die Anzeigepflicht von Veränderungen oder zuwendungsbescheidsrelevanten Informationen eröffnet. In der Tat ist es so, dass es gegensätzliche Auffassungen, was den Zeitpunkt der tatsächlichen Information anbetrifft, gibt. Dies wurde in einem langen Anhörungsverfahren unter Abwägung aller Umstände gewichtet und im Ergebnis dessen ist festgestellt worden, dass unter Nutzung des im Rahmenplan zur Verfügung stehenden Ermessensspielraums eine Rechtfertigung dafür gegeben ist, völlig transparent, durch die vorgenommene Veränderung des Zuwendungsbescheides auf die geschaffene oder vorgefundene Situation zu reagieren. Das ist ein völlig transparenter Prozess. Es gibt eine gegensätzliche Position. Das Unternehmen hat gesagt, es habe die Veränderungen erklärt. Es konnte von der anderen Seite nicht schlüssig ausgewiesen werden, ob sie tatsächlich angezeigt worden sind.

(Zuruf von der PDS: Das lässt sich doch klären!)

- Ja. Das lässt sich insofern klären, als man sich die Leute an

den Tisch holt und sich diese Erklärung geben lässt. Wenn es zu einer gegensätzlichen Auffassung kommt,

(Zurufe von der PDS)

dann bleibt übrig, mit diesem Umstand umzugehen. Das ist in einem Anhörungsverfahren geschehen.

(Zurufe von der PDS)

Wir sind bei der Frage 2004 (Rüstungsaltlastenfinanzierungs- gesetz), gestellt vom Abgeordneten Petke.

Der Deutsche Bundestag wird heute abschließend den Entwurf des Bundesrates für ein Rüstungsaltlastenfinanzierungsgesetz beraten. Diese Gesetzesinitiative hatte das Land Brandenburg im vergangenen Jahr in einer überarbeiteten Fassung erneut in den Bundesrat mit dem Ziel eingebracht, dass der Bund künftig auch die Kosten für die Bergung alliierter Munition aus dem Zweiten Weltkrieg übernehmen soll.

Ich frage die Landesregierung: Welche Auswirkungen hätte eine Ablehnung des Gesetzentwurfs durch den Deutschen Bundestag insbesondere für das Land Brandenburg und für die betroffenen Kommunen?

Herr Innenminister, Sie haben erneut das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Petke, lassen Sie mich kurz noch einmal in Erinnerung rufen, dass Brandenburg in besonderer Weise durch Altlasten belastet ist. Insgesamt befinden sich rund 400 000 ha Munitionsverdachtsflächen in unserem Land. Wir sind das Bundesland mit der stärksten Munitionsbelastung. Daher haben wir ein besonderes Interesse daran, in diesem Fall die Unterstützung des Bundes zu bekommen. Der Bund ist jedoch nur bereit, die Beseitigung ehemals reichsdeutscher Munition sowie die Kampfmittelbeseitigung auf bundeseigenen Liegenschaften vorzunehmen. Unglücklicherweise haben wir aber nicht reichsdeutsche Munition zu räumen, sondern die Bombenabwürfe der Alliierten auf Brandenburger Betriebe oder Städte.

Wir haben in der Vergangenheit mehrfach Vorstöße im Bundesrat unternommen, um die für uns unbefriedigende Praxis des Bundes zu ändern. Im vergangenen Jahr haben wir erneut einen Gesetzentwurf eingebracht, der heute - nunmehr abschließend - im Deutschen Bundestag beraten wird. Wir haben im Bundesrat die Mehrheit der Länder, einschließlich der westdeutschen Länder, davon überzeugt, dass wir diese Hilfe brauchen.

Nach den Beratungsergebnissen der beteiligten Ausschüsse des Bundestages muss man befürchten, dass der Bundestag die auf Antrag Brandenburgs eingebrachte Gesetzesinitiative in seiner Sitzung am heutigen Tag ablehnen wird. Der federführende Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner

Sitzung am 28. Januar mit den Stimmen der SPD und der Grünen gegen die Stimmen von Union und FDP empfohlen, den Gesetzentwuf abzulehnen. Dies bedauere ich. Die Kostenfrage, die in der Vergangenheit immer eine große Rolle gespielt hat, kann diesmal nicht ausschlaggebend gewesen sein; denn bei den Ausschussberatungen hat dieses Thema praktisch keine Rolle gespielt. Darum ist die Ablehnung des Haushaltsausschusses umso unverständlicher.

Ich bedauere in diesem Zusammenhang auch, dass die abschließende Beratung im Deutschen Bundestag zu diesem Gesetzentwurf ohne Aussprache erfolgt und somit nicht einmal die Bereitschaft zu erkennen ist, sich in einer öffentlichen Debatte mit dieser für unser Land, aber auch für andere Länder wichtigen Frage zu befassen. Im Falle der Ablehnung des Gesetzentwurfs wäre erneut der Versuch gescheitert, den Bund an den Kosten zu beteiligen. Es geht hier um Kriegsmunition der Alliierten aus der Zeit des Zweiten Weltkrieges.

Für Brandenburg bedeutet die Ablehnung des Rüstungsaltlastenfinanzierungsgesetzes, dass auch weiterhin der allergrößte Teil der Kosten der Kampfmittelbeseitigung durch das Land zu erbringen ist. Im vergangenen Jahr haben wir 10 Millionen Euro für die Beseitigung gefährlicher Kriegshinterlassenschaften aufgebracht. Diese Summen reichen nicht, um in einem kurzfristigen oder überschaubaren Zeitraum die Altlasten zu beseitigen. Die Auswirkungen auf die Kommunen brauche ich nicht zu beschreiben. Neben den finanziellen Belastungen wäre auch deren weitere Entwicklung behindert. Man kann dies besonders in Oranienburg und Neuruppin sehen.

Negative Auswirkungen hätte die Ablehnung des Gesetzentwurfs auf die Gefahrenbeseitigung in den besonders stark betroffenen Städten des Landes wie Oranienburg. Mit fortschreitender Zeit wird in diesen Städten die Gefahr von Selbstdetonationen immer größer, da die Zünder mit zunehmendem Alter stärker verrotten. Damit verbunden ist auch eine zunehmende Gefahr für die Bevölkerung. In Oranienburg sind in den vergangenen Jahren schon Menschen durch Selbstdetonation von Munition zu Schaden gekommen. Die Munitionsbergung müsste beschleunigt werden. Nach jetzigem Überlegungsstand und Verfahrensablauf müssen wir damit rechnen, dass wir uns noch 40 bis 50 Jahre mit der Kampfmittelräumung befassen müssen.

Lehnt der Deutsche Bundestag den Entwurf ab, werden wir diese Aufgabe allein stemmen müssen. Dann liegt es am Landtag, die Mittel zu bewilligen, die notwendig sind, um diesen Prozess möglicherweise zu beschleunigen, oder einen Ablauf von 40 bis 50 Jahren in Kauf zu nehmen.

Es gibt noch Klärungsbedarf. Wir beginnen mit Herrn Domres.

Herr Minister, ich habe zwei kurze Nachfragen.

Erste Frage: Wie haben Sie mit den Brandenburger Bundestagsabgeordneten gearbeitet, um sie für dieses Problem noch einmal zu sensibilisieren?

Zweite Frage: Parallel zum Rüstungsaltlastenfinanzierungsgesetz wurde immer auch über ein Bundeskonversionsprogramm

gestritten. Können Sie uns sagen, welchen Stand die Verhandlungen erreicht haben?

Herr Kollege Domres, zum Konversionsgesetz kann ich Ihnen nichts sagen, weil ich in diesem Bereich keine Federführung habe. Wir haben mit den Abgeordneten der Union gesprochen. Ich gehe davon aus, dass die Kollegen der SPD mit denen der SPD gesprochen haben. Denn für alle Abgeordneten ist klar, dass dies für Brandenburg ein besonderes Problem ist. Ich glaube, daran hat es nicht gelegen.

Herr Freese, bitte.

Herr Minister, gehe ich recht in der Annahme, dass dies nicht der erste Versuch ist, den Bund an den Kosten zu beteiligen? Darf ich daher fragen, wie denn die vorherigen Regierungen, bei denen Sie in verantwortlicher Position im Bundesverteidigungsministerium waren, mit dieser Frage umgegangen sind?

Herr Abgeordneter Freese, ich war bis zum 25. Januar 1996, also bis vor acht Jahren, im Verteidigungsministerium. In dieser Zeit hat sich diese Frage für uns nicht gestellt. Sie ist an uns auch nicht herangetragen worden.

(Freese [SPD]: Stimmt nicht!)

Ich weiß nicht, inwieweit sich in der Zwischenzeit die Tätigkeit von Bundesminister Stolpe auswirkt. Mit ihm habe ich darüber gesprochen. Er sieht das Problem genau wie wir. Aber Mehrheiten zu wollen ist das eine, Mehrheiten zu bekommen das andere. Inwieweit die Vorgängerregierungen unter Bundeskanzler Kohl entsprechende Anträge im Bundestag gestellt haben, vermag ich nicht zu sagen, da ich nicht das Vergnügen hatte, hier der Alleinregierung der SPD anzugehören.

Danke sehr. - Zur Formulierung der Frage 2005 (Konsequen- zen aus Hartz IV) hat Frau Dr. Enkelmann das Wort.

Das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt - zumindest heißt es so - wurde im Dezember vom Bundesgesetzgeber verabschiedet. Von Sozialverbänden und kommunalen Spitzenverbänden wird vor den erheblichen Auswirkungen für Betroffene, aber auch für die kommunalen Haushalte gewarnt. So wird die Zahl derer, denen nur ein Einkommen auf Sozialhilfeniveau zur Verfügung steht, um ca. 60 % zunehmen. Die Zahl der betroffenen Minderjährigen wird bundesweit von etwa 1 Million auf 1,5 Millionen ansteigen. Die Wirkungen seien in Anbetracht der hohen Langzeitarbeitslosigkeit im Osten besonders verheerend. Auf die Kommunen kommen Mehrbelastungen von mehreren Millionen Euro zu.

Ich frage die Landesregierung: Welche Konsequenzen zieht sie

angesichts der nun bekannt gewordenen gravierenden Folgen für Betroffene und Kommunen im Umgang mit Hartz IV?

Herr Minister Baaske, Sie haben erneut das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Dr. Enkelmann, ich habe im vergangenen Jahr schon recht deutlich auf die sozialpolitischen Verwerfungen aufmerksam gemacht, die die angedachten Reformen mit sich bringen werden. Ich habe auch sehr schnell konstatiert, dass das auch volkswirtschaftlich nicht gerade von Vorteil sein wird. Wir haben damals 150 Millionen Euro errechnet, die an Kaufkraft hier im Osten fehlen werden. Wir haben auch sehr deutlich gemacht, dass wir im Osten besonders stark betroffen sind; denn in Brandenburg sind 150 000 Menschen im Arbeitslosenhilfebezug und werden dadurch extrem gebeutelt. Man nimmt es also denen weg, die schon bisher kaum zum Konsum beitragen konnten.

Das war unbestritten eine sehr, sehr schwierige Entscheidung. Man konnte sie eigentlich nur unter der Voraussetzung mittragen, dass wenigstens ein Ausgleich dadurch stattfindet, dass die Personen, die bisher keinen Anteil an den Integrationsleistungen des SGB III haben konnten, diese nun bekommen können. Das heißt, dass sie jetzt in den Genuss von Leistungen, die bisher nur Arbeitslosen und Arbeitslosenhilfeempfängern zur Verfügung standen, kommen, zum Beispiel Weiterbildung, Fortbildung, Qualifizierung, aber auch von Leistungen auf dem zweiten Arbeitsmarkt.

Ich meine, das, was wir machen können, ist, Druck bei der Bundesagentur für Arbeit und bei den Agenturen für Arbeit vor Ort auszuüben, so schnell wie möglich in die Strukturen der JobCenter zu kommen, sodass sie sich intensiver um die betroffenen Menschen kümmern können, dass es mehr Fallmanagement gibt, dass man stark in die Vermittlung einsteigt und man auch die angedachten Instrumente des zweiten Arbeitsmarktes für diesen Personenkreis erschließt.

Das andere, was Sie ansprachen, betrifft die Situation der öffentlichen Haushalte, insbesondere der Kommunen. Die Zahlen, die im letzten Dezember im Vermittlungsausschuss diskutiert wurden - das heißt Einsparungen der Kommunen bei der Sozialhilfe, spätere Unterkunftskosten für die Kommunen, ebenso die angedachten Einsparungen beim Sonderwohngeld der Länder -, waren eigentlich bis zum Schluss strittig. Aber ich meine, es ist ein Kompromiss gefunden worden, den wir gründlich abwägen konnten. Es ist jetzt eine halbwegs ausgeglichene Situation vorhanden. Es war völlig klar, dass es gerade bei den Stadtstaaten zu erheblichen Einsparungen kommen wird. Das ist der Tatsache geschuldet, dass diese sehr viele Sozialhilfeempfänger haben, die sie sozusagen ausbuchen konnten. Auf der anderen Seite bekommen sie aber Langzeitarbeitslose hinzu.

Wir haben festgestellt, dass es dann bei den Stadtstaaten sowie bei einigen anderen westlichen Ländern zu einer Entlastung von bis ca. 236 Euro pro Einwohner käme, während es zum Beispiel in Brandenburg eine Belastung von 36 Euro pro Einwohner ausmachte. Das wollten wir wenigstens auf null brin

gen oder dicht darüber. Darum haben wir für den Osten zusätzlich 1 Milliarde Euro Sonderbedarfsergänzungszuweisungen bekommen. Das heißt aber nicht, dass wir dadurch mehr Geld haben, sondern wir werden etwa auf null kommen. Im Moment allerdings rechnen sich alle auf unter null. Herr Eichel sagt, er werde mit dem Geld keineswegs klarkommen, er werde bei dieser Reform Geld verlieren. Die Länderfinanzminister werfen uns vor, wir hätten falsch gerechnet, weil sie so viel Wohngeld nie ausgegeben hätten. Die Kommunen sagen ebenfalls, sie bekämen keine Entlastung, sondern eher eine Belastung.

Irgendwo ist also ein großes schwarzes Loch, in welches das gesamte Geld hineingefallen ist. Ich weiß es nicht. Ich denke, diesbezüglich müssen wir abwarten.

Ich kann nur noch einmal daran erinnern, dass wir eine ähnliche Diskussion beim In-Kraft-Treten des Grundsicherungsgesetzes hatten. Überall, auch in Brandenburg, wurde laut getönt: Wir werden mit so und so viel belastet. - Es gibt konkrete Zahlen von damals, die bekannt sind. Darüber gibt es auch entsprechende Schriftstücke. Wir haben heute einmal nachvollzogen, wo wir im Vergleich zu 2002 liegen. Dabei gibt es durchweg die Erkenntnis, dass beispielsweise der Landkreis, der gesagt hat, er werde mit 5 Millionen Euro belastet, heute mit 1,5 Millionen Euro belastet wird. Es beläuft sich auf ungefähr ein Drittel bis ein Viertel der damals errechneten Belastung.

Hinsichtlich der Entlastung des Landes, die damals bei 25 Millionen Euro seitens der Kommunen gelegen hatte, kommen wir heute bei etwa 17 Millionen Euro an.