Protocol of the Session on March 3, 2004

Unter den 3 500 neuen Studienplätzen finden sich Angebote, die bundesweit wahrgenommen und international kopiert werden. Was den Bologna-Prozess angeht - Bachelor- und Masterstudiengänge -, sind wir besonders gut. Ich darf das an einigen Zahlen illustrieren:

Bundesweit sind ungefähr 10 % aller Studiengänge Bachelor

studiengänge; bei uns sind es 20 %. 45 % unserer Studiengänge sind als Bachelor- und Masterstudiengänge ausgelegt. Es gibt von der Kultusministerkonferenz ein Ranking aller Bundesländer bezüglich des Standes in diesem Prozess. Was den Anteil der Studierenden angeht, die in Bachelor- und Masterstudiengängen studieren, so nimmt das Land Brandenburg den ersten Platz ein.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD - Zuruf von der PDS)

- Das ist eindeutig eine Strategie des Landes, die ich Ihnen gern erklären kann.

Was die Internationalität der Studierenden anbetrifft, so ist zu sagen, dass die meisten ausländischen Studenten nach Bayern gehen. Unter allen neuen Bundesländern hat Brandenburg nach Berlin - den höchsten Anteil an ausländischen Studierenden. Es ist klar, dass die ausländischen Studenten zuerst in die Hauptstadt gehen.

Zur Viadrina: Ich habe morgen in der Aktuellen Stunde die Möglichkeit, auf den Unfug, den ich vorhin gehört habe, zu antworten; jetzt geht es zeitlich nicht.

Ich meine also, wir haben zur Profilierung der Lehre Entscheidendes getan und insoweit gute Ergebnisse erzielt.

Ich komme zum dritten Punkt - Forschungsprofilierung. Der höchstdotierte Forschungspreis in Deutschland ist der LeibnizPreis. Pro Jahr werden acht bis zehn Leibniz-Preise verliehen. Der Preisträger bekommt 1,5 Millionen Euro. Forschern in Brandenburg wurden im Jahr 2002 ein Leibniz-Preis, im Jahre 2003 zwei Leibniz-Preise und in diesem Jahr - das haben Sie vielleicht in den Medien gelesen - wiederum ein Leibniz-Preis verliehen.

(Beifall bei CDU und SPD)

Der Leibniz-Preis ist kein Nobelpreis, belohnt aber doch Exzellenz. Dass es Exzellenz gibt, hat mit dem zu tun, was Brandenburg auszeichnet, einem großen Anteil der außeruniversitären Forschung und der Kooperation zwischen außeruniversitärer und universitärer Forschung. Das haben wir vonseiten der Landesregierung befördert. Mittlerweile gibt es gut abgestimmte Strukturkonzepte der mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam mit den außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Golm und auf dem Telegrafenberg.

Entscheidend in der Forschung ist die Nachwuchsförderung. Wir sind mit Landesmitteln in der Lage, zwei internationale Max-Planck-Research-Schools in Brandenburg zu fördern, die junge Leute aus aller Welt besuchen. Im Rahmen von Einführungsveranstaltungen kann man sich die Einrichtungen gern ansehen.

Zur Förderung der BTU haben wir zielgerichtet die dortigen Forschungsschwerpunkte reduziert. Es wird nicht mehr das gesamte Feld abgedeckt, sondern eine Konzentration auf sechs Punkte vorgenommen. Herr Niekisch erwähnte es: Über Zielvereinbarungen in den nächsten drei Jahren werden mehr als 2,3 Millionen Euro für die Nachwuchsförderung, für junge Leute, die nach bzw. aus Brandenburg kommen, bereitgestellt.

Die Höhe der Drittmittel pro Professor ist ein Indikator für die Leistungsstärke einer Hochschullandschaft. Dabei ist klar, dass im Maschinenbau höhere Summen akquiriert werden als in den Geisteswissenschaften. Die Hochschullandschaft Brandenburgs hat einen relativ hohen Anteil an Wirtschafts- und Geisteswissenschaften. Das macht es schwieriger, auf Drittmittelbilanzen zu kommen. Dennoch nehmen wir unter den neuen Bundesländern den zweiten Platz ein, und das über Jahre. Das zeigt, wie leistungsfähig unsere Hochschulen sind.

Wir werden in den nächsten Jahren dazu übergehen - das ist auch die Sicht der Hochschulen -, die Hochschulen zwar insgesamt zu fördern, uns aber auf die Förderung einzelner exzellenter Fachbereiche bzw. Fakultäten zu konzentrieren.

Vierter Punkt: Hochschulen brauchen mehr Freiheit. Hochschulen brauchen Autonomie - Finanzautonomie, Organisationsautonomie und das Selbstauswahlrecht. Wie sieht es mit der Finanzautonomie aus? Mit dem neuen Mittelverteilungsmodell der Globalhaushalte übernehmen die Hochschulen große Verantwortung. Mancher Professor möchte diese Existenzkämpfe im Hochschulsenat sicherlich nicht haben. Das ist aber Prinzip und gewollt. Die Hochschule entscheidet über das Geld. Sie entscheidet, wie viel Geld für Geräte ausgegeben wird und wie viel Geld in die Bibliotheken fließt. In den nächsten Jahren wird eine noch größere Flexibilität notwendig sein. Den Hochschulen müssen die Bauherreneigenschaft, das Recht der Liegenschaftsübertragung und anderes zuerkannt werden. Das sind Themen der Zukunft.

Stichwort Organisationsautonomie. Ein guter Ausgangspunkt vor dieser Legislaturperiode war das Brandenburgische Hochschulgesetz aus dem Jahre 1999. Dieses Gesetz ist gut. Vom Grundsatz her ist es richtig, die Verantwortung des Einzelnen, des Dekans, des Präsidenten zu stärken. Das soll durch die geplante Novelle zum Hochschulgesetz weiter verstärkt werden. Herr Trunschke, Sie werden es vielleicht nicht glauben, aber es gibt auf der ganzen Welt keine Eliteeinrichtung, die als Gremienuniversität mit dem Prozedere organisiert ist, was Sie gern noch verstärken möchten.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD)

Auf diesem Weg müssen wir auch in Brandenburg in den nächsten Jahren weitergehen.

Ich komme zum nächsten Stichwort, Selbstauswahlrecht. Schon vor drei Jahren haben wir den Hochschulen das Recht eingeräumt, in örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen Eignungsprüfungen vorzunehmen. Nach der Hochschulnovelle, über die wir später noch diskutieren werden, soll den Hochschulen sogar erlaubt werden, Auswahlgespräche zu führen bzw. Auswahlprüfungen in Fächern durchzuführen, in denen es keine Zulassungsbeschränkung gibt. Uns ist nicht daran gelegen, dass die Hochschulen voll oder sogar überfüllt sind. Deshalb machen wir das zum Teil mit dem Instrument der Zulassungsbeschränkungen künstlich zu, damit die Qualität gut bleibt, damit wir uns im Wettbewerb behaupten können. Natürlich wäre es schön, wenn wir noch mehr Geld hätten und auf hohem Niveau noch mehr Studenten zulassen könnten.

In meinem fünften Punkt geht es um Rankings. Frau Müller hat bereits ein oder zwei Beispiele genannt. Vor Jahren gab es bekanntlich die so genannten Spiegel-Listen. Liste der Hochschu

len 1 bis 10, 1 bis 15 - das war Unfug. So kann man Hochschulen nicht bewerten, sondern das muss differenziert gemacht werden. Heutzutage gibt es eine ganze Reihe qualifizierter Rankings, aber es gibt kein einzelnes objektives Kriterium zur Positionsbestimmung.

Wenn man sich zum Beispiel das Ranking der Deutschen Forschungsgemeinschaft anschaut, dann erkennt man, dass es ein Süd-Nord-Gefälle und ein West-Ost-Gefälle gibt. Der Süden ist also besser und alle Hochschulen im Osten mit Ausnahme der TU Dresden und der Humboldt-Uni sind schlechter. Hier müssen wir in den nächsten Jahren ansetzen.

Gleichstellungsaspekte wurden ebenfalls schon kurz angesprochen. Dabei geht es bekanntlich um Fragen wie, wie viele Frauen an den Hochschulen studieren, wie viele promovieren, wie viele habilitieren, wie viele in Leitungsfunktionen sind. Bei all diesen Rankings sind die Brandenburger Hochschulen immer in der ersten Hälfte des Feldes, und wir haben sogar eine ganze Reihe von Spitzenpositionen, was ich gut finde.

Das von Frau Müller angesprochene Ranking des CHE ist eine differenzierte Darstellung. Darin wird zum Beispiel geprüft, wie es in allen Architekturstudiengängen in der Bundesrepublik aussieht. Bei dieser Betrachtung liegt Brandenburg mit seinen drei Architekturstudiengängen ganz vorn. Ähnliches gilt im Bereich der Psychologie. Hierbei muss man sehen, dass wir immer dann, wenn es um die Meinung der Studierenden geht, gute Plätze belegen und dass es beim Professorentipp etwas schwieriger wird.

Ich hoffe, mit meinen Ausführungen deutlich gemacht zu haben, dass wir in dieser Legislaturperiode im Bereich der Hochschulen eine eigene Handschrift vorzuweisen haben, dass die Richtung, die wir für die Veränderungen gewählt haben, stimmt, dass es in den nächsten Jahren darauf ankommt, das allgemeine Niveau der Hochschulen anzuheben, und dass es uns gelingen muss, in einzelnen Fachbereichen im nationalen und internationalen Maßstab Spitzenpositionen zu behaupten. Vielen Dank.

(Beifall bei CDU und SPD)

Ich danke Ihnen, Frau Ministerin Wanka. - Frau Müller, die Fraktion der SPD hat noch zwei Minuten Redezeit. Wollen Sie diese in Anspruch nehmen? - Ich bedanke mich.

Wir sind am Ende der Rednerliste und ich schließe Tagesordnungspunkt 2, Aktuelle Stunde.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:

2. Lesung des Gesetzes zur Änderung des Heilberufsgesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 3/6927

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen

Drucksache 3/7040 (2. Neudruck)

Es wurde vereinbart, hierzu keine Debatte zu führen. Deswegen kommen wir sofort zur Abstimmung.

Wer der Beschlussempfehlung - Drucksache 3/7040, 2. Neudruck - seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Damit ist der Beschlussempfehlung einstimmig zugestimmt worden und das Gesetz zur Änderung des Heilberufsgesetzes in 2. Lesung verabschiedet.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 3 und unterbreche die Sitzung des Landtags für eine Mittagspause bis 13 Uhr.

(Unterbrechung der Sitzung: 12.05 Uhr)

(Fortsetzung der Sitzung: 13.01 Uhr)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich beginne mit dem Nachmittagsteil der heutigen Plenarsitzung.

Bevor ich den Tagesordnungspunkt 4 aufrufe, möchte ich zum einen junge Gäste aus Angermünde begrüßen, die unserer heutigen Sitzung beiwohnen. Herzlich willkommen!

(Allgemeiner Beifall)

Zum anderen begrüße ich diejenigen, die auf der linken Seite sitzen. Es sind Vertreter, die sich um die Uckerseen bemühen, deren Erschließung für diese Region Brandenburgs, die, wie Sie wissen, von einer ziemlich hohen Arbeitslosigkeit, über 30 %, gebeutelt ist, sehr wichtig ist. Sie sind natürlich auf Tourismus angewiesen und wollen die guten Kontakte, die sie zum Umwelt- und zum Wirtschaftsausschuss aufgebaut haben, heute zu festigen versuchen. Nachher haben Sie Gelegenheit, sich ein bisschen zu unterhalten.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:

2. Lesung des Ersten Gesetzes zur Änderung des Brandenburgischen Hochschulgesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 3/6248

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kultur

Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der PDS-Fraktion. Herr Dr. Trunschke, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich könnte eigentlich wörtlich meine Rede zur 1. Le