Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung hat den Entwurf einer Novelle zum Gesetz über die Investitionsbank des Landes Brandenburg vorgelegt. Diese Gesetzesänderung wird aufgrund einer Entscheidung der Brüsseler Wettbewerbskommission aus dem Jahre 2001 notwendig. Ich erinnere an unsere Debatten zum Sparkassengesetz, die wir mit dem gleichen Hintergrund geführt haben.
Nun hat uns die Europäische Kommission eine Frist bis zum 31.03.2004 gesetzt, um die rechtlich selbstständigen Förderinstitute, also auch die ILB, neu auszurichten Die Forderungen der EU lassen sich an zwei Schwerpunkten festmachen.
Erstens: Die Anstaltslast und die Gewährträgerhaftung dürfen nur noch in genau beschriebenen öffentlichen Förderbereichen eingesetzt werden. Andere Tätigkeiten der Förderinstitute müssen aufgegeben werden.
Zweitens: Steuervorteile, die die Institute genießen, sind auf die bezeichneten Förderbereiche beschränkt.
Wie die Umsetzung dieser Forderungen im Einzelnen im ILBGesetz erfolgt, werden wir in den parlamentarischen Debatten der nächsten Wochen erörtern. Ich möchte allerdings auf einige Punkte hinweisen:
Erstens: Die Investitionsbank des Landes Brandenburg ist durch Gesetz im Jahr 1992 als Kreditinstitut errichtet worden. Sie ist seitdem als Dienstleister und Geschäftsbesorger der Landesregierung im Fördergeschäft tätig. Mittlerweile hat die ILB mehr als 470 Mitarbeiter und im Fördergeschäft ein jährliches Bewegungsvolumen von fast 1 Milliarde Euro. Das Geschäftsvolumen der ILB insgesamt betrug im Jahr 2002 10,9 Milliarden Euro, also mehr als der gesamte Haushalt des Landes Brandenburg ausmacht.
Ich meine, niemand von Ihnen wird mir widersprechen, wenn ich sage, dass der Landtag angesichts solcher Volumina Aufgabenerweiterungen sorgsam abzuwägen hat. Insbesondere die Fragen der Durchschaubarkeit für den Landtag sind mir wichtig, denn letztlich tragen wir das Haftungsrisiko, und wir sind wahrlich gebrannte Kinder, was fehlgeschlagene Projekte von Landesgesellschaften betrifft. Ich erachte es als unumgänglich, dass der Landtag weiß, was dort passiert, und sich bestimmte Entscheidungen vorbehält.
Der Gesetzesbegründung kann man entnehmen, dass mit der vorgesehenen Änderung der Fortbestand der staatlichen Haftungsgarantien für die ILB dauerhaft gesichert und gewährleistet werden soll. Ziel soll es sein, dass die Landesbank die ihr vom Land übertragenen Förderaufgaben weiterhin uneingeschränkt wahrnehmen kann. Das soll auch so sein. Die mit der staatlichen
Haftungsgarantie verbundenen Refinanzierungsvorteile können auch in Zukunft genutzt werden. Ob diese Vorteile dem Fördergeschäft der Bank auch 1 : 1 zugute kommen sollen und ob die ILB eigene Förderprogramme auflegen können soll, sollten wir in den Beratungen noch einmal diskutieren und abwägen.
Ich bin der Überzeugung, dass die EU-rechtlichen Vorgaben nicht dazu genutzt werden sollen, über eine Ausdehnung des Fördergeschäfts der ILB staatliche Aufgaben stärker auszuweiten. Wir haben vor sieben Monaten ein Haushaltssicherungsgesetz verabschiedet, das ausdrücklich Aufgabenkritik vorsah und als besonderen Schwerpunkt heraushob. Ich denke, das sollte nicht außerhalb des Haushalts, aber mit staatlicher Haftung, unterlaufen werden.
Meine Damen und Herren, wir haben im Haushaltsausschuss Zeit, ausführlich über diese Punkte zu diskutieren. Ich freue mich auf die Diskussion. Wir stimmen der Überweisung des Gesetzentwurfs zu. - Danke schön.
Ich schließe die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung. Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Antrages laut Drucksache 3/6940 an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen. Wer diesem Überweisungsansinnen zustimmt, möge die Hand heben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dann ist das so beschlossen.
Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der Landesregierung. - Könnte es sein, dass Herr Minister Baaske gefragt ist?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landtag hat im Jahr 2000 das MASGF über das Haushaltsstrukturgesetz verpflichtet, die Landeskliniken aus der Landeshoheit auszugliedern - eine Entscheidung, die sicherlich vernünftig ist, weil wir gehalten sind, die Krankenhäuser so wirtschaftlich und flexibel wie möglich zu betreiben.
Die Landeskliniken beherbergen aber auch den Maßregelvollzug, zumindest die Kliniken in Brandenburg, Eberswalde, Teupitz, aber auch die Einrichtung in Neuruppin. Wenn nach der Veräußerung, nach der Weitergabe der Trägerschaft Dritte diese
Kliniken betreiben, sollten sie das möglichst inklusive des Maßregelvollzugs tun, weil wir daran interessiert sind, dass die Psychiatrie und die Neurologie, aber auch der Maßregelvollzug durch bestimmte Synergien besser arbeiten können. Die Pfleger, aber auch die Ärzte wären in beiden Bereichen wesentlich effizienter einzusetzen als bei einer Trennung dieser Abteilungen.
Mit der Änderung des Psychisch-Kranken-Gesetzes werden alle Möglichkeiten offen gehalten. Wir können alle Varianten der Veräußerung der Kliniken offen angehen und entsprechen damit dem bundesweiten Trend zur Reform des Krankenhauswesens hin zur privaten Rechtsform.
Bei der Übertragung von staatlichen Aufgaben - dazu zählt zweifellos der Maßregelvollzug - ist aber zu beachten, dass durch ein Gesetz geregelt werden muss, wenn Dritte zum Handeln ermächtigt werden. Der Entwurf stellt die Rechtsgrundlage dafür dar. Wir könnten damit den Maßregelvollzug an andere Träger übergeben.
Wir haben uns - das ging vor zwei, drei Wochen durch die Medien - natürlich auch die verfassungsrechtlichen Fragen gut angeschaut. Auch im Zuge der Ressortabstimmung wurde viel darüber diskutiert. Wir sind uns darüber im Klaren, dass über die Frage, ob der Maßregelvollzug übertragen werden soll, und, wenn ja, in welchem Umfang, im jeweiligen Einzelfall entschieden werden muss. Auf jeden Fall ist die Übertragung des Maßregelvollzugs auch aufgrund seiner massiven Eingriffsund Persönlichkeitsrechte eine Handlung, die sehr strenger und rigider staatlicher Kontrolle unterliegen muss. Darum wurden gerade die staatlichen Eingriffsrechte in diesem Entwurf eindeutig und umfassend festgelegt.
Ich möchte bewusst in Richtung PDS sagen, dass in Mecklenburg-Vorpommern und - in Richtung CDU gesagt - in Thüringen - um nur zwei Beispiele aus anderen Ländern zu nennen die Ausgliederung des Maßregelvollzugs bereits vorgenommen wurde und von dort bisher keine nennenswerten negativen Erfahrungen bekannt sind. Ich denke, dass wir mit diesem Gesetzentwurf notwendige Alternativen für einen zeitgemäßen, effizienten und sicheren Maßregelvollzug geschaffen haben. Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf soll die rechtlichen Grundlagen für eine Übertragung des so genannten Maßregelvollzugs auf private Träger schaffen. Dies macht nur Sinn, wenn die brandenburgischen Landeskliniken, in denen neben dem Maßregelvollzug auch andere Aufgaben der psychiatrischen Versorgung erfüllt werden, insgesamt aus der Trägerschaft des Landes entlassen werden. Das Sonderprogramm Maßregelvollzug ist also gewissermaßen das Anhängsel der Privatisierung dieser Krankenhäuser.
zur Privatisierung: Der Gesetzentwurf ist Bestandteil eines Konzepts der Landesregierung für einen Trägerwechsel. Leider hat die Landesregierung dem Landtag dieses Konzept nicht vorgelegt, zumindest nicht der Opposition. Mit dem Haushaltsstrukturgesetz 2000 hatte die Landesregierung von der Koalitionsmehrheit in diesem Hause den Auftrag erhalten, die Rechtsform der Landeskliniken einer Überprüfung zu unterziehen.
Ursprünglich wurden uns fünf Modelle vorgelegt, die ich kurz noch einmal nennen möchte: erstens Weiterführung als Eigenbetrieb, zweitens Führung als Anstalt des öffentlichen Rechts, drittens Führung in der privatrechtlichen Form einer GmbH mit dem Land als Hauptgesellschafter, viertens Kommunalisierung und fünftens Privatisierung. Nachdem der Fachausschuss über einen Zeitraum von zweieinhalb Jahren die Überprüfung als einen ergebnisoffenen Prozess dargestellt hat, bleiben mit dem jetzigen Konzept zum Trägerwechsel nur noch zwei Optionen übrig: Kommunalisierung oder Privatisierung.
Vor diesem Hintergrund finde ich es etwas merkwürdig, dass es jetzt im Gesetzentwurf heißt, die Übertragung auf private Träger sei die optimale Lösung, geeignete Alternativen seien nicht gegeben. Die PDS-Fraktion hält eine Privatisierung der Landeskliniken keineswegs für die richtige und schon gar nicht für die optimale Lösung. Mit einigen allgemeinen Überlegungen über die Sinnhaftigkeit von Privatisierungen lassen wir uns nicht überzeugen.
Der eigentliche Grund für die Privatisierung ist im Übrigen ein anderer. Eine Veräußerung soll dem klammen Landeshaushalt Einnahmen bringen. Frau Staatssekretärin Schlüter hat dies im August in einer Ausschusssitzung ziemlich unverblümt geäußert. Im Protokoll heißt es dazu, bei allem, was unternommen werde, sei die Vorgabe des Ministeriums der Finanzen zu beachten, so viel wie möglich für den Landeshaushalt zu erzielen. Ein Verein, der die gesundheitspolitischen Interessen des Landes zwar optimal abbildet, auf der anderen Seite aber nicht über die finanziellen Mittel verfügt, sich einzubringen, habe es unter diesem Gesichtspunkt schwer. Das gelte natürlich auch für die Kommunen.
Meine Damen und Herren, noch deutlicher kann man den Sieg der Monetik über die Gesundheit wohl kaum formulieren.
Im Übrigen halte ich die finanziellen Überlegungen in der Summe für illusorisch. Meines Wissens sind 80 Millionen Euro die Vorgabe. In Sachsen-Anhalt, wo man diesen Weg inzwischen auch gegangen ist, lautete die Vorgabe 100 Millionen Euro; bekommen hat man 40 Millionen.
Es ist ein Irrglaube, über den einmaligen Einnahmeeffekt langfristig Einsparungen erzielen zu können. Die Kosten für den Maßregelvollzug bleiben beim Land. Das Land muss weiterhin die Investitionen finanzieren und die Kliniken schreiben schwarze Zahlen.
Meine Damen und Herren, aus den genannten Gründen sage ich für die PDS-Fraktion, dass wir eine Privatisierung der Landeskliniken nicht mittragen. Eine Kommunalisierung halten wir dagegen für eine denkbare Option. Auch dann müsste die Beleihung Dritter mit der Wahrnehmung des Maßregelvollzugs gesetzlich geregelt werden. Allerdings füge ich sehr deutlich hinzu, dass wir auf einer außerordentlich gründlichen juristischen Prüfung bestehen werden; die Begründung
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Minister Baaske hat zumindest für die 1. Lesung das grundlegende Anliegen der Landesregierung schon umfassend dargestellt, sodass ich mich kurz fassen kann.
Dem Ministerium ist uneingeschränkt zuzustimmen, dass es zwingend notwendig ist, in der klinischen Psychiatrie die Einheit von allgemeiner Psychiatrie, Neurologie und forensischer Psychiatrie zu gewährleisten. Sollte eine Ausgliederung des Maßregelvollzugs aus dem Klinikverband erfolgen, würden erhebliche therapeutische, personelle und wirtschaftliche Nachteile entstehen.
Zurzeit diskutieren wir die Übertragung der Landeskliniken an freie oder kommunale Träger. Das würde bedeuten, dass die neue Trägerschaft damit auch Betreiber des Maßregelvollzugs würde.
In den letzten Jahren sind 250 Therapieplätze unter hohen Investitionskosten entstanden. Träger und Betreiber des Maßregelvollzugs kann eine Institution jedoch nur sein, wenn sie mit hoheitlichen Befugnissen ausgestattet ist. Bei der Privatisierung des Maßregelvollzugs ist deshalb die Erweiterung des Brandenburgischen PsychKGs um das Instrument der Beleihung juristischer Personen des privaten Rechts unabdingbare Voraussetzung.
Strenge Maßstäbe bei der Auswahl der privaten Träger für den künftigen Maßregelvollzug und die Festlegung einer effektiven staatlichen Aufsicht müssen garantieren, dass die Privatisierung jeder verfassungsrechtlichen Prüfung standhalten kann. Hilfreich ist deshalb die Mitberatung im Rechtsausschuss.
Die schon jetzt in den Medien geäußerten Vorbehalte sollten ernst genommen werden und in den parlamentarischen Beratungen Gewicht haben. Da Länder wie Thüringen, SachsenAnhalt und Mecklenburg-Vorpommern die rechtlichen Voraussetzungen zur Privatisierung des Maßregelvollzugs bereits geschaffen haben, müssen deren Erfahrungen in die Überlegungen einbezogen werden. Unter diesem Aspekt bitte ich um Zustimmung zur Überweisung in den Fachausschuss und den mitberatenden Rechtsausschuss. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In neoliberalen Kreisen gilt neben der Globalisierung und dem Abbau sozialer Standards die Privatisierung öffentlicher Einrichtungen und staatlicher Aufgaben als das Allheilmittel gegen hohe Kosten und ineffektive Strukturen. Dabei wird geflissentlich übersehen, dass man volkswirtschaftlich wichtige und hoheitliche Aufgaben nicht nur unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten sehen darf.