etwas intensiver herangehen als beim Landkreistag, damit es zu vergleichbaren Ergebnissen kommt. Aber wir sind in einem guten Gespräch, weil die Städte und Gemeinden des Landes die Träger sind und wir gemeinsam wollen, dass diese Grundsätze der Bildungsarbeit gelten.
Allerdings - denken Sie darüber nach, Kollegen von der CDU! -: Wer zuletzt lacht, lacht am besten. Als wir in Finnland waren, haben uns die Finnen in der Tat gefragt, warum wir zu ihnen kämen; denn alles, was sie in den letzten Jahren und Jahrzehnten gemacht hätten, hätten sie von Deutschland gelernt.
- Herr Senftleben, die Wahrheit liegt in der Mitte zwischen PDS und CDU. Sie haben Recht und die PDS hat Recht. Man hat nämlich von der DDR gelernt - da gab es gute Dinge zu lernen - und hat natürlich auch vom Westen gelernt. Wir wollen in der Mitte zwischen Ihnen sitzen, wollen beides miteinander verbinden. Ich denke, das ist der richtige Weg.
Herr Minister, wie bewerten Sie angesichts der Tatsache, dass wir eben nicht „Mercedes-Standard“ im Bereich der Kindertagesstätten haben, sondern nur 93 % der Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren in unseren Kindertagesstätten einen Platz bekommen haben, die Möglichkeit, alle Kinder mit diesem wunderbaren Rahmenlehrplan oder Curriculum zu fördern?
Das ist in der Tat ein Problem. Mir bereiten die 7 % der Kinder auch gewisse Sorge. Wir überprüfen zurzeit mit den Jugendämtern, woran das liegt, und ob der Grund fehlende Platzkapazitäten sind. Das würde ich allerdings nur für Falkensee und vielleicht noch für Kleinmachnow für möglich halten. In den anderen Bereichen kann die gesetzliche Verpflichtung der Städte und Gemeinden eigentlich erfüllt werden, dass jedem Kind ein solcher Platz zur Verfügung gestellt wird. Denn eines steht fest: Das soziale Lernen, das gerade am Vormittag im Kindergartenbereich ermöglicht wird, kann zu Hause nicht in vergleichbarer Weise erfolgen.
Insofern wollen wir die Möglichkeit für alle Kinder schaffen. In anderen ostdeutschen Ländern, zum Beispiel in Sachsen, gelingt das im Kindergartenbereich für die Drei- bis Sechsjährigen zurzeit schon etwas besser. Daran müssen wir uns orientieren, weil das natürlich die Voraussetzung ist, perspektivisch nicht nur bei PISA, sondern auch bei IGLU bessere Ergebnisse zu erreichen.
Das Wort geht an Herrn Abgeordneten Dr. Ehler, der die Frage 1940 (Innovationsgipfel) formulieren wird.
Bundeskanzler Schröder hat einen so genannten Innovationsgipfel einberufen. Ziel sei es - nach den Worten des Kanzlers gewesen, eine Partnerschaft für Innovation zwischen Wirtschaft, Wissenschaft und Staat zu gründen. Ein erneutes Treffen soll im März 2004 stattfinden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Verehrter Herr Abgeordneter, der Bundeskanzler hat am 15. Januar ein Gespräch mit Vertretern von Wirtschaft, Wissenschaft und Gewerkschaften zur zukünftigen Informationspolitik geführt. Zwischen den Teilnehmern sind weitere Gespräche vereinbart worden. Seitens des Bundes ist zum jetzigen Zeitpunkt eine Beteiligung von Ländervertretern noch nicht vorgesehen. Ich gehe aber davon aus, dass das zu gegebener Zeit erfolgen wird.
Das Projekt ist auf längere Zeit und sehr umfangreich angelegt. Ich gehe auch mit Ihnen, wie ich denke, in der Auffassung konform, dass Bund und Länder gemeinsam daran arbeiten müssen, Deutschland auf den Gebieten Hochtechnologie, Forschung und Bildung wieder an die Spitze zu bringen. Dabei kommt den Ländern allein schon wegen der Zuständigkeit für die Wissenschaftspolitik große Verantwortung zu. Sie können davon ausgehen, dass das Land Brandenburg sich engagiert in diesen notwendigen Prozess einbringen wird; denn es passt auch zu unseren Prioritäten. Aus meiner Sicht liegt hierin für unser Land eine besonders große Chance, sich als Innovationsregion weiter zu profilieren. - Danke schön.
Ich danke Ihnen. - Die Frage 1941 (Druck auf Arbeitslose wächst) wird der Abgeordnete Thiel formulieren.
Während weiterhin Zehntausende Arbeitsplätze auf dem so genannten ersten Arbeitsmarkt fehlen, wächst der Druck auf die Arbeit suchenden Menschen. Ein Indiz dafür ist exemplarisch das deutliche Ansteigen der Zahl verhängter Sperrzeiten durch Arbeitsagenturen in der Brandenburger Lausitz. Dies sei - nach deren Aussagen - Ausdruck der neuen Philosophie des „Förderns und Forderns“.
Ich frage die Landesregierung: Wie beurteilt sie die härtere Gangart der Arbeitsagenturen gegenüber den Arbeitslosen durch verstärkte Anwendung des offensichtlich als geeignet eingeschätzten Instruments Sperrzeit zur Bekämpfung der Ursachen von Massenarbeitslosigkeit in den Regionen des Landes Brandenburg?
Ich habe einige solcher Artikel gelesen. Manche trugen die Überschrift „Die Luft wird dünner für die Arbeitslosen“. - So hatten Sie zunächst auch Ihre Anfrage genannt. Das sollte vielleicht den Eindruck erwecken, Arbeitslose in Brandenburg hätten jemals dicke Luft gehabt, die noch etwas dünner werden konnte. Das ist natürlich so nicht zu formulieren.
In der Tat sind die Zeiten für Arbeitslose, insbesondere für Langzeitarbeitslose, sehr schwierig. Ich will ganz deutlich sagen: Ich halte Sperrzeiten für kein gutes Instrument, um Massenarbeitslosigkeit zu bekämpfen, und denke, dass man das noch einmal im Detail durchgehen sollte. Insbesondere im Osten, wo massenhaft Arbeitsplätze fehlen, kann das nicht funktionieren. In den Regionen, in denen wir über 20 % Arbeitslosigkeit haben - die Prignitz, die Uckermark oder die Lausitz -, geht das schon gar nicht; das steht außer Frage.
Sperrzeiten mögen dort helfen, wo es genug Arbeit gibt, wo man Arbeit anbieten kann, diese - zumutbare - Arbeit jedoch aus nichtigen Gründen oder ohne Begründung abgelehnt wird. Dann können Sperrzeiten greifen, dann sind sie vielleicht angebracht.
Das falsche Mittel sind sie zweifelsohne, wenn Arbeit nicht angeboten werden kann, weil es keine gibt oder individuelle Gründe - zum Beispiel ein Ortswechsel, der aus familiären oder sonstigen Gründen nicht möglich ist -, gegen die Aufnahme der angebotenen Arbeit sprechen und dann womöglich eine Sperre verhängt wird. In solchen Fällen wäre eine Strafe absolut unzumutbar und unangemessen.
Auf Brandenburg bezogen muss man im Einzelfall prüfen, wie die Agenturen für Arbeit das Mittel Sperrzeit vor Ort umsetzen. Ich kenne einige Einzelfälle, habe mir auch Manches im Einzelnen angesehen oder schildern lassen. Das ist differenziert zu werten. Man muss sich wahrscheinlich sehr tief in die Akten einarbeiten und den Menschen in die Augen schauen, um die Beweggründe zu erkennen, warum sie eine Arbeit nicht annehmen. Es muss, wie gesagt, am Einzelfall und im Detail geprüft werden.
Der Aussage, dass es einen Automatismus zwischen der steigenden Zahl der Sperrzeiten und dem neuen Prinzip des Förderns und Forderns gebe, würde ich nicht unbedingt folgen, weil ich davon ausgehe, dass die Agenturen für Arbeit wirklich nach sorgfältiger Einzelfallprüfung entscheiden.
Die Möglichkeit der Verhängung von Sperrzeiten gab es nach § 144 SGB III schon immer. Schon immer konnten in bestimmten Situationen Sperrzeiten verhängt werden. Wer in diesem Jahr Leistungen aus dem SGB III, also dem Arbeitslosengeld, oder - im nächsten Jahr - aus dem SGB II, in dem Fall Arbeitslosenhilfe, bezieht, muss sich natürlich auch den Regelungen dieser Gesetzbücher unterwerfen. Darin ist relativ klar formuliert, wann und wie Sperrzeiten verhängt werden dürfen und sollen. Das muss man dann im Einzelfall geprüft werden.
Übrigens sind 60 % der Sperrzeiten, die die Agenturen für Arbeit verhängen, darauf zurückzuführen, dass der Arbeitnehmer selbst seinen Vertrag gekündigt oder bewusst, unbewusst oder schuldhaft zur Kündigung beigetragen hat, indem er gegen seinen Arbeitsvertrag verstoßen hat. Auch das ist immer sehr differenziert zu betrachten, weil der eine oder andere auch aus der Firma herausgemobbt werden kann und, wenn er daraufhin kündigt, eine Sperrzeit bekommt. Das ist ein sehr schwieriges Feld. Die Kolleginnen und Kollegen von der Agentur für Arbeit sind nicht unbedingt zu beneiden, wenn sie das prüfen müssen. 40 % derjenigen, gegen die Sperrzeiten verhängt werden, erhalten diese, weil sie eine angebotene zumutbare Beschäftigung abgelehnt oder aber, weil sie eine Integrationsmaßnahme der Agentur für Arbeit abgebrochen haben. So teilt sich das auf.
Herr Minister, da Sie in Ihrer Antwort bereits zwei meiner Nachfragen hinsichtlich der Beschäftigungszahl beantwortet haben, will ich es bei einer Nachfrage bewenden lassen. Ist es nicht an der Zeit, da wir generell bei der Neuausrichtung der Arbeitsmarktpolitik sind, in den neuen Bundesländern den öffentlich geförderten Beschäftigungssektor bzw. den Non-Profit-Sektor oder auch...
Ich habe den Minister gefragt, ob es nicht an der Zeit ist, den öffentlich geförderten Beschäftigungssektor stärker in den Vordergrund zu rücken, um ihn steuerfinanziert zu nutzen, um zusätzliche, dringend benötigte Arbeitsplätze zu schaffen, welche Existenzen sichern.
Mit dem Sichern von Existenzen ist es so eine Geschichte. Wir haben in den vergangenen Jahren in Größenordnungen den steuerfinanzierten bzw. beitragsfinanzierten zweiten Arbeitsmarkt gehabt. In den seltensten Fällen ist der Absprung vom zweiten Arbeitsmarkt in den ersten Arbeitsmarkt gelungen. Wir hatten oft genug die Flause im Kopf, wir könnten mit ABM tatsächlich die Integration in den ersten Arbeitsmarkt erreichen. Das ist oft genug nicht gelungen. Das muss man ehrlicherweise sagen und erkennen, dass man das ändern muss. Wir müssen dafür sorgen, dass wir, wenn die erhoffte Konjunktur tatsächlich kommt - alle Zeichen sprechen momentan dafür -, die Menschen mitnehmen und nicht einfach sagen: Jemand, der zehn Jahre arbeitslos war, interessiert uns nicht mehr. Sondern wir müssen die Menschen mit dem öffentlichem Arbeitsmarkt fit halten, damit sie, wenn die Konjunktur greift und ihre Arbeitskraft auf dem ersten Arbeitsmarkt wieder gesucht wird, auch zur Verfügung stehen und integriert werden können. Das ist der Punkt, um den sich der zweite Arbeitsmarkt kümmern muss. Dies geschieht steuerfinanziert, wie jetzt im SGB II geregelt ist. Insbesondere muss das für bestimmte Zielgruppen
greifen und nicht für diejenigen, die ohnehin gute Möglichkeiten der Integration in den ersten Arbeitsmarkt haben.
Das gilt insbesondere für die über 55-Jährigen - ich will das ganz klar sagen -, für Schwerbehinderte, die sonst auf dem ersten Arbeitsmarkt keine Chance hätten, und für Langzeitarbeitslose, also für die, die seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind oder seit einem Jahr und ein anderes Integrationshindernis haben. Genau bei dieser Problemklientel müssen wir mit dem zweiten Arbeitsmarkt ansetzen. Flächendeckend für alle Arbeitslosen und für alle, die langzeitarbeitslos geworden, das heißt, gerade ein Jahr arbeitslos sind, ist es nicht finanzierbar. Ich halte dies aus sozialpolitischen Gründen auch nicht für notwendig bzw. kaum für erzieherisch vertretbar, weil man mit ABM natürlich auch Fehlsteuerungen erzielen kann. Das hatten wir schon. Man muss gut aufpassen, dass das nicht aus dem Lot gerät.
Danke sehr. - Die Abgeordnete Fechner hat Gelegenheit, die Frage 1942 (Bürgergutachten) zu formulieren.
In der Diskussion über die Gesundheitsreform berief der Freistaat Bayern 450 zufällig ausgewählte Bürger zu Gutachtern. Dadurch will Bayerns Gesundheitsminister die Bürger bei der Erarbeitung einer grundlegenden Gesundheitsreform direkt mitreden lassen. In der Kommunalpolitik hat sich das Bürgergutachten mehrfach bewährt. In Bayern wurde nun diese Form der Bürgerbeteiligung auch auf der Ebene der Landespolitik erfolgreich umgesetzt.
Die Landesregierung teilte mir in der Antwort auf meine Kleine Anfrage 2546 mit, dass sie nicht in Erwägung zieht, Bürger zu Gutachtern über bedeutsame Fragen des öffentlichen Lebens zu berufen.
Ich frage die Landesregierung: Welche Gründe sprechen nach ihrer Ansicht für bzw. gegen die Einholung von Bürgergutachten auf Landesebene?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Um kurz zu antworten: Die Landesregierung verschließt sich keiner guten Idee, die es den Bürgerinnen und Bürgern des Landes ermöglicht, am politischen Geschehen aktiv teilzuhaben. Sie wissen, dass es eine ganze Reihe von formalen Beteiligungsrechten und -pflichten gibt. Darüber hinaus sind wir auch offen, dies an Politikfeldern auszuprobieren, bei denen es formale Beteiligungspflichten nicht gibt. - Vielen Dank.
Ich danke Ihnen. - Wir sind bei der Frage 1914 (Polizeieinsatz am 13. Dezember 2003 in Cottbus). Sie ist aufgrund des Tausches am gestrigen Tage jetzt an der Reihe. Frau Konzack, bitte.
Während des Aufmarsches von Neonazis am 13. Dezember 2003 in Cottbus ist es zu Übergriffen der Polizei auch gegen friedlich protestierende Gegendemonstranten gekommen, zu denen zum Beispiel der Kollege Freese und ich gehörten. Der Einsatzleitung ist es offensichtlich nicht gelungen, die durch den verzögerten Beginn des Neonaziaufmarsches entstandene, unübersichtliche Situation in den Griff zu bekommen. Nach nunmehr sechs Wochen sollte der Einsatz innerhalb der Polizei umfassend analysiert worden sein.
Deshalb frage ich die Landesregierung: Wurde bei diesem Polizeieinsatz gegenüber gewaltfrei demonstrierenden Bürgerinnen und Bürgern das Prinzip der Verhältnismäßigkeit, also die Wahl des mildesten Mittels, beachtet?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Konzack, ich weiß, dass Sie Augenzeuge dieser Demonstration waren und auch aufgrund Ihrer persönlichen Eindrücke Aufklärung wünschen. Wir haben uns darum bemüht, allen Fragestellungen, die Sie hier angerissen haben, und auch anderen nachzugehen, und haben dieses wirklich sehr sorgfältig aufbereitet.
Ich möchte denjenigen, die den Sachverhalt nicht kennen, sagen, dass es im Grunde genommen um den Tatbestand ging der für die Polizei immer außerordentlich schwierig ist -, dass es sich um eine genehmigte Demonstration von Rechtsextremisten und eine Gegendemonstration eines Bürgerbündnisses aus Cottbus handelte.
- Eine genehmigte, natürlich. Es ist selbstverständlich, dass ein Bürgerbündnis eher die Genehmigung bekommt als Rechtsextremisten; deshalb setze ich das als bekannt voraus.
Beide Demonstrationen waren nach dem Grundgesetz zu schützen. Von daher ging es um die Frage, wie dies unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit des Einsatzes polizeilicher Mittel gewährleistet werden kann. Die polizeiliche Einsatzkonzeption war gerade gegenüber der angemeldeten Gegendemonstration grundsätzlich auf Deeskalation und eine hohe Einschreitschwelle ausgerichtet. Ebenso war ein konsequentes Einschreiten bei Störungen vorgesehen.