Leider - das ist mehrfach angesprochen worden - hat es in den letzten Tagen sehr unangenehme Auffälligkeiten rund um das Aktionsbündnis gegeben. die ich aufs Schärfste kritisieren möchte. Das kann so nicht hingenommen werden. Das darf nicht noch einmal passieren. Unverständlich ist die geringe gesellschaftspolitische Präsenz im Vergleich zu anderen Themen, wie zum Beispiel zur Abwasserproblematik.
Herr Präsident, ich habe Ihr Zeichen vernommen. Gestatten Sie mir ein Schlusswort. - Es gibt für dieses Problem der Jugendkriminalität und des Rechtsextremimus keine einfachen Lösungen. Wir alle sind gefordert. Es ist keine Lösung des Problems, auf den Linksextremismus zu verweisen. Dieser hat - das sage ich mit aller Deutlichkeit - in diesem Lande keine gesellschaftliche Basis. Beim Rechtsextremismus wäre ich mir nicht so sicher.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und hoffe, dass wir das Thema weiter ernsthaft behandeln, in unserem Herzen bewegen und begreifen, dass es eine echte Gefahr für das Land Brandenburg ist.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Um zu erfahren, zu welchem Ergebnis der Bericht kommt, schlägt man am besten gleich Seite 10 auf. Die von der Landesre gierung beauftragten Gutachter stellten nämlich fest. dass weder einzelne Maßnahmen zur Bekämpfung von Jugendkriminalität und Rechtsextremismus noch das Handlungskonzept einer exakten quantitativen Überprüfung aufdie Effizienz hin zugänglich sind. Es gibt keine präzise Effizienzkontrolle. Wie viel Geld für die einzelnen Maßnahmen ausgegeben wurde, konnte ebenfalls nicht ermittelt werden.
Ich möchte die in dem Papier genannten Einzelmaßnahmen näher unter die Lupe nehmen. Welche konkreten Ergebnisse hat die Kampagne „Weltoffenheit schafft Arbeitsplätze" gebracht? Die Landesregierung kann uns kein Ergebnis vermitteln. Die DVU-Fraktion stellt aber Folgendes fest: Als die DVU ihren größten Wahlerfolg in Sachsen-Anhalt hatte, befürchteten die etablierten Parteien, dass dies ausländische Investoren abschrecken könnte.
Im Anschluss gern. - Der amerikanische Botschafter John Kornblum stellte dazu fest, dass der Wahlerfolg der DVU keinerlei negative Auswirkungen auf die Investitionsbereitschaft ausländischer Firmen in Deutschland hat. Auch die Börsenentwicklung blieb von den Wahlerfolgen der Deutschen Volksunion unberührt.
Als jedoch Lafontaine als Finanzminister zurücktrat, hat dies einen regelrechten Börsenboom ausgelöst. Nun wäre es vielleicht etwas übertrieben, deshalb gleich zu behaupten. wenn Sozis zurücktreten, kann dies nur vorteilhaft für die Wirtschaft sein. Man könnte auch den Wahlerfolg Haiders in Österreich erwähnen. Kein Staat dieser Welt verhängt ein Wirtschaftsembargo gegenüber Österreich. Natürlich haben weder Haider noch die Deutsche Volksunion irgendetwas mit Extremismus oder Verfassungsfeindlichkeit zu tun, obwohl der politische Gegner uns das gern unterstellt.
Aber kommen wir zum Mobilen Beratungsteam. Von lokalen Initiativen ist hier die Rede. Wie viele solcher Initiativen gibt es eigentlich? Wie viele Personen sind daran beteiligt? Welche finanziellen Mittel stehen aus staatlichen Töpfen zur Verfügung? Welche konkreten Erfolge gibt es? Sie sehen, meine Damen und Herren, es gibt Fragen über Fragen, die völlig unbeantwortet bleiben.
Das Papier erwähnt die Demokratie- und Toleranzerziehung. (Beifall bei SPD und CDU) Welche erzieherischen Erfolge gibt es? Wahrscheinlich keine;
denn wie intolerant der politische Gegner gegenüber der Deutschen Volksunion im Land Brandenbur g ist, haben wir im letzten Wahlkampf erfahren müssen. Tausende Wahlplakate der Deutschen Volksunion wurden von organisierten Banden gestohlen und demoliert. Sogar tätliche Übergriffe auf Wahlhelfer erfolgten.
Im Anschluss bitte. - Was kosten die Fortbildungsmaßnahmen das Land bzw. die Städte, die sich daran beteili gen? Alle Fragen bleiben unbeantwortet.
Zum Thema "Night-Events" haben wir endlich eine konkrete Zahl. Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat den Landkreisen und kreisfreien Städten 200 000 DM zur Verfügung gestellt. Mit dem Geld wurden Veranstaltungen finanziert. Ziel solcher Veranstaltungen sollte sein, Menschen unterschiedlicher Herkunft zu gemeinsamen Aktivitäten zusammenzuführen. Ich frage: Wie viele Veranstaltungen gab es? Wie viele Menschen haben sich daran beteiligt? Wie sind die Erfolge zu bewerten?
Dann erwähnt die Landesregierung ein Sommercamp. Welche Gruppen haben daran teilgenommen, wie viele Asylbewerber aus welchen Ländern? Welche konkreten Ergebnisse wurden erzielt? Alle Fragen bleiben offen.
Die Landesregierung erwähnt Lehrveranstaltungen für Lehrer, Sozialpädagogen und Sozialarbeiter, gibt aber keinen Hinweis auf die tatsächlich erreichten Erfolge. zum Beispiel in der Straßensozialarbeit.
Zum Bericht der Landesregierung stelle ich abschließend fest: Gewogen und für zu leicht befunden. - Danke.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Prof. Dr. Schumann - er ist nicht anwesend, sehe ich, aber ich sage es trotzdem. Zum Ersten: Ich bin der festen Überzeugung, das Land Brandenburg und dessen Ansehen werden auch von anderen Faktoren bestimmt. Zum Zweiten: Es ging um einen Bericht und nicht um eine Stellungnahme in anderer Hinsicht. Deswegen ist die PDS-Fraktion alle Antworten zu diesem Bericht schuldig geblieben.
Den Bericht der Landesregierung nehmen wir zur Kenntnis. Als guten Anfang kann ich die Zuständigkeitskonzentration für jugendliche Straftäter auf Jugendstaatsanwälte begrüßen. Um die immer weiter ansteigende Kinder- und Ju gendkriminalität
dies belegte leider auch die jüngst vorgestellte polizeiliche Kriminalstatistik 1999 - zu senken, bedarf es jedoch noch wesentlich mehr.
Lassen Sie mich an dieser Stelle noch einmal deutlich machen, was der Staat an präventiven Maßnahmen zu leisten hat und was nicht. Wir sind uns sicherlich alle eini g in dem Punkt, dass die Gefahr für einen Jugendlichen, mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten, umso gerin ger ist, je besser die Familiensituation und das gesamte Umfeld des Jugendlichen sind in dem er aufwächst. Dies ist jetzt nicht im materiellen Sinne gemeint, sondern hinsichtlich der Werte.
Ein Teil der Verantwortung hinsichtlich der Erziehung zu sozialem und demokratischem Verhalten trifft sicherlich die Lehrer an den Schulen. Die Hauptverantwortung liegt jedoch meines Erachtens bei den Eltern. So führt schon Artikel 6 des Grundgesetzes aus:
„Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht."
Nur dann und auch nur dann, wenn die Eltern dieser Pflicht nicht mehr nachkommen können oder offensichtlich versagt haben, kann und muss der Staat eingreifen.
Meine Damen und Herren, wenn man einen jungen Menschen davon abhalten will, immer wieder Gesetze zu verletzen, so muss ihm der Staat konsequent und eindringlich die Grenze des Erlaubten vor Augen führen, wenn die Eltern dies nicht schaffen. Ansonsten entsteht kein Respekt vor den Werten und vor den Gesetzen. Soll dies generalpräventive Wirkung zeigen. so wäre es ein zwar vom JGG nicht vorgesehener, aber für mich sinnvoller Nebeneffekt.
Um es noch einmal deutlich zu machen: Mir geht es hier nicht um Kinder und Jugendliche. die eine Verfehlung oder eine bestimmte Mutprobe begingen, oder das episodenhafte Fehlverhalten, sondern es geht um schwerstkriminelle jugendliche Täter, die immer wieder kriminell in Erscheinung treten. Bei anderen reichen meiner Ansicht nach auch die präventiven Mittel. Dies rechtfertigt jedoch keine Selbstknebelung hinsichtlich der wenigen Schwerstkriminellen.
Meine Damen und Herren, als Kind habe ich oft zu hören bekommen: Kleine Sünden bestraft der liebe Gott sofort. Hieraus folgere ich: Die großen Sünden müssen dann erst recht sofort bestraft werden, und zwar zunächst vom Jugendrichter.
Denn nur dann, wenn die Maßregel oder die Jugendstrafe auch der Verfehlung auf dem Fuße fol gt, hat sie die notwendige erzieherische Wirkun g. Dauert es. wie so oft im Erwachsenenstrafrecht, zwei oder drei Jahre, bis eine Tat bestraft wird, ist die erzieherische Wirkung gleich null.
Meine Damen und Herren, für einen jungen Menschen, der sich mitten in der Persönlichkeitsentwicklung befindet, sind zwei
Jahre eine sehr lange Zeit, eine Zeit, in der viel passiert und auch sehr viel schief gehen kann. Deshalb sind die Vereinfachung des Jugendverfahrens und das kurzfristig anzusetzende Hauptverfahren auch so wichtig für die präventive Wirkung.
Sicherlich ist neben der Bestellung des Jugendverfahrens auch die Art der Bestrafung von Bedeutung. Hier muss gelten: Eine große erzieherische Wirkung geht in den meisten Fällen von kurzen Freiheitsstrafen aus. So ist sicherlich eine Bestrafung mit einem oder mehreren Wochenendarresten etwa bei einem wiederholten Ladendiebstahl oder nach der wiederholten Körperverletzung weitaus wirksamer als eine zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe. Auch sollte der Vollzug von kurzen Freiheitsstrafen nach Möglichkeit das schulische oder berufliche Fortkommen des Täters nicht beeinträchtigen und deshalb vornehmlich in der Ferien- oder in der Urlaubszeit vollstreckt werden. Denn der Staat darf den Jugendlichen nicht das Argument in die Hand geben, dass bestimmte Schul- oder Ausbildungsabschnitte wegen Sanktionsmaßnahmen nicht absolviert werden können.
Konsequenterweise müssen die präventive und die repressive Bekämpfung der Jugendkriminalität gebündelt werden, bei welcher Behörde auch immer. Die bisherige Aufspaltung zwischen Justiz-, Innen- und Ju gendbehörde ist meines Erachtens grundfalsch. Die Zuständigkeitskonzentration auf Jugendstaatsanwälte ist von daher - wie bereits kurz angerissen - erfreulich.
Meine Damen und Herren, schwieriger zu lösen ist jedoch das Problem der steigenden Anzahl kriminell Strafunmündiger. Was kann der Staat mit einem noch nicht Strafmündi gen tun, der, aus zerrütteten Familienverhältnissen kommend, immer wieder Straftaten begeht oder auch von älteren Tätern zur Ausführung von Straftaten ausgenutzt wird und so immer wieder und immer tiefer in den Teufeiskreis von Angst und Gewalt gezogen wird? Hier sollte ein richterliches Erziehungsgespräch für den Wiederholungsfall vorgesehen werden. In solchen Gesprächen kann geklärt werden, ob Hilfsmaßnahmen erforderlich sind und welchem Ziel diese dienen sollen. Gegebenenfalls ist eine professionelle therapeutische Ganztagsbetreuung erforderlich, wenn die Eltern offensichtlich nicht in der Lage sind, die Kinder entsprechend zu erziehen. In manchen Fällen ist dies nur in geschlossenen Heimen zu leisten.
Die Betroffenen müssen vor einer Karriere als Straftäter bewahrt werden. Sie müssen aus ihrem kriminellen Umfeld herausgezogen werden. Ansonsten ist ein Neuanfang für sie nicht möglich. Ich mache keinen Hehl aus meiner Meinung. dass die Bevölkerung ein Recht darauf hat, auch vor gewalttätigen Strafunmündigen beschützt zu werden.
Doch Ziel einer geschlossenen Einrichtung für diese Tätergruppe - lassen Sie es mich noch einmal betonen, es ist wirklich nur für die extremen Ausnahmefälle gedacht - ist die Erziehung und Wertevermittlung. Natürlich muss diese Art der Unterbringung auch als Strafe empfunden werden. Aber auch nur so besteht die Möglichkeit, sich tiefgründig mit den Problemen des
einzelnen Kindes zu beschäftigen, positiv auf seine Persönlichkeitsentwicklung einzuwirken, und dies, ohne dass es weiterhin negativ von außen beeinflusst werden kann. Hier kann ein vernachlässigtes Kind vielleicht zum ersten Mal ernst genommen werden und auch selbst erfahren, dass es in der Gesellschaft ernst genommen wird. So ermöglicht der Staat dem Kind einen Weg, sich in die Gesellschaft zu inte grieren. Und dies, meine Damen und Herren, ist eine Art der Prävention, die der Staat wirklich leisten kann. - Ich danke Ihnen.
Ich danke dem Abgeordneten Senftleben. - Meine Damen und Herren, wir sind damit am Ende der Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt angekommen und ich stelle fest, dass Sie den Bericht der Landesregierung - Drucksache 3/616 - zur Kenntnis genommen haben.
Initiative für ein Programm zur Unterstützung von Wohnungsgesellschaften und Wohnungsgenossenschaften in strukturschwachen Regionen der neuen Länder