Bildungsträger, die das machen können, gibt es eine Menge. Aber wie ich schon deutlich gesagt habe, geht es darum, betriebliche Ausbildungsverhältnisse zu erschließen.
Das muss meiner Meinung nach der Kernpunkt sein. Ich wiederhole, dass wir inzwischen 40 Rückmeldungen von Betrieben haben, die für die betriebliche Ausbildung der Lehrlinge zur Verfügung stehen. Wenn wir rechnen 129 minus 40 minus drittes Lehrjahr, dann sind wir bei 73 Lehrlingen, die eventuell übrig bleiben.
Ich sage hier noch einmal ganz deutlich: Es ist zweifelsohne eine Herausforderung für die Wirtschaft, aber es ist auch Aufgabe der Wirtschaft, das zunächst zu sichern. Wir werden uns nach dem 16. Februar hinsetzen und schauen, was die Wirtschaft nicht gepackt hat, und werden prüfen, ob wir da eventuell noch helfen können.
Herr Minister, das Land Brandenburg war auf die Option Chipfabrik bereit, weit ins finanzielle Risiko zu gehen. Wie hoch ist jetzt Ihre Risikobereitschaft die Unterbringung der Lehrlinge betreffend?
Meine zweite Frage: Hilft es Ihnen, wenn ich Ihnen sage, dass es in der Stadt Frankfurt (Oder) einen parteiübergreifenden Konsens dahin gehend gibt, dass die Lehrlinge untergebracht werden sollten?
Ich hoffe, das hilft den Lehrlingen, Herr Hammer, aber ich weiß nicht, ob es das ist, was wir wollen. Wir wollen ja eine betriebliche Erstausbildung, wie ich noch einmal deutlich sagen möchte. Davon werde ich nicht abrücken. Es ist eine ent
sprechende Forderung an die Wirtschaft gestellt worden und wir werden sehen, wie weit wir damit kommen.
Sie sehen, dass die Geschäftsordnung eigentlich auch noch Vorgaben zur Semantik enthalten müsste, damit das Ganze Züge bekommt, die sachlicher sind als die, die wir jetzt gerade erlebt haben.
Sehr geehrter Herr Minister, ist Ihnen bekannt, dass, obwohl die Zusagen von Communicant vorliegen, alle Lehrlinge des ersten und zweiten Lehrjahres bis Ende Februar zu bezahlen, die Lehrlinge am Freitag kurzfristig verpflichtet wurden, sich beim Arbeitsamt arbeitslos zu melden? Ist Ihnen das bekannt? Wie schätzen Sie das ein?
Meine zweite Frage: Es gibt einen sehr guten Bildungsträger in Frankfurt (Oder), das bbw für überbetriebliche Ausbildung. Inwieweit besteht die Möglichkeit, die Ausbildung dort fortzusetzen?
Von den Kündigungen habe ich vorhin gesprochen. Das ist mir schon bekannt. Ich halte diese Kündigungen, gelinde gesagt, für eine Schweinerei. Kollege Junghanns hat mir gesagt, dass das nicht so abgesprochen war. Wir müssen noch einmal nachhaken, warum es trotzdem dazu kam.
bbw ist ein Bildungsträger, der eine gute Ausbildung sicherstellt, auch in Frankfurt (Oder); das ist bekannt. Dennoch, denke ich, hat die Ausbildung in betrieblichen Ausbildungsplätzen Priorität. Wir werden uns nach dem 16. Februar zusammensetzen und sehen, was wir dann noch über Bildungsträger machen müssen.
- Wenn ich jetzt sage, dass wir dieses und jenes in der beruflichen Erstausbildung über Bildungsträger machen, dann weiß ich doch, dass sich die Wirtschaft in dieser Frage nicht mehr allzu sehr bemühen wird.
Herzlichen Dank. - Wir sind bei der Frage 1913 (Unterhalts- vorschussgesetz), die von der Abgeordneten Fechner gestellt wird. Bitte sehr.
Immer mehr Alleinerziehende sind auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz angewiesen. Nach der geltenden Fassung haben nur Kinder bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres und maximal für 72 Monate einen Anspruch da
rauf. Bereits im Februar 2000 hat meine Fraktion die Landesregierung aufgefordert, eine Bundesinitiative zu starten, welche zum Inhalt hat, das Unterhaltsvorschussgesetz dahin gehend zu ändern, dass der Unterhaltsvorschuss bis zum 16. Lebensjahr und für die Zeit von längstens 120 Monaten gezahlt wird. Dieser Antrag wurde von den anderen Fraktionen abgelehnt. Die Landesregierung nahm zu unserem Antrag damals nicht Stellung.
Ich frage die Landesregierung: Welche Maßnahmen sind seitens des Landes geplant, um die finanzielle Situation Alleinerziehender, die keine Unterhaltsleistungen mehr beziehen, zu verbessern?
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Frau Fechner, gestatten Sie mir zunächst eine Richtigstellung. Die von Ihnen in der Begründung dargestellte Entwicklung bei den Leistungsempfängern des Unterhaltsvorschussgesetzes ist nicht zutreffend. Weder auf Landesebene noch auf der Ebene des Landkreises Potsdam-Mittelmark hat es eine Zunahme der Zahl der Empfänger von Unterhaltsvorschussleistungen gegeben. Im Landkreis Potsdam-Mittelmark ist die Zahl der Zuschussfälle nicht, wie Sie ausführen, von 2 810 im Jahr 1997 auf 4 062 im Jahr 2002 gestiegen, sondern, im Gegenteil, von 1 282 auf 1 028 gesunken. Landesweit gab es 1997 27 148 Fälle und 2002 nur noch 17 346 Empfänger von UVG-Leistungen. Diese Daten sind übrigens auch den allen Landtagsabgeordneten vom Landesbetrieb für Datenverarbeitung und Statistik zugestellten Büchern zu entnehmen.
Nun zu Ihrer Frage: Es bleibt dabei, dass die Landesregierung nicht beabsichtigt, durch eine Bundesratsinitiative den Kreis der Empfangsberechtigten nach dem Unterhaltsvorschussgesetz zu erweitern. Drei Gründe sprechen dagegen.
Erstens ist das Unterhaltsvorschussgesetz als Übergangshilfe für Alleinerziehende konzipiert und deshalb ist der Leistungsbezug befristet. Bei der begrenzten Zielgruppe, bei der zum Beispiel Kinder ausgeschlossen sind, deren Mütter einen neuen Partner heiraten, der nicht Vater des Kindes ist, ist es nicht gerechtfertigt, die Leistungen für die Zielgruppe des UVG als allgemeine Unterhaltsausfallleistung zu gestalten.
Zweitens haben die Kinder, deren Mütter den Unterhalt nicht aufbringen können und die von den Unterhaltsvorschussverpflichteten keine Mittel erhalten, Anspruch auf Sozialhilfe, sodass gesichert ist, dass die erforderlichen Mittel für ihren Lebensunterhalt bereitstehen.
Drittens entstünden bei einer Erweiterung des Kreises der Leistungsberechtigten Mehrausgaben in erheblicher Höhe. Im Jahr 2002 haben die Jugendämter im Land Brandenburg insgesamt etwa 22,3 Millionen Euro ausgezahlt. Wenn das Unterhaltsvorschussgesetz dahin gehend geändert würde, dass Unterhaltsvorschüsse über das zwölfte Lebensjahr hinaus, bis zum 16. Lebensjahr, und nicht nur für maximal sechs Jahre, sondern bis zu zehn Jahre beansprucht werden könnten, würden sich diese Summen erheblich erhöhen.
Die Landesregierung hält es für wünschenswert, die Erwerbsquote gerade auch derjenigen Alleinerziehenden zu erhöhen, die aufgrund bereits längeren Bezugs von Unterhaltsvorschuss oder wegen des höheren Alters ihrer Kinder keine Ansprüche mehr geltend machen können. Gerade auch diesen Familien kommt die im Gesetz über die Kindertagesstätten verbriefte bedarfsgerechte Versorgung mit Hortplätzen oder mit anderen Angeboten zugute, zum Beispiel Ganztagsangebote von Schulen. Das Kita-Gesetz garantiert nach wie vor jedem Kind, dessen allein erziehende Mutter oder allein erziehender Vater berufstätig ist, die individuell bedarfsgerechte Betreuung, und zwar bis zum Abschluss der Grundschule. Unterstützend wirkt sich gerade auch zugunsten der Alleinerziehenden der mit Bundes- und Landesmitteln geförderte Ausbau von Ganztagsschulen aus. Das sind, wie Sie wissen, keine verpflichtenden, sondern freiwillige Angebote, die von den Kindern und ihren Eltern gewählt werden können. Dies alles dient ganz wesentlich dem Ziel, die Situation von Alleinerziehenden zu verbessern, die keinen Unterhalt von dem anderen Elternteil bekommen.
Erstens: Herr Minister, ist Ihnen bekannt, dass es etliche allein erziehende Elternteile gibt, die aufgrund der fehlenden Unterhaltsleistung auf Sozialhilfe angewiesen sind?
Zweitens: Finden Sie es akzeptabel, dass Erwerbstätige, die tagtäglich zur Arbeit gehen, so zum Sozialfall werden?
Mir ist das bekannt und wir haben die Bundesregierung auch immer wieder gebeten - und sind da in ganz konkreten Gesprächen -, die wachsende Armut von Kindern zu reduzieren. Es kann nicht sein, dass in einem der reichsten Staaten der Erde die Kinderarmut wächst. Da stimme ich Ihnen zu. Aber der Weg über das Unterhaltsvorschussgesetz ist nicht der richtige, weil das eine Ersatzleistung für nicht zahlende Elternteile ist. Insofern müssen wir andere Strukturen entwickeln. Daran arbeiten wir.
Danke sehr. - Wir sind bei der nächsten Frage. Dies ist nicht die Frage 1914. Die Abgeordneten Konzack und Ziel haben ihre Fragen getauscht. Ich rufe deshalb jetzt die Frage 1943 (Aus- lastung der Gewerbegebiete) auf. Der Abgeordnete Ziel hat Gelegenheit, diese Frage zu formulieren. Bitte sehr.
Gewerbegebiete sind für die Kommunen von großer Bedeutung. Sie fördern zum einen die wirtschaftliche Entwicklung vor Ort, zum anderen tragen sie zur Verbesserung der Infrastruktur bei. Der Minister für Wirtschaft des Landes Brandenburg hat in seiner Pressemitteilung vom 24.02.2003 betont:
„Die Belegung der in den 90er Jahren geförderten Gewerbegebiete muss verbessert werden. Sie werden deshalb auch weiterhin Schwerpunkt meiner Ansiedlungspolitik sein.“
Ich frage in diesem Zusammenhang die Landesregierung: Welche Aktivitäten ihrerseits gibt es zur Verbesserung der Belegung von Gewerbegebieten?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Ziel, die Gemeinden haben Gewerbegebiete erschlossen und hierfür Fördermittel der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Infrastruktur“ in Anspruch genommen. Mit dem Blick auf die Potenziale, die wir gegenwärtig im Land durch die geschaffenen Gewerbegebiete haben, ist festzustellen, dass der Bedarf oft überschätzt worden ist bzw. dass die Wirkung der auf Vorrat angelegten Gewerbegebiete auch überschätzt worden ist. Diese Einschätzung ist eine, die im ganzen Land entsprechend den differenzierten Auswirkungen je nach Belegung der Gewerbegebiete geteilt wird. Das Ministerium für Wirtschaft hat deshalb im letzten Jahr neben der Bestandsaufnahme sehr kritisch und selbstkritisch mit den Betroffenen und jenen, die mit den Gewerbegebieten umgehen, die Einschätzung erörtert und ist zur gemeinsamen Auffassung gelangt, dass es zu neuen Prioritätensetzungen mit folgender Abstufung kommen muss:
Zunächst geht es darum, die Maßnahmen auf die vorhandenen Gewerbegebiete zu konzentrieren. Das heißt, dass wir sehr restriktiv mit neuen Anträgen umgehen und diese mit hohen Maßstäben der gesicherten Belegung verknüpfen. Zum anderen haben wir die gewerbliche Förderung so angelegt, dass sie vorrangig auf die vorhandenen Gewerbegebiete gerichtet ist, dass also der Tatbestand der Ausnutzung vorhandener Gewerbegebiete unterstützt wird. Einzige Alternative ist natürlich die Gewerbelenkung in die innerstädtischen Bereiche hinein zur Stadtbildverbesserung. Manch eine Dreckecke in der Stadt kann durch die Ansiedlung beseitigt werden.
Um die vorhandenen Gewerbegebiete schneller und zielstrebiger auszulasten, werden folgende Lösungsansätze und Maßnahmen verfolgt: Zum einen geht es darum, die Vermarktung, also das Angebot der Potenziale, noch besser mit der Wirtschaftswelt abzustimmen.
Dazu gibt es ein abgestimmtes Vorgehen. Die Kommunen sind in der Lage, sich auch kostenlos in das Internetportal der ZAB einzuklicken, um dadurch ihre Breitenwirkung zu verstärken.
Damit einher geht die Festlegung von Angebotsprofilen, um in Anlehnung an die vorhandenen wirtschaftlichen Potenziale auch besondere Interessenlagen zu definieren und damit eine zielgruppengenauere Ansprache zu sichern. Damit verbunden ist die Erwartung, dass vorhandene, also auf dem Gewerbegebiet angesiedelte Unternehmen, aktiv in die Vermarktung einbezogen werden. Ich möchte darauf hinweisen, dass die aktuelle Lausitz-Initiative von LMBV, Vattenfall und BASF Schwarzheide zur gemeinschaftlichen Offerte von vermarktungsfähigen Gewerbegebieten das richtige Zeichen in dieser Zeit ist, bei der auch innerhalb der jeweiligen Branche Partner für Zulieferungen und Dienstleistungen angesprochen werden und damit auch für das eigene Gewerbegebiet geworben wird.
Darüber hinaus werden im Einvernehmen mit den Kommunen die so genannten Zugangsschwellen geprüft. Sie wissen, dass die Förderung von Gewerbegebieten regelmäßig zur Voraussetzung hat, dass dort nur angesiedelt werden kann, wer einen gewissen Prozentsatz seiner Produkte und Leistungen über einen Radius von 50 km hinaus vermarkten kann. Mit fortschreitender Wirtschaftsentwicklung und Wirtschaftseinschätzung wird im Rahmen der Gesetzlichkeit geprüft, ob solche Schwellen abgesenkt werden können, um damit auch Entwicklungsmöglichkeiten für örtlich ausgelegtes Gewerbe zu erschließen.
Natürlich werden wir bei finanziellen Notlagen, weil man auch davon ausgehen muss, dass manche Refinanzierung jetzt aus der Verzinsung auch in die Tilgung hineinläuft, den betroffenen Kommunen mit finanziellen Hilfen zur Seite stehen, wenn es denn nicht anders geht.
Schließlich unterstützen wir diesen Prozess auch durch spezielle Programme. Ich möchte auf das KfW-Infrastrukturprogramm, Sonderfonds Wachstumsimpulse hinweisen, womit Kräfte gebündelt werden können, um vermarktungsfähige Gewerbegebiete noch stärker in den Markt zu stellen.
In Bezug auf die Entwicklung der Auslastung möchte ich darauf verweisen, dass wir im zweijährigen Rhythmus die Auslastung der Gewerbegebiete analysieren. Die neuesten Zahlen werden uns im Februar von der ILB auf den Tisch gelegt werden. Dann werden wir in der Lage sein, Ihnen aktuelle Auslastungszahlen zur Kenntnis zu geben. - Danke schön.