Wir werden uns weiterhin für eine Entschärfung der Stauproblematik gerade in Guben - Gubinchen einsetzen, können aber nicht konkret den Zeitpunkt benennen, zu dem das wirkt, weil jede Verbesserung für Guben - Gubinchen dazu führt, dass von anderen Grenzübergängen Verkehr dorthin umgeleitet wird. Daher muss dass Gesamtproblem gesehen werden, nicht nur isoliert Guben - Gubinchen.
Ich hatte vor geraumer Zeit einen Vorschlag unterbreitet, und zwar, durch Hubschrauber, die das Land Brandenburg ja besitzt, die Verkehre in diesem Bereich zu überwachen, um dort rechtzeitig eingreifen zu können und die Verkehre auf die anderen Grenzübergänge umzuleiten. Wird dieser Vorschlag möglicherweise noch einmal überdacht?
Wir haben nicht nur über diesen Vorschlag, sondern auch über andere Vorschläge nachgedacht. Das Hauptproblem ist, dass wir - wenn Sie sich einmal die Landkarte anschauen - beispielsweise Schwerlastverkehr von Guben - Gubinchen nach Frankfurt (Oder) auf die Autobahn umleiten müssen. Wenn Sie von hier nach Frankfurt (Oder) fahren, werden Sie sehen, wie voll der Rastplatz vor Frankfurt (Oder) ist und dass es zum Rückstau auf der Autobahn kommt. Das alles geschieht in einem dynamischen Prozess, indem man feststellt, dass die Wartezeiten in Guben günstiger sind und eine Umleitung lohnt. Wenn das so ist, wird diese Lösung gewählt, aber dann ist es zu spät, zu reagieren. Darum muss das Grundproblem an den beiden Hauptgrenzübergängen gelöst werden. Der Hubschraubereinsatz und ähnliche Dinge sind zwar gut, aber sie werden von der Effizienz her nicht das bringen, was Sie sich erhoffen und was auch ich für wichtig halte.
Herr Minister, können Sie sich erstens vorstellen, dass die Bürgerinnen und Bürger in der Region Guben von solchen Antworten, wie wir sie jetzt hören, die Kompetenzgerangel zwischen Land und Bundesregierung beinhalten, im Grunde genommen „die Faxen dicke“ haben?
Zweitens: Kann man nicht unproblematisch Stauraum in der Region Guben orten, anmieten und zur Verfügung stellen, damit die Belastung der Bürgerinnen und Bürger in Guben vermindert wird? In Guben konnten beispielsweise vor zwei Wochen nicht einmal mehr die Feuerwehr, Busse und Krankenfahrzeuge fahren.
Herr Abgeordneter, ich habe verschiedentlich mit Gubener Bürgern darüber gesprochen. Dass die Bürger die Faxen dicke haben, weiß ich wie Sie. Nur habe ich leider nicht die Kompetenz, diesbezüglich zu entscheiden. Ich bin zuständig für den Einsatz der Polizei zur Verkehrsregelung.
- Richtig, ich spreche für die Landesregierung; ich will ja nur die Komplexität des Problems aufzeigen.
Wenn es sich um Übergänge an Autobahnen oder Bundesstraßen handelt, ist der Bundesfinanzminister dafür zuständig, den entsprechenden Stauraum zu schaffen. Wir haben Probleme bei den Verhandlungen mit dem Bundesfinanzminister, sodass der derzeit vorhandene Stau nicht begrenzt wird.
(Freese [SPD]: Sie tragen zulasten der Bürgerinnen und Bürger einen Kompetenzsstreit aus, statt Lösungen anzu- bieten!)
Herr Abgeordneter, ich kann ja verstehen, dass Sie versuchen, Ihren Unmut zu artikulieren, aber ich muss auch sagen: Wenn Sie diesen Unmut artikulieren, müssen Sie auch sehen, welche Lösungsmöglichkeiten wir haben.
Die Bürger wollen einfache Lösungen sehen; das ist mir bekannt. Aber einfache Lösungen kann ich Ihnen nicht bieten. Da müssen wir die Verfassung ändern. Sie als Abgeordneter müssten wissen, was in der Verfassung steht. Tut mir furchtbar Leid! Dafür ist der Bund zuständig, nicht wir im Lande. Ich bin nur für die Polizei zuständig; für den Verkehr ist der Verkehrsminister zuständig. All das wissen Sie.
Das ist unsere gemeinsame Aufgabe. Mit „Wünsch dir was!“ können wir das Problem nicht lösen, sondern das ist harte Arbeit. Wir müssen die polnischen Kollegen davon überzeugen,
wir müssen den Bundesfinanzminister davon überzeugen, den Bundesverkehrsminister - der ja aus dieser Gegend kommt
Folgendes, Herr Abgeordneter, will ich auch noch einmal sagen: Warten Sie ab! Am 1. Mai nächsten Jahres tritt Polen der Europäischen Union bei. Das ist Ihnen vermutlich bekannt. Von daher gesehen erhebt sich die Frage, welche Veränderung sich dadurch ergibt, dass die Zollkontrollen dann nicht mehr stattfinden.
Es ergibt sich die weitere Frage, wie sich dann die Verkehrsflüsse entwickeln. All dies kann ich im Augenblick nicht beantworten. Ich weiß, die jetzige Situation ist schwer zu ertragen. Wir haben sie verbessert, aber sie ist noch nicht gut.
Ich bedanke mich. - Damit sind wir bei der Frage 1772 (Ab- wasserentsorgung Müschen). Sie wird vom Abgeordneten Gemmel gestellt.
In der Gemeinde Müschen im Zweckverband Burg (Spree- wald) ist für die beabsichtigte zentrale abwasserseitige Erschließung des Ortes eine Investitionssumme von 781 000 Euro vorgesehen. In mehreren Variantenvergleichen werden für die dezentrale Entsorgungslösung lediglich 360 000 Euro angegeben.
Diese Maßnahme soll von der Landesregierung mit ebenfalls ca. 360 000 Euro gefördert werden. Wenn das tatsächlich geschieht, ist für mich der Tatbestand der Fördermittelverschwendung gegeben, da die Bürger mehrfach erklärt haben, das in eigener Regie machen zu wollen - wie gesagt, für die Hälfte des Geldes.
Ich frage die Landesregierung: Auf welcher Grundlage ist diese Fördermittelentscheidung getroffen worden und worin liegt das erhöhte Landesinteresse, hierfür EU-Fördermittel einzusetzen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Müschen ist ein Ortsteil der Gemeinde Burg im Spreewald. Aufgabenträger der
Abwasserentsorgung ist der Trink- und Abwasserzweckverband Burg; die Willensbildung vollzieht sich in der Verbandsversammlung.
Ich erinnere noch einmal daran, dass von den Aufgabenträgern gemäß gesetzlicher Vorgabe Abwasserbeseitigungskonzepte zu erstellen sind. Unter Einhaltung der geltenden Kriterien der Förderrichtlinie können Aufgabenträger beim MLUR für Abwasserprojekte Fördermittel beantragen. Für das Abwasserbeseitigungskonzept ist die Zahl der anzuschließenden Einwohner und - unter Einbeziehung weiterer Faktoren - der Investitionsbedarf zu ermitteln. Unter Rückgriff auf das Melderegister werden die Einwohnerwerte festgestellt. Hinzu werden Einwohnergleichwerte für das Schmutzwasser aus dem Gast- und Kleingewerbe addiert. Die Einwohnergleichwerte werden für die einzelnen Betriebsarten auf der Grundlage einer Richtlinie ermittelt, was die bundesweit übliche und rechtlich abgesicherte Praxis darstellt.
Das Abwasserbeseitigungskonzept des Trink- und Abwasserzweckverbandes Burg sah für den Ortsteil Müschen eine zentrale Abwasserentsorgung vor. Eine Förderung war mit der Aufnahme in das Förderprogramm für das Jahr 2002 vorgesehen. Als sich Ende 2001 eine Bürgerinitiative für eine dezentrale Abwasserentsorgung einsetzte und eine eigene Kostenaufstellung vorlegte, wurde der Zweckverband gebeten, das Abwasserbeseitigungskonzept zu prüfen. Die vorgesehene Förderung wurde zurückgestellt.
In der Folgezeit hat der Zweckverband sein Abwasserbeseitigungskonzept mehrfach überarbeitet und einen differenzierten Lösungsvorschlag vorgelegt. Der Ortsteil Müschen soll demnach überwiegend eine zentrale Abwasserentsorgung erhalten. Grundstücke in Randlage werden dezentral entsorgt. Das bedeutet, dass von 369 Einwohnern 282 zentral und 87 - das entspricht 24 % - dezentral entsorgt werden. Vorhandene Kleinkläranlagen können für die Dauer der wasserrechtlichen Erlaubnis weiter betrieben werden, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen genügen. Sind die Ziele des Gewässerschutzes eingehalten, verzichtet der Verband für diesen Zeitraum befristet auf die Ausübung des Anschlusszwangs.
Der Trink- und Abwasserzweckverband Burg hat verschiedene Kostenvergleichsrechnungen anstellen lassen, die alle die zentrale Lösung als die wirtschaftlichere zum Ergebnis hatten. Die Behauptung, die zentrale Variante sei um mehr als 400 000 Euro teurer als die dezentrale Lösung, kann in meinem Haus nicht nachvollzogen werden. Der Zweckverband hat für seine Lösung die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens gründlich geprüft. Er hat die Bürger in vier öffentlichen Versammlungen mehr als üblich in die Entscheidungsprozesse einbezogen und er wird mit seiner kompromissorientierten Entsorgungsvariante den ökologisch sensiblen Erfordernissen des Spreewalds gerecht.
Als alle erforderlichen Fördervoraussetzungen erfüllt waren und es keinen Grund mehr gab, den Förderantrag des Zweckverbandes abzulehnen, hat die ILB im Juni 2003 den Förderantrag positiv beschieden. Eine weitere Verzögerung der Entscheidung oder gar Ablehnung des Förderantrages wäre ermessensfehlerhaft gewesen.
Der Landesrechnungshof, dem der Vorgang angezeigt worden war, hat das rechtmäßige Zustandekommen des Bescheides nicht beanstandet. Er hat einige Anregungen gegeben, aber zu
gleich darauf hingewiesen, dass die Entscheidung, ob der Sachverhalt erneut zu prüfen sei, bei meinem Haus liege. Mein Haus wird gegenüber dem Landesrechnungshof zu diesen Anregungen Stellung nehmen.
Eine vollständig dezentrale Entsorgungsvariante ist wegen des hohen Grundwasserstandes nicht umsetzbar. Darauf hat die untere Wasserbehörde in einer Beratung im April 2003 hingewiesen; das bestätigte Protokoll liegt vor.
In einem Schreiben vom Juni 2003 an mein Haus hat der Landkreis seine Haltung bekräftigt. - Danke schön.
Herr Minister, ich habe eine Nachfrage zu der letzten Aussage, ein hoher Grundwasserstand schließe eine dezentrale Lösung aus. Mir liegt ein Schreiben des Landesumweltamtes vor, in dem deutlich gesagt wird: Es gibt bisher keine Untersuchung dazu, es muss also erst geprüft werden.
Ich frage die Landesregierung: Wie kommt die Aussage in dem Antrag zustande, es seien hohe Grundwasserstände im Gelände vorhanden, wenn gar keine Prüfung erfolgt ist?
Eine zweite Frage: Es gibt unzählige Hinweise darauf, dass der Antrag tatsächlich fehlerhaft gestellt worden ist. Ich frage die Landesregierung nicht, ob der Antragsteller seinen Antrag noch einmal geprüft hat, sondern ob die Landesregierung geprüft hat, ob der Antrag korrekt ist.
Ich habe Ihnen lediglich die Meinung der unteren Wasserbehörde und des Landkreises mitgeteilt. Das ist die Behörde, die die Einschätzung zu treffen hat, ob hohe Wasserstände vorliegen. Sie haben bemerkt, dass ich das nur als Information an das Ende der Rede gestellt habe. Die Hauptprüfung und das ist das Entscheidende - bezieht sich auf den Antrag. Hierzu habe ich deutlich ausgeführt, dass wir Ihre Behauptung betreffs der 400 000 Euro mehr als nicht nachvollziehbar ansehen und diesen Antrag auch mit unseren Möglichkeiten geprüft haben.