wünschte Reduzierung der Gebühren und Beiträge zu erreichen und diese damit stabil zu halten. Mit der Einstellung der Landeshilfe würden Sie Ihre Absicht ins Gegenteil verkehren.
Dem Hinweis auf die Einwendungen der Banken - öffentlicher und privater - wird ohnehin seit Beginn der Arbeit des Abwasserstabes Rechnung getragen. Alle diesbezüglichen Möglichkeiten wurden geprüft, was bereits zu erheblichen Einsparungen geführt hat.
Schließlich will ich auf einen weiteren Punkt Ihres Antrags eingehen. Nach dem Brandenburgischen Wassergesetz steht das Wassernutzungsentgelt dem Land zweckgebunden zur Verfügung. Dazu gehören die Sanierung und Unterhaltung der Gewässer, die Renaturierung und der Ausbau der Gewässer, die Unterhaltung der Deiche sowie Investitionen, die der Verbesserung der Wassergüte und dem sparsamen Umgang mit Wasser dienen. Ihre Forderung nach Verminderung aller Ausgaben, die diesem Verwendungszweck dienen, führt, wenn keine anderen Finanzierungsquellen erschlossen werden, zu einer Verschlechterung des Umweltschutzes.
Wenn das Wassernutzungsentgelt, wie Sie, meine Damen und Herren von der PDS, ferner fordern, gesenkt wird, stehen dem Land noch weniger Mittel für die von mir aufgezeigten Aufgaben der Umweltreparatur und -vorsorge zur Verfügung.
Auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft sind uns eine Reihe strategischer Umweltziele und Richtlinien der EU, darunter die Wasserrahmenrichtlinie, vorgegeben. Mit dem von Ihnen gewünschten Vorgehen wird Ihrer Intention aber gerade nicht entsprochen, denn Sie fordern, die Kosten nicht nur für den Erhalt, sondern auch für die nachhaltige Verbesserung bis hin zu einem guten Zustand der Gewässer zu benennen und gegenüber dem Nutzer geltend zu machen.
Zweckgebunden ist auch die Abwasserabgabe nach § 13 des Abwasserabgabengesetzes, um die Gewässergüte zu erhalten und zu verbessern. Nach bundesrechtlicher Vorgabe können die Länder bestimmen, dass der durch den Vollzug entstandene Verwaltungsaufwand aus dem Aufkommen der Abwasserabgabe gedeckt wird. Von dieser Ermächtigung hat der Landesgesetzgeber in § 16 des Brandenburgischen Abwasserabgabengesetzes Gebrauch gemacht.
Im Übrigen wird die Höhe der Abgabe nach Maßgabe des Abwasserabgabengesetzes des Bundes berechnet; ein Spielraum für den Landesgesetzgeber oder gar für die Landesregierung besteht hierbei nicht.
Soweit es die Belastung der Bürger betrifft, hilft manchmal ein relativierender Blick auf andere Bundesländer. Die Trink- und Abwasserpreise in Brandenburg liegen, nimmt man die jährliche Pro-Kopf-Belastung je Einwohner, im Bundesdurchschnitt. Insofern bin ich dem Kollegen Dombrowski sehr dankbar für diesen Hinweis. Wir sollten nicht ständig den Standort Brandenburg schlecht reden. Deutschland hat hohe Abwassergebühren, aber innerhalb Deutschlands liegen wir durchaus im Durchschnitt.
Allerdings dürfen die Trink- und Abwassergebühren nicht, wie im PDS-Antrag geschehen, in den unmittelbaren Zusammenhang mit der Gewässerunterhaltung gebracht werden. Das ist ein anderes wasserwirtschaftliches Aufgabengebiet, dessen
Zusammenfassend stelle ich fest, dass mit dem Antrag der PDS-Fraktion das gewünschte Ziel nicht erreichbar ist. Ich empfehle daher dem Landtag, den Antrag der PDS abzulehnen. - Vielen Dank.
Wer dem Antrag der PDS-Fraktion in Drucksache 3/6372 zustimmen möchte, der möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.
Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der beantragenden Fraktion. Herr Nonninger, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unsere DVU-Fraktion hat Ihnen einen Antrag vorgelegt, der darauf abzielt, im Wege einer Bundesratsinitiative die Anrechnung von Kapitalanlagen auf die Sozialleistungen der Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe sowie des künftigen Arbeitslosengeldes II herauszunehmen, da diese dem Zweck der Vorsorge für das Alter dienen und die Beibehaltung des bisherigen Lebensstandards sichern sollen. Damit wären diese privaten Formen der Altersvorsorge der so genannten Riester-Rente und der betrieblichen Altersvorsorge gleichgestellt.
Betroffen ist hiervon eine Vielzahl von Menschen in Deutschland und insbesondere auch in Brandenburg. Es sind sowohl Arbeitnehmer, die zum Beispiel langjährige Kapitallebensversicherungen oder andere Geldanlagen mit vertraglich eingeräumter Verrentungsmöglichkeit zur Aufbesserung der gesetzlichen Rente haben, als auch mittelständische Selbstständige, die seit Jahren bis Jahrzehnten ausschließlich hiermit ihre Altersabsicherung betreiben. In Brandenburg haben nach der Wiedervereinigung rund 80 % der Menschen zusätzlich Lebensversicherungen oder ähnliche Verträge abgeschlossen.
Unsere DVU-Fraktion hält gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Reformdiskussion das Anliegen dieser Bundesratsinitiative für sozialpolitisch von höchster Dringlichkeit, und zwar aus folgenden Gründen:
Erstens: Quer durch alle im Bundestag vertretenen Parteien werden die Menschen dazu aufgefordert, für das Alter privat
Vorsorge zu treffen. Ihnen wird erklärt, dass die gesetzliche Rente ihren Lebensstandard im Alter nicht mehr sichern wird.
Zweitens: Zugleich sollen die Bezugszeiten für das Arbeitslosengeld auf maximal 18 Monate begrenzt, das Renteneintrittsalter womöglich auf 67 Jahre heraufgesetzt und die Möglichkeiten des Vorruhestandes bei Arbeitslosigkeit abgebaut werden.
Drittens: Durchschnittlich erfolgt der Eintritt in den Ruhestand derzeit mit 60 Jahren. Gerade in den neuen Ländern haben die allermeisten Menschen ab dem 50. Lebensjahr angesichts der desolaten Lage auf dem Arbeitsmarkt größte Schwierigkeiten, einen neuen Job zu finden. Die Möglichkeit des vorgezogenen Ruhestandes bei Arbeitslosigkeit soll aber wohlgemerkt beschnitten werden und nach maximal 18 Monaten soll es kein Arbeitslosengeld, sondern nur noch das Arbeitslosengeld II geben. Dieses wiederum ist seinem Wesen nach eine Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe; damit ist es von Bedürftigkeit abhängig.
Vermögen ist darauf bis auf einen geringen Teil Selbstbehalt, der im Übrigen nach den Plänen in Berlin auch noch gekürzt werden soll, anzurechnen. Das heißt, es muss für den laufenden Lebensunterhalt verwendet werden.
Gegenwärtig bezieht sich das auch auf die von unserem Antrag erfassten Geldanlagen für die Altersvorsorge. Nach wie vor sind nur die so genannte Riester-Rente, betriebliche Rente und die gesetzliche Rente ausgenommen. Das wurde im Übrigen jüngst auch seitens des Landessozialgerichts Berlin bestätigt. Konkret heißt das für die Bertoffenen: Die Verträge müssen gekündigt, das Geld muss verwertet werden und die private Altersvorsorge ist futsch.
Wie wollen Sie, meine Damen und Herren, die Menschen so zur privaten Altersvorsorge animieren? Beispiel: Der Bürger hört auf die Politik und schließt privat einen entsprechenden Vertrag. Er wird - wie eben die meisten - zwischen dem 50. und 60. Lebensjahr arbeitslos und findet keine neue Stelle mehr oder erleidet - wie bei 45 000 Pleiten in diesem Jahr inzwischen üblich - mit seinem Betrieb Schiffbruch. Das 65. oder 67. Lebensjahr ist noch weit. Die Höhe der gesetzlichen Rente liegt - er bekommt seine 45 Versicherungsjahre nicht mehr voll - unter 40 % des letzten Bruttoeinkommens. Arbeitslosengeld gibt es maximal noch 18 Monate; das dann folgende Arbeitslosengeld II ist aber von der Bedürftigkeit abhängig. Der Bürger muss dann seine private Altersvorsorge kündigen, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Die private Altersvorsorge ist futsch und in vielen Fällen zahlt dann das Sozialamt den Verbrauch bis zur Bahre.
Das kann doch nicht unser Ernst sein, meine Damen und Herren! Genau das zu verhindern ist Ziel unseres Antrages. Deshalb bitte ich um Ihre Zustimmung und werde in meinem zweiten Teil auf Ihre Anregungen eingehen. - Danke.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich beginne damit, dass ich der DVU-Fraktion den Rat gebe, sich genauer über den Verfahrensstand zu informieren, bevor sie Anträge zu einem Thema formuliert. Sie erwecken mit Ihrem Antrag nämlich den Eindruck, man könne sich heute in Leitsätzen und eher allgemein gehaltenen Forderungen zum Thema „Anrechnung von Vermögen der privaten Altersvorsorge beim Bezug von beitragsunabhängigen Sozialleistungen“ äußern. Damit machen Sie es sich zu leicht. Die Gesetzentwürfe liegen seit mehreren Wochen vor, enthalten dazu konkrete Vorschläge und stehen kurz vor dem ersten Durchgang im Bundesrat. Trotzdem ist die DVU-Fraktion nicht in der Lage, konkrete Änderungsvorschläge zu den Gesetzentwürfen zu Papier zu bringen.
Soweit es um die Berücksichtigung von Vermögen geht, übernimmt der Entwurf der Bundesregierung für ein Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt übrigens im Wesentlichen die Regelungen aus der heute geltenden Arbeitslosenhilfe-Verordnung. Vor diesem Hintergrund kann ich den DVU-Antrag wirklich nicht nachvollziehen. Man muss jedoch vermuten, dass es Ihnen in erster Linie darum geht, sich als Schutzpatron sozial Schwacher darzustellen.
Ich schließe mit einem weiteren Ratschlag an die DVU-Fraktion, obwohl ich weiß, dass sie sich nicht danach richtet: Denken Sie noch einmal über Ihre Einstellung zu den Beziehern von staatlichen Sozialleistungen nach! Mit diesem Antrag geben Sie vor, sich für diese Personengruppe einsetzen zu wollen. Jedoch habe ich noch die von Herrn Claus in der Fragestunde gestellte Frage im Ohr, mit der wieder einmal die Mär von Sozialschmarotzern bemüht wurde, welche für die Probleme des Sozialstaates verantwortlich seien. Ich erspare mir weitere Anmerkungen hierzu. Die Koalitionsfraktionen werden Ihren Antrag ablehnen. - Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch den Abgeordneten einer DVU-Fraktion müsste bekannt sein, dass zum Beispiel Sozialhilfe dem Empfänger der Hilfe die Führung eines Lebens ermöglichen soll, das der Würde des Menschen entspricht. Das bedeutet also nicht vordergründig Sicherung des Lebensstandards, daher auch nicht Schutz von Einkommen aus privaten Versicherungen, aus Vermietung und Verpachtung oder was sonst noch denkbar ist. Kollege Klein hat gerade geschildert, woran derzeit gedacht wird.
Altersarmut wird nicht dadurch entgegengewirkt, dass private Versicherungen und Geldanlagen nicht angerechnet werden. Die meisten von Armut Bedrohten oder Betroffenen können bzw. konnten derartige Anlagen überhaupt nicht tätigen. Es muss also primär darum gehen, die vorrangigen sozialen Sicherungssysteme zu stärken und ihren solidarischen Charakter zu erhalten.
Ein zweiter Weg wäre der einer sozialen Grundsicherung, wie er bereits durch die Bundesregierung mit der Grundsicherung im Alter angedeutet wurde. Das ist ein Weg, über den man diskutieren sollte.
Die DVU leistet mit dem Antrag Lobbyarbeit für die private Versicherungswirtschaft und keinen Beitrag zur Verhinderung von Armut. - Wir lehnen diesen Antrag ab.
Wir sind damit bei der Landesregierung. - Sie verzichtet. Damit erhält Herr Abgeordneter Nonninger ein zweites Mal das Wort.
Die Beiträge meiner Vorredner haben einmal mehr gezeigt: Sozialpolitik wird von den Regierenden hierzulande seit langem mit heißer Nadel gestrickt. Sie sehen nicht oder wollen nicht sehen, zu welchen Konsequenzen Ihr Reformstückwerk führt. Was Sie mit den Händen aufzubauen versuchen, reißen Sie mit dem Hintern wieder ein.
Vergegenwärtigen wir uns deshalb noch einmal: Worum geht es konkret? Vor welchem sozialpolitischen Hintergrund haben wir unseren Antrag gestellt? Viele Bürgerinnen und Bürger fragen sich in dieser Zeit gewiss nicht nur in Brandenburg, sondern in ganz Deutschland: Wie kann ich meinen Lebensstandard im Alter sichern? Der Grund dafür ist leicht zu erklären: Nichts ist mehr sicher in diesem Lande, die Renten der gesetzlichen Versorgungssysteme schon gar nicht, jedenfalls nicht zur Sicherung des Lebensstandards nach einem Arbeitsleben. Massive Kürzungen stehen hier zur Diskussion.
Hinzu kommen demographische Faktoren, Ausdehnung der Lebensarbeitszeit, Abschaffung des Vorruhestandes bei Arbeitslosigkeit etc. - kurzum: Es ist geplant, die gesetzliche Rente in den nächsten Jahren und Jahrzehnten auf rund 40 % des letzten Bruttoverdienstes zu kürzen. Damit ist klar: Selbst Durchschnittsverdiener geraten damit zumindest in die Nähe des Sozialhilfeniveaus. Zudem ist gewiss: Die volle, künftig auf 40 % des Bruttolohns gekürzte Rente werden wohl nur wenige erhalten. Die Werte des so genannten Eckrentners - 45 Jahre Berufsleben - sind schon heute wegen der exorbitant hohen Arbeitslosigkeit von vielen nicht zu erreichen. Die meisten Arbeitnehmer scheiden weit vor dem 65. Lebensjahr - von 67 Jahren ganz zu schweigen -, nämlich mit rund 60 Jahren, aus dem Berufsleben aus.
Auch junge Menschen weisen bereits gebrochene Lebensläufe auf. Seit 1990 haben hierzulande schon die meisten mit Arbeitslosigkeit nebst Folgen Bekanntschaft gemacht.