Protocol of the Session on September 24, 2003

Für die Wettbewerbsfähigkeit eines Standortes sind die Kosten für Wasserver- und Abwasserentsorgung genau wie die Steuerbelastung von ausschlaggebender Bedeutung. Das gilt für Privatpersonen genauso wie für Wirtschaftsunternehmen.

Da dies unstreitig so ist, hat die SPD-Fraktion im Landtag mehrere Initiativen gestartet und Landtagsbeschlüsse herbeigeführt. Ich erinnere an den Beschluss vom Juli 2001 zum Thema „Schwerpunkte zur Durchsetzung einer nachhaltigen und sozialverträglichen ökologischen Abwasserentsorgung in Brandenburg für den ländlichen Raum“. Wir haben hier das Problem, dass dieser Beschluss, den die Parlamentarier einstimmig gefasst haben, nicht zu 100 % umgesetzt wird, und zwar weder von der Ministerialbürokratie noch von den Kommunen vor Ort.

Wie das Beispiel Müschen zeigt, werden solche Beschlüsse nur zum Teil umgesetzt. Ich will nicht alle in Bausch und Bogen verdammen - es gibt sehr wohl ganz verantwortungsbewusste Planer -, aber, wie gesagt, dieses Beispiel zeigt, dass es überhaupt nicht funktioniert. Ich werde darauf gleich zurückkommen. Jetzt möchte ich zunächst auf Ihren Antrag eingehen.

Sie fordern eine finanzielle Förderung des Rückbaus überdimensionierter Kläranlagen. Dies ist schon jetzt möglich, ist aber nur im extremen Ausnahmefall wirklich sinnvoll. Meistens ist es tatsächlich vernünftiger und wirtschaftlich besser tragfähig, wenn die Anlage nur mit halber Kraft gefahren wird. Technisch ist ein reduzierter Betrieb ohne weiteres möglich.

Des Weiteren fordern Sie: kein weiterer zentraler Ausbau im ländlichen Raum. Auch dies ist längst Beschlusslage. Das muss, wie gesagt, nur umgesetzt werden. Solange es Fördermittel gibt, solange Fördermittel angeboten werden, wird es auch Menschen geben, die diese Fördermittel haben wollen.

Der Einfallsreichtum ist gewaltig, wenn es darum geht, das auch entsprechend zu begründen. Um möglichen Missbrauch zu verhindern, werden wir jetzt beim Haushalt reagieren müssen. Ich denke, dazu sind wir auch wild entschlossen.

Außerdem fordern Sie die Reduzierung der Mittel für das Schuldenmanagement. Ich meine, das wäre ein Fehler, auch wenn man sich wünschen könnte, dass die Banken stärker in die Verantwortung genommen werden. Worum es wirklich geht, ist, sicherzustellen, dass die Schuldenhilfe, die wir einsetzen, wirklich zur Sanierung und nicht nur zur Stabilisierung eines bestehenden Zustands führt. Hier habe ich punktuell auch Bedenken. Bisher haben wir als Parlamentarier aber nicht die Kraft gehabt, uns die konkreten, einzelnen Fälle anzuschauen.

Damit komme ich zu der von Ihnen geforderten Reduzierung des Wassernutzungsentgelts. Jede Kostensenkung ist wünschenswert und verkauft sich gut, aber gerade in diesem Fall planen fast alle Bundesländer im Zusammenhang mit der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie eine Erhöhung.

(Zurufe von der PDS)

Wir können zufrieden sein, wenn es uns bei den notwendigen Aufgaben gelingt - Sie haben zu Recht gesagt, dass insoweit zu wenig gemacht wird -, die bisherigen Kosten zu halten. Die anderen werden sehr schnell die Höhe der Kosten erreichen, die wir bei uns schon haben.

Damit komme ich zu dem letzten Punkt, zur Abwasserabgabe. Mit der eben verabschiedeten Novelle zur Bauordnung wollen wir ja gerade das Denken in der Abwasserpolitik im ländlichen Raum verändern. Nur dann sind Kleinkläranlagen kostengünstig überall einsetzbar. Wir können aber nicht durchsetzen, dass jeder Bürger das auch sofort umsetzt. Da ist die Abwasserabgabe genau richtig. Sie entlastet nämlich denjenigen, der etwas für die Umweltverträglichkeit tut, und sie belastet denjenigen, der die Umwelt schädigt. Deshalb ist die Abwasserabgabe ein Steuerungsinstrument, auf das wir nicht verzichten sollten.

Gestatten Sie mir jetzt noch ein paar Worte zum Thema Müschen; das muss an der Stelle jetzt einfach raus. In der Gemeinde Müschen sollen für 72 Grundstücke 781 000 Euro verbraten werden; die dezentrale Lösung kostet 360 000 Euro. Die Entscheidung der Landesregierung, hier zu fördern, widerspricht aus meiner Sicht eindeutig den einschlägigen Landtagsbeschlüssen. Diese Entscheidung ist zudem keinem Menschen zu erklären und sie hat auch nichts mit dem zu tun, was wir heute Vormittag im Zusammenhang mit dem Haushalt diskutiert haben. Darüber wird noch zu reden sein.

Ich kann nur Folgendes sagen: Wir müssen die Kraft aufbringen, im Haushalt jetzt klare Prioritäten zu setzen, festzulegen, wofür das Geld ausgegeben werden soll. Dazu sage ich ganz klar: Beim Trinkwasser gibt es ein Riesenproblem. Dieses Problem müssen wir lösen. Dafür werden wir Geld brauchen. Wenn wir hierfür klare Vorgaben schaffen, dann wird auch kein Missbrauch mehr möglich sein; denn dann gibt es in Orten unter 2 000 Einwohnern schlichtweg keine Fördermittel mehr.

Ich kann dem Minister nur empfehlen, hier jetzt wirklich ernsthaft zu prüfen.

(Zuruf der PDS: Das ist ja unser Antrag!)

- Einen solchen Antrag zu Müschen, worüber ich jetzt gerade spreche, haben Sie eben nicht vorgetragen. - Wenn wir die Eigenverantwortung der Bürger wirklich stärken wollen - ich habe keine Angst, dass die Bürger Fehlinvestitionen vornehmen -, dann brauchen wir in diesen Bereichen überhaupt keine Fördermittel mehr einzusetzen und dann wäre das ein hervorragender Beitrag zur Senkung der Wasserkosten. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei SPD und CDU)

Ich danke Ihnen, Herr Abgeordneter Gemmel, und gebe das Wort an die Fraktion der DVU. Bitte, Herr Abgeordneter Claus.

Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Sie alle kennen die Wahrheit. Zahlen und Fakten belegen es. Das Land Brandenburg hat die europaweit höchsten Abwasserbeseitigungskosten und einen schier unüberwindbaren Schuldenstand bei den Abwasserzweckverbänden in Höhe von über 1,5 Milliarden Euro.

Gerade das Problem mit den Klärwerken und Abwasseranlagen ist für viele Menschen in unserem Lande finanziell so einschneidend, dass es hier erheblichen Erklärungsbedarf gibt.

Tatsache ist, dass 1990 der Bau von möglichst großen Kläranlagen einschließlich wahnwitziger Leitungsnetze und Pumpstationen zum politischen Dogma erhoben wurde. Die Gemeinden und Bürger hatten in der übergroßen Mehrheit nie eine Chance, eine bezahlbare und wirtschaftlich effektiv arbeitende Kleinkläranlage genehmigt zu bekommen.

Ab dem Jahre 2001 sollten Kleinkläranlagen endlich stärker finanziell gefördert werden. Doch da war es bereits fünf nach zwölf.

Dieser Sektor wird nur noch eine Nischenexistenz fristen können; denn der überwiegende Teil der Haus- und Grundstückseigentümer ist über die jeweilige Gemeinde in einen Abwasserzweckverband eingebunden. Genau diese Zweckverbände denken gar nicht daran, irgendjemandem Ausnahmegenehmigungen zu erteilen. Bürgerinitiativen und Bürgerproteste, die sich seit Jahren Luft machten, wurden immer wieder abgeschmettert. Das hat seinen Grund. Auftraggeber der Abwasserbeseitigung sind nach § 66 Abs. 1 des Brandenburgischen Wassergesetzes die Gemeinden. Sie können allerdings Aufgaben der Abwasserbeseitigung gemäß § 68 Abs. 1 des Brandenburgischen Wassergesetzes auch von ihnen zu gründenden Abwasserzweckverbänden übertragen.

Ebenso ist nach § 5 Abs. 4 der Amtsordnung eine Übertragung der Aufgaben auf die Ämter möglich. Das Wassergesetz erlaubt es ferner, dass die Gemeinden, Ämter und Zweckverbände auch Dritte mit der Erfüllung der Aufgabe der Abwasserbeseitigung beauftragen können. Diese Beauftragung bedeutet allerdings nicht, dass sich damit die Gemeinden, Ämter und Zweckverbände ihrer Verantwortung für die Abwasserbeseitigung entziehen können. Der Dritte wird nur als Erfüllungsgehilfe tätig, sodass die Aufgabenträgerschaft der kommunalen Körperschaften unangetastet bleibt. Sofern die Gemeinden von ihrem Recht zur

Aufgabenübertragung auf Zweckverbände oder Ämter Gebrauch machen, können sie entscheiden, ob die Aufgaben vollständig oder nur zum Teil übertragen werden sollen.

In diesem Zusammenhang möchte unsere DVU-Fraktion darauf hinweisen, dass es keine Stelle oder Institution gibt, welche die Angemessenheit der Preise kontrolliert. Der Umfang der Gebührenerhebung des Aufgabenträgers soll durch das Kostenüberschreitungsverbot des § 6 Abs. 1 Satz 3 Kommunalabgabengesetz begrenzt werden. Wir sind uns aber, meine ich, alle einig, meine Damen, meine Herren, dass sich für diejenigen Gemeinden, die noch keine Kläranlagen haben, die Bedingungen für den Bau derselben nicht gerade verbessern werden. Dies fällt vor allem auf den ländlichen Raum unseres Landes zurück. Hier helfen auch keine Anhörungen, keine Vergleiche und schon gar keine Berichterstattungen, meine Damen, meine Herren von der PDS-Fraktion. Sie haben zwar mit der Forderung des Abbaus der Mittel für das Schuldenmanagement in Ihrem Antrag Recht, aber dieser Abbau greift nicht kurzfristig, sondern nur langfristig. Und, Herr Hammer, es gibt eigentlich nur noch von der EU Geld; das wissen Sie genauso gut wie wir. Dies wird noch bis zum Jahre 2006 der Fall sein. Es sind 30 Millionen Euro pro Jahr. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der DVU)

Das Wort geht an die CDU-Fraktion. Für sie spricht der Abgeordnete Dombrowski.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Um es gleich vorweg zu sagen: Die CDU-Fraktion wird diesen Antrag der PDS-Fraktion ablehnen, nicht deshalb, weil er von der PDS ist, sondern weil ersichtlich ist, dass das Ziel des Antrags nicht die Kosten senkende Beeinflussung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen, sondern die Pflege von Emotionen beim Thema Abwasserentsorgung ist.

Richtig ist, dass das Thema Abwasserentsorgung vor einigen Jahren in einigen Teilen unseres Landes hohe Wellen geschlagen hat. Mittlerweile ist eine Versachlichung der Diskussion eingetreten. Auch die Maßnahmen des Schuldenmanagements haben dazu geführt, dass die einstmals hoch schlagenden Wellen, auf denen auch politisches Wellenreiten geübt wurde, nunmehr zu kleinen Wellen geworden sind, wie sie an Brandenburger Binnengewässern üblich sind. Da diese Brandenburger Wellen nicht zum politischen Wellenreiten geeignet sind, versucht die PDS nunmehr, Steine ins Wasser zu werfen, um die Wellen zu erhöhen.

Nur ein paar kurze Anmerkungen zu den einzelnen Antragspunkten:

Erstens: Die Forderung, die finanzielle Förderung des Rückbaus von überdimensionierten Anlagen abzusichern, hat in Ihrem Antrag nur deklamatorischen Wert. Die Landesregierung hat keinen Überblick darüber, ob und wie viele der Kläranlagen in Brandenburg tatsächlich überdimensioniert sind. Die zuständigen Träger der Abwasserentsorgung haben dies selbst festzustellen und haben auch die Möglichkeit - ich gehe davon aus, dass davon Gebrauch gemacht wird -, durch technische Maß

nahmen die Betriebskosten zu senken. Einige Maßnahmen sind mir auch bekannt.

Wir haben mittlerweile aber auch festzustellen, dass Kläranlagen in Brandenburg aufgrund des gestiegenen Bedarfs erweitert werden. Wenn es belastbare Zahlen für eine Notwendigkeit des Eingreifens des Landes gäbe, könnte über einen solchen Punkt zu gegebener Zeit gesprochen werden.

Zweitens: Eine Reduzierung der Mittel für das Schuldenmanagement wäre aus unserer Sicht nicht zu begrüßen, da sich das Schuldenmanagement bei Not leidenden Verbänden als wirksames Mittel zur Umsteuerung bewährt hat. Die Einbindung von Banken und Sparkassen, also Gläubigern, ist nicht mehr als ein frommer Wunsch und birgt darüber hinaus die Gefahr, dass Banken bei ernsthafter Verfolgung des PDS-Vorschlags zukünftig auch keine Kredite mehr an Kommunen und kommunale Zweckverbände vergeben.

Drittens: Eine Senkung des Wassernutzungsentgelts halten wir derzeit nicht für möglich. Die CDU-Fraktion ist schon froh, dass wir zu Beginn der Legislaturperiode eine etappenweise Erhöhung auf Berliner Niveau verhindern konnten.

Viertens: Die Abwasserabgabe ist eine Belastung für die Abwasser produzierenden Gewerbe, aber sie ist auch berechtigt. Die Erlöse aus der Abwasserabgabe gehen vollständig in den Bereich der Wasserwirtschaft ein. Wir sehen deshalb derzeit keinen Handlungsbedarf.

Ich darf darauf hinweisen, dass es gerade für wasserintensive Industrie- und Gewerbezweige entsprechende Befreiungstatbestände gibt und ansonsten jeder Abwasserproduzent auch durch Reinigungsmaßnahmen seine Zahlung vermindern kann.

Wenn ich eingangs auf den populistischen Charakter des PDSAntrags hinwies, so wird dies durch die Begründung, die unbewiesene Behauptungen enthält, nachdrücklich unterstrichen.

Allein die Feststellung in der Begründung, dass die Trink- und Abwasserpreise einschließlich Wassernutzungsentgelt und Abwasserabgabe in Brandenburg im nationalen und internationalen Vergleich sehr hoch liegen, hört sich dramatisch an. Was bedeutet hier eigentlich „national“ und wie weit ist der Begriff „international“ gefasst? Sind mit „international“ die EU, die alte oder die neue EU, die Vereinigten Staaten von Amerika oder auch Senegal gemeint? Was verbirgt sich hinter „national“? Meint die PDS hier den Preis pro Kubikmeter Abwasser oder die Gebührenlast eines durchschnittlichen Haushalts in Deutschland pro Jahr? Denn, meine Damen und Herren, die Kubikmeterpreise für Abwasser sind in Brandenburg - übrigens auch in den anderen neuen Ländern - höher als in Nordrhein-Westfalen oder Bayern; das ist richtig. Aber bezogen auf die Gebührenbelastung der Haushalte pro Jahr gleichen sich die Ausgaben in den alten Ländern denen der neuen Länder fast an. Das Wunder ist damit zu erklären, dass der Wasserverbrauch in Brandenburg pro Tag und Einwohner bei ca. 90 l und in den alten Bundesländern bei ca. 130 l liegt. Von daher ist der Kubikmeterpreis zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen niedriger als in Brandenburg, wird aber durch den höheren Wasserverbrauch wettgemacht.

Auch der in der Begründung aufgeführte Standortnachteil für Brandenburg ist nicht nachvollziehbar. Die Firma Spreequell aus Berlin zum Beispiel ist wegen des geringen Wassernut

zungsentgelts von Berlin nach Brandenburg umgezogen. Auch die Drohung des damaligen PDS-Wirtschaftssenators Gysi, Fördermittel von Spreequell rückfordern zu wollen, hat das Unternehmen nicht davon abgehalten, nach Brandenburg umzusiedeln, wo nach Meinung der PDS-Fraktion gravierende Standortnachteile bestehen.

Meine Damen und Herren, der Antrag der PDS-Fraktion ist nicht geeignet, die Wasser- und Abwasserwirtschaft in Brandenburg weiterzubringen, und deshalb abzulehnen. - Danke schön.

(Beifall bei CDU und SPD)

Wir sind bei der Landesregierung. Herr Minister Birthler, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Aus der Bevölkerungsentwicklung, der Bevölkerungsverteilung oder dem Stadtumbau ergeben sich Auswirkungen auf den gesamten Infrastrukturbereich und damit auch auf Trink- und Abwasser. Aber der Rückbau wasserwirtschaftlicher Anlagen - ich vermute nicht zu Unrecht, Sie denken hierbei an Kläranlagen - will sorgsam bedacht sein, weil damit nicht automatisch eine ökonomische Entlastung für den Aufgabenträger verbunden ist. Kredite, die für den Bau aufgenommen wurden, müssen weiter bedient werden, ganz abgesehen davon, dass ein Rückbau auch nicht unerhebliche Kosten verursachen würde. Ich erinnere daran, dass die Abwasserpolitik der Landesregierung in erster Linie auf die Erfüllung der europäischen Kommunalabwasserrichtlinie bis zum Jahre 2005 ausgerichtet ist. Dem hat sich der Einsatz von Fördermitteln unterzuordnen. Die aktuelle Situation für den Abwasserbereich ist im Lagebericht 2003 dargestellt.

Betrachtet man die Gesamtsituation, dann stellt die Größe der Anlagen das geringere Problem dar. Erstaunlicherweise zeigen vorliegende Förderanträge, dass zahlreiche Kläranlagen erweitert werden müssen, weil sie an die Grenzen ihrer Kapazität gestoßen sind.

Es gehört zu den elementaren Aufgaben der kommunalen Aufgabenträger, Entscheidungen für ihren Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge auf entsprechende statistische und Prognoseerkenntnisse zu stützen. Auch bei der Bereitstellung von Fördermitteln für Abwasseranlagen sind diese Erkenntnisse heranzuziehen.

Wenn sich im Zusammenhang mit dem Stadtumbau Ost ein Handlungsspielraum ergibt, wird dieser im Rahmen der Möglichkeiten genutzt.

Einen Widerspruch in sich stellt der Antrag der PDS dar, wenn er einerseits vorgibt, für Kosten- und Gebührensenkungen einzutreten, andererseits aber Mittel für den Schuldenmanagementfonds verringern will. Es sind gerade die Zuwendungen im Rahmen des Schuldenmanagements, welche die wirtschaftlich Not leidenden Aufgabenträger der Abwasserentsorgung entlasten, um für die Bürger des jeweiligen Verbandsgebietes die ge

wünschte Reduzierung der Gebühren und Beiträge zu erreichen und diese damit stabil zu halten. Mit der Einstellung der Landeshilfe würden Sie Ihre Absicht ins Gegenteil verkehren.