verfahrens der ILB. Es ist Ihnen sicherlich nicht entgangen, dass ich heute eine gleich lautende mündliche Anfrage an die Landesregierung gestellt habe. Vor einer Viertelstunde erhielt ich die Antwort, dass das Prüfverfahren noch nicht abgeschlossen sei, aber in Kürze mit dem Abschluss gerechnet werden könne. Eine ähnlich lautende Antwort ist vergangene Woche im Wirtschaftsausschuss gegeben worden.
Ich meine feststellen zu dürfen, dass der Antrag mehr als berechtigt ist - nicht etwa, Herr Homeyer, weil dort CDU-Mitglieder involviert sind; auch nicht, weil man ihnen etwas Böses nachsagen möchte; es handelt sich ja auch um Vorgänge, die nicht nur im Land Brandenburg, sondern allerorten passieren -, weil per Fördermittelbescheid öffentliche Gelder, die einer Zweckbindung unterlagen, vergeben worden sind.
Dabei hat die Landesregierung sehr wohl den Auftrag festzustellen, inwieweit diese Fördermittelbescheidung mit Zweckbindung eine Umsetzung erfahren hat. Wenn sie das nicht tut, dann haben wir sehr wohl den Auftrag, unserer Kontrollpflicht nachzukommen. Insofern kann ich nur sagen, dass dieser Antrag mehr als berechtigt ist. Solange das Prüfverfahren läuft, kann man natürlich keinen abschließenden Bericht geben, aber sobald er da ist, muss dies geschehen.
Ich danke Ihnen, Frau Abgeordnete Wehlan, und gebe das Wort an die Fraktion der DVU. Bitte, Herr Abgeordneter Schuldt.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ein Antrag, der überflüssig, der nicht notwendig ist! Hier wird etwas gefordert, worüber im Ausschuss schon hinreichend berichtet wurde, und zwar vor wenigen Tagen durch den Staatssekretär im Wirtschaftsministerium.
Frau Kollegin Schröder, Ihnen geht es doch nur um billige Polemik. Es geht hier um eine Unternehmerin, die gleichzeitig Mitglied des Bundestages ist, aber eine Unternehmerin, die etwas unternommen hat. Das ist der kleine Unterschied. Sie mit Ihrer Bildung und Ausbildung und Ihrer politischen Ausrichtung um Marx, Engels und Lenin haben doch immer nur davon gelesen, dass man Unternehmen übernehmen, aber nie gründen kann. Das ist das Wichtigste. Wir sprechen hier nicht allein von Fördermitteln - dann müssten wir über viele Unternehmen sprechen,
die in diesem Land in Konkurs gegangen sind -, sondern wir sprechen davon - das können Sie dieser Frau nicht absprechen -, dass die Frau etwas unternommen, dass sie Mut gezeigt hat.
Bitte schön, verschonen Sie uns mit diesen Anträgen! Informieren Sie sich bitte vorher! - Ich bedanke mich bei Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Ich danke Ihnen, Herr Abgeordneter Schuldt. - Das Wort hat die Landesregierung. Wünscht sie das Wort? - Das ist nicht der Fall. Die Fraktion der SPD hat Redeverzicht angezeigt. Wir sind damit am Ende der Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt. Wir kommen zur Abstimmung.
Ich rufe zur Abstimmung auf den Antrag der Abgeordneten Dr. Schröder, der Ihnen in der Drucksache 3/6342 vorliegt. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt worden.
Ich eröffne die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt mit dem Beitrag der einreichenden Fraktion. Herr Abgeordneter Hammer, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als Stadtverordneter meiner Heimatstadt Frankfurt (Oder) nehme ich die Gelegenheit wahr, heute zu einem Dauerbrenner jeder Kommunalpolitikerin und jedes Kommunalpolitikers zu reden.
Vor wenigen Tagen hat die Frankfurter Stadtverordnetenversammlung die Erhöhung der Entgelte für Wasser und Abwasser beschlossen. Natürlich habe ich gegen diese Erhöhung gestimmt, weil ich die Summe der Lasten, angefangen von der hohen Arbeitslosigkeit über private Modelle in Bezug auf Gesundheit und Alter bis hin zu den Kosten für Schülerbeförderung, immer unter der Gruppe der sozial Schwachen subsumiert sehe.
Viele der objektiven, betriebswirtschaftlich korrekten Argumente der Fachleute unseres städtischen Wasserwirtschaftsbetriebes FWA haben mich trotzdem nicht unbeeindruckt gelassen. Natürlich haben auch wir in Frankfurt (Oder) intensiv über die Verantwortung des Landes für stabile Entgelte diskutiert.
Den wahren Geschmack des Wassers erkennt man in der Wüste, sagt ein jüdisches Sprichwort. Den wahren Preis des Wassers erfährt man in Brandenburg. Einem aktuellen Wasserpreisvergleich zufolge weist Deutschland die weltweit höchsten Trinkwasserpreise auf. Der Durchschnittswert für Deutschland wird mit 1,83 Euro pro Kubikmeter angegeben. Aus Trinkwasser wird Abwasser. Für dessen Entsorgung wird der Bürger wieder zur Kasse gebeten. Wir wären nicht Brandenburg, wenn das nicht zu Preisen geschähe, die internationale Spitzenwerte darstellen: 3,20 Euro pro Kubikmeter! Glück für denjenigen, dem Anschluss- und Benutzungszwang erspart bleiben! Zu guter Letzt kommt noch die Umlage der Beiträge für die Gewässerunterhaltung dazu.
Die Finanzierung erfolgt weitestgehend über Zwangsabgabesysteme mit hohen verbrauchsunabhängigen Anteilen. Diese
werden über pauschale Grundgebühren, das Wassernutzungsentgelt und die Abwasserabgabe erhoben. Genau darum geht es. Hinzu kommt noch die Mehrwertsteuer.
Unter Hinzuziehung von EU-Fördermitteln in Milliardenhöhe hat sich der Wassersektor zu einem Staat im Staate entwickelt. Kurzum: Man könnte glauben, Wasser sei in Brandenburg ein äußerst knappes Gut. Dem ist nicht so. Es gibt Jahre, in denen wir zu viel Wasser haben, und es gibt Jahre, in denen es davon zu wenig gibt - wie in diesem Sommer. Die Grundwasserbestände sind aber nicht ernsthaft gefährdet und die Trinkwasserversorgung ist gesichert. Daran ändern auch die in diesem Sommer für Brandenburg prognostizierten Wüsten nichts. Was es wohl gibt, sind Leute, die an Wasser so viel verdienen wie arabische Scheichs an Öl.
Gestatten Sie mir, etwas näher auf die Ursachen einzugehen. Die Klärwerkskapazitäten im Land Brandenburg dürften für die doppelte Bevölkerungsgröße ausgelegt sein. In der Folge haben wir technische Probleme durch eine oft zu geringe Auslastung. Die laufenden Kosten erhöhen sich. Gleichzeitig drücken die Kreditbelastungen auf die Schultern von wesentlich weniger Bürgerinnen und Bürgern als vorgesehen.
Selbst wenn man der Nachwendezeit ein gewisses Maß an Irritation zubilligt, hat sich doch sehr schnell herausgestellt, dass durch die Möglichkeiten des Anschluss- und Benutzungszwangs sowie des Rückgriffs auf die öffentlichen Haushalte ganz bewusst im überzogenen Stil weitergebaut wurde. Ich zitiere aus einem Schreiben der WestLB an den Philipp Holzmann Konzern vom 25. September 1992 zum Abwasserzweckverband Emster:
„Wir möchten vorab darauf hinweisen, dass wir die Rahmendaten für den Bereich des Abwasserzweckverbandes, die der Dimensionierung zugrunde liegen, für sehr optimistisch halten - Verdoppelung der Einwohnerzahlen binnen fünf Jahren bei allgemein für den Landkreis angenommenen rückläufigen Bevölkerungszahlen.“
Es folgt das Finanzierungsangebot mit der Bitte um Vertraulichkeit, wie sich versteht. Der damalige Umweltminister ist heute Ministerpräsident.
Die Gläubiger der mit 1,5 Milliarden Euro verschuldeten Abwasserzweckverbände Brandenburgs sind überwiegend die Landesbanken verschiedener Bundesländer sowie Sparkassen. Es wäre nur recht und billig, wenn für allzu leichtfertig vergebene Kredite auch diejenigen ihren Teil zur Abmilderung beitrügen, die damit das große Geld verdienen wollten und der Verlockung der staatlichen Rundum-Versorgung erlegen sind.
Die vom Landtag Brandenburg in den Einzelplan 20 für das Schuldenmanagement eingestellten Mittel werden genutzt, um unter Verwendung weiterer Fördermittel, meist von der EU, den Anschluss an das zentrale Abwassersystem konsequent voranzutreiben. Man kann nicht sagen, dass damit eine betriebswirtschaftlich zweckmäßige Lösung verbunden wäre, aber die Zahl derjenigen steigt, die am Schuldenabbau beteiligt werden können. Es ist eine Art Glücksspiel nach dem Schneeballprinzip!
Eine vergleichende Untersuchung der Ausgaben des Landes für die Unterhaltung der Gewässer I. Ordnung hat ergeben, dass
die von den Wasser- und Bodenverbänden errechneten Kosten zwischen 429 Euro und 3 291 Euro pro Kilometer schwanken. Es ist sicher kein Zufall, dass diese Kosten mit der Anzahl der Beschäftigten im jeweiligen Zweckverband korrelieren. Anders ausgedrückt: Kosten und Erfordernis stimmen nicht überein.
Noch problematischer wird dies bei der Betrachtung der Zielstellung der Gewässerunterhaltung. Die Ergebnisse der dazu drei Jahre lang bestehenden Arbeitsgruppe Wasser unter Leitung des Präsidenten des Landesumweltamtes sind sicherlich nicht falsch, aber insbesondere hinsichtlich der Kostenbetrachtung bei weitem nicht ausreichend.
Meine Damen und Herren, auch Quellen und Brunnen versiegen, wenn man zu oft und zu viel aus ihnen schöpft. - Soweit man dieses Sprichwort wörtlich auffasst, sind wir uns über den sparsamen Umgang mit der Ressource Wasser sicherlich einig. Nicht begriffen hat die Landesregierung, dass man den Bürgerinnen und Bürgern in diesem Land nicht unendlich in die Tasche fassen kann. Umso mehr freuen wir uns, dass auch Wirtschaftsminister Ulrich Junghanns, ein Frankfurter, zur Höhe des Wassernutzungsentgelts die entsprechende Position einnimmt.
So hat er sich anlässlich des zehnjährigen Bestehens der Frankfurter Wasser- und Abwassergesellschaft am 2. Juni dieses Jahres in Frankfurt (Oder) für die Abschaffung des Wassernutzungsentgelts ausgesprochen.
Das ist ein Vorschlag, über den es sich nachzudenken lohnt, zumal er damit die Mehrheit der Frankfurter Parlamentarierinnen und Parlamentarier hinter sich weiß.
Auch wir haben in unserer Fraktion hier im Landtag intensiv darüber diskutiert. Selbstverständlich macht die PDS-Fraktion keine Vorschläge ins Blaue hinein. Zunächst soll daher geprüft werden, inwiefern die bisherige Verwendung des Wassernutzungsentgelts abgesenkt oder gegenfinanziert werden kann. Dazu gab es bereits im Jahre 2001 eine Reihe von Anträgen der PDS, die eine Reduzierung der Förderung der Abwasserentsorgung zum Inhalt hatten. Die Koalition ist dem, wenn auch erst im Nachtragshaushalt 2003 - aber besser spät als nie -, auch gefolgt.
Was die Gewässerunterhaltung anbelangt, erinnere ich an einen Antrag der PDS-Fraktion vom August vergangenen Jahres. Wenn Sie im Rhythmus bleiben wollen, dann ist es also an der Zeit, sich den Intentionen der PDS, die sich mit dem heutigen Antrag verbinden, zu öffnen.
Ich weiß, dass sich die Koalition an der Übernahme der Verantwortung der beteiligten Landesbanken und Sparkassen stört. Spätestens nach dem Berliner-Bank-Skandal und dem Schlingern der WestLB wissen wir, dass faule Kredite in Büchern schlummern können. Ich sage Ihnen aber auch, dass es in der Regel nicht der geeignete Weg ist, Probleme unter der Decke zu halten; denn kleiner werden sie dort nicht.
Die Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch darauf, dass die Aufgaben der Daseinsvorsorge in hoher Qualität und preisgünstig angeboten werden. Ein stabiler Preis für Wasser und Abwasser ist auch ein Stück sozialer Grundsicherung;
Ich danke Ihnen, Herr Abgeordneter Hammer, und gebe das Wort an die Fraktion der SPD. Bitte, Herr Abgeordneter Gemmel.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bevor ich zu meinen eigentlichen Ausführungen komme, möchte ich Ihnen, Herr Hammer, sagen, dass Ihre Rede glaubwürdiger gewesen wäre, wenn Sie auch nur mit einem einzigen Wort das Thema Müschen angesprochen hätten. Dort passiert genau das Gegenteil von dem, was Sie hier einfordern und weswegen Sie uns anprangern. Möglicherweise hat Ihre Zurückhaltung damit zu tun, dass ein PDS-Bürgermeister dort genau das Gegenteil macht. Darüber sollten Sie nachdenken.
Die PDS-Fraktion spricht mit ihrem Antrag ein Thema an, das auf kommunaler Ebene, aber auch hier im Landtag immer wieder emotionsgeladen diskutiert wird.
Für die Wettbewerbsfähigkeit eines Standortes sind die Kosten für Wasserver- und Abwasserentsorgung genau wie die Steuerbelastung von ausschlaggebender Bedeutung. Das gilt für Privatpersonen genauso wie für Wirtschaftsunternehmen.