Aber Scherz beiseite, liebe Kolleginnen und Kollegen, und nichts für ungut, Herr Minister Szymanski.
Wir werden das Kita-Gesetz der Verfassung anpassen müssen. Wir werden die Fehler der Landesregierung und der Koalitionsmehrheit dieses Hauses ausbügeln müssen.
Verbesserungen zugunsten der Kinder und Eltern, welche von diesem Gesetz betroffen sind, wird es nicht geben. Diese müssen froh sein, dass die Landesregierung an verfassungsmäßige und bundesgesetzliche Vorgaben gebunden ist und deswegen den Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung nicht abschaffen kann.
Die DVU-Fraktion wird einer Überweisung in den Ausschuss zustimmen. Dort wird noch einiges an diesem Gesetzentwurf zu reparieren sein. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich danke Ihnen, Herr Abgeordneter Nonninger. - Ich gebe das Wort an die CDU-Fraktion. Frau Abgeordnete Hartfelder, bitte.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Novelle des Kita-Gesetzes 2001 war, wie ich finde, ein Erfolg, den wir im Land Brandenburg gemeinsam feiern konnten, auch wenn Frau Kaiser-Nicht nicht der Ansicht ist, dass gerade die Veränderungen bezüglich des ersten und zweiten Lebensjahres den Kindern zugute kommen. Wir meinen, es war ein Weg in Richtung Entbürokratisierung, Aufgabenabschichtung und Vereinfachung von Verfahren im Bereich der Kita-Betreuung.
Mir ist nicht bekannt, Frau Kaiser-Nicht, dass wir die Kommunen des Landes Brandenburg gezwungen hätten, eine Leistungsverpflichtung einzugehen. Von der Sache her haben wir die Kommunen zwar leistungsverpflichtet; die Masse der Brandenburger Kommunen aber hat es bis heute als positiv empfunden, dass sie das, was sie originär richten sollen, auch richten können und dürfen. Es gibt Ausnahmen; das ist mir bekannt. Aber die Mehrzahl der Kommunen in Brandenburg hat dies als positiv empfunden. Dies gilt auch für die Kreise.
Sehr geehrte Kollegin Hartfelder, ich habe eine ganz andere Sicht auf die Dinge, welche ich im Übrigen auch aus den Kommunen kenne. Was sagen Sie dazu, dass das Jugendamt des Landkreises Märkisch-Oderland in seinem Bericht zum sozialen und gesundheitlichen Zustand der Einschüler und Einschülerinnen im Landkreis einschätzt, dass die Einschränkung des Rechtsanspruchs auf die Betreuung in Kitas und die Veränderungen im Kita-Gesetz 1999/2000 - um diese Debatte ging es ein folgenschwerer Fehler der Landespolitik war?
Frau Abgeordnete Hartfelder, Frau Kaiser-Nicht hat eine Frage gestellt. Ich möchte hier keine Diskussion zwischen Abgeordneten haben.
Die Gemeinden Uebigau und Nuthe-Urstromtal, die gegen das Kita-Gesetz, gegen die Novelle von 2001, Klage erhoben hatten, verfolgten ja nicht das Ziel, das mit dem Urteil des Landesverfassungsgerichtes aus der Klage resultierte. Sie wollten nicht vordergründig feststellen lassen, ob das Gesetz mit dem Bundesgesetz konform geht, sondern wollten für die Mitfinanzierung ihrer Kitas durch die Landkreise eine verlässliche ge
setzliche Grundlage erwirken. Das war der Hintergrund der Klage der beiden Gemeinden und sie sind heute noch sehr enttäuscht, dass das Landesverfassungsgericht gerade dieses Problem nicht gelöst hat.
Deshalb gibt es also die Notwendigkeit der nochmaligen Novelle. Das Wesentliche ist dazu gesagt worden. Wir finden es sehr traurig, allerdings sind wir zum Handeln gezwungen. Ich möchte an dieser Stelle die Landesregierung in Richtung Bundesratsinitiative zur Änderung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes ermuntern.
- Ich möchte das, Herr Fritsch, meine Fraktion möchte das. Ich bin davon überzeugt, dass es sich auch viele Kommunen so wünschen.
Frau Hartfelder, darf ich Sie fragen, woher Sie Ihre Informationen über die Stadt Uebigau-Wahrenbrück und die Gemeinde Nuthe-Urstromtal und die überwiegende Position dieser Kommunen haben? Ich war bei der mündlichen Verhandlung im Verfassungsgericht zugegen und habe die Kommentare der Gemeinden sehr wohl vernommen.
Daher stammen die Informationen, also aus erster Hand. Er ist Bürgermeister der Gemeinde, die geklagt hat.
Ein letzter Satz. Herr Minister Reiche, es wundert mich und sicher auch viele andere nicht, dass Sie heute hier die Ironie von Frau Kaiser-Nicht ertragen mussten bezüglich der Äußerungen der letzten Tage zum kostenfreien Kita-Besuch im Lebensalter von drei bis sechs Jahren. Wenn ein Minister unserer Landesregierung landauf, landab verkündet, dass wir dieses Ziel haben, ein hehres Ziel - ich meine nicht, aus pädagogischer Sicht, sondern eher aus der Sicht, für die Menschen etwas positiver zu machen -,
dann muss er, um seriös zu bleiben, auch erklären, woher er die Mittel nehmen oder wem er das aufdrücken will, wenn das so umgesetzt werden soll. Es gibt nur wenige Möglichkeiten. Entweder arbeiten wir mit ungedeckten Schecks im Landeshaushalt
oder drücken es den Kommunen auf oder bitten den Bund. Jedenfalls ist die Absicht, dies zu finanzieren, so nett und so hehr das auch sein mag, vor dem Hintergrund der Finanzlage im Bund, in den Ländern und in den Gemeinden, also auf allen Ebenen, ein Problem. Ich meine, das sollte sich ein Minister der Landesregierung ersparen.
Ich danke Ihnen, Frau Abgeordnete Hartfelder. - Ich gebe noch einmal, weil noch drei Minuten Redezeit übrig sind, das Wort an Minister Reiche.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Hartfelder! Frau Abgeordnete Kaiser-Nicht, ich habe es heute Morgen etwas verklausulierter gesagt, aber wären Sie gestern zu der großen Veranstaltung gekommen, hätten Sie das eben nicht zu erzählen brauchen. Denn erstens habe ich noch nie einen kostenfreien Kindergarten gefordert. Kostenfrei wird er niemals sein. Es geht um Gebühren.
Das ist schon ein Unterschied. Wir sollten schon korrekt bleiben. Wären Sie gestern da gewesen, was ich mir gewünscht hätte - Sie hatten sich ja auch angemeldet -, dann hätten Sie genau das Gleiche gehört, was Frau Große gehört hat, nämlich dass ich durchaus gesagt habe, wie das zu decken ist und wer der Partner sein muss. Das ist und kann nur eine Aufgabe des Bundes sein, da das Saarland und Mecklenburg-Vorpommern - beide anders regiert - auch deutlich gemacht haben, dass das keine ideologische Frage ist, sondern dass es um die Frage geht, ob man in der wichtigsten hirnphysiologischen Wachstumsphase für die Kinder, zumindest am Vormittag, gebührenfreie Kitas organisieren will oder nicht. Man kann nicht finnische oder schwedische Ergebnisse erwarten, aber nicht bereit sein, das Gleiche dafür zu bezahlen.
Darum geht es. Ich wünsche schwedische und finnische Ergebnisse. Deshalb brauchen wir Perspektiven, weil ich mit Frau Wanka übereinstimme, dass wir uns auch in Zukunft dafür einsetzen sollten, zumindest bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss ein gebührenfreies Studium zu haben, erst recht in der wichtigsten hirnphysiologischen Wachstumsphase...
Ich muss ja auf meine Vorredner eingehen und dazu haben wir in der Tat hier die Möglichkeit. Kindergarten ist nur für Kinder von drei bis sechs Jahren. Sie haben Recht, Frau Kaiser-Nicht.
- Entschuldigung, der gute Fröbel hat das in Thüringen so definiert und wir bleiben in seiner Tradition. Deshalb haben wir Frau Große war es genauso peinlich wie mir - entschieden, dass wir hier die Öffnung der Kindertagesstätten vornehmen, weil es um die Kinder von null bis zwölf Jahren geht. Die bisherige Formulierung an der Stelle war falsch. Insofern war auch Ihre Formulierung falsch.