Dass ähnliche Regelungen in anderen Ländern diskutiert und verabschiedet wurden und dass die Kollegen Homeyer und Frau Schulz von der CDU-Fraktion bereits 1996 ein Gesetz mit einer ähnlichen Stoßrichtung eingebracht haben, haben Sie, Herr Kollege Domres, erwähnt. Aber die beiden Gesetzentwürfe sind weder in der Qualität noch in der Aussage vergleichbar.
Der Kollege Schippel hat dankenswerterweise schon darauf hingewiesen, in welchem Zwiespalt sich die PDS hier befindet, wenn sie auf der einen Seite mögliche soziale Kürzungen beim Innenminister abladen will und auf der anderen Seite hier im Parlament bei all den notwendigen Dingen mit Nein stimmt. Ich möchte einmal daran erinnern, was 1996 die Kollegin Stobrawa aus Ihrer Fraktion zu unserem Gesetzentwurf gesagt hat.
Ich meine, an dieser Aussage und an Ihrer Einstellung, sich den Notwendigkeiten in Brandenburg zu verweigern, hat sich von 1996 bis heute, bis zum Jahr 2003, nichts geändert. Daher ist dieser Gesetzentwurf letztlich ein Feigenblatt, mit dem Sie möglicherweise den Kommunalwahlkampf gestalten wollen, aber sonst ist nichts dahinter.
Damit komme ich zu dem Argument, dass durch das Artikelgesetz Standards absenkt würden. Dem ist nicht so. Wenn Sie das
Artikelgesetz richtig gelesen hätten - wir haben ja ausreichend darüber diskutiert -, hätten Sie festgestellt, dass wir Landesstandards zwar tatsächlich freigestellt bzw. abgesenkt haben; aber ob die kommunale Ebene, die Gemeinden bzw. Landkreise, davon Gebrauch macht, steht in ihrem Ermessen, im Ermessen der kommunalen Selbstverwaltung.
Ich lade Sie ein, bei der Erarbeitung eines zweiten Artikelgesetzes, in dem es dann möglicherweise um das Straßengesetz, um die Kinder- und Jugendgesundheitsverordnung, um das Akten- und Informationsgesetz, das Wassergesetz und anderes geht, wo wir zu wesentlichen Entlastungen kommen wollen, mitzuarbeiten.
Ich glaube, für Brandenburg ist dies der bessere Weg, den wir mit dem ersten Artikelgesetz begonnen haben, und wir haben die Absicht, ein zweites Artikelgesetz auf den Weg zu bringen.
An dieser Stelle auch meine Bitte und meine Aufforderung an die Landesregierung - es sind bei einem solchen Artikelgesetz verschiedene Ressorts betroffen -, möglichst nach der Sommerpause einen entsprechenden Entwurf zu erarbeiten, damit wir dann im Parlament darüber diskutieren können.
Zu der Frage, wie man in Brandenburg Kommunen entlasten kann, habe ich Ausführungen gemacht. Wir gehen den Weg der Artikelgesetze, um hier Leistungsstandards freizustellen, um dann auch zu Absenkungen zu kommen.
Etwas ist an dieser Stelle, wie ich finde, zu wenig diskutiert worden. Das ist die Frage, wie unser öffentlicher Dienst, der öffentliche Dienst des Landes, aber auch der Kommunen, mit der bisherigen Situation im Land umgeht. Ich vermisse, abgesehen von einigen politischen Verlautbarungen, dass die Bearbeiter im öffentlichen Dienst die Möglichkeiten, die in den Kommunen heute schon bestehen, tatsächlich nutzen, und zwar mit der notwendigen Kreativität, mit dem notwendigen Über-den-Schatten-Springen, mit dem notwendigen Loslassen von dem Altbewährten, das vielleicht gar nicht so bewährt ist, um einmal neue Wege zu suchen, neue Wege, die man in der Vergangenheit vielleicht nicht zu gehen bereit war, über die man an der einen oder anderen Stelle nicht diskutiert hat. Ich glaube, wir müssen in unserem öffentlichen Dienst zu einem Mentalitätswechsel kommen mit dem Ziel, dass die Überschriften „Bürgernähe“ und „Sparsamer Umgang mit den Steuergeldern der Bürger“ tatsächlich gelebt werden. Da sind unsere Landräte, unsere Oberbürgermeister, unsere Bürgermeister natürlich in der Verantwortung, ihren Mitarbeitern das entsprechend vorzugeben. Ich bitte darum, dass wir einen Beitrag dazu leisten.
Die PDS-Fraktion hat sich in den bisher fast vier Jahren dieser Legislaturperiode an jeder Stelle genau dieser Diskussion verweigert. Ich bin darauf eingestellt, dass sie in der Zukunft genau diesen falschen Weg für Brandenburg weitergehen wird. Schade drum! - Vielen Dank.
Ich danke dem Abgeordneten Petke und gebe das Wort an die Landesregierung, Herrn Minister Schönbohm.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Domres, Sie haben den Spiegel zur Hand genommen. Ich schlage Ihnen vor, hängen Sie den Spiegel an die Wand und fragen Sie: „Spieglein, Spieglein an der Wand, wer ist der Populistischste im ganzen Land?“ Die Antwort haben wir heute Morgen bekommen.
Ich möchte zitieren aus dem Gesetzentwurf der Fraktion der PDS und aus dem Änderungsantrag der Fraktion der PDS zur Änderung der Bauordnung, die wir unter Punkt 3 der Tagesordnung behandelt haben, damit wir wissen, wovon wir sprechen. Das finde ich unglaublich, das grenzt wirklich schon an Volksverdummung - damit das ganz klar ist! In dem Gesetzentwurf, den Sie uns vorlegen, schreiben Sie:
„Die Kommunen haben bei der Erfüllung ihrer Aufgaben eine Vielzahl von Standards in Gesetzen, Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften... zu beachten.“
„Entscheidungen über die Einführung von Standards werden regelmäßig allein auf der Grundlage einer fachlich nachvollziehbaren Begründung getroffen, ohne aber dabei der für die Finanzierung einer Maßnahme verantwortlichen Stelle maßgebliches Gewicht einzuräumen. Es stellt sich die Frage...“
In den Änderungsantrag, den wir heute Morgen hier behandelt haben, schreiben Sie das Folgende hinein und machen sich dann darüber her - ich finde das wirklich unglaublich -:
„sie müssen mindestens 1,20 m breit sein und beidseitig einen festen und griffsicheren Handlauf haben.“
Die Griffsicherheit muss dann vom TÜV geprüft werden. Wenn das nicht vom TÜV geprüft ist, entscheiden Sie, was griffsicher ist usw. usf.
Ich finde das wirklich unglaublich. Dazu kann ich Ihnen sagen: Wir wollen Normen und Standards abbauen, wir wollen das ganz konkret machen, und wir haben das auch bei dem Gesetz, das Sie so kritisieren, getan. Sie haben darauf hingewiesen, dass es andere Gesetze gibt, und Kollege Schippel hat erwidert, dass diese anderen Gesetze nicht funktionieren. Im Saarland gibt es ein solches Gesetz - ich habe es durchgelesen -, das auf den ersten Blick sehr schön klingt, das aber in der Praxis nicht funktioniert, weil es auch rechtsstaatlich nicht belastbar ist.
Würden Sie zur Kenntnis nehmen, dass Herr Minister Meyer vorhin gerade erklärt hat, dass das, was Sie hier kritisieren, nach wie vor in den DIN-Vorschriften enthalten ist?
Mit anderen Worten, Sie wollen die DIN-Regeln ins Gesetz hineinnehmen, weil Sie glauben, man könne die DIN-Vorschriften nicht lesen. Das sind Normen und Standards, wir brauchen keine DIN...
Es geht nicht um DIN-Vorschriften, sondern es geht darum, dass Sie Dinge in einem Gesetz festlegen wollen, die nach Normen bereits bestimmt sind. Wenn sie nach den Normen bestimmt sind, gelten die Normen. Wenn sie nicht danach bestimmt sind, wollen Sie neue gesetzliche Regeln einführen und vom Innenminister verlangen, dass er sie außer Kraft setzt. So geht es nicht.
Herr stellvertretender Ministerpräsident, ist Ihnen bekannt, dass das normale parlamentarische Verfahren in diesem Landtag dadurch gekennzeichnet ist, dass jede Fraktion das Recht hat, Gesetzentwürfe einzubringen und Anträge zu stellen? Wir weisen deswegen das Wort „Volksverdummung“ entschieden zurück.
Verehrte Frau Kollegin, ist Ihnen bekannt, dass ich als Mitglied dieses Landtags das Recht habe, Gesetzentwürfe und Äußerungen in einer Parlamentssitzung auf ihre Sinnhaftigkeit hin zu überprüfen und nach den Gesetzen der Logik einmal zu klären, wo eigentlich die Widersprüche sind? Das habe ich getan.