Protocol of the Session on June 26, 2003

Die zur Nachmeldung ausgewählten Flächen befinden sich derzeit in der detaillierten naturschutzfachlichen Prüfung mit dem Ziel, ausschließlich die Gebiete nachzumelden, die zur Erfüllung der seitens der EU-Kommission attestierten Meldedefizite zu melden sind. Die Verhinderung einer Standortentwicklung durch die Meldung ist im Grundsatz auszuschließen. Im Einzelfall kann sich das Erfordernis einer Verträglichkeitsprüfung ergeben. - Danke schön.

Es gibt noch Klärungsbedarf. Zuerst bitte der Fragesteller.

Herr Minister, welche Konsequenzen ergeben sich hieraus für die Entwicklung des Gewerbestandorts „Flughafen Brandenburg-Briest“ und insbesondere für das Projekt „Starten und Landen auf dem Wasser“?

Ich sehe erst einmal keine Auswirkungen, lieber Herr Kollege. Da wir in Brandenburg relativ selten U-Boote haben und der Schutz des Fischbestandes im Vordergrund steht, dürfte die Schifffahrt nicht gefährdet sein. Aber wir werden das alles im Einzelnen prüfen.

(Bartsch [CDU]: Ich habe nicht von Schifffahrt, sondern vom Flugplatz gesprochen!)

- Aber wir reden vom unteren Havelgebiet, von der Ergänzung, und hierbei geht es um die Fische.

Herr Lunacek, bitte.

Herr Minister, Sie sprachen gleich zu Beginn von einem EUSeminar, das die Prozentsätze festgelegt hat. Ich frage Sie: Ist denn das rechtsverbindlich, was dieses Seminar festlegt? Ich frage das insbesondere deshalb, weil das einen Riesenärger im Land auslöst. Die Kommunen, die Gewerbetreibenden usw. werden ihrer Entwicklungschancen beraubt.

Erstens: Es ist rechtsverbindlich. Lesen Sie bitte die FFHRichtlinie der EU. Das ist geltendes EU-Recht.

Zweitens sehe ich den Riesenärger nicht. Es wird von Einzelinteressierten immer etwas gepuscht. Dort, wo wir, wie 2002, mit Landbesitzern, mit Kommunen, mit dem Verkehrsministerium und mit dem Wirtschaftsministerium unsere Gebietskulisse vernünftig ausweisen, lassen sich immer praktikable Lösungen finden.

Aber schauen Sie bitte auch auf andere Bundesländer wie Hessen. Dort hat man sich 2002 gebrüstet, nur 2 % gemeldet zu haben. Jetzt beeilt man sich dort, höhere Meldungen zu haben als Brandenburg, weil man gemerkt hat, dass die Strafforderungen der EU ernst gemeint sind. Wir sollten das Land nicht durch Nachforderungen seitens der EU schädigen. Wir finden überall praktikable Lösungen.

Herr Dellmann, bitte.

Herr Minister, halten Sie es auch für sinnvoll, den Weg zu gehen, wie ihn Hessen geht, nämlich gerade bei Verkehrsprojekten ganz bewusst die FFH-Ausweisung vorzuziehen und dann Ausgliederungsverfahren vorzunehmen, statt den Versuch zu machen, sich an einer FFH-Gebietsausweisung vorbeizumogeln und dann eventuell mit Restriktionen seitens Brüssel rechnen zu müssen?

Ich halte die erste Variante für vernünftiger, und zwar aus zwei

Gründen. Erstens sind nicht gemeldete potenzielle FFH-Gebiete genauso EU-rechtlich geschützt wie gemeldete Gebiete. Das ändert also an der Entscheidung nichts.

Zweitens gibt es - das war ja der Hintergrund Ihrer Frage - bei gemeldeten Gebieten die Möglichkeit, Abwägungen vorzunehmen, die wir bei nicht gemeldeten Gebieten nicht haben. Ich halte die Abwägung der verschiedenen Interessen für vernünftiger, als sich um die Meldung von potenziellen FFH-Gebieten herumzumogeln.

Bitte, Frau Dr. Enkelmann.

Herr Minister, die Frage nach der Rechtssicherheit hat mein Kollege Dellmann gerade gestellt.

Eine zweite Frage: Können Sie bestätigen, dass notwendige zusätzliche Ausweisungen von FFH-Gebieten nicht zwingend Auswirkungen auf Infrastrukturmaßnahmen und zum Beispiel Gewerbestandorte haben müssen?

Das kann ich bestätigen, zumal sich der Hauptteil der Nachmeldungen auf Fische und auf Fledermäuse bezieht, also Tierarten, die in Gewerbegebieten wenig vorkommen, außer in Rheinsberg, wo wir mit einem Hotel doch ein Jahr lang Probleme hatten. Das liegt aber auch daran, dass sich Investoren unter Umständen einmal am Lebensrhythmus der Tiere orientieren und nicht warten sollten, bis sie Ausnahmegenehmigungen erteilt bekommen. Wir haben in Brandenburg fast alle Uferränder bereits als FFH-Gebiete gemeldet, sodass die Meldung der Flussgebiete keine wirtschaftlichen Auswirkungen haben dürfte.

Danke schön. - Das Wort erhält Frau Große für die Frage 1662 (Auslaufen von 500 befristeten Verträgen von Lehrern).

An vielen Schulen des Landes herrscht bei Lehrern, Eltern und Schülern große Empörung darüber, dass die Landesregierung die befristeten Verträge von ca. 500 Lehrern, die zum Schuljahresende auslaufen, nicht verlängert bzw. entfristet hat.

Ich frage die Landesregierung: Welche Möglichkeiten sieht sie, diese 500 befristeten zum Schuljahresanfang in unbefristete Arbeitsverträge umzuwandeln, und zwar vor allem bei dringend benötigten Sonderschulpädagogen und bei Lehrern, die in Mangelfächern unterrichten?

Herr Minister Reiche, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Frau Kollegin Große, auch ich habe in den letzten

Wochen viele Briefe von Eltern, von Lehrern, aber auch von Schülern bekommen, die mir ihre Sorge darüber mitgeteilt haben, dass sehr motivierte junge Lehrer ihre befristeten Verträge vielleicht nicht verlängert bekommen. Die Entscheidungen darüber sind bisher nur an einigen Stellen gefallen. Ich will sie im Einzelnen nennen.

Ich bin wie Sie beunruhigt, dass die für Schule und das Gelingen von Unterricht notwendige Altersmischung zurzeit immer weniger gelingt. Nachdem im Land Brandenburg über viele Jahre hinweg das durchschnittliche Lebensalter der Lehrkräfte sehr gut war, nähern wir uns insofern langsam der Entwicklung in den alten Bundesländern an. Die Jüngeren - das will ich an dieser Stelle ganz deutlich sagen - sind nicht per se besser, aber sie bringen natürlich Neues ein und bringen häufig auch große Leidenschaft und großes Engagement mit.

Es gibt zwei Brennpunkte - Sie kennen sie -, Falkensee und Kleinmachnow. An diesen Orten sind in den letzten Jahren außerordentlich viele Menschen zugezogen. Um den damit verbundenen kurzzeitigen Anstieg des Lehrerbedarfs abzufangen, haben wir Lehrer dort befristet eingestellt. An beiden Orten hat es - weil in den letzten Jahren von den Schülern, aber auch von den Lehrern immer wieder danach gefragt worden ist und ich eine klare Aussage machen wollte - schon Entscheidungen gegeben. In Falkensee sind bei 16 Lehrkräften die Arbeitsverträge von 10 Lehrkräften und in Kleinmachnow sind bei 10 Lehrkräften die Arbeitsverträge von 5 Lehrkräften entfristet worden; das ist aber nur der erste Schritt. Sie wissen es; denn Sie waren dabei.

Der zweite Schritt wird sein, dass wir mit den Personalräten in den staatlichen Schulämtern sprechen, denn hierbei geht es um mitbestimmungspflichtige Tatbestände. Wenn diese Personalräte zustimmen, weil es sich in den betreffenden Fällen um Lehrer handelt, die Mangelfächer unterrichten, dann brauchen wir nicht ins Stufenverfahren zu gehen. Anderenfalls müssen wir das beim Hauptpersonalrat beim MBJS klären. Wenn hier keine Zustimmung erfolgte, müssten wir die Einigungsstelle anrufen.

Ich kann sieben Wochen vor Schuljahresbeginn zu der Gesamtsituation noch keine Aussage machen. Wir arbeiten daran. Ich bin ganz sicher, dass das neue Schuljahr wie auch die letzten Schuljahre sehr gut vorbereitet sein wird.

Die Schulämter habe ich dahin gehend beraten, dass sie die Verträge für die benötigten Lehrkräfte zu Beginn des neuen Schuljahres hilfsweise auch befristet abschließen, damit in allen Schulen der Schuljahresbeginn auf jeden Fall mit dem entsprechenden Unterricht abgesichert werden kann. Ich will Ihnen dazu den Hintergrund nennen, nämlich das schwierige Problem, dass sich die Schülerzahlen halbieren werden. Die Lehrkräfte wollen bei uns - ich kann das verstehen - eine volle Stelle, aber zurzeit leisten sie Beschäftigungsverzicht, damit wir sie auch in Zukunft beschäftigen können und niemanden entlassen müssen. Diese Lehrer erbringen eine einzigartige Solidaranstrengung, die in keinem anderen Dienstbereich des Landes Brandenburg so unternommen werden muss. In den Grundschulen gibt es zum Teil keine einzige Lehrkraft mehr - außer der Schulleiterin -, die ein volles Beschäftigungsverhältnis hat. Viele müssen bei 90 % des vollen Tarifs auch noch auf ein Drittel ihres Beschäftigungsvolumens verzichten. Das Schulressourcenentwicklungskonzept wird für die nächsten Jahre dort spürbare Entlastungen schaffen. Mein Ziel ist es,

dass wir im Schuljahr 2007/2008 - vielleicht sogar schon früher - über unser Schulressourcenentwicklungskonzept wieder allen Lehrern nicht nur das Recht, sondern auch die Möglichkeit der Vollbeschäftigung in Brandenburg sichern können.

Ganz deutlich sage ich Ihnen - und damit auch den Eltern im Lande, damit bei ihnen die Unruhe beseitigt wird -: Das neue Schuljahr wird gut vorbereitet und an allen Stellen im Land wird zum neuen Schuljahr der Unterricht planmäßig aufgenommen werden.

Frau Große, Sie haben eine Nachfrage.

Der Personalrat wird in das Stufenverfahren mit der Forderung gehen, der Entfristung der Arbeitsverträge der Kollegen nur dann zuzustimmen, wenn das MBJS bereit ist, mehr Stellen zu schaffen. Ich frage Sie, Herr Minister: Besteht die Bereitschaft, zusätzliche Stellen für dringend benötigte junge Kollegen zu schaffen?

Meine zweite Frage: Wir wissen, dass die bestehende Situation im Schulressourcenentwicklungskonzept begründet liegt. Mit welchen Veränderungen können wir rechnen?

Frau Kollegin Große, wir haben in den letzten Jahren durch Beschlüsse dieses Landtages und auch mit der Zustimmung Ihrer Fraktion viele Hundert Stellen zusätzlich geschaffen. Ich denke dabei zum Beispiel an die Fachleistungsdifferenzierung in den Jahrgangsstufen 5 und 6. Das sind, wenn wir die Leistungsprofilklassen und die 6+6-Angebote an den Schulen hinzuzählen, weit über 800 Stellen, die wir in dieser Legislaturperiode zusätzlich geschaffen haben. Wir haben den Unterricht in den Jahrgangsstufen 1 bis 6 um insgesamt zwölf Schülerwochenstunden erhöht. Auch das hat die Schaffung zusätzlicher Lehrerstellen notwendig gemacht. Das ist in diesem hohen Haus beschlossen worden und dadurch wurde die Beschäftigungssituation insbesondere an den Grundschulen erheblich verbessert.

In der jetzigen Haushaltssituation - noch dazu, da wir im bundesweiten Vergleich eine sehr gute Schüler-Lehrer-Relation haben - kann ich von der Finanzministerin nicht erwarten, dass sie noch einmal zusätzliche Stellen bewilligt. Insofern werden die Lehrerinnen und Lehrer, die wir neu und unbefristet einstellen wollen, im Rahmen des vorhandenen Stellenkorridors eingestellt werden müssen.

Frau Kaiser-Nicht, bitte.

Herr Minister, wie gedenkt die Landesregierung beim derzeitigen Durchschnittsalter der Brandenburger Lehrerinnen und Lehrer von 47 Jahren das Problem der Altersstruktur bei den Lehrkräften zu lösen, wenn doch mit dem Schulressourcenentwicklungskonzept ein umfangreicher Stellenabbau und umfangreiche Kürzungen beschlossen worden sind?

Das genau ist das Problem. Das Durchschnittsalter von 47 Jahren sollte uns noch nicht so beunruhigen. Im Land Bremen beträgt das Durchschnittsalter 54 Jahre. Das ist aber nicht mein Ziel, sondern ich möchte das Durchschnittsalter bei 47 bzw. 48 Jahren halten, wobei das ideale Durchschnittsalter, das in keinem Bundesland erreicht wird, bei 41 bzw. 42 Jahren liegt. Es gibt ja auch einige Kollegen in diesem Parlament, die dieses Alter haben.

Das Schulressourcenentwicklungskonzept, Frau Kaiser-Nicht, wird mithelfen, dass wir durch das Herauskaufen von Lehrerinnen und Lehrern mit Abfindungen und durch die Vereinbarung, die wir mit Berlin und Schleswig-Holstein zur Übernahme von Lehrkräften aus dem Land Brandenburg getroffen haben, möglichst bald eine Vollbeschäftigung und damit die Möglichkeit der Neueinstellung junger Lehrkräfte erreichen. Mein Ziel ist es, das zum Schuljahr 2007/2008 oder 2008/2009 zu realisieren.

Frau Dr. Enkelmann, bitte.

Herr Minister, in Brandenburg wird der Fachunterricht zunehmend nicht von entsprechenden Fachlehrern gegeben. Da es einen Anspruch auf Unterricht in hoher Qualität gibt, frage ich Sie, wie das mit der jetzigen Entscheidung, 500 Lehrkräfte nicht weiterzubeschäftigen, zu vereinbaren ist.

Frau Enkelmann, das ist eine falsche Wahrnehmung. Um die Beschäftigung zu sichern, wurde in den Vorjahren in der Tat manchmal auch fachfremd unterrichtet oder sind Grundschullehrer zu den schülerstarken Jahrgängen an den weiterführenden Schulen abgeordnet worden. Das hört jetzt auf. Mit der Rücknahme der befristet eingestellten Lehrkräfte nimmt in den nächsten Jahren auch der Anteil des fachfremd erteilten Unterrichts ab und er wird sich ganz sicher in den nächsten Jahren dem Bundesdurchschnitt bzw. der Nullmarke nähern.

(Frau Dr. Enkelmann [PDS]: Dann sprechen wir uns wie- der!)

- Ja, gern.

Frau Faderl, bitte.

Herr Minister, wie ist die Nichtverlängerung bzw. die Nichtentfristung der Verträge vor dem Hintergrund der Zusage an die Lehrkräfte zu verstehen, dass sie mit einem Bedarf rechnen und aus unterschiedlichen Gründen eine sehr lange Zeit weiterbeschäftigt werden könnten?

Meine zweite Frage lautet: Können Sie sich vorstellen, dass die Maßnahme, die Ihr Haus immer pünktlich zum Schuljahresende verfügt, keine Motivation für die Lehrerinnen und Lehrer für das neue Schuljahr sein kann?

Frau Faderl, wir haben diese Lehrkräfte befristet beschäftigt, weil wir ihnen gerade keine langfristige Beschäftigung vertraglich sichern konnten.